Rechtsprechung
| BVerwG, 20.06.1979 - 1 B 21.77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.1976 - I 350/76
- BVerwG, 20.06.1979 - 1 B 21.77
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 08.04.1976 - 48/75
Royer
Auszug aus BVerwG, 20.06.1979 - 1 B 21.77
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stellt zwar die Nichterfüllung der für Einreise, Ortswechsel und Aufenthalt geltenden Formalitäten für Staatsangehörige der EG-Staaten keine die Beschränkung der Freizügigkeit rechtfertigende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar und gestattet nicht die Entfernung des Ausländers aus dem Hoheitsgebiet (Urteile vom 8. April 1976 - Es 48/75 - [NJW 1976, 2065 [EuGH 08.04.1976 - - 48/75]], vom 14. Juli 1977 - Rs 8/77 - [NJW 1977, 1579]). - EuGH, 14.07.1977 - 8/77
Sagulo u.a.
Auszug aus BVerwG, 20.06.1979 - 1 B 21.77
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stellt zwar die Nichterfüllung der für Einreise, Ortswechsel und Aufenthalt geltenden Formalitäten für Staatsangehörige der EG-Staaten keine die Beschränkung der Freizügigkeit rechtfertigende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar und gestattet nicht die Entfernung des Ausländers aus dem Hoheitsgebiet (Urteile vom 8. April 1976 - Es 48/75 - [NJW 1976, 2065 [EuGH 08.04.1976 - - 48/75]], vom 14. Juli 1977 - Rs 8/77 - [NJW 1977, 1579]). - BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74
Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer - …
Auszug aus BVerwG, 20.06.1979 - 1 B 21.77
Im übrigen ist die Frage, wann bei der Ausweisung strafgerichtlich verurteilter Ausländer die Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne der genannten Vertragsbestimmung besonders schwerwiegend sind, ebenfalls durch die Rechtsprechung des Senats geklärt (BVerwGE 55, 8 mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 121.78
Duldung des Aufenthalts - Ordnungsmäßiger Aufenthalt
Auszug aus BVerwG, 20.06.1979 - 1 B 21.77
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß der Aufenthalt im Zeitpunkt der Ausweisung ununterbrochen mehr als fünf Jahre ordnungsmäßig gewesen sein muß (Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG 1 C 13.67 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 4]; BVerwGE 37, 227 [230]; Beschlüsse vom 31. Mai 1978 - BVerwG 1 B 80.78 - und vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 121.78 - [Buchholz a.a.O. § 17. AuslG Nr. 1]). - BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77
Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen - Voraussetzungen des besonderen …
Auszug aus BVerwG, 20.06.1979 - 1 B 21.77
Auf Grund des Gemeinschaftsrechts sind nämlich die Mitgliedstaaten nicht gehindert, einen über das Gemeinschaftsrecht hinausgehenden besonderen Ausweisungsschutz weiterhin davon abhängig zu machen, daß der Ausländer die für den Aufenthalt erforderlichen Formalitäten beachtet, und zwar unbeschadet dessen, daß die Nichterfüllung dieser Formalitäten allein eine Ausweisung nicht rechtfertigt (Beschlüsse vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 -, vom 29. Mai 1979 - BVerwG 1 CB 51.77 -). - BVerwG, 16.02.1971 - I C 43.70
Auszug aus BVerwG, 20.06.1979 - 1 B 21.77
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß der Aufenthalt im Zeitpunkt der Ausweisung ununterbrochen mehr als fünf Jahre ordnungsmäßig gewesen sein muß (Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG 1 C 13.67 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 4]; BVerwGE 37, 227 [230]; Beschlüsse vom 31. Mai 1978 - BVerwG 1 B 80.78 - …und vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 121.78 - [Buchholz a.a.O. § 17. AuslG Nr. 1]). - BVerwG, 29.05.1979 - 1 CB 51.77
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Pflichtgemäße …
Auszug aus BVerwG, 20.06.1979 - 1 B 21.77
Auf Grund des Gemeinschaftsrechts sind nämlich die Mitgliedstaaten nicht gehindert, einen über das Gemeinschaftsrecht hinausgehenden besonderen Ausweisungsschutz weiterhin davon abhängig zu machen, daß der Ausländer die für den Aufenthalt erforderlichen Formalitäten beachtet, und zwar unbeschadet dessen, daß die Nichterfüllung dieser Formalitäten allein eine Ausweisung nicht rechtfertigt (Beschlüsse vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 -, vom 29. Mai 1979 - BVerwG 1 CB 51.77 -). - BVerwG, 11.06.1968 - I C 13.67
