Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 2.18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 25 Nr 2 PolAufgG BB, § 28 Abs 1 S 1 PolAufgG BB, § 28 Abs 1 S 2 PolAufgG BB
Sicherstellung von Bargeld; Bankschließfach; Herausgabeverlangen; Eigentum; Rechtsmissbrauch - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 25 Nr 2 PolAufgG BB, § 28 Abs 1 S 1 PolAufgG BB, § 28 Abs 1 S 2 PolAufgG BB
Bargeld (47.500 Euro); Bankschließfach; strafrechtliche Beschlagnahme; polizeirechtliche Sicherstellung; Herausgabeverlangen; Besitz; Eigentum; Rechtsmissbrauch ; einseitige Erledigung in der Hauptsache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
PolG
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 29.11.2016 - 3 K 362/15
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 2.18
- BVerwG, 15.02.2019 - 6 B 6.19
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2019, 909
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (17)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2010 - 5 A 298/09
Anspruch auf Herausgabe von sichergestelltem Geld bei Zweifeln an der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 2.18
Anders als bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sicherstellung, bei der es auf den Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung ankommt (vgl. nur Senatsbeschluss vom 8. Februar 2018 - OVG 1 N 2.17 - S. 3 [n.v.]; VGH Mannheim…, Urteil vom 22. Februar 1995 - 1 S 3184/94 - juris Rn. 16 ff.; vgl. OVG Münster, Beschluss vom 11. August 2010 - 5 A 298/09 - juris Rn. 26; OVG Lüneburg…, Urteil vom 25. Juni 2015 - 11 LB 34/14 - juris Rn. 34; VGH München…, Urteil vom 22. Mai 2017 - 10 B 17.83 - juris Rn. 25 f., jeweils m.w.N.), ist bei der Prüfung des Herausgabeanspruchs schon tatbestandlich eine nachträgliche Betrachtung anzustellen, ob die Voraussetzungen der Sicherstellung im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung noch vorliegen bzw. deren Zweck noch gegeben ist.Er kann die Herausgabe des Geldes auch nicht ausnahmsweise verweigern, etwa weil das Herausgabeverlangen rechtsmissbräuchlich wäre (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 11. August 2010, a.a.O., juris Rn. 45 f.; VGH München…, Urteil vom 15. November 2016 - 10 BV 15.1049 - juris Rn. 44 ff. …sowie Beschluss vom 19. November 2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 15 ff. ).
- BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 2.18
Davon sei auszugehen, da die Eigentümer des Geldes - wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (vgl. §§ 134, 817 Satz 2 BGB sowie BGH, Urteil vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82 - BGHSt 31, 145-148) - nicht schutzwürdig seien und regelmäßig auch nicht zu erwarten sei, dass diese einen Herausgabeanspruch geltend machten (vgl. VG Mainz…, Urteil vom 3. Juli 2018 - 1 K 1228/17.MZ - juris Rn. 53; VG Köln…, Urteil vom 3. Mai 2018 - 20 K 7407/16 - juris Rn. 76; VG Hamburg…, Beschluss vom 9. Februar 2017 - 17 E 7585/16 - juris Rn. 24 ff.). - VG Hamburg, 09.02.2017 - 17 E 7585/16
Einstweiliger Rechtsschutz: Sicherstellung von Bargeld durch die Polizei
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 2.18
Davon sei auszugehen, da die Eigentümer des Geldes - wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (vgl. §§ 134, 817 Satz 2 BGB sowie BGH, Urteil vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82 - BGHSt 31, 145-148) - nicht schutzwürdig seien und regelmäßig auch nicht zu erwarten sei, dass diese einen Herausgabeanspruch geltend machten (vgl. VG Mainz…, Urteil vom 3. Juli 2018 - 1 K 1228/17.MZ - juris Rn. 53; VG Köln…, Urteil vom 3. Mai 2018 - 20 K 7407/16 - juris Rn. 76; VG Hamburg, Beschluss vom 9. Februar 2017 - 17 E 7585/16 - juris Rn. 24 ff.).
- BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88
Einseitige Erledigungserklärung - Befugnis eines zu beteiligenden …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 2.18
Rn. 25 1. Ein Rechtsstreit erledigt sich, wenn dem Klagebegehren nach Klageerhebung durch ein außerprozessuales Ereignis die Grundlage entzogen wird und die Klage aus diesem Grund für den Kläger gegenstandslos geworden ist (BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 7.88 - BVerwGE 87, 62 , juris Rn. 19). - BGH, 07.05.1953 - 3 StR 485/52
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 2.18
Denn diese hätte das Eigentum an dem ihr für den Geschlechtsverkehr gezahlten Entgelt erworben (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1953 - 3 StR 485/52 - BGHSt 6, 377-380; sowie nunmehr § 1 Satz 1 Prostitutionsgesetz;… Staudinger/Fischinger [2017], bei juris, § 1 ProstG, Rn. 10 ff. m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 25.06.2015 - 11 LB 34/14
Buchgeld; Drogenkriminalität; gegenwärtige Gefahr; Gefahrenabwehr; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 2.18
Anders als bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sicherstellung, bei der es auf den Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung ankommt (vgl. nur Senatsbeschluss vom 8. Februar 2018 - OVG 1 N 2.17 - S. 3 [n.v.]; VGH Mannheim…, Urteil vom 22. Februar 1995 - 1 S 3184/94 - juris Rn. 16 ff.; vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 11. August 2010 - 5 A 298/09 - juris Rn. 26; OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Juni 2015 - 11 LB 34/14 - juris Rn. 34; VGH München…, Urteil vom 22. Mai 2017 - 10 B 17.83 - juris Rn. 25 f., jeweils m.w.N.), ist bei der Prüfung des Herausgabeanspruchs schon tatbestandlich eine nachträgliche Betrachtung anzustellen, ob die Voraussetzungen der Sicherstellung im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung noch vorliegen bzw. deren Zweck noch gegeben ist. - VGH Bayern, 22.05.2017 - 10 B 17.83
Herausgabe sichergestellten Bargelds
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 2.18
Anders als bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sicherstellung, bei der es auf den Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung ankommt (vgl. nur Senatsbeschluss vom 8. Februar 2018 - OVG 1 N 2.17 - S. 3 [n.v.]; VGH Mannheim…, Urteil vom 22. Februar 1995 - 1 S 3184/94 - juris Rn. 16 ff.; vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 11. August 2010 - 5 A 298/09 - juris Rn. 26; OVG Lüneburg…, Urteil vom 25. Juni 2015 - 11 LB 34/14 - juris Rn. 34; VGH München, Urteil vom 22. Mai 2017 - 10 B 17.83 - juris Rn. 25 f., jeweils m.w.N.), ist bei der Prüfung des Herausgabeanspruchs schon tatbestandlich eine nachträgliche Betrachtung anzustellen, ob die Voraussetzungen der Sicherstellung im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung noch vorliegen bzw. deren Zweck noch gegeben ist. - VGH Baden-Württemberg, 22.02.1995 - 1 S 3184/94
Beschlagnahme eines Lichtbildfilms; Einschreiten der Polizei zum Schutz des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 2.18
Anders als bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sicherstellung, bei der es auf den Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung ankommt (vgl. nur Senatsbeschluss vom 8. Februar 2018 - OVG 1 N 2.17 - S. 3 [n.v.]; VGH Mannheim, Urteil vom 22. Februar 1995 - 1 S 3184/94 - juris Rn. 16 ff.; vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 11. August 2010 - 5 A 298/09 - juris Rn. 26; OVG Lüneburg…, Urteil vom 25. Juni 2015 - 11 LB 34/14 - juris Rn. 34; VGH München…, Urteil vom 22. Mai 2017 - 10 B 17.83 - juris Rn. 25 f., jeweils m.w.N.), ist bei der Prüfung des Herausgabeanspruchs schon tatbestandlich eine nachträgliche Betrachtung anzustellen, ob die Voraussetzungen der Sicherstellung im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung noch vorliegen bzw. deren Zweck noch gegeben ist. - BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 21.10
Prüfung der Elterneignung bei begehrter Adoption eines im Ausland lebenden …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 2.18
