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Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 13.06.2008

Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2008 - L 1 B 28/08 AS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16346
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2008 - L 1 B 28/08 AS (https://dejure.org/2008,16346)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.10.2008 - L 1 B 28/08 AS (https://dejure.org/2008,16346)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - L 1 B 28/08 AS (https://dejure.org/2008,16346)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB X § 63 Abs. 1 S. § 63 Abs. 2
    Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Rechtsanwalts im Vorverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Hamburg, 02.07.2009 - L 5 AS 14/07

    Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten im Vorverfahren eines …

    Das unterstreicht, dass der Bürger nur in Ausnahmefällen in der Lage sein wird, seine Rechte gegenüber der Verwaltung selbst ausreichend zu wahren (so auch LSG NW, Beschl. v. 21.10.2008, L 1 B 28/08 AS, juris;… Roos, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 13.06.2008 - 1 B 28/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,30623
VG Lüneburg, 13.06.2008 - 1 B 28/08 (https://dejure.org/2008,30623)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 13.06.2008 - 1 B 28/08 (https://dejure.org/2008,30623)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 13. Juni 2008 - 1 B 28/08 (https://dejure.org/2008,30623)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • VG Regensburg, 30.05.2008 - RO 1 E 08.917
    Auszug aus VG Lüneburg, 13.06.2008 - 1 B 28/08
    Die richterrechtlich herausgearbeitete Umsetzung scheidet hier deshalb aus (a. A. Bay. VG Regensburg, Beschl. v. 30.5.2008 - RO 1 E 08.917 -), weil der VCS GmbH in Uelzen - einer selbst- und eigenständigen Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG - als einem unstreitig privaten Unternehmen die erforderliche Dienstherrnfähigkeit fehlt.

    Hierbei ist allerdings zu unterstreichen, dass die Antragsgegnerin sich dem Antragsteller gegenüber "dauerhaft rechtswidrig" verhält (so das Bay. VG Regensburg, Beschl. v. 30.5.2008 - RO 1 E 08.917 -), dieses Verhalten jedoch nicht ständig noch perpetuiert werden kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2006 - 1 B 751/06
    Auszug aus VG Lüneburg, 13.06.2008 - 1 B 28/08
    Da § 126 Abs. 3 Nr. 3 BRRG nur die Fälle der Abordnung und Versetzung erfasst, nicht aber das hier in Rede stehende Rechtsinstitut der Zuweisung, ist § 126 Abs. 3 Nr. 3 BRRG weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.07.2006 - 1 B 751/06 - juris), u.zw.
  • VG Kassel, 16.04.2008 - 7 L 228/08

    Beamter des mittleren fernmeldetechnischen Dienstes; amtsangemessene …

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.06.2008 - 1 B 28/08
    Hierbei kann dahinstehen, ob es sich um eine nur vorübergehende oder um eine dauerhafte Zuweisung, also um eine - in Form der Zuweisung - der Versetzung gem. § 26 BBG vergleichbare Maßnahme zur VCS GmbH handelt (vgl. dazu und zu personalvertretungsrechtlichen Folgen VG Kassel, Beschl. v. 16.4.2008 - 7 L 228/08.KS -).
  • VG Lüneburg, 30.04.2008 - 1 B 13/08

    Vorübergehender Zuweisung eines Bundes(post)beamten zu einem Call-Center

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.06.2008 - 1 B 28/08
    Nach den der Kammer bekannten Versuchen der Antragsgegnerin, Beamte bei der privaten VCS-GmbH für drei Monate in einem Callcenter zu beschäftigen und einzusetzen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 30.4.2008 - 1 B 9/08, 1 B 11/08 und 1 B 13/08 ), kann die nunmehr von der Antragsgegnerin für den gleichen Zeitraum deklarierte und von ihr jetzt so bezeichnete "Vorbereitungs- und Orientierungsphase" mit "vertieften Einarbeitungen" und der "Eingliederung in ein Team" nicht als Abkehr von den zuvor verfolgten Zielen bewertet werden: Der Antragsteller soll - eingebettet in eine "Beschäftigungs- und Qualifizierungsoffensive" - nach wie vor bei der privaten VCS-GmbH erkennbar in einem Arbeitsfeld mit Tätigkeiten betraut werden, die ihm als Beamter des gehobenen Dienstes weder auf Zeit noch auf Dauer übertragen werden können.
  • VG Lüneburg, 30.04.2008 - 1 B 9/08

