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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.06.1996 - 1 B 199.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,23249
BVerwG, 05.06.1996 - 1 B 199.95 (https://dejure.org/1996,23249)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.1996 - 1 B 199.95 (https://dejure.org/1996,23249)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 1996 - 1 B 199.95 (https://dejure.org/1996,23249)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im verwaltungsgerichtlichen Revisionsverfahren - Inkrafttreten des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 11.89

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Heranziehung von …

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1996 - 1 B 199.95
    Sie bezieht sich dabei auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1991 - BVerwG 1 C 11.89 - (BVerwGE 87, 324) und entnimmt ihr den Rechtssatz, die im Rechtsanwaltsversorgungsgesetz vorgesehene Heranziehung von Mitgliedern, die bei seinem Inkrafttreten bereits als Anwälte zugelassen waren und anderweitige Altersversorgungsmaßnahmen getroffen hatten, zu einem - ermäßigten - Pflichtbeitrag verstoße nicht gegen Art. 2 und 14 GG sowie die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit; andererseits sei bei zuvor anderweitig versorgten Mitgliedern eine unzumutbare Überversicherung zu vermeiden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2018 - 4 A 1071/16

    Befreiung eines Rechtsanwalts von seiner Mitgliedschaft im Versorgungswerk der …

    Rn. 38 Vgl. zum Sinn und Zweck einer ähnlichen Regelung in § 6 Abs. 2 Nr. 2 des RAVG Rh.-Pf.: BVerwG, Urteil vom 29.1.1991 - 1 C 11.89 -, BVerwGE 87, 324 = juris, Rn. 25, m. w. N.; allgemein zum Gebot, eine unzumutbare Überversorgung zu vermeiden: BVerwG, Beschlüsse vom 5.6.1996 - 1 B 199.95 - juris, Rn. 8, vom 30.8.1996 - 1 B 29.96 -, NJW-RR 1997, 312 = juris, Rn. 7, und vom 23.3.2000 - 1 B 15.00 -, NJW-RR 2001, 785 = juris, Rn. 10.

    Rn. 61 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 5.6.1996 - 1 B 199.95 -, juris, Rn. 8; in diesem Sinne auch OVG NRW, Urteile vom 30.11.1990 - 5 A 2561/88 -, NVwZ 1992, 183, 184, und 28.5.1991 - 5 A 884/90 -, n. v., S. 8 f.

  • OVG Sachsen, 27.04.2022 - 6 A 589/19

    Rechtsanwaltsversorgung; Wesentlichkeitstheorie; Satzungsautonomie; Einkommen; …

    Das an den Satzungsgeber gerichtete Gebot, eine unzumutbare Überversicherung zu vermeiden, greift dabei nur, wenn die Überversicherung nicht durch einfache und zumutbare Erklärungen des Pflichtmitglieds selbst beseitigt werden kann (BVerwG, Beschl. v. 5. Juni 1996 - 1 B 199.95 -, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 8 LA 2/06

    Anspruch auf Befreiung von der Mitgliedschaft in einem berufsständischen …

    Darüber hinaus greift das an den Satzungsgeber gerichtete Gebot, eine unzumutbare Überversorgung zu vermeiden, ersichtlich nur ein, wenn die Überversorgung nicht durch einfache und zumutbare Erklärungen des Pflichtmitglieds selbst beseitigt werden kann (BVerwG, Beschl. v. 5.6.1996 - 1 B 199/95 -).
  • VG Düsseldorf, 16.03.2016 - 20 K 1928/15

    Pflichtmitgliedschaft materielle Ausschlussfrist Befreiung Versorgungswerk der …

    Rn. 46 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 1996 - 1 B 199/95 -, juris Rn. 8.
  • OVG Sachsen, 02.09.2022 - 6 A 742/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Beiträge zum Rechtsanwaltsversorgungswerk auf …

    Das an den Satzungsgeber gerichtete Gebot, eine unzumutbare Überversicherung zu vermeiden, greift dabei nur, wenn die Überversicherung nicht durch einfache und zumutbare Erklärungen des Pflichtmitglieds selbst beseitigt werden kann (BVerwG, Beschl. v. 5. Juni 1996 - 1 B 199.95 -, juris Rn. 8).
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