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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 01.12.2022 - 1 B 267/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,38410
OVG Sachsen, 01.12.2022 - 1 B 267/22 (https://dejure.org/2022,38410)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01.12.2022 - 1 B 267/22 (https://dejure.org/2022,38410)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01. Dezember 2022 - 1 B 267/22 (https://dejure.org/2022,38410)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 7 S. 2, BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2, TA Luft 2021, GIRL
    Abänderungsantrag; heranrückende Wohnbebauung; Lärm; Gerüche; Rücksichtnahmegebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Wohnanlage mit Gewerbeanteil

  • rechtsportal.de

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Wohnanlage mit Gewerbeanteil

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (16)

  • OVG Sachsen, 10.04.2017 - 1 A 92/12

    Vorbescheid; Wohnanlage; Dorfgebiet; Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 1 B 267/22
    Die Rücksichtnahme auf die bereits vorhandene emissionsträchtige Landwirtschaft kann deshalb von einem Bauinteressenten gerade verlangen, eine andere als die beabsichtigte Wohnnutzung zu wählen (Senatsurt. v. 10. April 2017 - 1 A 92/12 -, juris Rn. 38;… VGH BW, Urt. v. 25. Juli 1995 - 3 S 2123/93 -, juris Rn. 24).

    Ebenso wie im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1 BauGB an dem im Einfügen enthaltenen Rücksichtnahmegebot kann ein Vorhaben in einem festgesetzten oder faktischen Dorfgebiet an § 15 Abs. 1 BauNVO als einfach gesetzliche Ausprägung des Rücksichtnahmegebots scheitern (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Januar 1993 - 4 C 19.90 -, NVwZ 1993, 1184; Senatsurt. v. 10. April 2017 - 1 A 92/12 -, juris Rn. 38).

    Die Zumutbarkeitsschwelle wird grundsätzlich überschritten, wenn die Störungen oder Belästigungen unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse erheblich im Sinne von § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG sind (Senatsurt. v. 10. April 2017 - 1 A 92/12 -, juris Rn. 40).

    Das Bundesimmissionsschutzrecht und damit auch die auf der Grundlage von § 48 BIm- SchG erlassene TA Lärm legen die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest (…BVerwG, Urt. v. 29. November 2012 - 4 C 8.11 -, juris Rn. 19;… Senatsbeschl. v. 18. April 2019 - 1 B 10/19 -, juris Rn. 19; Senatsurt. v. 10. April 2017 - 1 A 92/12 -, juris Rn. 41).

    Daher ist es sachgerecht, auch einen vor dem Fenster einer derartigen Wohnküche liegenden Immissionspunkt in die Beurteilung einzubeziehen (…BVerwG, Urt. v. 29. August 2007 - 4 C 2.07 -, juris Rn. 25; Senatsurt. v. 10. April 2017 - 1 A 92/12 -, juris Rn. 47).

    Die Geruchsimmissions-Richtlinie enthält technische Normen, die auf den Erkenntnissen und Erfahrungen von Sachverständigen beruhen und deren Eignung für eine tatrichterliche Bewertung der Erheblichkeit von Geruchsbelastungen in der Rechtsprechung anerkannt ist (SächsOVG, Urt. v. 10. April 2017 - 1 A 92/12 -, juris Rn. 42;… Urt. v. 3. September 2015 - 1 A 538/12 -, juris Rn. 21;… Urt. v. 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 -, juris m. w. N.).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 1 B 267/22
    Das Bundesimmissionsschutzrecht und damit auch die auf der Grundlage von § 48 BIm- SchG erlassene TA Lärm legen die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest (BVerwG, Urt. v. 29. November 2012 - 4 C 8.11 -, juris Rn. 19;… Senatsbeschl. v. 18. April 2019 - 1 B 10/19 -, juris Rn. 19;… Senatsurt. v. 10. April 2017 - 1 A 92/12 -, juris Rn. 41).

    Nicht zu öffnende Fenster stellen demgegenüber von vornherein keine relevanten Messpunkte im Sinne von Nr. 2.3 der TA Lärm i. V. m. Nr. A.1.3 ihres Anhangs dar (BVerwG, Urt. v. 29. November 2012 - 4 C 8.11 -, juris Rn. 26).

    Damit sichert die TA Lärm von vornherein für Wohnnutzungen einen Mindestwohnkomfort, der darin besteht, Fenster trotz der vorhandenen Lärmquellen öffnen zu können und eine natürliche Belüftung sowie einen erweiterten Sichtkontakt nach außen zu ermöglichen, ohne dass die Kommunikationssituation im Innern oder das Ruhebedürfnis und der Schlaf nachhaltig gestört werden können (BVerwG, Urt. v. 29. November 2012 - 4 C 8.11 -, juris Rn. 24).

