Rechtsprechung
| VGH Hessen, 02.11.2020 - 1 B 2237/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art. 33 Abs 2 GG, § 4 HPolLVO, § 9 BeamtStG, § 10 Abs 1 HBG
Einstellung eines tätowierten Bewerbers in den Polizeivollzugsdienst - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 01.09.2020 - 1 L 1543/20
- VGH Hessen, 02.11.2020 - 1 B 2237/20
Papierfundstellen
- NVwZ 2021, 1160
- NVwZ-RR 2021, 267
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17
Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …
Auszug aus VGH Hessen, 02.11.2020 - 1 B 2237/20
Zwar bedarf die Reglementierung des zulässigen Ausmaßes von Tätowierungen bei Beamten schon wegen des damit verbundenen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, NJW 2018, 1185, 1188 Rn. 33 ff.).Das ist etwa dann der Fall, wenn sich aus dem Inhalt der Tätowierung eine Straftat ergibt oder ihr Inhalt einen Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht eines Beamten(-anwärters) offenbart (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, NJW 2018, 1185, 1189 Rn. 53 ff.).
- VGH Hessen, 28.11.2019 - 1 B 372/19
Einstellung in gehobenen Polizeivollzugsdienst
Auszug aus VGH Hessen, 02.11.2020 - 1 B 2237/20
Der pflichtgemäßen Beurteilung des Dienstherrn ist es überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und wie er den verfassungsrechtlichen Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht (…zum Vorstehenden insgesamt Senatsbeschluss vom 9. Januar 2020 - 1 B 2115/19 -, juris Rn. 29 ff. m. w. N.; siehe auch Senatsbeschluss vom 28. November 2019 - 1 B 372/19 -, juris Rn. 20 ff. m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2019 - 4 S 59.19
Einstellung; Vorbereitungsdienst; Polizeivollzugsdienst; Tätowierungen; Fehlen …
Auszug aus VGH Hessen, 02.11.2020 - 1 B 2237/20
Erforderlich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung des Verhaltens des Bewerbers unter Berücksichtigung aller aus dem Bewerbungsverfahren bekannten Umstände (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. September 2019 - OVG 4 S 59/19 -, NVwZ 2020, 83, 85). - VG Kassel, 01.09.2020 - 1 L 1543/20
Einstellung eines tätowierten Bewerbers in den Polizeivollzugsdienst
Auszug aus VGH Hessen, 02.11.2020 - 1 B 2237/20
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 1. September 2020 - 1 L 1543/20.KS - wird zurückgewiesen.
- VG Trier, 27.09.2022 - 7 L 2837/22
Bewerber mit Rückentattoo darf kein Polizist werden
So können Tätowierungen eine Einstellung offenbaren, die den prognostischen Rückschluss darauf zulässt, dass der Bewerber etwa seiner Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten gemäß § 34 Abs. 1 S. 3 BeamtStG nicht gerecht werden wird (VGH BW…, Beschluss vom 7. Juli 2022 a.a.O., Rn. 12 m.w.N.; HessVGH, Beschluss vom 2. November 2020 - 1 B 2237/20 -, Rn. 14, juris).Vor diesem Hintergrund müssen vorliegend neben der Tätowierung selbst keine weiteren objektiven Anhaltspunkte hinzukommen, um auf die fehlende charakterliche Eignung des Antragstellers schließen zu können (vgl. zu diesem Erfordernis bei zweideutigen Tätowierungen: HessVGH, Beschluss vom 2. November 2020 a.a.O., Rn. 16; OVG NRW…, Beschluss vom 12. Mai 2020 a.a.O., Rn. 21; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 14. September 2021 a.a.O., Rn. 24).
