Rechtsprechung
| BVerwG, 24.08.1995 - 1 B 254.94, 1 PKH 39.94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 23.11.1994 - 10 B 93.2975
- BVerwG, 24.08.1995 - 1 B 254.94, 1 PKH 39.94
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 185.93
Ausweisung - Ist-Ausweisung - Menschenwürde - Verhältnismäßigkeit
Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 1 B 254.94
Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht bereits ausgesprochen, daß die Regelung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 AuslG im Hinblick auf den Schutz der Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (Beschluß vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 185.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 3).Abgesehen davon erfordert die Anwendung des gesetzlichen Tatbestandes des § 47 Abs. 1 Nr. 1 AuslG keine Prüfung, ob der Betroffene tatsächlich eine Straftat begangen hat (vgl. Beschluß vom 30. Dezember 1993 a.a.O.).
- BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92
Waffenrecht: Widerruf einer Waffenbesitzkarte
Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 1 B 254.94
Anderes könnte allenfalls dann ausnahmsweise gelten, wenn die Verurteilung auf einem offensichtlichen Irrtum beruht oder die Ausländerbehörde den Sachverhalt besser als die Strafverfolgungsorgane aufklären kann (vgl. dazu z.B. Beschlüsse vom 22. April 1992 - BVerwG 1 B 61.92 - und vom 30. April 1992 - BVerwG 1 B 64.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nrn. 63 und 64 m.w.N.). - BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94
Nichtanwendung der Regel-Ausweisung bei Begehung eines Drogendelikts durch einen …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 1 B 254.94
Er hat dabei berücksichtigt, daß ein den besonderen Ausweisungsschütz des § 48 Abs. 1 AuslG genießender Ausländer auch in den Fällen des § 47 Abs. 1 und 2 AuslG nur ausgewiesen werden darf, wenn der Ausweisungsgrund schwer wiegt (Beschlüsse vom 10. Januar 1995 - BVerwG 1 B 153.94 - und vom 10. Februar 1995 - BVerwG 1 B 221.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nrn. 4 und 5).
- BVerwG, 10.01.1995 - 1 B 153.94
Ausländerrecht - Ausweisungsschutz - Straftäter - Generalprävention
Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 1 B 254.94
Er hat dabei berücksichtigt, daß ein den besonderen Ausweisungsschütz des § 48 Abs. 1 AuslG genießender Ausländer auch in den Fällen des § 47 Abs. 1 und 2 AuslG nur ausgewiesen werden darf, wenn der Ausweisungsgrund schwer wiegt (Beschlüsse vom 10. Januar 1995 - BVerwG 1 B 153.94 - und vom 10. Februar 1995 - BVerwG 1 B 221.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nrn. 4 und 5). - BVerwG, 01.09.1994 - 1 B 90.94
Hinreichende Bestimmtheit - Bedeutung einer Rechtssache - Jugoslawien - …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 1 B 254.94
Ausnahmefälle sind dagegen durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, daß er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 1 B 90.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 5). - BVerwG, 30.04.1992 - 1 B 64.92
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen - …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 1 B 254.94
Anderes könnte allenfalls dann ausnahmsweise gelten, wenn die Verurteilung auf einem offensichtlichen Irrtum beruht oder die Ausländerbehörde den Sachverhalt besser als die Strafverfolgungsorgane aufklären kann (vgl. dazu z.B. Beschlüsse vom 22. April 1992 - BVerwG 1 B 61.92 - und vom 30. April 1992 - BVerwG 1 B 64.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nrn. 63 und 64 m.w.N.).
- BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94
Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …
Beide Erleichterungen kommen ihm kumulativ zugute (Beschluß vom 24. August 1995 - BVerwG 1 B 254.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 6 m.w.N.). - BVerwG, 24.02.1998 - 1 B 21.98
Ausländerrecht - Ausweisungsentscheidung und strafgerichtliche Verurteilung
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner geklärt, unter welchen Voraussetzungen in den Fällen eines nach § 48 Abs. 1 AuslG 1990 erhöhten Ausweisungsschutzes eine Ausweisung aus Gründen der Generalprävention zulässig ist und daß die Ausländerbehörde - namentlich bei ihrer Beurteilung, ob schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegen und ob eine Ausnahme von der Regelausweisung gegeben ist - an die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zwar rechtlich nicht gebunden ist, diese Feststellungen ihrer Entscheidung aber in der Regel zugrunde legen darf; allenfalls in Sonderfällen kann anderes gelten, wenn die Ausländerbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären, oder für die Ausländerbehörde ohne weiteres erkennbar ist, daß die Verurteilung auf einem Irrtum beruht (vgl. z.B. Beschluß vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 185.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 3; Beschluß vom 24. August 1995 - BVerwG 1 B 254.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 6; Beschluß vom 22. April 1992 - BVerwG 1 B 61.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 63; Beschluß vom 16. September 1986 - BVerwG 1 B 143.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 112). - BVerwG, 15.01.1997 - 1 B 256.96
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung der Worte "in der Regel" …
Der Kläger geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats davon aus, daß die Worte "in der Regel" in § 47 Abs. 3 AuslG sich auf Regelfälle beziehen, die sich nicht durch besondere Umstände von der Menge gleichliegender Fälle unterscheiden, und daß Ausnahmefälle durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet sind, der so bedeutsam ist, daß er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (Beschlüsse vom 24. August 1995 - BVerwG 1 B 254.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 6…, vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 238.94 - Buchholz a.a.O. Nr. 8 …und vom 13. November 1995 - BVerwG 1 B 237.94 - Buchholz a.a.O. Nr. 9).
