Rechtsprechung
| BVerwG, 04.10.2002 - 1 B 224.02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen und Angreifbarkeit der Entscheidung im Beschlussverfahren - Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung bis an die Grenze der Zumutbarkeit - Anforderungen an eine Gefahrprognose - Voraussetzungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 130 a; VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
Äthiopien, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Revisionsgründe, Divergenzrüge, Verfahrensmangel, Rechtliches Gehör, Vereinfachtes Berufungsverfahren, Persönliche Anhörung, Glaubwürdigkeit, Wahrunterstellung, Überraschungsentscheidung, Sachaufklärungspflicht, ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 10.04.2002 - 9 B 00.31265
- BVerwG, 04.10.2002 - 1 B 224.02
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 04.10.2002 - 1 B 224.02
Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 26 = NJW 1997, 3328).Dabei genügt sie jedoch in keinem Fall den an diesen Zulassungsgrund zu stellenden Darlegungsanforderungen (vgl. dazu Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
- BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91
Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - …
Auszug aus BVerwG, 04.10.2002 - 1 B 224.02
Dieses ist nur auf sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzungen überprüfbar (stRspr, etwa Beschluss vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5). - BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 614.99
Auszug aus BVerwG, 04.10.2002 - 1 B 224.02
Im Übrigen verkennt die Beschwerde, dass das Berufungsgericht, anders etwa als in den Fällen des § 86 Abs. 2 VwGO, im Verfahren nach § 130 a VwGO nicht verpflichtet ist, die ihm obliegende abschließende Sachverhalts- und Beweiswürdigung vorab den Beteiligten mitzuteilen und mit ihnen zu erörtern (stRspr, vgl. Beschluss vom 21. Januar 2000 - BVerwG 9 B 614.99 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 46 m.w.N.).
- BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 5.17
Auswahl zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
Dazu hätte der Kläger substantiiert darlegen müssen, dass er bereits im vorinstanzlichen Verfahren auf die vermisste Sachverhaltsaufklärung hingewirkt hat oder dass diese sich dem Gericht auch ohne ein solches Hinwirken hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 4. Oktober 2002 - 1 B 224.02 - juris LS und Rn. 4). - OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2026 - 5 LA 82/23
Corona-Härtefallhilfe; Förderrichtlinien; Verwaltungspraxis; Gleichheitssatz; …
Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2002 - 1 B 224.02 -, juris Rn. 4; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Februar 2005 - 10 ZB 04.3377 -, juris Rn. 7).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".