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfordert die Feststellung der Hauptsachenerledigung auf die einseitige Erledigungserklärung der Klägerseite hin nur dann die Überprüfung der Zulässigkeit und der Begründetheit des ursprünglichen Klagebegehrens, wenn die Beklagtenseite sich für ihren Widerspruch gegen die Erledigungserklärung und ihr Festhalten an ihrem bisherigen Antrag, die Anfechtungsklage abzuweisen, auf ein nach den Maßstäben des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung berufen könnte, dass die Klage vor ihrer Erledigung unzulässig oder unbegründet war (BVerwG, Urteil vom 1. September 2011 - 5 C 21.10 - juris Rn. 14 m.w.N.). - VGH Bayern, 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707
Keine Herausgabe polizeilich sichergestellter Sachen an mutmaßlichen Dieb oder …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 2.18
Er kann die Herausgabe des Geldes auch nicht ausnahmsweise verweigern, etwa weil das Herausgabeverlangen rechtsmissbräuchlich wäre (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 11. August 2010, a.a.O., juris Rn. 45 f.; VGH München…, Urteil vom 15. November 2016 - 10 BV 15.1049 - juris Rn. 44 ff. sowie Beschluss vom 19. November 2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 15 ff. ). - BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61
Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die …
- VG Köln, 03.05.2018 - 20 K 7407/16
Rechtswidrigkeit einer präventiv-polizeilichne Sicherstellung von Bargeld; …
- VG Mainz, 03.07.2018 - 1 K 1228/17
Sicherstellung von Bargeld, das mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Drogengeschäften …
- VGH Bayern, 15.11.2016 - 10 BV 15.1049
Herausgabe von sichergestellten Schmuckstücken
- VG Berlin, 25.11.2011 - 1 K 6.10
Herausgabe sichergestellten Bargeldes
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - 1 S 21.16
Unmöglichkeit der Herausgabe eines in amtlicher Verwahrung befindlichen PKW an …
- VG Düsseldorf, 21.05.2015 - 18 K 5630/14
- VG Berlin, 08.11.2021 - 1 K 300.18 Es erscheint jedenfalls als zweifelhaft, ob sich ein zu schützender Eigentümer oder sonstiger Berechtigter noch melden wird oder ermittelt werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. November 2018 - OVG 1 B 2.18, BeckRS 2018, 33730, Rn. 20 zur inhaltsgleichen Regelung des § 25 Nr. 2 BbgPolG).
- VG Frankfurt/Oder, 14.04.2021 - 3 K 2998/17 Vor diesem Hintergrund kann offenbleiben, ob sich eine Sicherstellungsverfügung nach Ablauf eines Jahres gleichsam automatisch erledigt (so wohl OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. November 2018 - OVG 1 B 2.18 -, juris Rn 25 m. w. N.) oder vielmehr wirksam bleibt, jedoch rechtswidrig wird und deshalb weiter der Anfechtung und - zumindest zur Beseitigung des entgegenstehenden Rechtsscheins - der Aufhebung unterliegt.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 31.07.2018 - 1 B 2.18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen überspannter Anforderungen an die Berufungsbegründung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 124a VwGO, § 124a Abs 6 S 1 VwGO, § 124a Abs 6 S 3 VwGO, § 130 Abs 2 VwGO, § 130 Abs 2 Nr 2 VwGO
Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen überspannter Anforderungen an die Berufungsbegründung - Wolters Kluwer
Überspannung der Anforderungen an die Berufungsbegründung durch das Berufungsgericht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 130 Abs. 2 Nr. 2
Überspannung der Anforderungen an die Berufungsbegründung durch das Berufungsgericht - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 27.06.2017 - 4 A 198/17
- OVG Niedersachsen, 01.09.2017 - 13 LA 203/17
- OVG Niedersachsen, 23.11.2017 - 13 LB 239/17
- BVerwG, 31.07.2018 - 1 B 2.18
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03
Berufungsbegründung; gesonderter Schriftsatz; Bezugnahme auf Begründung des …
Auszug aus BVerwG, 31.07.2018 - 1 B 2.18
Mit der Einreichung der Begründungsschrift nach Zulassung der Berufung soll der Berufungskläger eindeutig zu erkennen geben, dass er nach wie vor an der Durchführung des Berufungsverfahrens interessiert ist (BVerwG, Urteil vom 8. März 2004 - 4 C 6.03 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 26 S. 30 m.w.N.; Beschluss vom 20. März 2003 - 3 B 143.02 - NJW 2003, 3288).Dabei kommt es wesentlich auf die Umstände des konkreten Einzelfalles an (BVerwG, Urteil vom 8. März 2004 - 4 C 6.03 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 26 S. 31; Beschluss vom 1. Dezember 2000 - 9 B 549.00 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 60 S. 18).
