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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.01.2025 - 1 B 20.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,2432
BVerwG, 08.01.2025 - 1 B 20.24 (https://dejure.org/2025,2432)
BVerwG, Entscheidung vom 08.01.2025 - 1 B 20.24 (https://dejure.org/2025,2432)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Januar 2025 - 1 B 20.24 (https://dejure.org/2025,2432)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 15.06.2023 - 1 C 10.22

    Rechtmäßigkeit des Betretens von Räumen in Flüchtlingsunterkünften

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2025 - 1 B 20.24
    Rn. 6 Im Übrigen ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass eine Durchsuchung das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts ist, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung nicht von sich aus offenlegen oder herausgeben will (BVerfG…, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 2/19 - BVerfGE 154, 354 Rn. 33 m. w. N.; zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2023 - 1 C 10.22 - BVerwGE 179, 135 Rn. 17 f.).

    Auch die bloße Aufforderung an die sich in einer Wohnung aufhaltenden Personen, den Raum zu verlassen, stellt keine Durchsuchung der Wohnung dar, weil damit die öffentliche Gewalt nicht in der für Durchsuchungen typischen Weise in das private Leben des Bürgers und in die räumliche Sphäre, in der es sich entfaltet, eindringt (BVerwG, Urteile vom 6. September 1974 - 1 C 17.73 - BVerwGE 47, 31 und vom 25. August 2004 - 6 C 26.03 - BVerwGE 121, 345 , zum Ganzen Urteil vom 15. Juni 2023 - 1 C 10.22 - BVerwGE 179, 135 Rn. 17 f.).

    Rn. 7 Nicht zu folgen ist damit der Auffassung der Beschwerde, von einem insoweit einzunehmenden ex-ante-Standpunkt aus sei stets allein auf den Zweck des Auffindens einer Person abzustellen, unabhängig davon, ob auch nur die geringste Suchhandlung stattgefunden hat (vgl. hierzu bereits BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2023 - 1 C 10.22 - BVerwGE 179, 135 Rn. 18).

    Wenn die Behörde mit der Durchführung der Abschiebung oder einer anderen Vollstreckungsmaßnahme beginnt, ohne zuvor eine richterliche Durchsuchungsanordnung beantragt zu haben, geht sie das Risiko ein, die Maßnahme vor Ort abbrechen zu müssen, weil es sich als erforderlich erweist, eine Durchsuchung durchführen zu müssen (BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2023 - 1 C 10.22 - BVerwGE 179, 135 Rn. 19).

    Rn. 8 Auch bei der Entgegennahme der Identitätspapiere, die der Kläger nach den Feststellungen des Berufungsgerichts auf Aufforderung selbst ausgehändigt hat (UA S. 13), mangelt es an einer behördlichen Suchhandlung (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2023 - 1 C 10.22 - BVerwGE 179, 135 Rn. 20).

    Vielmehr stützt sich das Berufungsgericht sowohl für die Abgrenzung des Betretens von der Durchsuchung als auch mit Blick auf die Anforderungen des Art. 13 Abs. 7 GG ausdrücklich insbesondere auf die vorstehend zitierte Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2023 - 1 C 10.22 - BVerwGE 179, 135 Rn. 17 ff. m. w. N. zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2025 - 1 B 20.24
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2025 - 1 B 20.24
    Auch die bloße Aufforderung an die sich in einer Wohnung aufhaltenden Personen, den Raum zu verlassen, stellt keine Durchsuchung der Wohnung dar, weil damit die öffentliche Gewalt nicht in der für Durchsuchungen typischen Weise in das private Leben des Bürgers und in die räumliche Sphäre, in der es sich entfaltet, eindringt (BVerwG, Urteile vom 6. September 1974 - 1 C 17.73 - BVerwGE 47, 31 …und vom 25. August 2004 - 6 C 26.03 - BVerwGE 121, 345 , zum Ganzen Urteil vom 15. Juni 2023 - 1 C 10.22 - BVerwGE 179, 135 Rn. 17 f.).
  • BVerwG, 25.08.2004 - 6 C 26.03

    Wohnung; Betriebsräume; Vereinslokal; Teestube; Betreten; Durchsuchen; …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2025 - 1 B 20.24
    Auch die bloße Aufforderung an die sich in einer Wohnung aufhaltenden Personen, den Raum zu verlassen, stellt keine Durchsuchung der Wohnung dar, weil damit die öffentliche Gewalt nicht in der für Durchsuchungen typischen Weise in das private Leben des Bürgers und in die räumliche Sphäre, in der es sich entfaltet, eindringt (BVerwG, Urteile vom 6. September 1974 - 1 C 17.73 - BVerwGE 47, 31 und vom 25. August 2004 - 6 C 26.03 - BVerwGE 121, 345 , zum Ganzen Urteil vom 15. Juni 2023 - 1 C 10.22 - BVerwGE 179, 135 Rn. 17 f.).
  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 2/19

    Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG durch polizeiliches Betreten von …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2025 - 1 B 20.24
    Rn. 6 Im Übrigen ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass eine Durchsuchung das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts ist, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung nicht von sich aus offenlegen oder herausgeben will (BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 2/19 - BVerfGE 154, 354 Rn. 33 m. w. N.; zum Ganzen BVerwG…, Urteil vom 15. Juni 2023 - 1 C 10.22 - BVerwGE 179, 135 Rn. 17 f.).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2025 - 1 B 20.24
    Die Durchsuchung erschöpft sich nicht in einem Betreten der Wohnung, sondern umfasst als zweites Element die Vornahme von Handlungen in den Räumen (BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 1 BvR 1202/84 - BVerfGE 76, 83 ).
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2025 - 1 B 20.24
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2 …und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06

    Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen" …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2025 - 1 B 20.24
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. …und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2025 - 1 B 20.24
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 117.17

    Erhöhter Ausweisungsschutz für ARB-Berechtigte

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2025 - 1 B 20.24
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2 und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 20.03.2023 - 1 B 7.23

    Wirkung der Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer zeitigen …

  • BVerfG, 30.09.2025 - 2 BvR 460/25

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung zum Zwecke der Abschiebung

    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 2025 - BVerwG 1 B 3.25 (1 B 20.24) -,.

    b) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2025 - BVerwG 1 B 20.24 -,.

    Die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2025 - BVerwG 1 B 20.24 - und vom 13. Februar 2025 - BVerwG 1 B 3.25 (1 B 20.24) sind gegenstandslos..

    Rn. 9 6. Mit dem angegriffenen Beschluss vom 8. Januar 2025 - BVerwG 1 B 20.24 - wies das Bundesverwaltungsgericht den Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung der Revision zurück.

    Rn. 52 1. Die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2025 - BVerwG 1 B 20.24 - und vom 13. Februar 2025 - BVerwG 1 B 3.25 (1 B 20.24) - sind als Folge der Aufhebung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg gegenstandslos (vgl. BVerfGE 76, 143 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2026 - 3 B 20.25

    Durchsuchung; Zimmer in Gemeinschaftsunterkunft; Betreten zwecks Abschiebung; …

    Rn. 10 Das Bundesverwaltungsgericht hat die von dem Kläger eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 8. Januar 2025 - 1 B 20.24 - und die nachfolgende Anhörungsrüge mit Beschluss vom 13. Februar 2025 - 1 B 3.25 - zurückgewiesen.

    Rn. 11 Auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers hat das Bundesverfassungsgericht (2. Kammer des 2. Senats) mit Beschluss vom 30. September 2025 - 2 BvR 460/25 - (juris) festgestellt, dass die Durchsuchung des vom Beschwerdeführer bewohnten Raumes im Übergangswohnheim D...Straße in Berlin am 10. September 2019 den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 13 GG verletzt (Tenor zu 1), das Urteil des Senats vom 27. Februar 2024 - OVG 3 B 17/22 - aufgehoben und die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen (Tenor zu 2), die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2025 - BVerwG 1 B 20.24 - und vom 13. Februar 2025 - BVerwG 1 B 3.25 (1 B 20.24) - für gegenstandslos erklärt (Tenor zu 3) und im Übrigen die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Tenor zu 4).

    Insoweit ist das mit Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2025 - 1 B 20.24 - juris; die nachfolgende Anhörungsrüge ist ohne Erfolg geblieben, BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2025 - 1 B 3.25 - juris) rechtskräftig gewordene Urteil vom 27. Februar 2024 - OVG 3 B 17/22 - durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. September 2025 - 2 BvR 460/25 - nicht aufgehoben worden.

  • BVerwG, 13.02.2025 - 1 B 3.25
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2025 - 1 B 20.24 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 2 1. Der Senat hat den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör in seinem Beschluss vom 8. Januar 2025 - 1 B 20.24 - nicht verletzt.

  • VGH Bayern, 28.07.2026 - 15 ZB 26.31075

    Berufungszulassung, Grundsätzliche Bedeutung, Nichtstaatliche Verfolgung, …

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BVerwG, B.v. 8.1.2025 - 1 B 20.24 - juris Rn. 3 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 23.5.2023 - 15 ZB 23.30325 - juris Rn. 5).
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