  • OVG Sachsen, 18.04.2019 - 1 B 10/19

    Rücksichtnahmegebot; TA Lärm; Hotel; Parkplatz; Vorbelastung

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 1 B 267/22
    Die Antragstellerin verweist hierzu auf die Rechtsprechung des Senats zu verhaltensbezogenen bzw. "maßgeschneiderter" Nebenbestimmungen (Senatsbeschl. v. 19. Januar 2015 - 1 B 286/14 -, juris; Senatsurt. v. 4. September 2018 - 1 A 279/18 -, juris; Senatsbeschl. v. 18. April 2019 - 1 B 10/19 -, juris).

    Beides muss in einer dem Gebietscharakter, der Vorprägung der Grundstücke durch die vorhandene bauliche Nutzung und der konkreten Schutzwürdigkeit entsprechenden Weise in Einklang gebracht werden (Senatsbeschl. v. 18. April 2019 - 1 B 10/19 -, juris Rn. 18;… Senatsurt. v. 9. März 2018 - 1 A 552/15 -, juris Rn. 44;… Senatsurt. v. 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 -, juris Rn. 42;… Senatsurt. v. 31. Mai 2011 - 1 A 296/09 -, juris Rn. 37).

    Das Bundesimmissionsschutzrecht und damit auch die auf der Grundlage von § 48 BIm- SchG erlassene TA Lärm legen die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest (…BVerwG, Urt. v. 29. November 2012 - 4 C 8.11 -, juris Rn. 19; Senatsbeschl. v. 18. April 2019 - 1 B 10/19 -, juris Rn. 19;… Senatsurt. v. 10. April 2017 - 1 A 92/12 -, juris Rn. 41).

  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 15 CS 21.403

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes eines …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 1 B 267/22
    Dies kommt etwa - wie bereits oben angesprochen - in der Formulierung der "vorrangigen Rücksichtnahme" in § 5 Abs. 1 Satz 2 BauNVO zum Ausdruck, die sich gerade auch auf den Immissionsschutz bezieht und in erhöhtem Maß die Standortsicherheit der landwirtschaftlichen Betriebe gewährleisten soll (BayVGH, Beschl. v. 23. Februar 2021 - 15 CS 21.403 -, juris Rn. 83 m. w. N. und unter Hinweis auf BR-Drs. 354/89 S. 50).

    Gleichwohl können die Bestimmungen der TA Lärm als nicht strikt bindende, sachverständig erstellte Erkenntnis- und Orientierungshilfe zur Beurteilung einer Lärmbelastung herangezogen werden (BayVGH, Beschl. v. 23. Februar 2021 - 15 CS 21.403 -, juris Rn. 84 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 21.10.2016 - 1 A 256/15

    Baunachbarklage; Verwirkung; Rücksichtnahmegebot; übermäßige Geruchsbelastung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 1 B 267/22
    Beides muss in einer dem Gebietscharakter, der Vorprägung der Grundstücke durch die vorhandene bauliche Nutzung und der konkreten Schutzwürdigkeit entsprechenden Weise in Einklang gebracht werden (…Senatsbeschl. v. 18. April 2019 - 1 B 10/19 -, juris Rn. 18;… Senatsurt. v. 9. März 2018 - 1 A 552/15 -, juris Rn. 44; Senatsurt. v. 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 -, juris Rn. 42;… Senatsurt. v. 31. Mai 2011 - 1 A 296/09 -, juris Rn. 37).

    Die Geruchsimmissions-Richtlinie enthält technische Normen, die auf den Erkenntnissen und Erfahrungen von Sachverständigen beruhen und deren Eignung für eine tatrichterliche Bewertung der Erheblichkeit von Geruchsbelastungen in der Rechtsprechung anerkannt ist (…SächsOVG, Urt. v. 10. April 2017 - 1 A 92/12 -, juris Rn. 42;… Urt. v. 3. September 2015 - 1 A 538/12 -, juris Rn. 21; Urt. v. 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 -, juris m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 10.08.2020 - 1 B 246/20

    Nachbarwiderspruch; aufschiebende Wirkung; Gebietserhaltungsanspruch; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 1 B 267/22
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Antragstellerin wies das Sächsische Oberverwaltungsgericht zurück (Senatsbeschl. v. 10. August 2020 - 1 B 246/20 -, juris).

    Rn. 25 aa) Mit dem Verwaltungsgericht geht der Senat hierbei nach Aktenlage anknüpfend an seinen eingangs genannten Beschluss vom 10. August 2020 - 1 B 246/20 - weiterhin davon aus, dass die nähere Umgebung i. S. v. § 34 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB hinsichtlich des Merkmals der Art der baulichen Nutzung einem Dorfgebiet nach § 5 BauNVO entspricht.

