Rechtsprechung
| OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 3 Abs 2 Nr 2 SpielhG SL, § 9 Abs 3 S 2 SpielhG SL, § 28 VwVfG SL, § 45 Abs 1 Nr 3 VwVfG SL, § 45 Abs 2 VwVfG SL
Rücknahme einer Spielhallenerlaubnis infolge neuer Auswahlentscheidung; aufschiebende Wirkung einer spielhallenerlaubnisrechtlichen Klage - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 25.05.2020 - 1 L 144/20
- OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20
- VerfGH Saarland, 28.10.2020 - Lv 22/20
- VerfGH Saarland - Lv 22/20 (anhängig)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11
Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung …
Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20
Ohne die erforderliche Individualisierung des Adressaten und die Konkretisierung der beabsichtigten behördlichen Maßnahme gehe der mit der Anhörung verfolgte Zweck, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen äußern zu können, ins Leere.[BVerwG, Urteil vom 22.3.2012 - 3 C 16/11 -, Rdnr. 12][BVerwG, Urteil vom 22.3.2012 - 3 C 16/11 -, Rdnr. 12] Dass die gebotene Anhörung unterblieben ist, kann nicht mit dem Argument weggewischt werden, dass der Vortrag der Antragstellerin, sie hätte im Falle einer Anhörung Gelegenheit gehabt, aktuellere Bescheinigungen ihres Wirtschaftsprüfers vorzulegen, ihr ohnehin nicht weiterhelfe, da es für die Auswahlentscheidung auf die vor dem 31.12.2016 eingereichten Unterlagen ankomme.Eine Heilung tritt dabei nur ein, soweit die Anhörung nachträglich ordnungsgemäß durchgeführt und ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht wird.[BVerwG, Urteile vom 24.6.2010 - 3 C 14/09 -, Rdnr. 37, und vom 22.3.2012 - 3 C 16/11 -, Rdnr. 18][BVerwG, Urteile vom 24.6.2010 - 3 C 14/09 -, Rdnr. 37, und vom 22.3.2012 - 3 C 16/11 -, Rdnr. 18] Sinn der nachgeholten Anhörung ist die Überprüfung der Entscheidung anhand der Stellungnahme der Beteiligten.
- BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81
Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren
Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20
Vielmehr wurde der Erlass eines Verwaltungsakts abgelehnt, der dem Betreiber erst eine Rechtsposition gewähren sollte.[BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46/81 -, Rdnr. 35 m.w.N.][BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46/81 -, Rdnr. 35 m.w.N.].Dieser muss darüber befinden, ob er aufgrund des Ergebnisses der nachgeholten Anhörung abhilft.[BVerwG, Urteil vom 14.10.1982, a.a.O., Rdnr. 39 f.][BVerwG, Urteil vom 14.10.1982, a.a.O., Rdnr. 39 f.] Grundsätzlich kann die erforderliche Anhörung gemäß § 45 Abs. 2 SVwVfG bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden.
- BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09
Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr; …
Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20
Eine Heilung tritt dabei nur ein, soweit die Anhörung nachträglich ordnungsgemäß durchgeführt und ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht wird.[BVerwG, Urteile vom 24.6.2010 - 3 C 14/09 -, Rdnr. 37, und vom 22.3.2012 - 3 C 16/11 -, Rdnr. 18][BVerwG, Urteile vom 24.6.2010 - 3 C 14/09 -, Rdnr. 37, und vom 22.3.2012 - 3 C 16/11 -, Rdnr. 18] Sinn der nachgeholten Anhörung ist die Überprüfung der Entscheidung anhand der Stellungnahme der Beteiligten.
