Rechtsprechung
| BVerwG, 21.07.1978 - 1 B 243.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach einer gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DVAuslG) verstoßenden Einreise - Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis allein wegen eines früheren langjährigen Aufenthalts im Bundesgebiet - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 24.03.1977 - I VG 899/76
- OVG Hamburg, 21.04.1978 - Bf I 64/77
- BVerwG, 21.07.1978 - 1 B 243.78
Papierfundstellen
- NJW 1979, 1116
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 20.08.1970 - I C 55.69
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Auflage - Einreise eines …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1978 - 1 B 243.78
Abweichendes folgt auch nicht aus dem Grundgesetz (Beschluß vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 70.70 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 1]) und dem Art. 2 des Niederlassungsabkommens zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vom 12. Januar 1927 (RGBl. II S. 76 und BGBl. 1952 II S. 608), das gemäß § 55 Abs. 3 AuslG hinsichtlich seiner abweichenden Bestimmungen von dem Ausländergesetz unberührt geblieben ist (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [50 ff.]).Der Senat hat wiederholt entschieden, daß sich für das Ermessen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG aus vorrangigem Verfassungsrecht Grenzen ergeben (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [48]; 42, 148 [156 f.]; Beschlüsse vom 13. Juli 1977 - BVerwG 1 B 112.76 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 6], vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -).
- BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78
Ausländer - Einreise zu Ausbildungszwecken - Entwicklungsländer - …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1978 - 1 B 243.78
Diese Tatsache mag zwar bei der Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis zu berücksichtigen sein, schließt aber das behördliche Ermessen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG nicht aus (Beschlüsse vom 29. August 1972 - BVerwG 1 B 51.72 - [DÖV 1973, 414], vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [BayVBl. 1978, 345]). - BVerwG, 16.12.1970 - I B 70.70
Auszug aus BVerwG, 21.07.1978 - 1 B 243.78
Abweichendes folgt auch nicht aus dem Grundgesetz (Beschluß vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 70.70 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 1]) und dem Art. 2 des Niederlassungsabkommens zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vom 12. Januar 1927 (RGBl. II S. 76 und BGBl. 1952 II S. 608), das gemäß § 55 Abs. 3 AuslG hinsichtlich seiner abweichenden Bestimmungen von dem Ausländergesetz unberührt geblieben ist (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [50 ff.]).
- BVerwG, 29.08.1972 - I B 51.72
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1978 - 1 B 243.78
Diese Tatsache mag zwar bei der Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis zu berücksichtigen sein, schließt aber das behördliche Ermessen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG nicht aus (Beschlüsse vom 29. August 1972 - BVerwG 1 B 51.72 - [DÖV 1973, 414], vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [BayVBl. 1978, 345]). - BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1978 - 1 B 243.78
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß sich für das Ermessen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG aus vorrangigem Verfassungsrecht Grenzen ergeben (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [48]; 42, 148 [156 f.]; Beschlüsse vom 13. Juli 1977 - BVerwG 1 B 112.76 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 6], vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -). - BVerwG, 13.07.1977 - 1 B 112.76
Antrag auf Gewährung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Antrag auf Beiordnung …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1978 - 1 B 243.78
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß sich für das Ermessen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG aus vorrangigem Verfassungsrecht Grenzen ergeben (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [48]; 42, 148 [156 f.]; Beschlüsse vom 13. Juli 1977 - BVerwG 1 B 112.76 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 6], vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -). - BVerwG, 15.12.1977 - 1 B 239.77
Unterbleiben der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei gleichzeitiger …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1978 - 1 B 243.78
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß sich für das Ermessen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG aus vorrangigem Verfassungsrecht Grenzen ergeben (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [48]; 42, 148 [156 f.]; Beschlüsse vom 13. Juli 1977 - BVerwG 1 B 112.76 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 6], vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -). - BVerwG, 06.12.1977 - 1 B 104.77
Pflicht zur Einholung einer Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1978 - 1 B 243.78
Die Frage, ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, beurteilt sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls und hat deswegen regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung (Beschluß vom 6. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 104.77 -). - BVerwG, 25.01.1973 - I B 85.72
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Auszug aus BVerwG, 21.07.1978 - 1 B 243.78
Die Beklagte durfte ihm folglich keine Aufenthaltserlaubnis erteilen (Beschluß vom 25. Januar 1973 - BVerwG 1 B 85.72 - [DVBl. 1973, 699]).