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 1 B 267/22
    Daher ist es sachgerecht, auch einen vor dem Fenster einer derartigen Wohnküche liegenden Immissionspunkt in die Beurteilung einzubeziehen (BVerwG, Urt. v. 29. August 2007 - 4 C 2.07 -, juris Rn. 25;… Senatsurt. v. 10. April 2017 - 1 A 92/12 -, juris Rn. 47).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 LB 12/15

    Bauvorbescheid für Wohnhaus im Dorfgebiet bei Geruchsimmissionen durch …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 1 B 267/22
    Rn. 34 Vorliegend ist allerdings die Besonderheit zu berücksichtigen, dass der Vorhabenstandort durch eine schon vorhandene emittierende Nutzung vorgeprägt ist, weshalb ein modifizierter Maßstab in Betracht kommt (…vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12. September 2022 - 1 ME 48/22 -, juris Rn. 13 ff. m. w. N.; OVG Schl.-H., Urt. v. 6. Mai 2021 - 1 LB 12/15 -, juris Rn. 57).
  • OVG Sachsen, 09.03.2018 - 1 A 552/15

    Baunachbarklage; Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; Dorfgebiet; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 1 B 267/22
    Beides muss in einer dem Gebietscharakter, der Vorprägung der Grundstücke durch die vorhandene bauliche Nutzung und der konkreten Schutzwürdigkeit entsprechenden Weise in Einklang gebracht werden (…Senatsbeschl. v. 18. April 2019 - 1 B 10/19 -, juris Rn. 18; Senatsurt. v. 9. März 2018 - 1 A 552/15 -, juris Rn. 44;… Senatsurt. v. 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 -, juris Rn. 42;… Senatsurt. v. 31. Mai 2011 - 1 A 296/09 -, juris Rn. 37).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2022 - 1 ME 48/22

    Dorfgebiet; Gebietserhaltungsanspruch; Gebot der Rücksichtnahme; Geruch; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 1 B 267/22
    Rn. 34 Vorliegend ist allerdings die Besonderheit zu berücksichtigen, dass der Vorhabenstandort durch eine schon vorhandene emittierende Nutzung vorgeprägt ist, weshalb ein modifizierter Maßstab in Betracht kommt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12. September 2022 - 1 ME 48/22 -, juris Rn. 13 ff. m. w. N.;… OVG Schl.-H., Urt. v. 6. Mai 2021 - 1 LB 12/15 -, juris Rn. 57).
  • OVG Sachsen, 31.05.2011 - 1 A 296/09

    Baugenehmigung, Abweichung, Balkonanlage, Abstandsfläche

  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 1 A 538/12

    Baunachbarstreit, Baugenehmigung, Außenbereich, Dorfgebiet, Geruchsimmissionen, …

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Teilung eines Flurstücks zum Zwecke der …

  • OVG Sachsen, 19.01.2015 - 1 B 286/14

    Baunachbarstreit, Gebietserhaltungsplan, Rücksichtnahmegebot, Auflagen, …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1995 - 3 S 2123/93

    Geruchsbelästigung durch Viehhaltung - Zumutbarkeitsgrenzen - heranrückende …

  • OVG Sachsen, 04.09.2018 - 1 A 279/18

    Kurierdienst; Gebietsverträglichkeit; allgemeines Wohngebiet; typisierende …

  • OVG Sachsen, 23.10.2023 - 1 B 115/23

    Baugenehmigung; Bestimmtheit; Nachbarantrag; Gebietserhaltungsanspruch; …

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Antragstellerin wies das Sächsische Oberverwaltungsgericht zurück (Senatsbeschl. v. 1. Dezember 2022 - 1 B 267/22 -, juris).

    Im Hinblick auf Geräuschimmissionen entfällt schon dem Grunde nach eine schalltechnische Relevanz der Räumlichkeiten an der Nordfassade der Häuser A und B wegen der nun vorgesehenen Ausführung als Festverglasung; hierzu wird auf die zwischen den Beteiligten ergangene Senatsentscheidung (Senatsbeschl. v. 1. Dezember 2022 - 1 B 267/22 -, juris Rn. 31 m. w. N. zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts) verwiesen.

    Rn. 34 Im Hinblick auf Geräuschimmissionen entfällt schon dem Grunde nach eine schalltechnische Relevanz der Räumlichkeiten an der Nordfassade der Häuser A und B wegen der nunmehr vorgesehenen Ausführung als Festverglasung; hierzu wird auf die zwischen den Beteiligten ergangene Senatsentscheidung im ersten Abänderungsverfahren (Senatsbeschl. v. 1. Dezember 2022 - 1 B 267/22 -, juris Rn. 31 m. w. N. zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts) verwiesen.

    Rn. 42 Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 1. Dezember 2022 - 1 B 267/22 - (…juris Rn. 34) für das zwischen den hier Beteiligten laufende Verfahren die Möglichkeit angesprochen hatte, dass ein modifizierter Maßstab zur Beurteilung der Geruchsbelastung in Betracht komme, ist das Verwaltungsgericht dem zutreffend nicht weiter nachgegangen.