So können Tätowierungen eine Einstellung offenbaren, die den prognostischen Rückschluss darauf zulässt, dass der Bewerber etwa seiner Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten gemäß § 34 Abs. 1 S. 3 BeamtStG nicht gerecht werden wird (VGH BW…, Beschluss vom 7. Juli 2022 a.a.O., Rn. 12 m.w.N.; HessVGH, Beschluss vom 2. November 2020 - 1 B 2237/20 -, Rn. 14, juris).
Vor diesem Hintergrund müssen vorliegend neben der Tätowierung selbst keine weiteren objektiven Anhaltspunkte hinzukommen, um auf die fehlende charakterliche Eignung des Antragstellers schließen zu können (vgl. zu diesem Erfordernis bei zweideutigen Tätowierungen: HessVGH, Beschluss vom 2. November 2020 a.a.O., Rn. 16; OVG NRW…, Beschluss vom 12. Mai 2020 a.a.O., Rn. 21; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 14. September 2021 a.a.O., Rn. 24).
- VG Darmstadt, 30.10.2025 - 1 K 2792/24
Erfolglose Klage einer Kopftuch tragenden Bewerberin um ein Richteramt
Die Begriffe Eignung, Befähigung und fachliche Leistung begründen für den Dienstherrn - vorbehaltlich der gesundheitlichen Eignung - einen Beurteilungsspielraum, der gerichtlich nur beschränkt überprüfbar ist (st. Rspr., etwa BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1981 - 6 P 44/79 -, VerwRspr 1981, 828, 832 f. m.w.N.;… Urteil vom 20. April 1977 - VI C 109.74 -, juris Rn. 37;… Urteil vom 20. Oktober 1983 - 2 C 11/82 -, juris Rn. 13;… Urteil vom 13. Februar 2025 - 2 C 4/24 - juris Rn. 19; Hess. VGH, Beschluss vom 2. November 2020 - 1 B 2237/20 -, juris, Rn. 11 ;… Beschluss vom 28. November 2019 - 1 B 372/19 -, juris, Rn. 22;… Urteil vom 2. Mai 2024 - 1 A 271/23 -, NVwZ 2024, 1944 Rn. 49). - VGH Hessen, 02.05.2024 - 1 A 271/23
Charakterliche Eignung eines Polizeibewerbers bei mehrdeutigen …
Rn. 74 Will die Einstellungsbehörde eine Äußerung, die wegen ihrer Mehrdeutigkeit keine eindeutigen Rückschlüsse auf charakterliche Defizite zulässt, zum Nachteil des Bewerbers deuten, bedarf es zudem weiterer Gesichtspunkte - etwa bestimmten vom Bewerber gezeigten Verhaltensweisen oder weiterer Äußerungen -, die den von der Behörde gezogenen Rückschluss als im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums vertretbar rechtfertigen (vgl. Senatsbeschluss vom 2. November 2020 - 1 B 2237/20 -, juris Rn. 16 , vgl. auch OVG NRW…, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 6 B 212/20 -, juris Rn. 20; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 14. September 2021 - 2 L 1822/21 -, juris Rn. 24).Je weiter die Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung sind, desto gewichtigere sonstige Anhaltspunkte müssen für den aus den herangezogenen Äußerungen gezogenen Eignungsmangel vorliegen (vgl. Senatsbeschluss vom 2. November 2020 - 1 B 2237/20 -, juris Rn. 16 ).
Rn. 75 Bei geringeren als den vorstehend aufgezeigten Anforderungen würden die Einstellungsvoraussetzungen beliebig und hingen in rechtlich nicht mehr zulässiger Weise vom subjektiven Empfinden der mit dem Einstellungsverfahren befassten Personen ab (vgl. Senatsbeschluss vom 2. November 2020 - 1 B 2237/20 -, juris Rn. 17 ).
Rn. 116 Der Kläger hat als Einstellungsbewerber grundsätzlich lediglich einen aus Art. 33 Abs. 2 GG herrührenden Anspruch auf beurteilungs- und ermessensfehlerfreie Entscheidung über sein Einstellungsbegehren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. November 2020 - 1 B 2237/20 -, juris Rn. 23 und vom 15. Juni 2018 - 1 B 544/18 -, n. v.).
