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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 09.10.2025 - 1 B 255/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,31991
OVG Bremen, 09.10.2025 - 1 B 255/25 (https://dejure.org/2025,31991)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09.10.2025 - 1 B 255/25 (https://dejure.org/2025,31991)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09. Oktober 2025 - 1 B 255/25 (https://dejure.org/2025,31991)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 ; BGB § 157
    Streit um die Zuweisung eines neuen Standplatzes zum Freimarkt; Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • OVG Bremen, 15.10.2024 - 1 B 331/24

    Zulassung zum Bremer Freimarkt, 1 B 331/24, Beschluss vom 15.10.2024 - Freimarkt; …

    Auszug aus OVG Bremen, 09.10.2025 - 1 B 255/25
    Indem das Verwaltungsgericht ausgeführt hat, dass der Antragsgegnerin bei der Standplatzzuweisung ein weiter, gerichtlich nicht voll überprüfbarer Gestaltungsspielraum zukomme, der sich auch auf die Platzkonzeption und die räumliche und branchenmäßige Aufteilung des verfügbaren Raumes beziehe, hat es einen zutreffenden rechtlichen Prüfungsmaßstab zugrunde gelegt (hierzu schon OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24, juris Rn.13).

    Eine weitere Reduzierung des Streitwerts nach Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs kommt wegen der mit dem Erlass der begehrten Anordnung verbundenen Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24, juris Rn. 52).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2017 - 4 B 891/17

    Markthändler kann nicht auf den Münsteraner Wochenmarkt zurückkehren

    Auszug aus OVG Bremen, 09.10.2025 - 1 B 255/25
    Der vorliegend durch den Vergleich begründete Anspruch des Antragstellers auf Zulassung zum Freimarkt 2025 gewährt nur ein Recht auf Teilnahme an der Veranstaltung nach Maßgabe der für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen, nicht jedoch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 02.11.2017 - 4 B 891/17, juris Rn. 40).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2023 - 14 S 370/22

    Neubau einer Fischaufstiegsanlage - Abwägungsgebot des § 14b Abs.1 S.1 Nr. 6a …

    Auszug aus OVG Bremen, 09.10.2025 - 1 B 255/25
    Der Prozessvergleich unterliegt den allgemein für Rechtsgeschäfte geltenden Auslegungsregeln der § 133 , § 157 BGB (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.04.1996 - 3 C 8.95, juris Rn. 37; VGH BW, Urt. v. 01.02.2023 - 14 S 370/22, juris Rn. 157).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 3 C 8.95

    Anspruch gegen die ursprünglich beseitigungspflichtige Körperschaft auf ein …

    Auszug aus OVG Bremen, 09.10.2025 - 1 B 255/25
    Der Prozessvergleich unterliegt den allgemein für Rechtsgeschäfte geltenden Auslegungsregeln der § 133 , § 157 BGB (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.04.1996 - 3 C 8.95, juris Rn. 37;… VGH BW, Urt. v. 01.02.2023 - 14 S 370/22, juris Rn. 157).
  • VGH Bayern, 22.08.2023 - 19 CE 23.981

    Ausweisung eines Ausländers mit minderjährigen Kindern mit deutscher …

    Auszug aus OVG Bremen, 09.10.2025 - 1 B 255/25
    Auslegungsmaßstab ist danach der objektive Empfängerhorizont (BayVGH, Beschl. v. 22.08.2023 - 19 CE 23.981, juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 05.05.2025 - 11 CS 24.2017

    Fahrtenbuchauflage, Erstreckung auf den Fuhrpark, Darlegungsanforderungen …

    Auszug aus OVG Bremen, 09.10.2025 - 1 B 255/25
    Denn selbst wenn dem Antragsteller, wie er mit der Beschwerde vorträgt, in Bezug auf die in der Entscheidung zitierten Erwägungen der Antragsgegnerin zu den Gründen der Platzierung beider Rutschen auf dem Freimarktgelände eine Gelegenheit zur Stellungnahme verwehrt geblieben wäre, wäre dieser Vortrag für sich genommen noch nicht geeignet, die für eine erfolgreiche Beschwerde erforderlichen Voraussetzungen eines Anordnungsanspruchs darzulegen (BayVGH, Beschl. v. 05.05.2025 - 11 CS 24.2017, juris Rn. 17;… NdsOVG, Beschl. v. 30.09.2025 - 2 ME 118/25, juris Rn. 3).
  • OVG Bremen, 02.10.2025 - 1 LA 399/24