  • OVG Sachsen, 21.06.2023 - 1 B 309/22

    Windenergieanlage; Nachbarantrag; Lärmbelästigung; Schallimmissionsprognose; …

    Rn. 41 Sowohl für die Frage, ob die von den Windenergieanlagen ausgehenden Geräusche zu erheblichen Nachteilen und Belästigungen für die Nachbarschaft i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG führen, als auch für die Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch die auf die Wohnhäuser der Antragstellerin einwirkenden Lärm sind in ihrem Anwendungsbereich die Bestimmungen der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) heranzuziehen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29. August 2007 - 4 C 2.07 -, BVerwGE 129, 209-219, juris Rn. 12;… Urt. v. 12. November 2020 - 4 A 13.18 -, juris Rn. 46; Senatsbeschl. v. 1. Dezember 2022 - 1 B 267/22 -, juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 20.06.2023 - 1 B 308/22

    Windenergieanlage; Nachbarantrag; Lärm; Schallimmissionsprognose; …

    Rn. 47 Sowohl für die Frage, ob die von den Windenergieanlagen ausgehenden Geräusche zu erheblichen Nachteilen und Belästigungen für die Nachbarschaft i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG führen, als auch für die Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch die auf die Wohnhäuser der Antragstellerin einwirkenden Lärm sind in ihrem Anwendungsbereich die Bestimmungen der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) heranzuziehen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29. August 2007 - 4 C 2.07 -, BVerwGE 129, 209-219, juris Rn. 12;… Urt. v. 12. November 2020 - 4 A 13.18 -, juris Rn. 46; Senatsbeschl. v. 1. Dezember 2022 - 1 B 267/22 - , juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 16.10.2025 - 1 C 32/23

    Windkraftanlage; Nachbarklage; Schallimmissionen; Tagbetrieb; Nachtbetrieb; …

    Rn. 35 Sowohl für die Frage, ob die von den Windkraftanlagen ausgehenden Geräusche zu erheblichen Nachteilen und Belästigungen für die Nachbarschaft i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG führen, als auch für die Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch die auf die Wohnhäuser der Klägerin einwirkenden Lärm sind in ihrem Anwendungsbereich die Bestimmungen der TA Lärm heranzuziehen (…BVerwG, Urt. v. 29. August 2007 - 4 C 2.07 -, juris Rn. 12 m. w. N.;… Urt. v. 12. November 2020 - 4 A 13.18 -, juris Rn. 46 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 1. Dezember 2022 - 1 B 267/22 -, juris Rn. 22 m. w. N.).
  • VG Augsburg, 19.01.2023 - Au 5 K 21.2567

    Erfolgreiche Nachbarklage eines Landwirts gegen heranrückende Wohnbebauung

    Im Einklang mit der Rechtsprechung geht die Kammer davon aus, dass entsprechend der Regelung in Nr. 6.4 der TA Lärm im Nachzeitraum die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, sog. lauteste Nachtstunde, maßgeblich ist (vgl. Sächsisches OVG, B.v. 1.12.2022 - 1 B 267/22 - juris Rn. 29).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 28.02.2023 - 1 B 267/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,9148
VGH Hessen, 28.02.2023 - 1 B 267/22 (https://dejure.org/2023,9148)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.02.2023 - 1 B 267/22 (https://dejure.org/2023,9148)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Februar 2023 - 1 B 267/22 (https://dejure.org/2023,9148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG
    Kein Ausschluss aus einem Auswahlverfahren um eine Schulleiterstelle aufgrund eines dienstpostenbezogenen Anforderungsmerkmals, das für sämtliche entsprechenden Dienstposten gilt

  • rechtsportal.de

    Antrag eines Studiendirektors auf vorläufigen Rechtsschutz gegen seinen Ausschluss von einem Auswahlverfahren auf die ausgeschriebene Stelle einer/eines 'Oberstudiendirektorin/Oberstudiendirektors als Leiter einer beruflichen Schule; Nichterfüllung des ...

  • rechtsportal.de

    Antrag eines Studiendirektors auf vorläufigen Rechtsschutz gegen seinen Ausschluss von einem Auswahlverfahren auf die ausgeschriebene Stelle einer/eines 'Oberstudiendirektorin/Oberstudiendirektors als Leiter einer beruflichen Schule; Nichterfüllung des ...

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.02.2023 - 1 B 267/22
    Die Festlegung eines solchen spezifischen Anforderungsprofils durch den Dienstherrn ist als Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG rechtfertigungsbedürftig (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. April 2006 - 2 VR 2/05 -, juris Rn. 7 sowie vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rn. 23;… Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2018 - 1 B 1830/17 -, juris Rn. 14…, vom 3. März 2016 - 1 B 1064/15 -, juris Rn. 8 …und vom 5. Juli 2022 - 1 B 647/22 -, juris Rn. 34).