So kann es im Einzelfall ausreichen, wenn der Rechtsmittelführer einen Beweisantrag für das Berufungsverfahren stellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. März 2004 - 4 C 6.03 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 26 S. 31 m.w.N.).
- BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98
Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im …
Auszug aus BVerwG, 31.07.2018 - 1 B 2.18
Eine Bezugnahme auf das Zulassungsvorbringen im Begründungsschriftsatz ist zulässig und kann - je nach den Umständen des Einzelfalles - für eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung ausreichen (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1998 - 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 ). - BVerwG, 01.12.2000 - 9 B 549.00
Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung - Einholung eines …
- BVerwG, 20.03.2003 - 3 B 143.02
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels; …
Auszug aus BVerwG, 31.07.2018 - 1 B 2.18
Mit der Einreichung der Begründungsschrift nach Zulassung der Berufung soll der Berufungskläger eindeutig zu erkennen geben, dass er nach wie vor an der Durchführung des Berufungsverfahrens interessiert ist (BVerwG, Urteil vom 8. März 2004 - 4 C 6.03 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 26 S. 30 m.w.N.; Beschluss vom 20. März 2003 - 3 B 143.02 - NJW 2003, 3288). - BGH, 22.03.1994 - VI ZR 227/93
Unzulässigkeit einer Berufung mangels Beschwerde des Klägers - Zuerkennung des …
Auszug aus BVerwG, 31.07.2018 - 1 B 2.18
Hierzu kann aber auch ein auf Urteilsaufhebung und Zurückverweisung gerichteter Antrag genügen, wenn aus dem Gesamtzusammenhang deutlich wird, dass Ziel des Rechtsmittels die unbeschränkte Weiterverfolgung des bisherigen Sachbegehrens ist (ähnlich VGH Mannheim…, Urteil vom 19. November 1996 - 4 S 3365/94 - juris Rn. 23; BGH, Urteil vom 22. März 1994 - VI ZR 227/93 - NJW 1994, 2835 ). - VGH Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 4 S 3365/94
Anforderungen an den Inhalt des Berufungsantrages - Sachbegehren
Auszug aus BVerwG, 31.07.2018 - 1 B 2.18
Hierzu kann aber auch ein auf Urteilsaufhebung und Zurückverweisung gerichteter Antrag genügen, wenn aus dem Gesamtzusammenhang deutlich wird, dass Ziel des Rechtsmittels die unbeschränkte Weiterverfolgung des bisherigen Sachbegehrens ist (ähnlich VGH Mannheim, Urteil vom 19. November 1996 - 4 S 3365/94 - juris Rn. 23; BGH, Urteil vom 22. März 1994 - VI ZR 227/93 - NJW 1994, 2835 ).
- VGH Baden-Württemberg, 27.06.2024 - A 12 S 290/24
Anforderungen an die Berufungszulassungsbegründung bei Klageabweisung als …
Rn. 7 Mit der nach § 124a Abs. 6 VwGO geforderten Einreichung der Begründungsschrift nach Zulassung der Berufung soll der Berufungskläger eindeutig zu erkennen geben, dass er nach wie vor an der Durchführung des Berufungsverfahrens interessiert ist (BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 7, …und Urteil vom 08.03.2004 - 4 C 6.03 -, juris Rn. 18).Dabei kommt es wesentlich auf die Umstände des konkreten Einzelfalles an (BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 7, …und Urteil vom 08.03.2004 - 4 C 6.03 -, juris Rn. 21).
Eine Bezugnahme auf das Zulassungsvorbringen im Begründungsschriftsatz ist zulässig und kann - je nach den Umständen des Einzelfalles - für eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung ausreichen (BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 7, …und Urteil vom 30.06.1998 - 9 C 6.98 -, juris Rn. 14).
So kann es im Einzelfall ausreichen, wenn der Rechtsmittelführer einen Beweisantrag für das Berufungsverfahren stellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 7, …und Urteil vom 08.03.2004 - 4 C 6.03 -, juris Rn. 22).
Das in erster Instanz erfolglos gebliebene Klagebegehren muss mindestens teilweise in der zweiten Instanz weiterverfolgt werden (BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 10;… Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, § 124a Rn. 32;… Rudisile in: Schoch/Schneider, VerwR, § 124a VwGO Rn. 49 ).
