Rechtsprechung
| BVerwG, 28.10.2009 - 1 B 24.09 (1 B 16.09) |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Geltendmachung von neuen Argumenten gegen die inhaltliche Würdigung des beschließenden Senats im Wege der Anhörungsrüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 152a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Geltendmachung von neuen Argumenten gegen die inhaltliche Würdigung des beschließenden Senats im Wege der Anhörungsrüge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 26.10.2006 - 2 K 2901/06
- VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 13 S 116/09
- BVerwG, 23.09.2009 - 1 B 16.09
- BVerwG, 28.10.2009 - 1 B 24.09 (1 B 16.09)
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 16.12.2008 - C-524/06
EIN ZENTRALES AUSLÄNDERREGISTER DARF NUR SOLCHE PERSONENBEZOGENEN DATEN …
Auszug aus BVerwG, 28.10.2009 - 1 B 24.09
Rn. 2 Der Kläger beanstandet, der Senat habe bei der Entscheidung über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision die "Bestätigung des Datenschutzes" durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) im Urteil vom 16. Dezember 2008 - Rs. C-524/06, Huber - (InfAuslR 2009, 89) übersehen.Die Bezugnahme des Klägers auf die Entscheidung des EuGH vom 16. Dezember 2008 - Rs. C-524/06, Huber - (…a.a.O.) zum gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Hinblick auf den Datenschutz, seine daraus gezogenen Schlussfolgerungen für türkische Staatsangehörige mit einem Aufenthaltsrecht aus dem ARB 1/80 und die daran anknüpfende Behauptung einer klärungsbedürftigen gemeinschaftsrechtlichen Zweifelsfrage finden sich aber erst in der Begründung der Anhörungsrüge.
- BVerwG, 23.09.2009 - 1 B 16.09
Erforderlichkeit einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache mit Fragen des …
Auszug aus BVerwG, 28.10.2009 - 1 B 24.09
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 23. September 2009 - BVerwG 1 B 16.09 - wird zurückgewiesen. - BVerwG, 11.09.1990 - 1 CB 6.90
Mitwirkung eines Dolmetschers in der mündlichen Verhandlung
Auszug aus BVerwG, 28.10.2009 - 1 B 24.09
Rn. 4 Wird die Nichtzulassung der Revision in einer Entscheidung der Vorinstanz mit der Beschwerde angegriffen, ist der Prüfungsrahmen auf die gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO fristgerecht vorgetragenen Beschwerdegründe im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO beschränkt (vgl. nur Beschlüsse vom 11. September 1990 - BVerwG 1 CB 6.90 - Buchholz 300 § 185 GVG Nr. 2 und vom 20. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 160.91 - InfAuslR 1992, 39). - BVerwG, 20.12.1991 - 1 B 160.91
Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 28.10.2009 - 1 B 24.09
Rn. 4 Wird die Nichtzulassung der Revision in einer Entscheidung der Vorinstanz mit der Beschwerde angegriffen, ist der Prüfungsrahmen auf die gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO fristgerecht vorgetragenen Beschwerdegründe im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO beschränkt (vgl. nur Beschlüsse vom 11. September 1990 - BVerwG 1 CB 6.90 - Buchholz 300 § 185 GVG Nr. 2 und vom 20. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 160.91 - InfAuslR 1992, 39).
- BVerwG, 28.02.2022 - 9 A 12.21
Herleitung der Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis einer Befangenheit aus …
Rn. 27 Gegenstand der Anhörungsrüge ist gemäß § 152a VwGO, ob das Gericht den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat, nicht jedoch die inhaltliche Richtigkeit der Gerichtsentscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 1 B 24.09 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 10). - BVerwG, 24.03.2021 - 4 BN 46.20
Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel als ein wirksames Ziel der Raumordnung
Dabei ist der Senat auf die von der Beschwerdeführerin fristgerecht vorgetragenen Beschwerdegründe im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO beschränkt (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - 1 B 24.09 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 10 Rn. 4 …und vom 8. Oktober 2020 - 4 BN 60.19 - juris Rn. 5). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2012 - 1 L 56/12
Feststellung einer Laufbahnbefähigung, erstes Einstiegsamt im …
Darauf kann eine Gehörsrüge indes nicht gestützt werden (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 1 B 24.09 -, juris).