    (a) Bezugspunkt der Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG ist - auch bei der Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens, der bei Bewährung ohne weitere Auswahlentscheidung die Beförderung nachfolgt, oder die Voraussetzung für die spätere Übertragung eines höherwertigen Statusamtes ist - das angestrebte Statusamt (…vgl. Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2021 - 1 B 918/20 -, juris Rn. 101; BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rn. 28 …sowie vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 -, juris Rn. 25).

    Danach wird ein Beamter aufgrund seiner Befähigung für eine bestimmte Laufbahn regelmäßig als geeignet angesehen, jedenfalls diejenigen Dienstposten auszufüllen, die seinem Statusamt entsprechen oder dem nächsthöheren Statusamt zugeordnet sind (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Dezember 2021 - 1 B 918/20 -, juris Rn. 101 …sowie vom 8. Februar 2018 - 1 B 1830/17 -, juris Rn. 16; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rn. 28).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (…vgl. zum Ganzen: Senatsbeschlüsse vom 11. April 2014 - 1 B 1913/13 -, juris Rn. 4 …sowie vom 8. Februar 2018 - 1 B 1830/17 -, juris Rn. 16; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rn. 31).

  • BVerwG, 21.07.2021 - 1 WB 5.21

    Konkurrentenstreit eines Berufssoldaten mit der Befähigung zum Richteramt um die …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.02.2023 - 1 B 267/22
    Die zum Soldatenrecht entwickelte Rechtsprechung des 1. Wehrdienstsenats - etwa vom 21. Juli 2021 - 1 WB 5/21 -, juris Rn. 50 - ist auf das Beamtenrecht nicht übertragbar.

    Soweit allgemeine "Bedarfsträgerforderungen", die für eine Vielzahl gleich bewerteter Dienstposten in vergleichbarer Weise gelten, in ein Anforderungsprofil aufgenommen werden, ist dies bereits zulässig, wenn dafür tragfähige militärfachliche Gründe ins Feld geführt werden können (…vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2020 - 1 WB 8/20 -, juris Rn. 41 sowie vom 21. Juli 2021 - 1 WB 5/21 -, juris Rn. 50).

    Werden darüberhinausgehend zwingende dienstpostenbezogene Kriterien ins Anforderungsprofil aufgenommen, müssen sich dafür hinreichend gewichtige sachliche Gründe für die Aufgabenerfüllung auf dem konkreten Dienstposten finden lassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. November 2020 - 1 WDS-VR 10/20 -, juris Rn. 46…, vom 9. November 2020 - 1 WDS-VR 11/20 -, juris Rn. 46 sowie vom 21. Juli 2021 -1 WB 5/21 -, juris Rn. 50).

  • VGH Hessen, 08.02.2018 - 1 B 1830/17

    Erfahrung auf einem Dienstposten als konstitutives Merkmal eines …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.02.2023 - 1 B 267/22
    Die Festlegung eines solchen spezifischen Anforderungsprofils durch den Dienstherrn ist als Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG rechtfertigungsbedürftig (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. April 2006 - 2 VR 2/05 -, juris Rn. 7 …sowie vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rn. 23; Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2018 - 1 B 1830/17 -, juris Rn. 14…, vom 3. März 2016 - 1 B 1064/15 -, juris Rn. 8 …und vom 5. Juli 2022 - 1 B 647/22 -, juris Rn. 34).

    Danach wird ein Beamter aufgrund seiner Befähigung für eine bestimmte Laufbahn regelmäßig als geeignet angesehen, jedenfalls diejenigen Dienstposten auszufüllen, die seinem Statusamt entsprechen oder dem nächsthöheren Statusamt zugeordnet sind (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Dezember 2021 - 1 B 918/20 -, juris Rn. 101 sowie vom 8. Februar 2018 - 1 B 1830/17 -, juris Rn. 16; BVerwG…, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rn. 28).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (…vgl. zum Ganzen: Senatsbeschlüsse vom 11. April 2014 - 1 B 1913/13 -, juris Rn. 4 sowie vom 8. Februar 2018 - 1 B 1830/17 -, juris Rn. 16; BVerwG…, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rn. 31).

  • VGH Hessen, 29.12.2021 - 1 B 918/20

    Aktualität dienstlicher (Regel-)Beurteilungen; Eignungsprognose

    Auszug aus VGH Hessen, 28.02.2023 - 1 B 267/22
    (a) Bezugspunkt der Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG ist - auch bei der Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens, der bei Bewährung ohne weitere Auswahlentscheidung die Beförderung nachfolgt, oder die Voraussetzung für die spätere Übertragung eines höherwertigen Statusamtes ist - das angestrebte Statusamt (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2021 - 1 B 918/20 -, juris Rn. 101;… BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rn. 28 …sowie vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 -, juris Rn. 25).

    Danach wird ein Beamter aufgrund seiner Befähigung für eine bestimmte Laufbahn regelmäßig als geeignet angesehen, jedenfalls diejenigen Dienstposten auszufüllen, die seinem Statusamt entsprechen oder dem nächsthöheren Statusamt zugeordnet sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Dezember 2021 - 1 B 918/20 -, juris Rn. 101 …sowie vom 8. Februar 2018 - 1 B 1830/17 -, juris Rn. 16; BVerwG…, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rn. 28).

