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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.01.1996 - 1 B 202.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2516
BVerwG, 10.01.1996 - 1 B 202.95 (https://dejure.org/1996,2516)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.1996 - 1 B 202.95 (https://dejure.org/1996,2516)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 1996 - 1 B 202.95 (https://dejure.org/1996,2516)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Nichtzulassung der Revision mit der Beschwerde - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - Definition der Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GastG § 4 Abs. 1 Nr. 1
    Gewerberecht: Fehlende Zuverlässigkeit wegen möglicher Einflussnahme auf die Geschäftsführung durch einen Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 650
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.09.1991 - 1 B 96.91

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung infolge steuerlicher Unzuverlässigkeit, …

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1996 - 1 B 202.95
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit im Gaststättenrecht auf die Betriebsart des beabsichtigten Unternehmens abzustellen ist (Beschluß vom 6. Juni 1973 - BVerwG 1 B 43.73 - Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 3 = GewArch 1973, 243) und daß der Begriff der Unzuverlässigkeit mit demjenigen des § 35 Abs. 1 GewO übereinstimmt (Beschluß vom 23. September 1991 - BVerwG 1 B 96.91 - Buchholz 451.41 § 15 GastG Nr. 5 = GewArch 1992, 22).
  • BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1996 - 1 B 202.95
    Daß die Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden, gegen dessen eigene Integrität sonst nichts einzuwenden ist, auch dann verneint werden muß, wenn er Dritten, welche die für diesen Beruf erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen, einen Einfluß auf die Führung des Gewerbebetriebes einräumt oder auch nur nicht willens oder nicht in der Lage ist, einen solchen Einfluß auszuschalten, ist ein in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls anerkannter Grundsatz (BVerwGE 9, 222).
  • BVerwG, 16.09.1975 - I C 27.74

    Unzuverlässigkeit im Gaststättengewerbe - Dirnenunterkunft

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1996 - 1 B 202.95
    Dabei genügt es zur Versagung der gaststättenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit, daß bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß der Gewerbebetrieb künftig nicht ordnungsgemäß geführt wird (BVerwGE 49, 154 [BVerwG 16.09.1975 - I C 27/74]).
  • BVerwG, 14.11.1990 - 1 B 74.90

    Gewerberecht: Begriff der "Unsittlichkeit" im Gaststättenrecht

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1996 - 1 B 202.95
    Insoweit ist geklärt, daß inhaltlicher Maßstab für den Begriff der Unsittlichkeit die in der Rechtsgemeinschaft als maßgebliche Ordnungsvoraussetzungen anerkannten sozialethischen Wertvorstellungen sind (Beschluß vom 14. November 1990 - BVerwG 1 B 74.90 - Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 17 = GewArch 1991, 115).
  • BVerwG, 06.06.1973 - I B 43.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1996 - 1 B 202.95
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit im Gaststättenrecht auf die Betriebsart des beabsichtigten Unternehmens abzustellen ist (Beschluß vom 6. Juni 1973 - BVerwG 1 B 43.73 - Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 3 = GewArch 1973, 243) und daß der Begriff der Unzuverlässigkeit mit demjenigen des § 35 Abs. 1 GewO übereinstimmt (Beschluß vom 23. September 1991 - BVerwG 1 B 96.91 - Buchholz 451.41 § 15 GastG Nr. 5 = GewArch 1992, 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 6 S 593/04

    Gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Geschäftsführers einer GmbH; fehlende …

    Werden diese Geschäftsvorgänge ganz oder zu einem gewerberechtlich bedeutsamen Teil durch nach der gesetzlichen Regelung zuständige, aber im Sinne des § 4 Abs. 1 GastG unzuverlässige Personen ausgeführt, ist in entsprechender Anwendung der für den Fall der Einflussnahme einer unzuverlässigen Person auf die Geschäftsführung eines (Einzel-)Gewerbetreibenden entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 09.12.1965, GewArch 1966, 124; Urteil vom 10.01.1996, GewArch 1996, 250; Beschluss vom 14.10.1959, GewArch 1962, 154 = BVerwGE 9, 222; BayVGH, Beschluss vom 07.01.2003, GewArch 2003, 120; Hess.VGH, Beschluss vom 16.06.1993, GewArch 1993, 415; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.08.1985, GewArch 1986, 58) die GmbH selbst als gewerberechtlich unzuverlässig einzustufen.
  • VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.363

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Der Begriff der (Un-) Zuverlässigkeit in § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG stimmt mit demjenigen des § 35 Abs. 1 GewO überein (vgl. BVerwG, B.v. 10.1.1996 - 1 B 202.95 - juris Rn. 5;… B.v. 23.9.1991 - 1 B 96.91 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 22 ZB 21.2390

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Vielmehr ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte ein Gewerbetreibender als unzuverlässig anzusehen, wenn er einem unzuverlässigen Dritten maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung einräumt oder diese Person nicht an weiterer Tätigkeit hindert (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.1959 - VII C 63.59 - BVerwGE 9, 222; B.v. 10.1.1996 - 1 B 202.95 - juris Rn. 6 (zum Gaststättenrecht);… HessVGH, B.v. 9.11.1992 - 8 TH 2651.91 - juris Rn. 17;… BayVGH, B.v. 7.1.2003 - 22 CS 02.2819 - juris Rn. 4).

    Dabei stimmt der Begriff der Unzuverlässigkeit nach § 15 Abs. 2, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG mit demjenigen des § 35 Abs. 1 GewO überein (vgl. BVerwG, B.v. 10.1.1996 - 1 B 202.95 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.363 - juris Rn. 12).

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