- BVerwG, 16.08.2017 - 3 B 53.16
Neues Vorbringen nach Ablauf der Frist zur Begründung der …
Rn. 3 Wird die Nichtzulassung der Revision in einer Entscheidung der Vorinstanz mit der Beschwerde angegriffen, ist der Prüfungsrahmen auf die gemäß § 133 Abs. 3 VwGO fristgerecht vorgetragenen Beschwerdegründe im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO beschränkt (BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 1 B 24.09 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 10 Rn. 4 m.w.N.). - BVerwG, 04.01.2021 - 7 VR 9.20
Anhörungsrüge gegen Beschluss BVerwG 7 VR 7/20
Der Schutzbereich des rechtlichen Gehörs erstreckt sich nicht auf Fragen der inhaltlichen Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung (…Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2020, § 152a Rn. 18a; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - BVerfGK 7, 115 ; BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 1 B 24.09 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 10 Rn. 4). - OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2014 - 1 L 134/13
Kein verbaler Begründungszwang bei dienstlichen Beurteilungen
Darauf kann eine Gehörsrüge indes nicht gestützt werden (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 1 B 24.09 -, juris). - BVerwG, 15.07.2025 - 1 WB 61.24 Mit der Anhörungsrüge können Rechtsfehler einer Entscheidung nicht geltend gemacht werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 6. Dezember 2024 - 1 W-VR 13.24 - juris Rn. 6), auch nicht mit neuen Argumenten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 1 B 24.09 u. a. - juris Rn. 4).
- BVerwG, 17.12.2020 - 7 VR 8.20
Prüfung der Sach- und Rechtslage im vorläufigen Rechtsschutz
Der Schutzbereich des rechtlichen Gehörs erstreckt sich nicht auf Fragen der inhaltlichen Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung (…Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2020, § 152a Rn. 18a; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - BVerfGK 7, 115 ; BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 1 B 24.09 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 10 Rn. 4). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 1 L 147/14
Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen Kostenentscheidung im Berufungsurteil
Rn. 4 Soweit das Rügevorbringen ausführt, aus welchen Gründen die Kostenentscheidung statt der Kostenaufhebung eine Kostenquotelung hätte enthalten müssen, wird ein Rechtsanwendungsfehler geltend gemacht, der einen Gehörsverstoß nicht zu begründen vermag (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 1 B 24.09 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 4. April 2012 - 1 L 42/12 -, juris, m. w. N.). - BVerwG, 18.06.2020 - 7 B 10.20
Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Schutzbereich des rechtlichen Gehörs; …
Der Schutzbereich des rechtlichen Gehörs erstreckt sich nicht auf Fragen der inhaltlichen Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung (…Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2019, § 152a Rn. 18a; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - BVerfGK 7, 115 ; BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 1 B 24.09 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 10 Rn. 4). - OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 117/16
Berichtigung des Liegenschaftskatasters; Tatbestandsberichtigung im …
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15
Statthaftigkeit der Anhörungsrüge über Richterablehnung
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2011 - 1 L 94/11
Beweisgrundsätze im Dienstunfallrecht
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2012 - 1 L 3/12
Zum Verhältnis von materieller Rechtskraft und einem Nichtigkeitsfeststellungs- …
- BVerwG, 08.10.2020 - 4 BN 60.19
- BVerwG, 10.12.2019 - 9 B 59.19
Anhörungsrüge; Eingriff in die bisherige Betriebsstruktur als Voraussetzung für …
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.2012 - 1 L 42/12
Anforderungen an eine Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2021 - 1 M 144/20
Umfang der Frage-, Aufklärungs- und Hinweispflichten eines Gerichts
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2015 - 1 L 89/15
Verstoß gegen Recht auf den gesetzlichen Richter
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