Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 12.10.2010 - 1 B 249/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
SächsBO § 6; BauNVO § 22 Abs. 3, § 23 Abs. 2, § 23 Abs. 3
Balkon, Rücksichtnahmegebot, seitlicher Abstand, Baulinie, Drittschutz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SächsBO § 6; SächsBO § 67; BauNVO § 23; BauGB § 34
Zulässigkeit einer Abweichung von den seitlichen Abstandsflächen zwischen den Außenwänden von Gebäuden in geschlossener Bauweise; Ausnahme vom gebotenen seitlichen Abstand im Rahmen einer Baugenehmigung für die Errichtung von Balkonen; Begriff der Unzumutbarkeit von ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Naher Anbau rückseitiger Balkone zulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Abweichung von den seitlichen Abstandsflächen zwischen den Außenwänden von Gebäuden in geschlossener Bauweise; Ausnahme vom gebotenen seitlichen Abstand im Rahmen einer Baugenehmigung für die Errichtung von Balkonen; Begriff der Unzumutbarkeit von ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abstandsfläche bei geschlossener Bauweise (IBR 2011, 53)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 02.08.2010 - 7 L 373/10
- OVG Sachsen, 12.10.2010 - 1 B 249/10
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95
Befreiung von der Höchstgeschoßzahl - § 16 BauNVO, kein (über das …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.10.2010 - 1 B 249/10
Im Übrigen dürfte der in Rede stehenden angeblichen Baugrenze hier voraussichtlich ebenfalls keine nachbarschützendeWirkung zukommen, da das Grundstück des Antragstellers dieser Baugrenze nicht gegenüber liegt (BVerwG, Urt. v. 23.6.1995 - 4 B 52/95 -, zit. nach juris). - BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94
Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung - …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.10.2010 - 1 B 249/10
Allerdings kann eine Abweichung im Sinne des § 22 Abs. 3 BauNVO auch im Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot erforderlich sein (BVerwG, Beschl. v. 12.1.1995 - 4 B 197.94 -, zit. nach juris). - BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich
Auszug aus OVG Sachsen, 12.10.2010 - 1 B 249/10
Was als "rücksichtslos" billigerweise nicht zumutbar ist, ist nicht gleichzusetzen mit dem Begriff der Unzumutbarkeit, durch den die verfassungsrechtliche Grenze zwischen Sozialbindung und enteignendem Eingriff bestimmt wird (BVerwG, Urt. v. 18.10.1985, NJW 1986, 1703). - OVG Sachsen, 29.09.2009 - 1 A 667/08
Baugenehmigung; Überschwemmungsgebiet; Hochwasserschutz; Nachbarklage; …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.10.2010 - 1 B 249/10
Ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme verletzt den Nachbarn in seinen Rechten, wenn ihm die nachteiligen Einwirkungen des streitigen Bauwerkes billigerweise nicht mehr zuzumuten sind (SächsOVG, Beschl. v. 29.9.2009 - 1 A 667/08 -, zit. nach juris).