- BVerwG, 18.04.2017 - 9 B 54.16
Heilung der unterbliebenen Anhörung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG; …
Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20
Das Bundesverwaltungsgericht lässt Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren nicht als nachträgliche Anhörung im Sinne des § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 SVwVfG ausreichen.[BVerwG, Urteile vom 18.4.2017 - 9 B 54/16 -, juris Rdnr. 3 f., sowie vom 24.6.2010 und vom 22.3.2012, jeweils a.a.O.][BVerwG, Urteile vom 18.4.2017 - 9 B 54/16 -, juris Rdnr. 3 f., sowie vom 24.6.2010 und vom 22.3.2012, jeweils a.a.O.]. - OVG Niedersachsen, 12.07.2018 - 11 LC 400/17
Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine …
Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20
Rn. 53 Die vom Verwaltungsgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg[OVG Lüneburg, Urteil vom 12.7.2018 - 11 LC 400/17 -, juris Rdnr. 61, Beschluss vom 23.4.2018 - 11 ME 552/17 -, juris Rdnr. 33][OVG Lüneburg, Urteil vom 12.7.2018 - 11 LC 400/17 -, juris Rdnr. 61, Beschluss vom 23.4.2018 - 11 ME 552/17 -, juris Rdnr. 33] in Ausnahmefällen befürwortete konzernbezogene Betrachtung findet ihren Grund in der Vermeidung einer Aushöhlung der gesetzgeberischen Ziele durch gesellschaftsrechtlich an sich zulässige, aber im Einzelfall rechtsmissbräuchlich konzipierte Untergliederungen. - OVG Saarland, 26.11.2019 - 1 A 3/18
Übernahme eines Hochschullehrers in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20
Der Austausch von Schriftsätzen in einem Eilrechtsschutzverfahren genügt dem in der Regel nicht.[Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Kommentar, 8. Aufl. 2014][Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Kommentar, 8. Aufl. 2014] Eine funktionsgerecht nachgeholte Anhörung setzt voraus, dass sich die Behörde nicht darauf beschränkt, die einmal getroffene Sachentscheidung zu verteidigen, sondern das Vorbringen des Betroffenen erkennbar zum Anlass nimmt, die Entscheidung kritisch zu überdenken.[BVerwG, Urteil vom 6.2.2019 - 1 A 3/18 -, juris Rdnr. 23][BVerwG, Urteil vom 6.2.2019 - 1 A 3/18 -, juris Rdnr. 23] Eine nachträgliche Anhörung in einem eigenständigen Verwaltungsverfahren ist vorliegend nicht erfolgt. - OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 11 ME 552/17
Erlaubnisvorbehalt; Gesetzesvorbehalt; unechte Konkurrenz; Losverfahren; …
Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20
Rn. 53 Die vom Verwaltungsgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg[OVG Lüneburg, Urteil vom 12.7.2018 - 11 LC 400/17 -, juris Rdnr. 61, Beschluss vom 23.4.2018 - 11 ME 552/17 -, juris Rdnr. 33][OVG Lüneburg, Urteil vom 12.7.2018 - 11 LC 400/17 -, juris Rdnr. 61, Beschluss vom 23.4.2018 - 11 ME 552/17 -, juris Rdnr. 33] in Ausnahmefällen befürwortete konzernbezogene Betrachtung findet ihren Grund in der Vermeidung einer Aushöhlung der gesetzgeberischen Ziele durch gesellschaftsrechtlich an sich zulässige, aber im Einzelfall rechtsmissbräuchlich konzipierte Untergliederungen. - OVG Saarland, 26.02.2020 - 1 B 315/19
Ablehnung der Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 SpielhG SL im …
Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20
Ob, wie das Verwaltungsgericht meint[VG des Saarlandes, Beschluss vom 4.3.2020 - 1 L 2008/19 -, juris Rdnrn. 55 ff.][VG des Saarlandes, Beschluss vom 4.3.2020 - 1 L 2008/19 -, juris Rdnrn. 55 ff.], unter bestimmten Voraussetzungen abweichend hiervon ausnahmsweise auf die Verhältnisse der Muttergesellschaft abzustellen ist, brauchte der Senat bisher nicht zu entscheiden[OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.8.2019 - 1 B 226/19 -, juris Rdnr. 13, und vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris Rdnr. 20][OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.8.2019 - 1 B 226/19 -, juris Rdnr. 13, und vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris Rdnr. 20] und hierzu gibt auch der vorliegende Sachverhalt keine Veranlassung. - OVG Saarland, 19.08.2019 - 1 B 226/19
Anfechtung einer Spielhallenauswahlentscheidung; Berücksichtigung persönlicher …
Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20
Ob, wie das Verwaltungsgericht meint[VG des Saarlandes, Beschluss vom 4.3.2020 - 1 L 2008/19 -, juris Rdnrn. 55 ff.][VG des Saarlandes, Beschluss vom 4.3.2020 - 1 L 2008/19 -, juris Rdnrn. 55 ff.], unter bestimmten Voraussetzungen abweichend hiervon ausnahmsweise auf die Verhältnisse der Muttergesellschaft abzustellen ist, brauchte der Senat bisher nicht zu entscheiden[OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.8.2019 - 1 B 226/19 -, juris Rdnr. 13, und vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris Rdnr. 20][OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.8.2019 - 1 B 226/19 -, juris Rdnr. 13, und vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris Rdnr. 20] und hierzu gibt auch der vorliegende Sachverhalt keine Veranlassung. - BVerfG - 1 BvR 1874/13 (anhängig)
Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20
Diese Ermessenserwägung ist ohne Weiteres nachvollziehbar und wird den Vorgaben des Gesetzes und der hierzu ergangenen Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts[BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1874/13 u.a. -, juris Rdnrn. 181 ff.][BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1874/13 u.a. -, juris Rdnrn. 181 ff.], vollumfänglich gerecht. - VG Saarlouis, 04.03.2020 - 1 L 2008/19