    Der Dienstherr hätte es andernfalls auch in der Hand, einen höherwertigen Dienstposten zu schaffen, der genau den Fähigkeiten eines von ihm gewünschten Bewerbers entspricht, um diesem einen Bewerbungsvorsprung zu verschaffen, was mit Art. 33 Abs. 2 GG nicht vereinbar wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2021 - 1 B 918/20 -, juris Rn. 101).

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.02.2023 - 1 B 267/22
    (a) Bezugspunkt der Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG ist - auch bei der Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens, der bei Bewährung ohne weitere Auswahlentscheidung die Beförderung nachfolgt, oder die Voraussetzung für die spätere Übertragung eines höherwertigen Statusamtes ist - das angestrebte Statusamt (…vgl. Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2021 - 1 B 918/20 -, juris Rn. 101;… BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rn. 28 sowie vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 -, juris Rn. 25).

    Das Vorliegen eines Ausnahmefalles unterliegt ebenso wie die Zulässigkeit eines verwendeten dienstpostenbezogenen konstitutiven Merkmals der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 -, juris Rn. 26).

  • VGH Hessen, 03.03.2016 - 1 B 1064/15

    Anforderungsprofil im Auswahlverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 28.02.2023 - 1 B 267/22
    Die Festlegung eines solchen spezifischen Anforderungsprofils durch den Dienstherrn ist als Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG rechtfertigungsbedürftig (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. April 2006 - 2 VR 2/05 -, juris Rn. 7 …sowie vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rn. 23;… Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2018 - 1 B 1830/17 -, juris Rn. 14, vom 3. März 2016 - 1 B 1064/15 -, juris Rn. 8 …und vom 5. Juli 2022 - 1 B 647/22 -, juris Rn. 34).

    Darüber hinaus sind als administrativ geschaffene dienstpostenbezogene Ausschlusskriterien (sog. konstitutive Merkmale eines Anforderungsprofils) von vornherein nur solche zulässig, die objektiv überprüfbar, also ohne Rücksichtnahme auf Wertungsspielräume des Dienstherrn unschwer festzustellen sind (vgl. vertiefend Senatsbeschluss vom 3. März 2016 - 1 B 1064/15 -, juris Rn. 9).

  • VGH Hessen, 05.07.2022 - 1 B 647/22

    Zur Rechtmäßigkeit (beförderungs-)amtsbezogener Eignungsanforderungen in …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.02.2023 - 1 B 267/22
    Die Festlegung eines solchen spezifischen Anforderungsprofils durch den Dienstherrn ist als Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG rechtfertigungsbedürftig (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. April 2006 - 2 VR 2/05 -, juris Rn. 7 …sowie vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rn. 23;… Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2018 - 1 B 1830/17 -, juris Rn. 14…, vom 3. März 2016 - 1 B 1064/15 -, juris Rn. 8 und vom 5. Juli 2022 - 1 B 647/22 -, juris Rn. 34).

    In diesen Fällen einer Dienstpostenkonkurrenz ist der Streitwert entsprechend Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung eines höherwertigen Statusamtes nach § 52 Abs. 6 GKG anzusetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juli 2022 - 1 B 647/22 -, juris Rn. 69 m. w. N.).

  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 39.82

    Beamtenrecht - Funktionsgebundenes Amt - Besoldungsgesetzlicher Funktionszusatz - …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.02.2023 - 1 B 267/22
    Bei den mit Spiegelstrichen abgesetzten Funktionsbezeichnungen handelt es sich nicht um einen Teil der Amtsbezeichnung (…vgl. v. Roetteken, in: v. Roetteken/Rothländer, HBR IV, Juli 2022, § 58 HBG Rn. 41;… zu BBesG bzw. BesO BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1989 - 2 C 25/87 -, juris Rn. 27 sowie vom 24. Januar 1985 - 2 C 39/82 -, juris Rn. 13; Franke, in: GKÖD, Bd. I, Lfg.

    Funktionsbezeichnungen dienen allein der besoldungsrechtlichen Zuordnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 - 2 C 39/82 -, juris Rn. 13; vgl. ferner § 22 Abs. 2 HBesG sowie § 19 Abs. 2 BBesG).

  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 25.87

    Ernennungsähnliche Verwaltungsakte - Rücknahme - Nichtigkeit - Höheres …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.02.2023 - 1 B 267/22
    Das Amt im statusrechtliche Sinne (sog. Statusamt) wird durch die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn und Laufbahngruppe (hier: höherer Schuldienst), die besoldungsrechtliche Einstufung (hier: A 16) und die Amtsbezeichnung (hier: Oberstudiendirektor/in) charakterisiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1989 - 2 C 25/87 -, juris Rn. 26;… Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Aufl. 2020, § 3 Rn. 10).