- VGH Baden-Württemberg, 23.06.2004 - 11 S 1370/04
Maßstab für die Aufenthaltsunterbrechung oder Kontinuität des Aufenthalts bei …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Ausländerbehörde - namentlich bei der Beurteilung, ob eine Ausnahme von der Regelausweisung gegeben ist - an die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zwar rechtlich nicht gebunden ist, diese Feststellungen ihrer Entscheidung aber in der Regel zugrunde legen darf; allenfalls in Sonderfällen kann anderes gelten, wenn die Ausländerbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären, oder für die Ausländerbehörde ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 24.2.1998 - 1 B 21/98 -, InfAuslR 1998, 221; Beschluss vom 30.12.1993 - 1 B 185/93 - InfAuslR 1994, 181 = NVwZ 1994, 584 = EzAR 031 Nr. 1 = Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 3; Beschluss vom 24.8.1995 - 1 B 254/94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 6; Beschluss vom 22.4.1992 - 1 B 61/92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 63; Beschluss vom 16.9.1986 - 1 B 143/86 - NVwZ 1987, 144 = InfAuslR 1986, 305 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 112). - VG Würzburg, 14.01.2015 - W 6 K 13.541
Widerruf der Feststellung der Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG
Dies ist etwa dann der Fall, wenn Wiederaufnahmegründe i.S. des § 359 StPO gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Behörde oder die Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (…BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21/98 Rn. 4 und 6; B.v. 24.8.1995 - 1 B 254/94; B.v. 22.4.1992 - 1 B 61/92;… BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 21 BV 11.340 Rn. 31 - jeweils juris). - VGH Hessen, 28.04.1999 - 9 TG 660/99
Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung iSd AuslG 1990 § 48 …
Den Gegensatz dazu bilden Ausnahmefälle, die durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet sind, der so bedeutsam ist, dass er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 1. September 1994 - BVerwG 1 B 90.94 -, InfAuslR 1995, 5, 6; Beschluss vom 24. August 1995 - BVerwG 1 B 254.94 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 6). - VGH Hessen, 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97
Zulassung der Beschwerde: zum Darlegungserfordernis beim Zulassungsgrund der …
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, daß die Worte "in der Regel" in § 47 Abs. 2 AuslG sich auf Regelfälle beziehen, die sich nicht durch besondere Umstände von der Menge gleichliegender Fälle unterscheiden, und daß Ausnahmefälle durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet sind, der so bedeutsam ist, daß er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1995 - BVerwG 1 B 254.94 -, BVerwG 1 B 238.94 -, InfAuslR 1996, 54; vom 1. September 1994 - BVerwG 1 B 90.94 -, InfAuslR 1995, 5; vom 13. November 1995 - BVerwG 1 B 237.94 -, InfAuslR 1996, 103 und 15. Januar 1997 - BVerwG 1 B 256.96 -). - VG Sigmaringen, 17.08.2006 - 8 K 2023/04
Versagung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Regelausweisung …
Der vorliegende Fall hebt sich nicht durch gesonderte Umstände des Einzelfalles von der Menge gleichgelagerter Fälle ab, so dass nicht von einem atypischen Kausalverlauf und der Widerlegung der Regelwirkung ausgegangen werden kann (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.09.1997 - 1 S 103/96 - BVerwG, Beschluss vom 24.08.1995 - 1 B 254.94 -). - VG Sigmaringen, 17.08.2006 - 8 K 2039/04
Versagung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Regelausweisung …
Der vorliegende Fall hebt sich nicht durch gesonderte Umstände des Einzelfalles von der Menge gleich gelagerter Fälle ab, so dass nicht von einem atypischen Kausalverlauf und der Widerlegung der Regelwirkung ausgegangen werden kann (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.09.1997 - 1 S 103/96 - BVerwG, Beschluss vom 24.08.1995 - 1 B 254.94 -). - VG Sigmaringen, 16.01.2004 - 8 K 2196/03
Regelausweisung einer türkischen Staatsangehörigen wegen serienmäßiger …
Der vorliegende Fall hebt sich nicht durch besondere Umstände des Einzelfalles von der Menge gleichgelagerter Fälle ab, so dass nicht von einem atypischen Kausalverlauf und der Widerlegung der Regelwirkung ausgegangen werden kann (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.09.1997 - 1 S 103/96 - BVerwG, Beschluss vom 24.08.1995 - 1 B 254.94 -).
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