- VG Lüneburg, 19.12.2014 - 2 B 82/14
Abstandsfläche; Befreiung; Einsichtsnahmemöglichkeit; geschlossene Bauweise; …
Zudem muss speziell im Gebiet der geschlossenen Bauweise allgemein ein erhebliches Maß an gegenseitigen Einsichtnahmemöglichkeiten hingenommen werden (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 12.10.2010 - 1 B 249/10 -, Juris). - VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19
Nachbarrechtlicher Eilantrag: Rechtsschutzbedürfnis ist unabhängig vom …
Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn durch die von dem streitgegenständlichen Bauvorhaben ausgelöste Einsichtnahmemöglichkeit ein letzter intimer, der privaten Lebensgestaltung des Nachbarn zugeordneter Raum zerstört wird, etwa wenn durch die Errichtung eines Balkons qualifizierte Einsichtnahmemöglichkeiten wie von einer "Aussichtsplattform" in ein etwa ein Meter entferntes Schlafzimmerfenster sowie in die benachbarten Terrassenbereiche geschaffen werden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 -, juris Rdnr. 25; OVG Sachsen Beschluss vom 12. Oktober 2012 - 1 B 249/10 -, juris Rdnr. 7), wenn eine Dachterrasse aus kurzer Entfernung Einsichtsmöglichkeiten nicht nur in einen Innenhof, sondern auch in die Fenster eines Nachbargebäudes eröffnet oder wenn eine bauliche Anlage den alleinigen Zweck hat, als Aussichtsplattform für eine Vielzahl wechselnder Besucher aus großer Höhe zu dienen (z.B. 30 m hoher Aussichtsturm neben einem Einfamilienhaus; vgl. die Nachweise bei OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, juris Rdnr. 13). - VGH Hessen, 28.05.2020 - 3 B 2446/19
Wann müssen Balkone Abstandsflächen einhalten?
Muss nach bauplanungsrechtlichen Vorschriften an die Grenze gebaut werden, braucht auch der hinzutretende Bauteil keine Abstandsfläche einzuhalten ( § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBO ; Hess. VGH…, Beschluss vom 9.10.2015 - 4 B 1353/15 -, juris Rdnr. 8 ; zur vergleichbaren sächsischen Rechtslage Sächsisches OVG, Beschluss vom 12.10.2010 - 1 B 249/10 -, juris Rdnr. 5).
- VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 1054/19
Baurecht, Verwaltungsprozessrecht
Das Gebot der Rücksichtnahme kann der Errichtung eines Balkons entgegenstehen, wenn damit qualifizierte Einsichtnahmemöglichkeiten wie von einer "Aussichtsplattform" in ein etwa ein Meter entferntes Schlafzimmerfenster sowie in die benachbarten Terrassenbereiche geschaffen werden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. Oktober 2012 - 1 B 249/10 -, juris). - VGH Hessen, 06.03.2024 - 4 C 198/20
Normenkontrolle eines Bebauungsplans zur Nachverdichtung im bebauten Innenbereich …
Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn durch die neue Einsichtnahmemöglichkeit ein letzter intimer, der privaten Lebensgestaltung des Nachbarn zugeordneter Raum zerstört wird, etwa wenn durch die Errichtung eines Balkons qualifizierte Einsichtnahmemöglichkeiten wie von einer "Aussichtsplattform" in ein etwa ein Meter entferntes Schlafzimmerfenster sowie in die benachbarten Terrassenbereiche geschaffen werden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 -, juris Rdnr. 25; OVG Sachsen, Beschluss vom 12. Oktober 2012 - 1 B 249/10 -, juris Rdnr. 7), wenn eine Dachterrasse aus kurzer Entfernung Einsichtsmöglichkeiten nicht nur in einen Innenhof, sondern auch in die Fenster eines Nachbargebäudes eröffnet oder wenn eine bauliche Anlage den alleinigen Zweck hat, als Aussichtsplattform für eine Vielzahl wechselnder Besucher aus großer Höhe zu dienen (z.B. 30 m hoher Aussichtsturm neben einem Einfamilienhaus; vgl. die Nachweise bei OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, juris Rdnr. 13). - VG Neustadt, 12.12.2013 - 4 K 626/13
Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus in Bad Dürkheim abgewiesen
Das Gebot der Rücksichtnahme kann der Errichtung eines Balkons entgegenstehen, wenn damit qualifizierte Einsichtnahmemöglichkeiten wie von einer "Aussichtsplattform" in ein etwa ein Meter entferntes Schlafzimmerfenster sowie in die benachbarten Terrassenbereiche geschaffen werden (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. Oktober 2012 - 1 B 249/10 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, juris). - VG Hamburg, 06.03.2024 - 12 K 2215/19
Erfolgreiche Klage einer Nachbarin gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines …
Soweit sich aus der ständigen Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts etwas anderes ergibt (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 13.7.2012, 2 Bs 142/12 , juris Rn. 33 ; Beschl. v. 15.4.2011, 2 Bs 34/11, n.v.; Beschl. v. 29.3.2010, 2 Bs 30/10, n.v.; Beschl. v. 8.12.2009, 2 Bs 216/09, n.v.; siehe zuletzt auch Beschl. v. 13.9.2023, 2 Bf 148/23.Z, n.v., BA S. 21 ["Im Übrigen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Berufungsgerichts, dass Balkone in Baugebieten mit geschlossener Bauweise nach § 6 Abs. 1 Satz 3 HBauO mit ihrer seitlichen Front keine Abstandsflächen einhalten müssen."];… ebenso VGH Mannheim, Beschl. v. 29.4.2009, 3 S 569/09, juris Rn. 10; OVG Bautzen, Beschl. v. 12.10.2010, 1 B 249/10, juris, Rn. 5;… entsprechend auch für Terrassen OVG Münster, Beschl. v. 30.1.2024, 10 A 875/21, juris Rn. 78 ff.;… Beschl. v. 25.9.2020, 10 A 4545/19, juris Rn. 6;… VGH München, Beschl. v. 5.1.2016, 1 ZB 15.606, juris Rn. 9 f.), folgt die Kammer dem aus den dargelegten Gründen nicht. - VGH Hessen, 03.01.2023 - 3 B 518/22
Nachbarwiderspruch gegen Bauvorhaben; treuwidrige Berufung auf die Überdeckung …
Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn durch die von dem streitgegenständlichen Bauvorhaben ausgelöste Einsichtnahmemöglichkeit ein letzter intimer, der privaten Lebensgestaltung des Nachbarn zugeordneter Raum zerstört wird, etwa wenn durch die Errichtung eines Balkons qualifizierte Einsichtnahmemöglichkeiten wie von einer "Aussichtsplattform" in ein etwa ein Meter entferntes Schlafzimmerfenster sowie in die benachbarten Terrassenbereiche geschaffen werden (vgl. OVG Magdeburg…, Beschluss vom 20.06.2012 - 2 M 38/12 -, juris Rdnr. 25; OVG Bautzen, Beschluss vom 12.10.2012 - 1 B 249/10 -, juris Rdnr. 7), oder wenn eine bauliche Anlage den alleinigen Zweck hat, als Aussichtsplattform für eine Vielzahl wechselnder Besucher aus großer Höhe zu dienen (z.B. 30 m hoher Aussichtsturm neben einem Einfamilienhaus; vgl. die Nachweise bei OVG Berlin…, Beschluss vom 29.09.2010 - OVG 10 S 21.10 -, juris Rdnr. 13). - OVG Sachsen, 22.10.2010 - 1 A 692/09
Nachbarklage, Gebietsart, Rücksichtnahmegebot, Schallimmissionen
Eine Rechtsverletzung kann erst bejaht werden, wenn von dem Vorhaben eine unzumutbare Beeinträchtigung ausgeht, mithin dem Nachbarn die nachteiligen Einwirkungen des streitigen Bauwerks billigerweise nicht mehr zuzumuten sind (SächsOVG, Beschl. v. 12.10.2010 - 1 B 249/10 - m. w. N.). - OVG Sachsen, 22.10.2010 - 1 A 624/09
Bauvorbescheid, Rücksichtnahmegebot, Garagen, Aufklärungsrüge
Eine Rechtsverletzung kann erst bejaht werden, wenn von dem Vorhaben eine unzumutbare Beeinträchtigung ausgeht, mithin dem Nachbarn die nachteiligen Einwirkungen des streitigen Bauwerks billigerweise nicht mehr zuzumuten sind (SächsOVG, Beschl. v. 12.10.2010 - 1 B 249/10 - m. w. N.). - VG Neustadt, 07.04.2021 - 5 L 149/21
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