Hierzu kann aber auch ein auf Urteilsaufhebung und Zurückverweisung gerichteter Antrag genügen, wenn aus dem Gesamtzusammenhang deutlich wird, dass Ziel des Rechtsmittels die unbeschränkte Weiterverfolgung des bisherigen Sachbegehrens ist (BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 10).
Im Zweifel soll das erstinstanzliche Urteil in vollem Umfang angefochten und sollen die in erster Instanz gestellten Anträge weiterverfolgt werden (BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 10;… Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, § 124a Rn. 30;… Rudisile in: Schoch/Schneider, VerwR, § 124a VwGO Rn. 49 ).
Rn. 10 Bereits mit seinem auf Aufhebung des angegriffenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht gerichteten (Haupt-)Antrag hat der Kläger unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass er das Berufungsverfahren fortführen möchte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 9).
Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und Durchdringung des Streitstoffes und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils (BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 12;… Seibert in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 107).
In dieser Situation von dem Kläger ein Vorbringen zur Sache zu verlangen, wäre reine Förmelei (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 12 f.;… Wysk in: VwGO, 3. Aufl. 2020, § 124a Rn. 71).
Da demzufolge davon auszugehen ist, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts zu dem Sachbegehren des Klägers keinerlei Ausführungen enthält, besteht insoweit auch kein Anlass zu einer Auseinandersetzung mit ihnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 13).
In einer solchen Situation bedarf es ausnahmsweise noch nicht einmal einer ebenfalls nur ausnahmsweise zulässigen pauschalen Bezugnahme auf den Vortrag erster Instanz (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 13).
- VGH Baden-Württemberg, 03.05.2024 - A 12 S 290/24
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines Asylsuchenden; Feststellung eines …
Mit der nach § 124a Abs. 6 VwGO geforderten Einreichung der Begründungsschrift nach Zulassung der Berufung soll der Berufungskläger eindeutig zu erkennen geben, dass er nach wie vor an der Durchführung des Berufungsverfahrens interessiert ist ( BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 7, …und Urteil vom 08.03.2004 - 4 C 6.03 -, juris Rn. 18).Dabei kommt es wesentlich auf die Umstände des konkreten Einzelfalles an ( BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 7, …und Urteil vom 08.03.2004 - 4 C 6.03 -, juris Rn. 21).
Eine Bezugnahme auf das Zulassungsvorbringen im Begründungsschriftsatz ist zulässig und kann - je nach den Umständen des Einzelfalles - für eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung ausreichen ( BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 7, …und Urteil vom 30.06.1998 - 9 C 6.98 -, juris Rn. 14).
So kann es im Einzelfall ausreichen, wenn der Rechtsmittelführer einen Beweisantrag für das Berufungsverfahren stellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 7, …und Urteil vom 08.03.2004 - 4 C 6.03 -, juris Rn. 22).
Das in erster Instanz erfolglos gebliebene Klagebegehren muss mindestens teilweise in der zweiten Instanz weiterverfolgt werden ( BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 10;… Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO , 29. Aufl. 2023, § 124a Rn. 32;… Rudisile in: Schoch/Schneider, VerwR, § 124a VwGO Rn. 49 ).
Hierzu kann aber auch ein auf Urteilsaufhebung und Zurückverweisung gerichteter Antrag genügen, wenn aus dem Gesamtzusammenhang deutlich wird, dass Ziel des Rechtsmittels die unbeschränkte Weiterverfolgung des bisherigen Sachbegehrens ist ( BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 10).
Im Zweifel soll das erstinstanzliche Urteil in vollem Umfang angefochten und sollen die in erster Instanz gestellten Anträge weiterverfolgt werden ( BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 10;… Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO , 29. Aufl. 2023, § 124a Rn. 30;… Rudisile in: Schoch/Schneider, VerwR, § 124a VwGO Rn. 49 ).
Bereits mit seinem auf Aufhebung des angegriffenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht gerichteten (Haupt-)Antrag hat der Kläger unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass er das Berufungsverfahren fortführen möchte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 9).
Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und Durchdringung des Streitstoffes und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils ( BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 12;… Seibert in: Sodan/Ziekow, VwGO , 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 107).
