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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.07.1997 - 1 B 209.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5753
BVerwG, 09.07.1997 - 1 B 209.96 (https://dejure.org/1997,5753)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1997 - 1 B 209.96 (https://dejure.org/1997,5753)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - 1 B 209.96 (https://dejure.org/1997,5753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör auf Grund einschränkender Auslegung des Berufungsantrags durch Nichtberücksichtigung des Gesamtzusammenhangs des Berufungsvorbringens - Erteilung der Duldung bei rechtskräftiger Entscheidung hinsichtlich der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 88 § 120 § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Verwaltungsprozeßrecht - Unterlassen der Ermittlung des Rechtsschutzziels eines Klageantrags als Verfahrensmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 16.87

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb der österreichischen …

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1997 - 1 B 209.96
    Die darin liegende Verletzung des § 88 VwGO führt nicht lediglich zu einem Teilurteil oder einem Übergehen eines Antrages im Sinne des § 120 VwGO, sondern zu einem mit dem ordentlichen Rechtsmittel anfechtbaren Vollendurteil (vgl. Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 16.87 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 64 S. 21).
  • BVerwG, 04.05.2022 - 1 B 17.22

    Zumutbarkeit der Passbeantragung eines subsidiär Schutzberechtigten (hier: …

    Es darf nicht eine dem erkennbaren Klageziel nicht voll entsprechende Fassung des Berufungsantrags als maßgeblich erachten und auf diese Weise einen Teil des Klagebegehrens ausklammern (BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 1 B 209.96 - juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2007 - 4 B 19.07

    Berufung gegen Urteil, das nur den Widerspruchsbescheid und nicht auch den …

    Hebt das Verwaltungsgericht demgegenüber nur den Widerspruchsbescheid auf und lässt die Rechtmäßigkeit des Ausgangsbescheides offen, obwohl der Kläger gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO den Ausgangs- in der Gestalt des Widerspruchsbescheides angegriffen hat, kann die dennoch als Vollendurteil zu erachtende Entscheidung des Verwaltungsgerichts mit den ordentlichen Rechtsbehelfen angefochten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1993 - 1 C 16.87 -, NVwZ 1993, 781; Beschluss vom 9. Juli 1997 - 1 B 209.96 -, juris Rn. 10).
  • BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 25/21

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung …

    Dabei ist es dem Gericht verwehrt, eine dem erkennbaren Klageziel nicht voll entsprechende Fassung des Antrags als maßgeblich zu erachten und auf diese Weise einen Teil des Klagebegehrens auszuklammern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 1 B 209/96, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2009 - 3 L 41/08

    Grenzen der Auslegung und Umdeutung des Klageantrages durch das Gericht; …

    Nach § 88 zweiter Halbsatz VwGO ist das Gericht bei der Bestimmung des Klagebegehrens allerdings nicht an die Fassung der Anträge gebunden; vielmehr hat das Gericht das im Klageantrag und das im gesamten Parteivorbringen zum Ausdruck kommende Rechtsschutzziel zu ermitteln und seiner Entscheidung zugrunde zu legen (…BVerwG, Urt. v. 22.05.1980 - 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144 (149) = [...];… BVerwG, Urt. v. 23.02.1993 - 1 C 16.87 -, NVwZ 1993, 781 = [...]; Beschl. v. 09.07.1997 - 1 B 209.96 -, [...]).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2022 - L 23 SO 229/21
    Nur wenn der Wille zur Begrenzung des Streitgegenstands klar und eindeutig zum Ausdruck gekommen ist, kann eine Teilanfechtung angenommen werden (…BSG, Urteil v. 10. März 1994 - BSGE 74, 77 [79] = SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S. 47; ebenso BFH, Beschluss v. 23.10.1989 - BFHE 159, 4, 11; BVerwG, Beschluss vom 09. Juli 1997 - 1 B 209/96 - juris).
  • VG Regensburg, 12.09.2022 - RN 5 K 20.932

    Wiederaufbauhilfe nach einem Hochwasserschaden

    Rn. 34 Nach § 88 VwGO ist das Gericht bei der Bestimmung des Klagebegehrens nicht an die Fassung der Anträge gebunden; vielmehr hat das Gericht das im Klageantrag und das im gesamten Parteivorbringen zum Ausdruck kommende Rechtsschutzziel zu ermitteln und seiner Entscheidung zugrunde zu legen (BVerwG, U.v. 22.5.1980 - 2 C 30.78 - juris; U.v. 23.2.1993 - 1 C 16.87 - juris; B.v. 9.7.1997 - 1 B 209.96 - juris).
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