Rechtsprechung
| BVerwG, 04.05.1994 - 1 B 26.94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 26.06.1992 - 12 A 577.91
- BVerwG, 04.05.1994 - 1 B 26.94
Papierfundstellen
- NJW 1994, 3116
- ZIP 1994, 1127
- NVwZ 1995, 68 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 27.84
Beamtenrecht - Ruhestand - Anfechtung - Prozesszinsen
Auszug aus BVerwG, 04.05.1994 - 1 B 26.94
Ebenfalls ist geklärt, daß ein Beamter nach erfolgreicher Anfechtung seiner Versetzung in den Ruhestand keinen Rechtsanspruch auf Prozeßzinsen für die ihm nachzuzahlende Besoldung hat (Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 27.84 - Buchholz 240 § 3 BBesG Nr. 5). - BVerwG, 21.04.1971 - V C 45.69
Kriegsschadenrente wegen Erwerbsunfähigkeit
Auszug aus BVerwG, 04.05.1994 - 1 B 26.94
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine Verpflichtung zur Zahlung von Prozeßzinsen entsprechend § 291 BGB auch bei öffentlich-rechtlichen Leistungsklagen bestehen kann und daß dies auch dann gilt, wenn eine Behörde erfolgreich auf Erlaß eines die Leistungspflicht unmittelbar auslösenden Verwaltungsaktes verklagt worden ist (BVerwGE 11, 314 ; 14, 1 ; 38, 49 ; 51, 287 ). - BVerwG, 09.11.1976 - 3 C 56.75
Prozeßzinsen - Öffentlich-rechtliche Geldforderungen - Klageverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 04.05.1994 - 1 B 26.94
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine Verpflichtung zur Zahlung von Prozeßzinsen entsprechend § 291 BGB auch bei öffentlich-rechtlichen Leistungsklagen bestehen kann und daß dies auch dann gilt, wenn eine Behörde erfolgreich auf Erlaß eines die Leistungspflicht unmittelbar auslösenden Verwaltungsaktes verklagt worden ist (BVerwGE 11, 314 ; 14, 1 ; 38, 49 ; 51, 287 ). - BVerwG, 14.02.1962 - V C 11.61
Auszug aus BVerwG, 04.05.1994 - 1 B 26.94
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine Verpflichtung zur Zahlung von Prozeßzinsen entsprechend § 291 BGB auch bei öffentlich-rechtlichen Leistungsklagen bestehen kann und daß dies auch dann gilt, wenn eine Behörde erfolgreich auf Erlaß eines die Leistungspflicht unmittelbar auslösenden Verwaltungsaktes verklagt worden ist (BVerwGE 11, 314 ; 14, 1 ; 38, 49 ; 51, 287 ). - BVerwG, 20.12.1960 - II C 120.59
Auszug aus BVerwG, 04.05.1994 - 1 B 26.94
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine Verpflichtung zur Zahlung von Prozeßzinsen entsprechend § 291 BGB auch bei öffentlich-rechtlichen Leistungsklagen bestehen kann und daß dies auch dann gilt, wenn eine Behörde erfolgreich auf Erlaß eines die Leistungspflicht unmittelbar auslösenden Verwaltungsaktes verklagt worden ist (BVerwGE 11, 314 ; 14, 1 ; 38, 49 ; 51, 287 ).
- BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 38.97
Anfechtungsklage; Prozeßzinsen; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; …
Wird ein Bescheid nach § 10 BetrAVG, auf den unter Vorbehalt Beiträge zur Insolvenzsicherung entrichtet worden sind, erfolgreich angefochten, entsteht allein dadurch kein Anspruch auf Zahlung von Prozeßzinsen auf den Erstattungsbetrag ab Erhebung der Anfechtungsklage (wie Beschluß vom 4. Mai 1994 - BVerwG 1 B 26.94 Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 9).Es besteht kein Anlaß, von dieser Voraussetzung im Verwaltungsprozeß abzusehen, denn § 113 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 VwGO bieten ein geeignetes Instrument, die Anfechtungsklage mit einer Klage auf Leistung des Erstattungsbetrages zu verbinden (vgl. Beschluß vom 4. Mai 1994 - BVerwG 1 B 26.94 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 9).