In dieser Situation von dem Kläger ein Vorbringen zur Sache zu verlangen, wäre reine Förmelei (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 12 f.;… Wysk in: VwGO , 3. Aufl. 2020, § 124a Rn. 71).
Da demzufolge davon auszugehen ist, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts zu dem Sachbegehren des Klägers keinerlei Ausführungen enthält, besteht insoweit auch kein Anlass zu einer Auseinandersetzung mit ihnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 13).
In einer solchen Situation bedarf es ausnahmsweise noch nicht einmal einer ebenfalls nur ausnahmsweise zulässigen pauschalen Bezugnahme auf den Vortrag erster Instanz (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 13).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - 9 A 118/16
Lkw-Maut; Wegekostengutachten 2007; Gewogene durchschnittliche Mautgebühr; …
Rn. 54 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 7 ff.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124a Rn. 93 f.
- OVG Niedersachsen, 23.12.2020 - 10 LB 195/20
Unzulässigkeit der Berufung gegen die Ablehnung eines Asylantrags mangels …
Die Berufungsbegründung muss substantiiert und konkret auf den einzelnen Fall bezogen sein (…BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2018 - 1 B 1.18 -, juris Rn. 5, …und vom 3.8.2016 - 1 B 79.16 -, juris Rn. 3) und grundsätzlich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen anführen, weshalb das angefochtene Urteil nach Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muss (BVerwG, Beschlüsse vom 31.7.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 12, …und vom 3.8.2016 - 1 B 79.16 -, juris Rn. 3), wobei sie sich jedoch nicht im Detail mit dem Gedankengang des angefochtenen Urteils auseinandersetzen muss (BVerwG…, Beschluss vom 9.9.2019 - 9 B 29.18 -, juris Rn. 3).Dies erfordert aber dennoch grundsätzlich eine Prüfung, Sichtung und Durchdringung des Streitstoffes und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils (BVerwG, Beschluss vom 31.7.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 12).
Die bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vortrags oder Bezugnahme hierauf genügt bereits deshalb regelmäßig nicht, weil sich das Vorbringen in der ersten Instanz nicht mit den späteren Urteilsausführungen auseinandersetzen kann (BVerwG, Beschluss vom 31.7.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 13).
In diesem Fall muss aber aus der Begründung des Zulassungsantrags hinreichend zum Ausdruck kommen, dass und weshalb das erstinstanzliche Urteil angefochten wird (…BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2018 - 1 B 1.18 -, juris Rn. 5, 8, und vom 31. Juli 2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 7).
Rn. 15 Auch aus dem vom Kläger zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Juli 2018 (- 1 B 2.18 -, juris) ergibt sich im vorliegenden Fall nichts anderes.
Nur für diesen Fall wurde in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eine ausdrückliche Darlegung der Berufungsgründe und eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils für entbehrlich erachtet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.7.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 12).
Insoweit ist auch die vom Kläger erklärte Bezugnahme auf seinen Vortrag in erster Instanz nicht ausreichend für eine Begründung der Berufung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.7.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 13).
Die grundsätzlich erforderliche Auseinandersetzung mit der Begründung der erstinstanzlichen Entscheidung in der Berufungsbegründung ist daher hier nicht nur eine bloße Förmelei (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 31.7.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 12), sondern vielmehr erforderlich, um deren Funktion zu erfüllen.
