Rechtsprechung
| BVerwG, 06.06.2003 - 1 B 265.02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gefahr von politischer Verfolgung bei Rückkehr nach Äthiopien - Glaubwürdigkeit des klägerischen Vorbringens - Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 24.05.2002 - 9 B 99.30108
- BVerwG, 06.06.2003 - 1 B 265.02
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01
Aufklärungspflicht; Beweisführungspflicht; Glaubhaftmachung; Mitwirkungspflicht; …
Auszug aus BVerwG, 06.06.2003 - 1 B 265.02
Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass dem Kläger zwar eine Mitwirkungspflicht nach § 15 AsylVfG, § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO obliegt, seine geltend gemachten Verfolgungsgründe in schlüssiger Form darzulegen, nicht hingegen auch eine Pflicht, seinen Vortrag "glaubhaft zu machen", wie das Berufungsgericht zumindest missverständlich formuliert (vgl. hierzu Beschluss vom 19. Oktober 2001 - BVerwG 1 B 24.01 -. - BVerwG, 11.06.2002 - 1 B 37.02
Individuelles Verfolgungsvorbringen; Glaubwürdigkeit des Ausländers; …
Auszug aus BVerwG, 06.06.2003 - 1 B 265.02
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats darf das Berufungsgericht aus der bei der Anhörung durch das Bundesamt protokollierten Aussage des Ausländers allenfalls dann auf dessen Unglaubwürdigkeit schließen, wenn diese Aussage solche Widersprüche, Ungereimtheiten oder Unvereinbarkeiten mit gesicherten Erkenntnissen des Berufungsgerichts aufweist, dass sie die Wahrheit der behaupteten Tatsachen auch ohne einen persönlichen Eindruck des Gerichts von seiner Glaubwürdigkeit von vornherein ausschließen (vgl. Beschlüsse vom 17. April 2003 - BVerwG 1 B 226.02 - und vom 11. Juni 2002 - BVerwG 1 B 37.02 - Buchholz 402.25 § 1. - BVerwG, 17.04.2003 - 1 B 226.02
Irak, Nordirak, Blutrache, Zwangsheirat, Familienehre, Vereinfachtes …
Auszug aus BVerwG, 06.06.2003 - 1 B 265.02
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats darf das Berufungsgericht aus der bei der Anhörung durch das Bundesamt protokollierten Aussage des Ausländers allenfalls dann auf dessen Unglaubwürdigkeit schließen, wenn diese Aussage solche Widersprüche, Ungereimtheiten oder Unvereinbarkeiten mit gesicherten Erkenntnissen des Berufungsgerichts aufweist, dass sie die Wahrheit der behaupteten Tatsachen auch ohne einen persönlichen Eindruck des Gerichts von seiner Glaubwürdigkeit von vornherein ausschließen (vgl. Beschlüsse vom 17. April 2003 - BVerwG 1 B 226.02 - und vom 11. Juni 2002 - BVerwG 1 B 37.02 - Buchholz 402.25 § 1.
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 23/06
Rückkehrgefährdung von Tschetschenen
Es ist möglich, aus der bei der Anhörung durch das Bundesamt protokollierten Aussage des Ausländers auf dessen Unglaubwürdigkeit zu schließen, wenn diese Aussage solche Widersprüche, Ungereimtheiten oder Unvereinbarkeiten mit gesicherten Erkenntnissen aufweist, dass sie die Wahrheit der behaupteten Tatsachen auch ohne einen persönlichen Eindruck des Gerichts von seiner Glaubwürdigkeit von vornherein ausschließen (vgl. BVerwG, Beschl.v. 06.06.2003 - 1 B 265/02 -, Juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2018 - 4 A 746/18
Drohen einer Verfolgung bei Rückkehr in das Heimatland; Verletzung des Anspruchs …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2020 - 4 A 2804/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2018 - 4 A 4037/18
Darlegungsobliegenheit des Asylbewerbers hinsichtlich der Gründe für das …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2020 - 4 A 2805/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2020 - 4 A 1907/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2019 - 4 A 3427/18
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