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| BVerwG, 19.03.1985 - 1 B 21.85 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Darlegung eines Verfahrensmangels als Zulassungsgrund der Revision - Zustellung einer Anhörungsmitteilung an Prozessbevollmächtigten vor Mandatsniederlegung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1984 - 17 A 1324/84
- BVerwG, 19.03.1985 - 1 B 21.85
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.12.1982 - 9 C 894.80
Berücksichtigungsfähigkeit der Rüge nicht ordnungsgemäßer Ladung im Rahmen einer …
Auszug aus BVerwG, 19.03.1985 - 1 B 21.85
Das Schreiben der Prozeßbevollmächtigten vom 29. November 1984, mit dem sie die Niederlegung des Mandats angezeigt haben, ist dem Gericht gegenüber erst mit seinem Eingang bei Gericht, also am 3. Dezember 1984, wirksam geworden (§ 173 VwGO in Verbindung mit § 87 Abs. 1 ZPO; vgl. Urteil vom 13. Dezember 1982 - BVerwG 9 C 894.80 - NJW 1983, 2155 [BVerwG 13.12.1982 - 9 C 894/80]).
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1993 - 1 A 12323/91
Abstandsfläche; Aufstockung eines Grenzgebäudes; Bebauung
In diesem Zusammenhang hat der Senat dann regelmäßig darauf hingewiesen, daß bei einer uneinheitlichen Bebauung mit teils geschlossener, teils offener Bauweise keine Rede davon sein könne, daß die Grenzbebauung zwingend sei (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07. Dezember 1979, Baurecht 1979, 410; Beschluß vom 05. Juni 1985 - 1 B 21/85 -, Beschluß vom 14. April 1989 - 1 B 9/89 - und Beschluß vom 04. September 1991 - 1 B 11540/91.OVG -).
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