- BVerwG, 24.03.1999 - 8 C 27.97
Keine Verwaltungsgebühr nach Rücknahme des atomrechtlichen Genehmigungsantrags …
b) Da die Klägerin die Rückzahlung des vorausgeleisteten Teilbetrages über 1 Million DM von Anfang an mit ihrer Anfechtungsklage verbunden hatte und auf diesen bezifferten Geldleistungsanspruch § 291 BGB entsprechend anwendbar ist (vgl. Urteile vom 9. November 1976 - BVerwG III C 56.75 - BVerwGE 51, 287 = Buchholz 427.3 § 295 LAG Nr. 8 S. 1 und vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 27.84 - Buchholz 240 § 3 BBesG Nr. 5; Beschluß vom 4. Mai 1994 - BVerwG 1 B 26.94 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 9), stehen ihr hinsichtlich dieses Teilbetrages die beantragten Prozeßzinsen ab Rechtshängigkeit, d.h. seit dem 8. Februar 1995, zu.Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden, daß der Zinsanspruch von der Erhebung der Leistungsklage abhängt, die Anfechtungsklage gegen den rechtswidrigen Bescheid hingegen für den Anspruch auf Prozeßzinsen nicht genügt (…Urteil vom 24. September 1987 BVerwG 2 C 27.84 -, a.a.O.; Beschluß vom 4. Mai 1994 BVerwG 1 B 26.94 -, a.a.O.).
- BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 28.97
Prozeßzinsen für rückständige Versorgungsbezüge;; - , bei eindeutig bestimmter …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist § 291 Satz 1 BGB im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar, wenn das einschlägige Fachgesetz keine gegenteilige Regelung enthält (BVerwGE 7, 95 ; 11, 314 ; 14, 1 ; 15, 78 ; Urteil vom 18. Mai 1973 - BVerwG 7 C 21.72 - ; Urteil vom 29. April 1976 - BVerwG 5 C 83.74 - ; BVerwGE 51, 287 ; 58, 316 ; u.a. Urteile vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 58.84 , BVerwG 2 C 27.84 und BVerwG 2 C 3.84 ; Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 33.87 - ; Beschluß vom 4. Mai 1994 - BVerwG 1 B 26.94 - ; Urteil vom 18. Mai 1994 - BVerwG 11 A 1.92 - ; BVerwGE 99, 53 ).
- OVG Niedersachsen, 02.11.1999 - 7 L 3645/97
Erstattung von Förderabgabe;; Abgabebescheid, vorläufiger; Bergrecht; …
Der Senat ist dem im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Beschl. v. 4.5.1994 - 1 B 26.94 -, NJW 1994, 3116) gefolgt, das einem Anfechtungskläger Prozesszinsen verweigert und ihn dafür auf die Möglichkeit der Leistungsklage verwiesen hat.Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt einem Kläger, der erfolgreich Anfechtungsklage gegen seine Heranziehung zu einer Abgabe erhoben hatte, die von ihm beanspruchten Prozesszinsen unter Hinweis auf die von dem Kläger nicht genutzte Möglichkeit einer Leistungsklage gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 VwGO versagt (…Urt. v. 24.9.1987 - 2 C 27.84 -, NVwZ 1988, 441; Beschl. v. 4.5.1994 - 1 B 26.94 -, NJW 1994, 3116;… Urt. v. 27.10.1998 - 1 C 38.97 -, BVerwGE 107, 304, 306;… Urt. v. 24.3.1999 - 8 C 27.97 -, NVwZ 2000, 77, 79).
- BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 80.04
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Darlegung von …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist § 291 Satz 1 BGB im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar, wenn das einschlägige Fachgesetz keine gegenteilige Regelung enthält (Beschluss vom 4. Mai 1994 - BVerwG 1 B 26.94 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 9; Urteile vom 18. Mai 1994 - BVerwG 11 A 1.92 - Buchholz 11 Art. 104 a GG Nr. 11 und vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 28.97 - Buchholz 239.1 BeamtVG Nr. 5). - OVG Sachsen, 18.12.2020 - 6 A 1244/18
Subventionsrecht; ESF-Richtlinie Berufliche Bildung/2011; Weiterbildung; …
Die Anwendung des § 291 BGB auf Geldleistungen im öffentlichen Recht setzt die Rechtshängigkeit eines Leistungsantrags voraus; ein Anfechtungsantrag genügt nicht (wie BVerwG, Beschl. v. 4. Mai 1994 - 1 B 26.94 -, juris Rn. 5).Da ein Antrag auf Prozesszinsen zwingend die Rechtshängigkeit des Hauptanspruchs in Form einer (auch hilfsweisen) Leistungsklage (…vgl. BVerwG, Urt. v. 4. Dezember 2001 - 4 C 2.00 -, juris Rn. 50 f.; Beschl. v. 4. Mai 1994 - 1 B 26.94 -, juris Rn. 5), Verpflichtungsklage (…BVerwG, Beschl. v. 9. Februar 2005 - 6 B 80.04 -, juris Rn. 7;… v. 7. September 2004 - 3 B 35.04 -, juris Rn. 9) oder Feststellungsklage (…BVerwG, Urt. v. 22. Februar 2001 - 5 C 34.00 - , juris Rn. 8) voraussetzt, würde die Klägerin bei umfassender Rücknahme ihrer Klage hinsichtlich des Rückzahlungsanspruchs ihrem ausdrücklich neben dem Anfechtungsantrag gestellten Zinsantrag die Grundlage entziehen.
