Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 28.12.2016 - 1 B 250/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
BauGB § 34 Abs. 2, § 246 Abs. 11; BauNVO § 3 Abs. 1
Asylbewerberunterkunft; Nachbarschutz - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hotel darf als Asylbewerberunterkunft genutzt werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 13.09.2016 - 4 L 524/16
- OVG Sachsen, 28.12.2016 - 1 B 250/16
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- OVG Sachsen, 10.06.2016 - 1 B 104/16
Unterkunft für Asylbewerber; Gebietswahrungsanspruch; Rücksichtnahmegebot
Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2016 - 1 B 250/16
Bei dieser Interessenabwägung ist in Bezug auf das Vollzugsinteresse die gesetzliche Wertung des § 212a Abs. 1 BauGB, der dringende Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbegehrende und ggf. die Möglichkeit der Nachholung der Befristung der angefochtenen Baugenehmigung im Hauptsacheverfahren, einzustellen (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2016 - 1 B 104/16 -, juris Rn. 16).Grundsätzlich geht der Senat davon aus, dass eine Asylbewerberunterkunft in einem faktischen reinen Wohngebiet gem. § 246 Abs. 11 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 BauNVO als Anlage für soziale Zwecke ausnahmsweise zulässig sein kann (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2016 - 1 B 104/16 -, juris).
Das Vorhaben dürfte entgegen der Auffassung des Antragstellers auch nach seinem räumlichen Umfang, der Zahl der unterzubringenden Asylbewerber und der Intensität des Zu- und Abgangsverkehrs nicht generell geeignet sein, den Charakter eines reinen Wohngebiets zu stören (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2016 - 1 B 104/16 -, Rn. 13, juris).
- BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2016 - 1 B 250/16
Eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme ist deshalb grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sich ein Vorhaben nach seiner Art und seinem Maß der baulichen Nutzung, nach seiner Bauweise und nach seinen überbaubaren Grundstücksflächen in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (BVerwG, Urt. v. 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, juris Rn. 6). - BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97
Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2016 - 1 B 250/16
Die Unterbringung von Asylbewerbern in der hier geplanten Form ist einer Wohnnutzung ähnlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1998 - 4 C 16.97 -, BVerwGE 108, 190).
- OVG Saarland, 12.05.2016 - 1 B 199/15
Einschreiten gegen Glücksspiel im Internet
Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2016 - 1 B 250/16
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Gericht zumindest gewichtige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des entscheidungserheblichen Gesetzes hat, die sich so weit verdichtet haben, dass die für eine Vorlage im Hauptsacheverfahren erforderliche Überzeugung von seiner Verfassungswidrigkeit voraussichtlich bejaht werden wird (OVG Saarland, Beschl. v. 12. Mai 2016 - 1 B 199/15 -, juris, Rn. 46 m.w.N.). - BVerwG, 27.09.2007 - 4 B 36.07
Nachbarschützende Funktion der Festsetzung von Baugebieten durch Bebauungsplan; …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2016 - 1 B 250/16
Derselbe Nachbarschutz besteht im unbeplanten Innenbereich, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung entspricht (BVerwG, Beschl. v. 27. September 2007 - 4 B 36.07 -, juris). - OVG Sachsen, 02.07.2013 - 1 A 776/12
Verwirkung, Gebietsbewahrungsanspruch
Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2016 - 1 B 250/16
Im Hinblick auf diese wechselseitig wirkende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Grundeigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) hat jeder Eigentümer - unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung - das Recht, sich gegen eine Umwandlung des Gebiets durch Zulassung einer gebietsfremden Nutzung zur Wehr zu setzen (SächsOVG, Beschl. v. 2. Juli 2013 - 1 A 776/12 -, juris Rn. 14).
- OVG Bremen, 03.07.2026 - 1 B 332/25
Unterkunft für Geflüchtete (Übergangswohnheim) in einem reinen Wohngebiet - …
Denn die Zahl der künftigen Bewohner als solche ist für sich genommen keine geeignete Grundlage, um die bebauungsrechtliche Zulassungsfähigkeit des Vorhabens in Zweifel zu ziehen (SächsOVG, Beschl. v. 28.12.2016 - 1 B 250/16, juris Rn. 10 zu einer Asylbewerberunterkunft im faktischen reinen Wohngebiet mit 180 Plätzen). - OVG Sachsen, 14.06.2017 - 1 B 21/17
Baugenehmigung; "Erstaufnahmestätte" für Asylbewerber; Bestimmtheit; …
Im Übrigen spricht einiges dafür, dass wegen des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden und des gesetzgeberischen Ziels, durch die Änderungen des § 246 BauGB die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Unterbringung der im Zuge der Bewältigung der stark angestiegenen Zuwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland (…vgl. BT-Drs. 18/3070, S. 1) zu erleichtern, dem Rücksichtnahme-Begünstigten vorübergehend ein Mehr an Beeinträchtigungen zuzumuten ist (SächsOVG, Beschl. v. 28. Dezember 2016 - 1 B 250/16 -, juris Rn. 12).Die TA Lärm dürfte wohl nicht für Anlagen für soziale Zwecke wie Asylbewerberunterkünfte gelten (TA Lärm Ziff. 1 Buchst. h); die Richtwerte der TA Lärm stellen lediglich eine Orientierungsgröße für die Beurteilung der Unzumutbarkeit von Lärmimmissionen dar und ihre Überschreitung führt nicht automatisch zur Verletzung des drittschützenden Rücksichtnahmegebots (…vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 13. Dezember 2007 - 4 BN 41.07-, juris Rn. 5); das Maß, um das die zu erwartenden Immissionen die Richtwerte nach dem Parteigutachten der Antragstellerin überschreiten, ist nur gering und bei Immissionen, die von Flüchtlingsunterkünften in der aktuellen Situation herrühren, ist grundsätzlich ein Mehr an Geräuschen zumutbar (SächsOVG, Beschl. v. 28. Dezember 2016 - 1 B 250/16 -, juris Rn. 12).