Ist die Eignung des Bewerbers zu bejahen und steht eine Stelle für ihn zur Verfügung, besteht ausnahmsweise ein Anspruch auf Einstellung (vgl. Senatsbeschluss vom 2. November 2020 - 1 B 2237/20 -, juris Rn. 23 ).
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2022 - 2 B 10974/22
Polizei Rheinland-Pfalz muss keine Bewerber einstellen, deren Tätowierungen …
So können Tätowierungen eine Einstellung offenbaren, die den prognostischen Rückschluss darauf zulässt, dass der Bewerber etwa seiner Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG nicht gerecht würde (HessVGH, Beschluss vom 2. November 2020 - 1 B 2237/20 -, juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. September 2019 - 4 S 59.19 -, juris Rn. 9; vgl. auch Michaelis/Günther, NVwZ 2021, 1115). - VGH Baden-Württemberg, 07.07.2022 - 4 S 1317/22
Polizeibewerber; Tragen einer Tätowierung; Rückschluss auf fehlende …
So können Tätowierungen eine Einstellung offenbaren, die den prognostischen Rückschluss darauf zulässt, dass der Bewerber etwa seiner Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG nicht gerecht würde (Hess. VGH, Beschluss vom 02.11.2020 - 1 B 2237/20 -, Juris Rn. 14;… OVG B.-B., Beschluss vom 26.09.2019 - OVG 4 S 59.19 -, Juris Rn. 9; s. auch Michaelis/Günther, Körperschmuckmotive als Indiz für Eignungsmängel tätowierter Beamtenbewerber, NVwZ 2021, 1115). - VG Aachen, 25.09.2023 - 1 L 832/23
Tätowierung mit einem Schlangenkopf, der in eine Hand beißt, schließt Einstellung …
Rn. 45 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 6 B 212/20 -, juris, Rn. 21 (zu einem Löwenkopf); OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - 2 B 10974/22 -, juris, Rn. 17 ff. (zu bestimmten Worten in der Schriftart "Old English"); Hessischer VGH, Beschluss vom 2. November 2020 - 1 B 2237/20 -, juris, Rn. 15 f. (zu mehreren Tätowierungen, darunter ein Gewehr und ein Messer). - OVG Sachsen, 16.10.2023 - 2 B 158/23
Einstellung; Tätowierung; Beurteilungsspielraum
So können Tätowierungen eine Einstellung offenbaren, die den prognostischen Rückschluss darauf zulässt, dass der Bewerber etwa seiner Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG nicht gerecht würde (HessVGH, Beschl. v. 2. November 2020 - 1 B 2237/20 -, juris Rn. 14;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26. September 2019 - OVG 4 S 59.19 -, juris Rn. 9;… VGH BW, Beschl. v. 7. Juli 2022 - 4 S 1317/22 -, juris Rn. 12; s. auch Michaelis/Günther, Körperschmuckmotive als Indiz für Eignungsmängel tätowierter Beamtenbewerber, NVwZ 2021, 1115). - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2021 - 6 B 1322/21
Einstellung Polizeivollzugsdienst Eignung Tätowierung
Rn. 17 Hess. VGH, Beschluss vom 2. November 2020 - 1 B 2237/20 -, NVwZ-RR 2021, 267 = juris Rn. 16; Michaelis/Günther, NVwZ 2021, 1115 (1118).Rn. 23 Anders etwa die Fallgestaltung, die dem Beschluss des Hess. VGH vom 2. November 2020 - 1 B 2237/20 -, a. a. O., zugrunde liegt (Kalaschnikow AK-47), wobei der Hess. VGH die Tätowierung gleichwohl als nicht eignungshinderlich angesehen hat; kritisch hierzu Michaelis/Günther, a. a. O., 1117 ff.
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