Rechtsprechung
| BVerwG, 15.09.1994 - 1 B 214.93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die Beschwerdebegründung - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Anspruch eines Familienmitglieds auf Einreise und Aufenthalt zum Zweck des Nachzuges zu seinen im Bundesgebiet lebenden ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 16.06.1993 - 13 L 6189/92
- BVerwG, 15.09.1994 - 1 B 214.93
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus BVerwG, 15.09.1994 - 1 B 214.93
Die Pflicht des Staates, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern, gebietet es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch sonst regelmäßig nicht, dem Wunsch eines Ausländers nach ehelichem und familiärem Zusammenleben im Bundesgebiet zu entsprechen, wenn sein oder seines Ehegatten Verbleib im Bundesgebiet nicht durch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung aufenthaltsrechtlich auf Dauer gesichert ist oder ein Anspruch auf Einräumung eines Daueraufenthaltsrechts besteht (BVerfGE 76, 1 ); vgl. auch Beschluß vom 9. Januar 1990 - BVerwG 1 B 134.89 - Buchholz 402.24 § 7 (AuslG Nr. 35). - BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84
Sichtvermerk - Aufenthalt - Verstoß - Ausländer - Einreise - Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus BVerwG, 15.09.1994 - 1 B 214.93
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine derartige Verweisung auf die Einholung des erforderlichen Visums mit Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich vereinbar ist (BVerwGE 70, 54; Beschluß vom 8. März 1989 - BVerwG 1 B 41.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 97). - BVerfG, 07.11.1984 - 2 BvR 1299/84
Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung über das Bleiberecht vom Vorliegen eines …
Auszug aus BVerwG, 15.09.1994 - 1 B 214.93
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung als verfassungskonform bestätigt (Beschluß - Vorprüfungsausschuß - vom 7. November 1984 - 2 BvR 1299/84 - NVwZ 1985, 260; Kammerbeschluß vom 17. Dezember 1987 - 2 BvR 655/87 -). - BVerwG, 09.01.1990 - 1 B 134.89
Einschränkung des Ehegattennachzugs der sog. zweiten Generation
Auszug aus BVerwG, 15.09.1994 - 1 B 214.93
Die Pflicht des Staates, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern, gebietet es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch sonst regelmäßig nicht, dem Wunsch eines Ausländers nach ehelichem und familiärem Zusammenleben im Bundesgebiet zu entsprechen, wenn sein oder seines Ehegatten Verbleib im Bundesgebiet nicht durch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung aufenthaltsrechtlich auf Dauer gesichert ist oder ein Anspruch auf Einräumung eines Daueraufenthaltsrechts besteht (BVerfGE 76, 1 ); vgl. auch Beschluß vom 9. Januar 1990 - BVerwG 1 B 134.89 - Buchholz 402.24 § 7 (AuslG Nr. 35). - BVerwG, 08.03.1989 - 1 B 41.89
Wiedereinreise ohne Sichtvermerk - Ablauf der Aufenthaltserlaubnis - …
Auszug aus BVerwG, 15.09.1994 - 1 B 214.93
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine derartige Verweisung auf die Einholung des erforderlichen Visums mit Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich vereinbar ist (BVerwGE 70, 54; Beschluß vom 8. März 1989 - BVerwG 1 B 41.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 97).
- BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 20.97
Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum
Art. 6 GG gebietet auch grundsätzlich nicht die Freistellung von der Visumspflicht (vgl. Beschluß vom 15. September 1994 - BVerwG 1 B 214.93 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 3, S. 2 m.w.N.;… Urteil vom 18. Juni 1996 - BVerwG 1 C 17.95 - BVerwGE 101, 265 [BVerwG 18.06.1996 - 1 C 17/95] = Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 9, S. 15). - BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95
Ausländerrecht: Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei Einreise …
Ebenso wie Art. 6 GG , nach dem Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, gebietet Art. 8 EMRK des weiteren grundsätzlich nicht die Freistellung von der Visumspflicht (vgl. Beschluß vom 15. September 1994 - BVerwG 1 B 214.93 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 3 m.w.N.). - BVerwG, 23.04.1997 - 1 B 83.97
Ausländerrecht - Nachzug von Enkeln zu sorgeberechtigten Großeltern
In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - geklärt, daß es grundsätzlich mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar ist, einem Ausländer, der ohne erforderliches Visum zum Zwecke des Familiennachzugs eingereist ist, keine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen, sondern ihn auf die Einholung eines Visums zu verweisen (Beschluß vom 15. September 1994 - BVerwG 1 B 214.93 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 3 m.w.N.; Urteil vom 18. Juni 1996 - BVerwG 1 C 17.95 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 9 = NVwZ 1997, 192; Beschluß vom 7. Februar 1997 - BVerwG 1 B 25.97 -).