Vorläufige Duldung des Spielhallenbetriebs; Versagung einer Spielhallenerlaubnis …
- BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04
Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich
- OVG Saarland, 08.03.2016 - 1 B 213/15
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Schließung einer Spielhalle
- VG Sigmaringen, 05.08.2021 - 5 K 3006/20
Sanierungsanordnung
Die Funktion der Anhörung besteht schließlich nicht allein darin, dass der Betroffene seine Einwendungen vorbringen kann und diese von der Behörde zur Kenntnis genommen werden, sondern schließt vielmehr ein, dass die Behörde ein etwaiges Vorbringen bei ihrer Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 18.04.2017 - 9 B 54.16 -, AUR 2017, 304; OVG Saarland, Beschluss vom 13.08.2020 - 1 B 214/20 -, juris). - VerfGH Saarland, 28.10.2020 - Lv 22/20
Vorverfahren; Rücknahme einer Spielhallenerlaubnis; Gewerbefreiheit; …
Die daraufhin erhobene Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes als unbegründet zurück (OVG des Saarlandes, Beschl. v. 13.8.2020 1 B 214/20). - OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 118/21
Schließung einer Spielhalle; einstweiliger Rechtsschutz
Zwar stellt eine behördliche Anordnung des Sofortvollzugs, die ein vorläufiges Berufsverbot bewirkt, einen eigenständigen Eingriff in die Rechtssphäre des Betroffenen dar, der nur unter strengen Voraussetzungen zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ist.[Vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris und vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.4.2021 - 1 B 358/20 -, juris Rn. 8 ff. und vom 30.4.2021 - 2 B 86/21 -, juris Rn. 11 ff.][Vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris und vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.4.2021 - 1 B 358/20 -, juris Rn. 8 ff. und vom 30.4.2021 - 2 B 86/21 -, juris Rn. 11 ff.] Anders als im angeführten Senatsbeschluss geht es hier aber nicht um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs nach Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Behörde, sondern um einstweiligen Rechtsschutz gegen eine kraft Gesetzes (…§ 9 Abs. 3 Satz 2 SSpielhG[Zum sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift siehe Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschlüsse vom 8.3.2016 - 1 B 213/15 -, juris Rn. 5, dort zu einer Schließungsanordnung nach § 15 Abs. 2 GewO, sowie vom 13.8.2020 - 1 B 214/20 -, juris Rn. 34, dort zur Rücknahme einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle][Zum sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift siehe Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschlüsse vom 8.3.2016 - 1 B 213/15 -, juris Rn. 5, dort zu einer Schließungsanordnung nach § 15 Abs. 2 GewO, sowie vom 13.8.2020 - 1 B 214/20 -, juris Rn. 34, dort zur Rücknahme einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle]) vollziehbare Verwaltungsentscheidung. - OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 177/20
(Keine) Zurechnung fehlerhaften Verhaltens eines Geschäftsführers einer …
Vielmehr wurde der Erlass eines Verwaltungsaktes abgelehnt, der dem Betreiber erst eine Rechtsposition gewähren sollte.[BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46/81 -, Juris, Rdnr. 35 m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.8.2020 - 1 B 214/20 -][BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46/81 -, Juris, Rdnr. 35 m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.8.2020 - 1 B 214/20 -]. - OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 138/21
Widerruf einer Spielhallenerlaubnis; einstweiliger Rechtsschutz
Zwar stellt eine behördliche Anordnung des Sofortvollzugs, die ein vorläufiges Berufsverbot bewirkt, einen eigenständigen Eingriff in die Rechtssphäre des Betroffenen dar, der nur unter strengen Voraussetzungen zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ist.[Vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris und vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.4.2021 - 1 B 358/20 -, juris Rn. 8 ff. und vom 30.4.2021 - 2 B 86/21 -, juris Rn. 11 ff.][Vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris und vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.4.2021 - 1 B 358/20 -, juris Rn. 8 ff. und vom 30.4.2021 - 2 B 86/21 -, juris Rn. 11 ff.] Anders als im angeführten Senatsbeschluss geht es hier aber nicht um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs nach Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Behörde, sondern um einstweiligen Rechtsschutz gegen eine kraft Gesetzes (…§ 9 Abs. 3 Satz 2 SSpielhG[Zum sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift siehe Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschlüsse vom 8.3.2016 - 1 B 213/15 -, juris Rn. 5, dort zu einer Schließungsanordnung nach § 15 Abs. 2 GewO, sowie vom 13.8.2020 - 1 B 214/20 -, juris Rn. 34, dort zur Rücknahme einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle][Zum sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift siehe Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschlüsse vom 8.3.2016 - 1 B 213/15 -, juris Rn. 5, dort zu einer Schließungsanordnung nach § 15 Abs. 2 GewO, sowie vom 13.8.2020 - 1 B 214/20 -, juris Rn. 34, dort zur Rücknahme einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle]) vollziehbare Verwaltungsentscheidung.
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