    Klagebefugnis; Marktfestsetzung; Marktgebiet; Anfechtung einer Änderung der …

    Auszug aus OVG Bremen, 09.10.2025 - 1 B 255/25
    Der Antragsteller hat keinen Anspruch darauf, dass die Platzkonzeption in diesem Jahr der des Vorjahres entspricht (vgl. hierzu OVG Bremen, Beschl. v. 02.10.2025 - 1 LA 399/24, zur Veröff. vorg. sowie grds. zum fehlenden Anspruch eines Marktnutzers auf Aufrechterhaltung des Marktes: BVerwG, Beschl. v. 19.10.1965 - 1 B 43.65, GewArch 1966, 81 ;… s.a. Schönleiter/Heß, in: Landmann/Rohmer, GewO , 93. EL März 2024, § 69b Rn. 19a;… Pielow, in: BeckOK GewO , 62. Ed Stand: 01.03.2020, § 69 Rn. 30 sowie § 69b Rn. 15;… Ennuschat, in: Ennuschat/Wank/Winkler, GewO , 9. Aufl. 2020, § 69b Rn. 26).
  • OVG Sachsen, 18.06.2009 - 4 B 383/09

    Stadtfest; öffentliche Einrichtung; Zulassung; Standplatz; Widmung

    Auszug aus OVG Bremen, 09.10.2025 - 1 B 255/25
    Dabei kann nur eine gänzlich sachwidrige oder ruinöse Standplatzzuweisung, die offensichtlich allein zum Schaden der betroffenen Schaustellenden getroffen wurde, einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten und zu einer Neuentscheidung über die Platzzuweisung verpflichten (…vgl. HessVGH, Beschl. v. 27.11.1992 - 8 TG 2430/92, juris Rn. 5; ähnlich auch SächsOVG, Beschl. v. 18.06.2009 - 4 B 383/09, juris Rn. 11;… Pielow, in: BeckOK GewO , 66. Ed. Stand 01.03.2020, § 70 Rn. 13).
  • VGH Hessen, 27.11.1992 - 8 TG 2430/92

    Zur Auswahl und zum Ermessen bei Vergabe eines Standplatzes; hier: Konkrete …

    Auszug aus OVG Bremen, 09.10.2025 - 1 B 255/25
    Dabei kann nur eine gänzlich sachwidrige oder ruinöse Standplatzzuweisung, die offensichtlich allein zum Schaden der betroffenen Schaustellenden getroffen wurde, einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten und zu einer Neuentscheidung über die Platzzuweisung verpflichten (vgl. HessVGH, Beschl. v. 27.11.1992 - 8 TG 2430/92, juris Rn. 5;… ähnlich auch SächsOVG, Beschl. v. 18.06.2009 - 4 B 383/09, juris Rn. 11;… Pielow, in: BeckOK GewO , 66. Ed. Stand 01.03.2020, § 70 Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2025 - 2 ME 118/25

    Antrag im einstweiligen Rechtsschutz auf Gewährunf einer Schulbegleitung

    Auszug aus OVG Bremen, 09.10.2025 - 1 B 255/25
    Denn selbst wenn dem Antragsteller, wie er mit der Beschwerde vorträgt, in Bezug auf die in der Entscheidung zitierten Erwägungen der Antragsgegnerin zu den Gründen der Platzierung beider Rutschen auf dem Freimarktgelände eine Gelegenheit zur Stellungnahme verwehrt geblieben wäre, wäre dieser Vortrag für sich genommen noch nicht geeignet, die für eine erfolgreiche Beschwerde erforderlichen Voraussetzungen eines Anordnungsanspruchs darzulegen (…BayVGH, Beschl. v. 05.05.2025 - 11 CS 24.2017, juris Rn. 17; NdsOVG, Beschl. v. 30.09.2025 - 2 ME 118/25, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 19.10.1965 - I B 43.65

    Klage gegen die Aufhebung eines Marktes - Zulässigkeit und Begründetheit einer …

  • OVG Bremen, 28.11.2025 - 1 B 301/25

    Ständige Verwaltungspraxis; Unterlegener Bewerber; Weihnachtsmarkt

    Aus der Beteiligungsakte ergibt sich insbesondere nicht, dass die Antragsgegnerin derart von dem Schaustellerverband beeinflusst worden wäre, dass sie sich die Entscheidung über die Zulassung und Platzierung der Bewerbungen aus der Hand hat nehmen lassen (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 09.10.2025 - 1 B 255/25, juris Rn. 29).

    Der Antragsgegnerin kommt bei der Standplatzzuweisung ein weiter, gerichtlich nicht voll überprüfbarer Gestaltungsspielraum zu, der sich auch auf die Platzkonzeption und die räumliche und branchenmäßige Aufteilung des verfügbaren Raumes bezieht (OVG Bremen, Beschl. v. 09.10.2025 - 1 B 255/25, juris Rn. 17 sowie v. 15.10.2024 - 1 B 331/24, juris Rn. 13).

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