Rechtsprechung
| VGH Hessen, 17.05.2013 - 1 B 2234/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 3 Abs 1 GG, § 45 BeamtStG
Rechtsschutzgewährung durch den Dienstherrn - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BeamtStG § 45; GG Art. 3 Abs. 1
Bestehen eines dienstlichen Interesses an der Rechtsverteidigung eines Beamten; Fürsorgepflicht des Dienstherrn - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestehen eines dienstlichen Interesses an der Rechtsverteidigung eines Beamten; Fürsorgepflicht des Dienstherrn
Verfahrensgang
- VG Kassel, 15.11.2012 - 1 L 941/12
- VGH Hessen, 17.05.2013 - 1 B 2234/12
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 931
- DÖV 2013, 693
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 09.07.1984 - 2 B 45.84
Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber einem rechtskräftig freigesprochenen …
Auszug aus VGH Hessen, 17.05.2013 - 1 B 2234/12
Rn. 8 Es ist grundsätzlich anerkannt, dass aus der Fürsorgepflicht auch folgen kann, dass der Dienstherr die Kosten für die Rechtsverteidigung eines Beamten zu übernehmen hat, wenn der Beamte wegen eines Verhaltens im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit strafrechtlich belangt wird (BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1984 - 2 B 45/84 - NJW 1985, 1041; Sächs. OVG…, Urteil vom 12. Juni 2012 - 2 A 214/11 - juris-Rn. 19).Rn. 19 Aus vorstehenden Ausführungen ergibt sich zugleich, dass ein Anspruch des Antragstellers auch nicht unmittelbar auf § 45 BeamtStG gestützt werden kann, sodass auch insoweit nicht mehr darauf eingegangen werden muss, ob insoweit eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt bzw. glaubhaft gemacht ist und ob in Anbetracht der Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch die entsprechende Anwendung der Verwaltungsvorschriften des Landes über die Gewährung von Rechtsschutz ein Rückgriff auf die allgemeine Fürsorgepflicht überhaupt noch in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1984 - 2 B 45/84 - NJW 1985, 1041 f.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2000 - 2 A 10283/00
Geltendmachung eines Anspruchs auf Übernahme von Kosten für eine …
Auszug aus VGH Hessen, 17.05.2013 - 1 B 2234/12
In diesem Sinne ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Anspruch auf Fürsorge dann eingeschränkt ist, wenn der Dienstherr wegen des Verdachts einer Straftat im Amt ein Verfahren gegen den Beamten zu Recht eingeleitet hat (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 28. Juni 2000 - 2 A 10283/00 - NVwZ-RR 2001, 115). - BVerwG, 20.03.1973 - I WB 217.72
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Hessen, 17.05.2013 - 1 B 2234/12
Auch wenn eine auf Richtlinien beruhende und in ständiger Anwendung erfolgte Ermessensausübung eine Selbstbindung der Verwaltung begründet, kann diese Selbstbindung jedoch mit Wirkung für die Zukunft beseitigt werden, wenn Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes nicht entgegenstehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 1973 - I WB 217.72 - BVerwGE 46, 89, 91).
- BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Hessen, 17.05.2013 - 1 B 2234/12
Hat der Dienstherr die Ausübung seines Ermessens hinsichtlich der der Fürsorgepflicht in Verwaltungsvorschriften gegenüber seinen Beamten generell geregelt, so hat er aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG alle davon erfassten Fälle gleich zu behandeln, sofern nicht wesentliche Besonderheiten eine Abweichung gestatten (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1964 - VIII C.63 - BVerwGE 19, 48; Urteil vom 13. September 1973 - II C.73 - BVerwGE 44, 72). - BVerwG, 13.09.1973 - II C 13.73
Bindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Gleichbehandlung bei der …
Auszug aus VGH Hessen, 17.05.2013 - 1 B 2234/12
Hat der Dienstherr die Ausübung seines Ermessens hinsichtlich der der Fürsorgepflicht in Verwaltungsvorschriften gegenüber seinen Beamten generell geregelt, so hat er aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG alle davon erfassten Fälle gleich zu behandeln, sofern nicht wesentliche Besonderheiten eine Abweichung gestatten (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1964 - VIII C.63 - BVerwGE 19, 48; Urteil vom 13. September 1973 - II C.73 - BVerwGE 44, 72). - VG Kassel, 15.11.2012 - 1 L 941/12
Rechtsschutzgewärung durch den Dienstherren
Auszug aus VGH Hessen, 17.05.2013 - 1 B 2234/12
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 15. November 2012 - 1 L 941/12.KS - wird zurückgewiesen. - OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 214/11
Rechtsschutz des Dienstherrn in Strafsachen, Polizeibeamter, Fürsorgegrundsatz
Auszug aus VGH Hessen, 17.05.2013 - 1 B 2234/12
Rn. 8 Es ist grundsätzlich anerkannt, dass aus der Fürsorgepflicht auch folgen kann, dass der Dienstherr die Kosten für die Rechtsverteidigung eines Beamten zu übernehmen hat, wenn der Beamte wegen eines Verhaltens im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit strafrechtlich belangt wird (BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1984 - 2 B 45/84 - NJW 1985, 1041; Sächs. OVG, Urteil vom 12. Juni 2012 - 2 A 214/11 - juris-Rn. 19).