    Rechtswidrige vorübergehende Zuweisung in ein Call-Center der Tochtergesellschaft …

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.06.2008 - 1 B 28/08
    Nach den der Kammer bekannten Versuchen der Antragsgegnerin, Beamte bei der privaten VCS-GmbH für drei Monate in einem Callcenter zu beschäftigen und einzusetzen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 30.4.2008 - 1 B 9/08, 1 B 11/08 und 1 B 13/08 ), kann die nunmehr von der Antragsgegnerin für den gleichen Zeitraum deklarierte und von ihr jetzt so bezeichnete "Vorbereitungs- und Orientierungsphase" mit "vertieften Einarbeitungen" und der "Eingliederung in ein Team" nicht als Abkehr von den zuvor verfolgten Zielen bewertet werden: Der Antragsteller soll - eingebettet in eine "Beschäftigungs- und Qualifizierungsoffensive" - nach wie vor bei der privaten VCS-GmbH erkennbar in einem Arbeitsfeld mit Tätigkeiten betraut werden, die ihm als Beamter des gehobenen Dienstes weder auf Zeit noch auf Dauer übertragen werden können.
  • VG Schleswig, 24.04.2008 - 16 B 9/08
    Auszug aus VG Lüneburg, 13.06.2008 - 1 B 28/08
    Rechtsschutz ist hier (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO) nach § 80 Abs. 5 VwGO zu gewähren (so auch VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.04.2008 - 16 B 9/08 - ; unzutreffend VG Hamburg, Beschl. v. 14.04.2008 - 8 E 830/08 - , das den Antrag in einen solchen gem. § 123 VwGO umdeutet).
  • VG Lüneburg, 30.04.2008 - 1 B 11/08

    Beamter; PNU; Post; Postbeamter; Postnachfolgeunternehmen; Telekom; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.06.2008 - 1 B 28/08
    Nach den der Kammer bekannten Versuchen der Antragsgegnerin, Beamte bei der privaten VCS-GmbH für drei Monate in einem Callcenter zu beschäftigen und einzusetzen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 30.4.2008 - 1 B 9/08, 1 B 11/08 und 1 B 13/08 ), kann die nunmehr von der Antragsgegnerin für den gleichen Zeitraum deklarierte und von ihr jetzt so bezeichnete "Vorbereitungs- und Orientierungsphase" mit "vertieften Einarbeitungen" und der "Eingliederung in ein Team" nicht als Abkehr von den zuvor verfolgten Zielen bewertet werden: Der Antragsteller soll - eingebettet in eine "Beschäftigungs- und Qualifizierungsoffensive" - nach wie vor bei der privaten VCS-GmbH erkennbar in einem Arbeitsfeld mit Tätigkeiten betraut werden, die ihm als Beamter des gehobenen Dienstes weder auf Zeit noch auf Dauer übertragen werden können.
  • VG Hamburg, 14.04.2008 - 8 E 830/08
    Auszug aus VG Lüneburg, 13.06.2008 - 1 B 28/08
    Rechtsschutz ist hier (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO) nach § 80 Abs. 5 VwGO zu gewähren (so auch VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.04.2008 - 16 B 9/08 - ; unzutreffend VG Hamburg, Beschl. v. 14.04.2008 - 8 E 830/08 - , das den Antrag in einen solchen gem. § 123 VwGO umdeutet).
  • VG Gelsenkirchen, 18.07.2008 - 12 L 779/08

    Qualifizierungsmaßnahme, Orientierungsphase, VCS GmbH, Zuweisung

    Den diesbezüglichen Ausführungen im Beschluss des VG Lüneburg vom 13. Juni 2008 - 1 B 28/08 - kann schon vom Ansatz nicht gefolgt werden, weil dort im Hinblick auf die für einen späteren Zeitpunkt beabsichtigte Zuweisung zur Vivento Customer Services (VCS) GmbH, bereits die hier in Rede stehende Anweisung zur Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme als Zuweisung zur VCS GmbH gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG gewertet wird.
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