    Bei den mit Spiegelstrichen abgesetzten Funktionsbezeichnungen handelt es sich nicht um einen Teil der Amtsbezeichnung (vgl. v. Roetteken, in: v. Roetteken/Rothländer, HBR IV, Juli 2022, § 58 HBG Rn. 41; zu BBesG bzw. BesO BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1989 - 2 C 25/87 -, juris Rn. 27 sowie vom 24. Januar 1985 - 2 C 39/82 -, juris Rn. 13; Franke, in: GKÖD, Bd. I, Lfg.

  • BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 8.20

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Dienstpostens; Anforderungen an die …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.02.2023 - 1 B 267/22
    Soweit allgemeine "Bedarfsträgerforderungen", die für eine Vielzahl gleich bewerteter Dienstposten in vergleichbarer Weise gelten, in ein Anforderungsprofil aufgenommen werden, ist dies bereits zulässig, wenn dafür tragfähige militärfachliche Gründe ins Feld geführt werden können (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2020 - 1 WB 8/20 -, juris Rn. 41 …sowie vom 21. Juli 2021 - 1 WB 5/21 -, juris Rn. 50).
  • VGH Hessen, 10.05.2022 - 1 B 1122/21

    Qualifikationsvergleich ohne dienstliche Beurteilung

  • VGH Hessen, 11.04.2014 - 1 B 1913/13
  • VGH Bayern, 20.07.2020 - 3 CE 20.1463

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Nichtberücksichtigung einer Bewerbung im gestuften …

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 5.18

    Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderung; Beförderungsamt; Bewährung; …

  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen …

  • VGH Hessen, 25.02.2021 - 1 B 376/20

    Konkurrentenstreit um Direktorenstelle eines Amtsgericht

  • VGH Hessen, 31.03.2020 - 1 B 1751/19

    Beförderungsverbot gemäß § 21 HBG

  • VGH Hessen, 22.02.2024 - 1 B 1697/22

    Anforderungsprofil Mindestnoten jur. Staatsexamen

    Rn. 13 Ein Anordnungsanspruch der aus dem Auswahlverfahren ausgeschlossenen Antragstellerin setzt voraus, dass ihr Ausschluss vom weiteren Auswahlverfahren fehlerhaft erfolgt ist und es jedenfalls möglich erscheint, dass sie bei einer rechtsfehlerfreien Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG ausgewählt würde (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2023 - 1 B 267/22 -, juris Rn. 14 ).

    Rn. 19 c) Die gemäß Art. 33 Abs. 2 GG vorzunehmende Bestenauslese kann der Dienstherr in einem gestuften Auswahlverfahren vornehmen, in dem vor Durchführung eines umfassenden Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsvergleichs (Qualifikationsvergleichs) solche Bewerber ausgeschlossen werden, die einem vom Dienstherrn ohne Rechtsverstoß aufgestellten spezifischen Anforderungsprofil nicht genügen oder die aus sonstigen Eignungsgründen für die Ämtervergabe von vornherein nicht in Betracht kommen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2023 - 1 B 267/22 -, juris Rn. 16 ; Bay. VGH…, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 6 ZB 21.193 -, juris Rn. 8).

    Rn. 20 Die Festlegung eines solchen konstitutiven Anforderungsprofils durch den Dienstherrn ist als Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG rechtfertigungsbedürftig (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2023 - 1 B 267/22 -, juris Rn. 16 m. w. N.).

    Im Fall einer (bloßen) Dienstpostenkonkurrenz bemisst sich der Streitwert zwar grundsätzlich nach § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 und 2 GKG (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2023 - 1 B 267/22 -, juris Rn. 43 ).

    Betrifft die Auswahlentscheidung indes die Besetzung eines Dienstpostens mit (qualifizierter) Vorwirkung für die Vergabe eines höheren Statusamtes, ist der Streitwert entsprechend der Streitwertfestsetzung in Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung eines höherwertigen Statusamtes nach § 52 Abs. 6 GKG anzusetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2023 - 1 B 267/22 -, juris Rn. 43 ).

    Rn. 45 Eine andere Sichtweise ist nicht deshalb geboten, weil die Antragstellerin die vorläufige weitere Einbeziehung in das Auswahlverfahren beantragt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2023 - 1 B 267/22 -, juris Rn. 44 ).

  • VGH Hessen, 13.12.2024 - 1 A 669/21

    Bewährungsfeststellung nach Erprobung

    Bereits in diesem Verfahren mit zumeist mehreren (potenziellen) Bewerbern ist die Auswahl regelmäßig nach den Bestenauslesekriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zu treffen, weil die vorentscheidende Weichenstellung für eine spätere Beförderung - im Sinne einer weitgehend vorweggenommenen Beförderungsauswahl - zumeist schon in diesem Verfahrensstadium abschichtend erfolgt, die Beförderungsauswahl mithin insofern vorverlagert ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rn. 14; Senatsbeschluss vom 28. Februar 2023 - 1 B 267/22 -, juris Rn. 17 ).

