Rechtsprechung
| BVerwG, 15.09.2006 - 1 B 26.06 (1 C 26.06) |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Voraussetzungen eines Abschiebungsverbots; Antrag auf Aufhebung der Androhung der Abschiebung nach Aserbaidschan; Verfahrensrüge wegen Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht
- milo.bamf.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Thüringen, 13.09.2005 - 2 KO 906/03
- BVerwG, 15.09.2006 - 1 B 26.06 (1 C 26.06)
- BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05
Verfahrensrecht, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2006 - 1 B 26.06
Seine Auffassung bürdet den Beteiligten außerdem im Ergebnis eine Art Beweisführungspflicht auf, die mit den Grundsätzen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere den Grundsätzen der Amtsermittlung und der richterlichen Überzeugungsbildung, nicht vereinbar ist (vgl. zuletzt Beschluss vom 28. März 2006 - BVerwG 1 B 91.05 - unter Hinweis auf Beschlüsse vom 29. April 2005 - BVerwG 1 B 119.04 - und vom 19. Oktober 2001 - BVerwG 1 B 24.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 317 m.w.N.).Die Durchführung eines Revisionsverfahrens kann dem Senat Gelegenheit geben, dies rechtsgrundsätzlich zu klären (vgl. wegen weiterer Einzelheiten hierzu den Beschluss des Senats vom 28. März 2006 in dem ebenfalls von den Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen betriebenen Verfahren BVerwG 1 B 91.05 ).
- BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05
Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit, …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2006 - 1 B 26.06
Das Berufungsgericht konnte mangels eigener Sachkunde die Gefahr einer möglichen Verschlimmerung der Erkrankung bei einer Rückkehr nach Aserbaidschan nicht ohne Einholung fachärztlicher Stellungnahmen oder Gutachten beurteilen und verneinen (vgl. auch Beschluss vom 24. Mai 2006 - BVerwG 1 B 118.05 -). - BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01
Aufklärungspflicht; Beweisführungspflicht; Glaubhaftmachung; Mitwirkungspflicht; …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2006 - 1 B 26.06
Seine Auffassung bürdet den Beteiligten außerdem im Ergebnis eine Art Beweisführungspflicht auf, die mit den Grundsätzen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere den Grundsätzen der Amtsermittlung und der richterlichen Überzeugungsbildung, nicht vereinbar ist (vgl. zuletzt Beschluss vom 28. März 2006 - BVerwG 1 B 91.05 - unter Hinweis auf Beschlüsse vom 29. April 2005 - BVerwG 1 B 119.04 - und vom 19. Oktober 2001 - BVerwG 1 B 24.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 317 m.w.N.).
- BVerwG, 29.04.2005 - 1 B 119.04
Voraussetzungen für die im Ermessen der Ausländerbehörde stehende Erteilung einer …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2006 - 1 B 26.06
Seine Auffassung bürdet den Beteiligten außerdem im Ergebnis eine Art Beweisführungspflicht auf, die mit den Grundsätzen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere den Grundsätzen der Amtsermittlung und der richterlichen Überzeugungsbildung, nicht vereinbar ist (vgl. zuletzt Beschluss vom 28. März 2006 - BVerwG 1 B 91.05 - unter Hinweis auf Beschlüsse vom 29. April 2005 - BVerwG 1 B 119.04 - und vom 19. Oktober 2001 - BVerwG 1 B 24.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 317 m.w.N.). - BVerwG, 15.09.2006 - 1 B 33.06
Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2006 - 1 B 26.06
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat insoweit auf die Begründung seines Beschlusses vom heutigen Tag in der Sache BVerwG 1 B 33.06 zu entsprechenden Rügen des Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen im dortigen Verfahren. - BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 234.03
Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Rahmen eines …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2006 - 1 B 26.06
Rn. 5 Soweit das Berufungsgericht die Ablehnung eines Sachverständigenbeweises auch darauf stützt, dass die aufgezeigten Symptome und daraus zu ziehenden Folgerungen nicht den Schluss auf eine für die Klägerin zu 1 lebensbedrohende Lage im Falle ihrer Abschiebung zuließen (UA S. 21), nimmt es im Ergebnis eine eigene medizinische Bewertung von Schwere und Ausmaß der Erkrankung vor, ohne die hierfür erforderliche eigene Sachkunde zu besitzen und darzulegen (vgl. etwa Beschluss vom 25. Juni 2004 - BVerwG 1 B 234.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 283 m.w.N.).
- BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07
Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer …
Rn. 7 Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerinnen hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 15. September 2006 - BVerwG 1 B 26.06 - die Revision in Bezug auf die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 AufenthG und die Bezeichnung Aserbaidschans als Zielstaat in der Abschiebungsandrohung für beide Klägerinnen zugelassen.Rn. 15 a) Der Senat hält nach erneuter Überprüfung im Revisionsverfahren an der im Zulassungsbeschluss vom 15. September 2006 - BVerwG 1 B 26.06 - (Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 20) vertretenen Auffassung, dass die Klägerin zu 1 mit dem Attest vom 6. Januar 2005 ihren Vortrag zum Vorliegen einer PTBS und ihre entsprechenden Beweisanregungen hinreichend substanziiert hat, nicht mehr fest.
Wie bereits im Zulassungsbeschluss vom 15. September 2006 - BVerwG 1 B 26.06 - ausgeführt, macht die Klägerin zu 2 zu Recht geltend, dass sich dem Berufungsgericht im Hinblick auf das von ihr vorgelegte Attest des behandelnden Frauenarztes S. vom 8. Februar 2005 und der darin bescheinigten Erkrankung an einem Brusttumor mit mehrfachen Operationen in den Jahren 2001, 2002 und 2003 eine weitere Aufklärung über die zukünftige Behandlungsbedürftigkeit dieser Erkrankung und die Behandlungsmöglichkeiten in der Region Berg-Karabach hätte aufdrängen müssen.
- VG Berlin, 12.05.2011 - 14 K 237.09
Schengenvisum für mehrfache Einreisen mit einer Gültigkeit von zwei Jahren
Rn. 20 1. Ob zur Konkretisierung, wann eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Buchst. e SGK vorliegt, wie von der Beklagten angenommen, auf den Versagungsgrund des § 5 Abs. 4 AufenthG zurückgegriffen werden kann - nach dieser Norm ist ein Aufenthaltstitel zwingend zu versagen, wenn ein Ausweisungsgrund im Sinne von § 54 Nr. 5 bis5b AufenthG vorliegt -, oder ob dem an internationalen Vorgaben orientierten, auf den "Beleg durch Tatsachen" abstellenden Maßstab der Vorgängerregelung in § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26.06 - juris Rn. 30 ff.) der Vorzug zu geben ist, bedarf vorliegend keiner Entscheidung. - OVG Hamburg, 09.08.2007 - 3 Bf 174.02 Der Ausgang des Verfahrens ist insoweit im Hinblick auf eine möglicherweise durch § 59 Abs. 3 AufenthG eingetretene Rechtsänderung gegenüber der Rechtslage nach § 50 Abs. 3 AusIG entsprechend den Hinweisen des Bundesbeauftragten auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.3.2006, 1 B 91.05, und v. 15.9.2006, 1 B 26.06, beide in juris) als offen anzusehen.
- VGH Bayern, 24.01.2014 - 13a ZB 13.30379
Asylrecht Afghanistan
Rn. 4 Die vom Verwaltungsgericht angenommene Unglaubwürdigkeit des Klägers hinsichtlich des traumaauslösenden Geschehens kann die Ablehnung des Beweisantrag ebenfalls nicht begründen, da sich das Gericht im Ergebnis über die vorgelegten Stellungnahmen hinweggesetzt hat, ohne den Sachverhalt weiter aufzuklären und ohne die für eine selbständige abschließende Beurteilung erforderliche eigene Sachkunde zu besitzen und darzulegen (vgl. BVerwG, B.v. 15.9.2006 - 1 B 26.06 - Buchholz 402.242 § 60 AufenthG Nr. 20; B.v. 25.6.2004 - 1 B 234.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 283; B.v. 19.9.2001 - 1 B 158.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 315 m.w.N.).
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