Ausübung des Ermessens bei der Ausweisung eines Ausländers - Ausweisung eines …
Auszug aus BVerwG, 20.06.1979 - 1 B 21.77
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß der Aufenthalt im Zeitpunkt der Ausweisung ununterbrochen mehr als fünf Jahre ordnungsmäßig gewesen sein muß (Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG 1 C 13.67 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 4]; BVerwGE 37, 227 [230]; Beschlüsse vom 31. Mai 1978 - BVerwG 1 B 80.78 - …und vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 121.78 - [Buchholz a.a.O. § 17. AuslG Nr. 1]). - BVerwG, 31.05.1978 - 1 B 80.78
Versagung einer neuen Aufenthaltserlaubnis - Ausweisung wegen der Begehung von …
Auszug aus BVerwG, 20.06.1979 - 1 B 21.77
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß der Aufenthalt im Zeitpunkt der Ausweisung ununterbrochen mehr als fünf Jahre ordnungsmäßig gewesen sein muß (Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG 1 C 13.67 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 4]; BVerwGE 37, 227 [230]; Beschlüsse vom 31. Mai 1978 - BVerwG 1 B 80.78 - …und vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 121.78 - [Buchholz a.a.O. § 17. AuslG Nr. 1]). - BVerwG, 23.09.1976 - 1 B 7.76
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in Kenntnis einer Straftat - Verlängerung …
Auszug aus BVerwG, 20.06.1979 - 1 B 21.77
Das ändert aber nichts daran, daß das Fehlen der von den Freizügigkeit genießenden Angehörigen der EG-Staaten einzuholenden besonderen Aufenthaltserlaubnis (vgl. für Arbeitnehmer § 3 AufenthG/EWG; Art. 2 Richtlinie Nr. 64/221/EWG vom 25. Februar 1964 [ABl. S. 850], Art. 4 Richtlinie 68/360/EWG vom 15. Oktober 1968 [ABl. Nr. L 257 S. 13]) die Ordnungsmäßigkeit des Aufenthalts im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 FV ausschließt (Beschluß vom 23. September 1976 - BVerwG 1 B 7.76 -). - BGH, 26.03.1974 - 1 StR 412/73
Verurteilung wegen einer im Straßenverkehr begangenen fahrlässigen …
- BVerwG, 30.09.1991 - 1 B 121.91
Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof die für den besonderen Ausweisungsschutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 FV vorausgesetzte Ordnungsmäßigkeit des Aufenthalts abweichend von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt (Beschlüsse vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63; vom 29. Mai 1979 - BVerwG 1 CB 51.77 - vom 20. Juni 1979 - BVerwG 1 B 21.77 -), nach der die Ordnungsmäßigkeit des Aufenthalts im Sinne des genannten Vertrages mehr als die kraft Gesetzes oder aufgrund einer Aufenthaltsgenehmigung begründete bloße Rechtmäßigkeit der Anwesenheit des Ausländers voraussetzt (vgl. auch Beschluß vom 2. Dezember 1981 - BVerwG 1 B 152.81 - InfAuslR 1982, 6) und darin, soweit wie hier ein über das Europäische Gemeinschaftsrecht hinausgehender Ausweisungsschutz in Frage steht, kein Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht liegt (…vgl. ferner Hailbronner, Ausländerrecht, 2. Auflage, Rdnrn. 635, 1073). - BVerwG, 14.05.1980 - 1 B 249.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Zum einen ist es zweifelhaft, ob die vorgenannte Frage in dem erstrebten Revisionsverfahren überhaupt entscheidungserheblich ist; denn nach seinem Wortlaut gewährt Art. 2 Abs. 3 des deutsch-griechischen Niederlassungsvertrages nur Schutz vor Ausweisung, gilt aber nicht auch für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; zum anderen entspricht es aber auch der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß der besondere Schutz der vorgenannten Vertragsbestimmung entfällt, wenn der Ausländer innerhalb der letzten fünf Jahre vor der behördlichen Entscheidung zu irgendeinem Zeitpunkt die für den Aufenthalt erforderlichen besonderen Formalitäten nicht beachtet hat (vgl. Beschlüsse vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - [DÖV 1979, 828]; vom 29. Mai 1979 - BVerwG 1 CB 51.77 - vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 - [DÖV 1979, 829] und vom 20. Juni 1979 - BVerwG 1 B 21.77 -).
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