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.1996 - 3 S 137/96
Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis
Ein Ermessen, von der Ausweisung trotz des Vorliegens eines Regelausweisungsgrundes abzusehen, steht der Behörde nur dann zu, wenn nicht ein Regel-, sondern ein Ausnahmefall gegeben ist (BVerwG, Beschl. v. 1.9.1994, InfAuslR 1995, 6 f; OVG Bremen, Beschl. v. 20.11.1992, EZAR 032 Nr. 8).Ob die Voraussetzungen eines Regel- oder eines Ausnahmefalles vorliegen, ist gerichtlich in vollem Umfang nachprüfbar (BVerwG, Beschl. v. 1.9.1994, InfAuslR 1995, 6 ; Hailbronner, Ausländerrecht, § 47 AuslG RdNr. 17 m.w.N.).
- BVerwG, 18.12.1995 - 1 B 152.95
Vereinbarkeit der Verweisung eines Ausländers auf die Einholung des …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist indes geklärt, daß die Verweisung auf die Einholung des erforderlichen Visums, wie sie jetzt in § 8 Abs. 1 Nr. 1 AuslG vorgeschrieben ist, mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG grundsätzlich vereinbar ist (BVerwGE 70, 54; Beschluß vom 8. März 1989 - BVerwG 1 B 41.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 97; Beschluß vom 15. September 1994 - BVerwG 1 B 214.93 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 3 = InfAuslR 1995, 6). - OVG Niedersachsen, 18.02.1997 - 11 L 3617/96
Abschiebungshindernis; Verheirateter Ausländer; Schutz von Ehe und Familie
Die Pflicht des Staates, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern, gebietet es regelmäßig nicht, dem Wunsch eines Ausländers nach ehelichem und familiärem Zusammenleben im Bundesgebiet zu entsprechen, wenn sein Verbleib im Bundesgebiet oder der des Familienangehörigen nicht durch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung aufenthaltsrechtlich auf Dauer gesichert ist oder ein Anspruch auf Einräumung eines Daueraufenthaltsrechts besteht (vgl. BVerfGE 76, 1, 55; BVerwG, Beschl. v. 15.9.1994, InfAuslR 1995, 6). - BVerwG, 02.12.1994 - 1 B 123.94
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch den Bayerischen …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich geklärt, daß auch die etwaige wohlbegründete Berufung auf Art. 6 GG einen Ausländer in aller Regel nicht von der Verpflichtung freistellt, die einfachgesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften zur Verwirklichung seines Einreisewunsches zu beachten (vgl. BVerwGE 70, 54; Beschluß vom 8. März 1989 - BVerwG 1 B 41.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 97; Beschluß vom 15. September 1994 - BVerwG 1 B 214.93 -). - VG Dessau, 08.09.2003 - 3 A 77/03 Art. 6 GG gebietet auch grundsätzlich nicht die Freistellung von der Visumspflicht (vgl. Beschluss vom 15. September 1994 - 1 B 214.93 - Buchholz 402.240 [§ 8 AuslG 1990] Nr. 3, S. 2 m.w.N.;… Urteil vom 18. Juni 1996 - 1 C 17.95 - BVerwGE 101, 265272 = Buchholz 402.240 [§ 8 AuslG 1990] Nr. 9, S. 15).
- OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01
Abschiebungsanordnung; Ausweisung; Betäubungsmitteldelikt; Drogendelikt; …
Ob ein Ausnahmefall vorliegt, unterliegt der vollen Nachprüfung durch die Gerichte (vgl. z.B. BVerwG v. 1.9.1994, InfAuslR 1995, 6). - BVerwG, 15.12.1995 - 1 B 189.95
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine derartige Verweisung auf die Einholung des erforderlichen Visums mit Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich vereinbar ist (BVerwGE 70, 54 [BVerwG 31.08.1984 - 1 B 99/84]; Beschluß vom 8. März 1989 - BVerwG 1 B 41.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 97; Beschluß vom 15. September 1994 - BVerwG 1 B 214.93 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 3). - OVG Niedersachsen, 05.10.1998 - 11 M 4532/98
Zuständige Ausländerbehörde bei Ausweisung und Strafhaft; Regelausweisung
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.1997 - 3 S 373/96
- VG München, 28.07.2009 - M 12 K 09.2053
Iraker; abgelehnter Asylbewerber; zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse; § …
- BVerwG, 07.02.1997 - 1 B 25.97
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung einer …
- VG Regensburg, 10.05.2000 - RO 2 K 00.584
Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis zum Zwecke des Familiennachzugs; Verweisung …
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