- BVerwG, 07.09.2004 - 3 B 35.04
Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen eine Behörde …
Es besteht kein Anlass, von dieser Voraussetzung im Verwaltungsprozess abzusehen, denn § 113 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 VwGO bieten ein geeignetes Instrument, die Anfechtungsklage mit einer Klage auf Leistung des Erstattungsbetrages zu verbinden (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 1 C 38.97 - BVerwGE 107, 304 ; Beschluss vom 4. Mai 1994 - BVerwG 1 B 26.94 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 9). - OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 6 B 7.17
Anspruch auf Prozesszinsen für vom Subventionsgeber nachzuzahlenden Fördermittel
Selbst wenn man wie das Verwaltungsgericht annehmen würde, dass auf der Grundlage des letzten Mittelabrufs der Klägerinnen vom 28. November 2004 und der mit Schreiben vom 24. Mai 2005 vorgelegten Hausbankerklärung die Abrufvoraussetzungen nach Ziffer 2.3.4 der Nebenbestimmung des Zuwendungsbescheides vorgelegen hätten und sich die Restforderung mit Blick auf die von der Beklagten bereits zuvor geleisteten Teilzahlungen ohne Weiteres auf 322.577,67 EUR hätte beziffern lassen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine analoge Anwendung des § 291 BGB auf die vorliegende Fallkonstellation nicht möglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 1994 - 1 B 26/94 - juris Rn. 5).Rn. 23 d) Im Übrigen hätten die Klägerinnen dieses Ergebnis vermeiden können, indem sie von der verwaltungsprozessualen Möglichkeit nach § 113 Abs. 4 VwGO Gebrauch gemacht hätten, den Antrag auf Aufhebung des Teilrücknahmebescheides mit einem auf Zahlung der ausstehenden Fördermittel gerichteten Leistungsantrag zu verbinden (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 24. September 1987, a.a.O., juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 1994, a.a.O., juris Rn. 5).
- OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 112/06
Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; …
In der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass ein Anspruch auf Rechtshängigkeitszinsen entsprechend § 291 BGB auch hinsichtlich öffentlich-rechtlicher Geldforderungen bestehen kann, wenn das einschlägige Fachgesetz keine abweichende Regelung enthält (vgl.: BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1973 - 7 C 21/72 - Juris = Buchholz 451.80 Nr. 19; Urteil vom 29. April 1976 - 5 C 83/74 - Juris = Buchholz 424.01 § 134 Nr. 10; Urteil vom 24. September 1987 - 2 C 27/84 -, Juris = NJW 1988, 1682; Urteil vom 24. September 1987 - 2 C 58/84 -Juris = Buchholz 232 § 78 Nr. 32; Urteil vom 22. März 1990 - 2 C 33/87 - Juris = Buchholz 271 Nr. 7; Beschluss vom 4. Mai 1994 - 1 B 26/94 - Juris = Buchholz 437.1 Nr. 9; Urteil vom 28. Juni 1995 - 11 C 22/94 - Juris = BVerwGE 99, 53 ff.; Urteil vom 28. Mai 1998 - 2 C 28/97 - Juris = NJW 1998, 3368 f.; BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 2 B 36/05 -, Juris = NVwZ 2006, 605 f.). - VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 2304/01
Ermäßigung der Abwasserabgabe - Schadstoffreduzierung über Mindestanforderungen …
Voraussetzung ist die Rechtshängigkeit der betreffenden Forderung und dass das Verfahren mit der Verurteilung zu einem bestimmten Betrag bzw. einer Verpflichtung zum Erlass eines hierauf gerichteten Verwaltungsakts endet (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.1995, a.a.O., Beschluss vom 4.05.1994 - 1 B 26.94 -, NJW 1994, 3116 und Urteil vom 24.03.1999 - 8 C 27.97 -). - VGH Hessen, 04.06.2014 - 1 A 519/14
Abgeltung von Jahresurlaubsabgeltung bei Beamten - Anspruch auf Verzugszinsen
- VGH Hessen, 27.10.1999 - 5 UE 3677/98
Studiengebühr - Verstoß gegen Prinzip der Unterrichtsgeldfreiheit
- VG Gera, 29.02.2012 - 2 K 2361/09
Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung - sachliche …
- VG Schleswig, 27.11.2015 - 4 A 16/14
Reichweite von Ablösebeträgen für Abwasseranschlussbeiträge
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".