- VG Berlin, 31.05.2017 - 28 K 15.17
Anspruch eines Beamten auf Gewährung eines zinslosen Darlehens zur …
Dabei entspricht es der ständigen Rechtsprechung, dass der Dienstherr befugt ist, die ihm durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit in Ausübung seiner Fürsorgepflicht durch Verwaltungsvorschriften nach generellen Gesichtspunkten zu binden, um eine einheitliche und gleichmäßige Handhabung des Ermessens zu gewährleisten (s. dazu BVerwG…, Beschluss vom 9. Juli 1984 - BVerwG 2 B 45.84 -, zitiert nach juris, Rdnr. 3;… Urteil vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 21.91 -, zitiert nach juris Rdnr. 18; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 28. Juni 2000 - 2 A 10283/00 -, zitiert nach juris, Rdnr. 24; Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 1 B 2234/12 -, zitiert nach juris, Rdnr. 8).Wie bereits ausgeführt, entspricht es allgemeiner Meinung, dass die Fürsorgepflicht die Übernahme von Verteidigungskosten eines Strafverfahrens als angemessen erscheinen lassen kann, welches wegen einer dienstlichen Verrichtung gegen den Beamten geführt wird (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9. Juli 1984 - BVerwG 2 B 45.84 -, zitiert nach juris, Rdnr. 3; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 28. Juni 2000 - 2 A 10283/00 -, zitiert nach juris, Rdnr. 24; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 22. Mai 2009 - 5 LC 148/08 -, zitiert nach juris, Rdnr. 2; Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 1 B 2234/12 -, zitiert nach juris, Rdnr. 8;… Lemhöfer in Plog/Wiedow, BBG, Stand April 2017, § 78 BBG 2009, Rdnr. 85;… B. Hoffmann in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand April 2017, § 45 BeamtStG, Rdnr. 69;… Kohde in v. Roetteken/Rothländer, Beamtenstatusgesetz, Stand August 2016, § 45 BeamtStG, Rdnr. 68).
- VGH Bayern, 02.04.2024 - 6 ZB 23.1243
Übernahme von Kosten eines Polizisten anlässlich der Durchführung eines …
Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn stellt das Korrelat zu der besonderen Inanspruchnahme des Beamten in Gestalt seiner Dienst- und Treuepflicht dar (HessVGH, B.v. 14.5.2013 - 1 B 2234/12 - juris Rn. 17;… vgl. auch BVerwG, B.v. 3.12.2013 - 2 B 65/12 - juris Rn. 7;… Battis, BBG, 6. Aufl. 2022, § 78 Rn. 2).Demgegenüber gebietet es die Fürsorgepflicht gerade nicht, einem Beamten Beistand zu leisten, der gegen seine Dienst- und Treuepflichten verstoßen und dabei Straftaten begangen hat und sich in einem diesbezüglichen gerichtlichen Verfahren zu verteidigen sucht (HessVGH, B.v. 14.5.2013 - 1 B 2234/12 - juris 17 f.).
- VG Frankfurt/Oder, 07.11.2019 - 2 K 590/16
Recht der Landesbeamten
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass dieser befugt ist, die ihm durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit in Ausübung seiner Fürsorgepflicht durch Verwaltungsvorschriften nach generellen Gesichtspunkten zu binden, um eine einheitliche und gleichmäßige Handhabung des Ermessens zu gewährleisten (vgl. dazu BVerwG…, Beschluss vom 9. Juli 1984, a.a.O.;… Urteil vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 21.91 -, juris, Rn. 18; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 28. Juni 2000 - 2 A 10283/00 -, juris, Rn. 24; Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 1 B 2234/12 -, juris, Rn. 8).Es entspricht allgemeiner Meinung, dass die Fürsorgepflicht die Übernahme von Verteidigungskosten eines Strafverfahrens als angemessen erscheinen lassen kann, welches wegen einer dienstlichen Verrichtung oder im Zusammenhang damit gegen den Beamten geführt wird (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9. Juli 1984, a.a.O., Rn. 3; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 28. Juni 2000, a.a.O., juris, Rn. 24; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 22. Mai 2009 - 5 LC 148/08 -, juris, Rn. 2; Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Mai 2013, a.a.O., Rn. 8).
- VG Greifswald, 19.11.2015 - 6 A 435/14
Gewährung von dienstlichem Rechtsschutz für Beamten im Rahmen der Fürsorgepflicht …
Hierzu hat der hessische VGH in seinem Beschluss vom 17.05.2013 - 1 B 2234/12 -, juris, u. a. ausgeführt:.
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