- VG Münster, 15.03.2017 - 2 L 375/17
Wohngebiet Flüchtlingsheim Gebietsgewährleistungsanspruch Nachbar Rücksichtnahme …
Rn. 19 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. August 2016 - 10 B 841/16 -, n.v.; VGH München, Beschluss vom 21. März 2016, - 2 ZB 14.1201 -, Sächsisches OVG, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - 1 B 250/16 - VGH Kassel Beschluss vom 18. September 2015 - 3 B 1518/15 - jeweils juris.; VG N. , Beschl. v. 27. Januar 2017 - 2 L 60/17 -.Rn. 28 Vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - 1 B 250/16 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 5 S 605/16 - jeweils juris.
- OVG Sachsen, 08.02.2024 - 1 B 242/23
Asylbewerberunterkunft; Flüchtlingsunterkunft; Nachbarantrag; Nachbaranhörung; …
Der Senat geht grundsätzlich sogar davon aus, dass Unterkünfte für Asylbewerber als Anlagen für soziale Zwecke selbst in einem faktischen reinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässig sein können (Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2016 - 1 B 250/16 -, juris Rn. 10;… Senatsbeschl. v. 9. Juni 2016 - 1 B 102/16 -, juris Rn. 16). - VG München, 05.03.2026 - M 11 K 24.1154
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Asylunterkunft in einem allgemeinen …
Die Lärmimmissionen, die von einer Asylbewerberunterkunft ausgehen, rühren von einer dem Wohnen ähnlichen Nutzung her und sind wie Wohnimmissionen allgemein in einem allgemeinen Wohngebiet nicht gebietsuntypisch und deshalb in aller Regel - unabhängig von der Größe des konkreten Baugebiets - hinzunehmen (…siehe z.B. BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 15 CS 15.1935 - juris Rn. 20 [164 Bewohner in einem Mischgebiet]; SächsOVG, B.v. 28.12.2016 - 1 B 250/16 - juris Rn. 10 [180 Bewohner in einem reinen Wohngebiet];… HessVGH, B.v. 24.7.2024 - 4 B 948/24 - juris Rn. 25 [347 Personen in einem allgemeinen Wohngebiet];… VGH BW, B.v. 23.2.2017 - 3 S 149/17 - juris Rn. 22 [100 Personen in einem allgemeinen Wohngebiet];… OVG Hamburg, B.v. 9.5.2016 - 2 Bs 38.16 - juris Rn. 28 [700 Personen im Anschluss an ein reines Wohngebiet]). - OVG Sachsen, 03.07.2025 - 1 B 96/25
Baunachbarantrag; Flüchtlingsunterkunft; Asylbewerberheim; Anlage für soziale …
Der Senat geht grundsätzlich sogar davon aus, dass Unterkünfte für Asylbewerber als Anlagen für soziale Zwecke selbst in einem faktischen reinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässig sein können (Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2016 - 1 B 250/16 -, juris Rn. 10;… Senatsbeschl. v. 9. Juni 2016 - 1 B 102/16 -, juris Rn. 16). - OVG Sachsen, 27.02.2025 - 1 A 48/22
Nachbarklage; Baugenehmigung; Auslegung; Asylbewerberunterkunft; …
Rn. 3 Das Verwaltungsgericht hat seine nach erfolglosem Widerspruch und Eilantrag (vgl. Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2016 - 1 B 250/16 -, juris) erhobene Klage abgewiesen. - VG Trier, 28.06.2019 - 5 L 2659/19
Heimerziehungseinrichtung für minderjährige Flüchtlinge im Trierer Stadtteil …
Rn. 7 Soweit die Antragsteller zur Begründung ihres Rechtsschutzbegehrens vorbringen, die Nutzung des Gebäudes zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sei in einem faktischen reinen Wohngebiet - auch ausnahmsweise - nicht zulässig, rügen sie die Verletzung nachbarschützender Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, denn der Gebietsbewahrungsanspruch gibt den Eigentümern von Grundstücken auch im unbeplanten Innenbereich, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung - BauNVO - entspricht, denselben Gebietsbewahrungsanspruch wie den Eigentümern von Grundstücken in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Bebauungsgebiet (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - 1 B 250/16 -, juris, dort Rn. 9).
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