- BVerwG, 26.01.1984 - 1 B 12.84
Einreise unter Verletzung der Sichtvermerkspflicht - Beeinträchtigung der Belange …
Ausnahmen kommen allerdings nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats in Betracht, wenn die bei Anwendung der Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG gebotene Güter- und Interessenabwägung (BVerwGE 56, 246 [248 f.]; 56, 254 [258]) ergibt, daß die Ablehnung der Erlaubnis überwiegenden öffentlichen Interessen zuwiderliefe oder für den Ausländer eine mit den Gesetzeszwecken nicht zu vereinbarende Härte darstellte (BVerwGE 57, 252 [257]; Beschlüsse vom 21. Juli 1978 - BVerwG 1 B 243.78 - NJW 1979, 1116;… vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 58.83 - a.a.O.) -.Desgleichen ist eine andere Beurteilung nicht schon deswegen gerechtfertigt, weil der Ausländer zuvor bereits längere Zeit erlaubt, im Bundesgebiet gelebt hat (Beschlüsse vom 21. Juli 1978 - BVerwG 1 B 243.78 - a.a.O.;… vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 1 B 170.81 - vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - a.a.O.).
- BVerwG, 09.02.1981 - 1 B 15.81
Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit - …
Es liegt nach den gemäß § 137 Abs. 2 VwGO für das Revisionsgericht bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts auch nichts dafür vor, daß aus den in der Rechtsprechung des Senats dargelegten Gründen hier ausnahmsweise eine andere Beurteilung geboten wäre (vgl. BVerwGE 57, 252 [257]; Beschluß vom 21. Juli 1978 - BVerwG 1 B 243.78 - NJW 1979, 1116).Das Vorbringen des Klägers, das Urteil des Berufungsgerichts verstoße gegen den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juli 1978 - BVerwG 1 B 243.78 - (NJW 1979, 1116), genügt dem Begründungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht.
- VGH Hessen, 18.05.1989 - 13 TH 3329/88
Aufenthaltserlaubnis zum Studium nach Sichtvermerksverstoß durch Iraner
Rn. 29 Entgegen der Ansicht des Antragstellers verbietet sich die Anwendung der Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG auch nicht deshalb, weil die Einhaltung der Sichtvermerksbestimmungen in seinem Fall überwiegenden öffentlichen Interessen zuwiderliefe oder für ihn eine mit dem Gesetzeszweck nicht zu vereinbarende Härte bedeuten würde (vgl. BVerwG, Beschluß v. 21. Juli 1978 -- 1 B 243.78 --, NJW 1979, 1116; Beschluß v. 26. Januar 1984 -- 1 B 12.84 --, InfAuslR 1984, 133).Diese weitgehende Ausdehnung einer Härtefallregelung würde dem Grundsatz widersprechen, daß im Falle einer Umgehung von Einreisebestimmungen eine Aufenthaltserlaubnis nur bei Vorliegen außergewöhnlicher und gewichtiger Umstände nach den konkreten Umständen des Einzelfalles erteilt werden darf (vgl. BVerwG, Beschluß v. 21. Juli 1978, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil v. 25. März 1976 -- VII OE 75/75 --;… Kanein, AuslR, 4. Aufl., Anm. 12 zu § 5 AuslG).
- BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83
Aufenthaltserlaubnis - Einreiseantrag - Notwendiger Sichtvermerk - Betätigung als …
Anwendung der Negativschranke gebotene Güter- und Interessenabwägung ergibt, daß die Ablehnung der Erlaubnis überwiegenden öffentlichen Interessen zuwiderliefe oder für den Ausländer eine mit dem Gesetzeszweck nicht zu vereinbarende Härte darstellte (BVerwGE 57, 252 [257]; Beschluß vom 21. Juli 1978 - BVerwG 1 B 243.78 - NJW 1979, 1116). - BVerwG, 04.10.1982 - 1 B 93.82
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Erteilung einer …
Das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG rechtfertigt grundsätzlich keine andere Beurteilung der Rechtsfolge, die ein Verstoß gegen den Sichtvermerkszwang nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig nach sich zieht(Beschlüsse vom 24. März 1981 - BVerwG 1 B 576.79 -, vom 22. Januar 1982 - BVerwG 1 CB 55.81 -) Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Ausländer zuvor bereits lange Zeit erlaubt im Bundesgebiet gelebt hat(Beschluß vom 21. Juli 1978 - BVerwG 1 B 243.78 - NJW 1979, 1116). - BVerwG, 08.03.1989 - 1 B 41.89
Wiedereinreise ohne Sichtvermerk - Ablauf der Aufenthaltserlaubnis - …
Der Senat hat bereits ausgesprochen, daß die in der erwähnten Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auch gelten, wenn der Ausländer zuvor längere Zeit erlaubt im Bundesgebiet gelebt hat (vgl. z.B. Beschluß vom 26. Januar 1984 - BVerwG 1 B 12.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 52 m.w.N.), und zwar selbst dann, wenn er - wie der Kläger nach seinem Vorbringen - das Bundesgebiet nur aus einem vorübergehenden Grund verlassen hat (Beschluß vom 21. Juli 1978 - BVerwG 1 B 243.78 - NJW 1979, 1116). - VGH Baden-Württemberg, 15.10.1998 - 13 S 68/97
Auslegung eines Antrags auf "Aufenthaltserlaubnis" in einem umfassenden Sinn nach …
Denn in diesem Fall werden Sinn und Zweck der Visumspflicht, die behördliche Kontrolle und Steuerung des Aufenthalts von Ausländern im Bundesgebiet vor deren Einreise, selbst dann wieder aktuell, wenn der Ausländer viele Jahre in der Bundesrepublik Deutschland gelebt hat und erwerbstätig war und möglicherweise nur vorübergehend in seine Heimat zurückkehren wollte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.7.1978, NJW 1979, 1116; Senatsurteil v. 16.2.1983 - 13 S 988/82 -). - VGH Hessen, 03.07.1989 - 13 TH 1313/89
Mängel der Postzustellungsurkunde - Familiennachzug, einjährige Wartefrist
Besondere Umstände, aus denen sich ergeben würde, daß die Einhaltung der Sichtvermerksbestimmungen im Falle der Ehefrau des Antragstellers überwiegenden öffentlichen Interessen zuwiderliefe oder für sie eine mit dem Gesetzeszweck nicht zu vereinbarende Härte bedeuten würde (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß v. 21. Juli 1987 -- BVerwG 1 B 243.78 --, NJW 1979, 1116; Beschluß v. 26. Januar 1984 -- BVerwG 1 B 12.84 --, InfAuslR 1984, 133) sind nicht ersichtlich. - BVerwG, 18.12.1981 - 1 B 170.81
Möglichkeit einer vorübergehenden Rückkehr eines sich mit Aufenthaltsgenehmigung …
Der Kläger wirft im Hinblick auf den Beschluß des Senats vom 21. Juli 1978 - BVerwG 1 B 243.78 - (NJW 1979, 1116) die Frage auf, "welche besonderen Umstände des Einzelfalls die Annahme einer besonderen Härte begründen können", "welches Gewicht diese Umstände haben müssen" und "ob bei Verzögerung der Rückreise eines Ausländers infolge besonderer familiärer Umstände ... die Versagung der Aufenthaltserlaubnis eine mit dem Gesetzeszweck nicht zu vereinbarende Härte darstellt". - BVerwG, 19.06.1981 - 1 B 67.81
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer …
Schließlich möchte der Kläger die Frage geklärt sehen, ob ihm die beantragte Aufenthaltserlaubnis wegen Verstoßes gegen den Sichtvermerkszwang versagt werden mußte oder ob hier aus Gründen der mit dem Gesetzeszweck nicht zu vereinbarenden Härte ein Ausnahmefall im Sinne des Beschlusses vom 21. Juli 1978 - BVerwG 1 B 243.78 - (NJW 1979, 1116) vorliegt. - BVerwG, 18.08.1980 - 1 B 787.80
Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Versagung der …
- BVerwG, 01.04.1980 - 1 B 1453.79
Heranziehung des früheren Aufenthalts in Deutschland bei der Berechnung der …
- BVerwG, 07.11.1978 - 1 B 411.78
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vertretungszwang vor dem …
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