- BVerwG, 09.07.2019 - 9 B 29.18
Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit eines Abgabenbescheides
Maßgebend ist, dass die Begründung den Willen des Berufungsführers zur Durchführung des Berufungsverfahrens deutlich zum Ausdruck bringt und ihre Funktion erfüllt, die übrigen Beteiligten und das Berufungsgericht über die das Berufungsbegehren maßgeblich stützenden Gründe zu unterrichten (…BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 2012 - 9 B 71.11 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 42 Rn. 3 und vom 31. Juli 2018 - 1 B 2.18 - juris Rn. 7). - VGH Baden-Württemberg, 29.09.2021 - 6 S 124/19
Notwendigkeit eines Vollstreckungsauftrages; Auswirkungen seines Fehlens
Dass er zur Vertiefung der einzelnen Punkte auf sein bereits ausführliches Zulassungsvorbringen verweist und dieses nicht noch einmal mit der Berufungsbegründung wiederholt, ist nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 53 ;… Beschluss vom 18.09.2013 - 4 B 41.13 -, juris Rn. 5; Urteil vom 30.06.1998 - 9 C 6.98 -, BVerwGE 107, 117 ). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.02.2024 - 4 B 5.19
Berufung; Beamter; "Mobbing"; Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung der …
Mit der Einreichung der Begründungsschrift nach Zulassung der Berufung soll der Berufungskläger eindeutig zu erkennen geben, dass er nach wie vor an der Durchführung des Berufungsverfahrens interessiert ist (BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 1 B 2.18 - juris Rn. 7 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 02.05.2022 - DL 16 S 1567/20
Disziplinarmaßnahme gegen eine Polizeiobermeisterin wegen außerdienstlichen …
Dass sie diese nicht noch einmal mit der Berufungsbegründung wiederholt, ist nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 53 ;… Beschluss vom 18.09.2013 - 4 B 41.13 -, juris Rn. 5; Urteil vom 30.06.1998 - 9 C 6.98 -, BVerwGE 107, 117 ). - VGH Baden-Württemberg, 19.07.2019 - 11 S 1812/19
Streitwert eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder …
Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach für die Bemessung des Streitwerts nach § 52 Abs. 1 GKG (juris: GKG 2004) die (auch wirtschaftliche) Bedeutung der aufenthaltsrechtlichen Position des Klägers maßgebend ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung nicht länger fest und schließt sich der Praxis des Bundesverwaltungsgerichts an (BVerwG, Beschlüsse vom 31.07.2018 - 1 B 2/18 -, und vom 19.12.2016 - 1 C 15/16 -).Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach für die Bemessung des Streitwerts nach § 52 Abs. 1 GKG die (auch wirtschaftliche) Bedeutung der aufenthaltsrechtlichen Position des Klägers maßgebend ist (…VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 28.10.2016 - 11 S 1460/16 -, juris Rn. 26 , und vom 25.05.2016 - 11 S 2480/15 -, juris), im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung nicht länger fest und schließt sich der Praxis des Bundesverwaltungsgerichts an (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, und vom 19.12.2016 - 1 C 15.16 -, www.bverwg.de).
- VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21
Ausstellung einer Aufenthaltskarte - Nachhaltiges Gebrauchmachen von dem …
Maßgebend ist, dass die Begründung den Willen des Berufungsführers zur Durchführung des Berufungsverfahrens deutlich zum Ausdruck bringt und ihre Funktion erfüllt, die übrigen Beteiligten und das Berufungsgericht über die das Berufungsbegehren maßgeblich stützenden Gründe zu unterrichten (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 09.07.2019 - 9 B 29.18 -, juris Rn. 3, vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 7, …und vom 16.02.2012 - 9 B 71.11 -, juris Rn. 3). - VGH Baden-Württemberg, 16.10.2025 - 6 S 423/24
Vollstreckung eines Tierhaltungs- und -betreuungsverbots durch unmittelbaren …
- BVerwG, 21.11.2024 - 4 B 20.24
Teilzulassung einer Berufung
- BVerwG, 16.09.2024 - 6 B 6.24
Keine Umdeutung einer Zulassungsantragsbegründung in Berufungsbegründung; keine …
- BVerwG, 12.04.2021 - 1 B 18.21
Anforderungen an die Berufungsbegründung eines innerhalb einer mehrfach …
- VGH Hessen, 08.07.2024 - 1 A 1318/20
Wiederholungsprüfung und Härtefall
- OVG Niedersachsen, 27.07.2023 - 5 LA 114/21
Besoldung; Erfahrungsstufe; Erfahrungszeit; förderlich; Förderlichkeit; …
- OVG Sachsen, 24.05.2023 - 5 A 270/20
Abwasserabgabe; Kleineinleitungen; Teilortskanalisation
- OVG Sachsen, 26.01.2023 - 1 A 479/21
Kostenbescheid; öffentliche Straße; Zubehör; Straßenlaterne
- VGH Hessen, 10.08.2021 - 1 A 312/19
Beihilferechtlicher Bemessungssatz für Aufwendungen der Deutschen Stiftung …
- OVG Saarland, 31.03.2026 - 1 A 78/25
Feststellung der Möglichkeit einer beamtenrechtlichen Beförderung bei …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2023 - 4 B 26.21
Eritrea: Berufung abgewiesen; Kein Flüchtlingsschutz wegen illegaler Ausreise und …
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