    Anforderungen des konkret zu besetzenden Dienstpostens können daher nur im Ausnahmefall die Einengung des Bewerberfeldes durch ein entsprechendes Anforderungsprofil rechtfertigen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2023 - 1 B 267/22 -, juris Rn. 25 f.).

    Rn. 53 Nach der Auswahl folgt auf einer zweiten Stufe in der Regel - wie hier - noch die Erprobungszeit nach § 21 Abs. 1 Satz 2 HBG , bevor der Beamte nach erfolgreicher Erprobung auf der letzten Stufe in das dem Dienstposten zugeordnete höherwertige Amt befördert wird, sofern ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Auswahlentscheidung über die Vergabe des Dienstpostens und der Beförderung gewahrt bleibt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. Februar 2023 - 1 B 267/22 -, juris Rn. 17, 19 …und vom 31. März 2020 - 1 B 1751/19 -, juris Rn. 33 ; zum Ganzen OVG NRW…, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 1 A 67/08 -, juris Rn. 37).

  • VGH Hessen, 02.07.2024 - 1 B 649/24

    Gegenstand der Regelbeurteilung bei im Beurteilungszeitraum erfolgter Beförderung

    Der nach diesen Maßgaben zu bestimmende Jahresbetrag ist wegen § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG und wegen des Sicherungscharakters der begehrten einstweiligen Anordnung sowie deren im Verhältnis zur (möglichen) Hauptsacheentscheidung begrenzter Rechtskraftwirkung auf ein Viertel zu reduzieren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. Februar 2023 - 1 B 267/22 -, juris Rn. 44 …und vom 10. Mai 2022 - 1 B 1122/21 -, juris Rn. 62 ).
  • VGH Hessen, 01.10.2025 - 1 B 1070/25

    Zweijährige Führungserfahrung als dienstpostenbezogenes Anforderungsmerkmal

    Der Dienstherr hätte es andernfalls auch in der Hand, einen höherwertigen Dienstposten zu schaffen, der genau den Fähigkeiten eines von ihm gewünschten Bewerbers entspricht, um diesem einen Bewerbungsvorsprung zu verschaffen, was mit Art. 33 Abs. 2 GG nicht vereinbar wäre (zum Ganzen Senatsbeschluss vom 28. Februar 2023 - 1 B 267/22 -, juris Rn. 25 m. w. N.).

    Das Vorliegen eines Ausnahmefalles unterliegt ebenso wie die Zulässigkeit eines verwendeten dienstpostenbezogenen konstitutiven Merkmals der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 -, juris Rn. 26 sowie Senatsbeschluss vom 28. Februar 2023 - 1 B 267/22 -, juris Rn. 25 ).

  • VGH Hessen, 09.08.2024 - 1 B 567/24

    Laufbahnbefähigung

    Der im Anschluss an die Amtsbezeichnung Rektorin/Rektor jeweils im Spiegelstrich stehende Zusatz "einer Grundschule mit bis zu 80 Schülerinnen und Schülern" ist nicht Teil der Amtsbezeichnung, definiert indes als statusbestimmender Zusatz das Statusamt mit (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1989 - 2 C 25/87 -, BVerwGE 81, 282, 286; OVG M-V…, Beschluss vom 29. Januar 2002 - 2 M 106/01 -, juris Rn. 22; grundlegend weiterhin Summer, ZBR 1982, 321, 338 f.; an seiner gegenteiligen Auffassung im Beschluss vom 28. Februar 2023 - 1 B 267/22 -, juris Rn. 23 hält der Senat nicht fest).
  • VG Hamburg, 04.10.2023 - 20 K 3228/19

    Ausbildungsvoraussetzungen für die Beförderung zum Berufsschullehrer in der …

    Nach dem allgemeinen Laufbahnprinzip werden Beamte und Beamtinnen aufgrund der Befähigung für eine bestimmte Laufbahn zwar regelmäßig als geeignet angesehen, jedenfalls diejenigen Dienstposten auszufüllen, die ihrem Statusamt entsprechen oder dem nächsthöheren Statusamt zugeordnet worden sind (…BVerwG, Beschl. v. 22.6.2023, 2 VR 1/23, juris Rn. 19; zur (fehlenden) Relevanz der Fußnoten in Anlage I des HmbBesG für die Bestimmung des Statusamts vgl.: VGH Kassel, Beschl. v. 28.2.2023, 1 B 267/22, juris Rn. 23).
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Rechtsprechung
   VG Halle, 02.08.2022 - 1 B 267/22   

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VG Halle, 02.08.2022 - 1 B 267/22 (https://dejure.org/2022,31640)
VG Halle, Entscheidung vom 02.08.2022 - 1 B 267/22 (https://dejure.org/2022,31640)
VG Halle, Entscheidung vom 02. August 2022 - 1 B 267/22 (https://dejure.org/2022,31640)
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