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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.07.2021 - 1 B 29.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,38080
BVerwG, 21.07.2021 - 1 B 29.21 (https://dejure.org/2021,38080)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.2021 - 1 B 29.21 (https://dejure.org/2021,38080)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 2021 - 1 B 29.21 (https://dejure.org/2021,38080)
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2021 - 1 B 29.21
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass Ausweisungsgründe einem Ausländer nur dann und so lange entgegengehalten werden dürfen, als sie noch aktuell und nicht verbraucht sind bzw. die Ausländerbehörde auf ihre Geltendmachung nicht ausdrücklich oder konkludent verzichtet hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 39 und vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 jeweils m.w.N.); der dem Ausländer durch Verbrauch bzw. Verzicht vermittelte Vertrauensschutz steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass sich die für die behördliche Entscheidung maßgeblichen Umstände nicht ändern (BVerwG, Urteile vom 3. August 2004 - 1 C 30.02 - BVerwGE 121, 297 …und vom 16. November 1999 - 1 C 11.99 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG Nr. 19 = juris Rn. 20).

    An einem schützenswerten Vertrauen fehlt es, wenn der Betroffene aus der Erteilung eines Aufenthaltstitels billigerweise nicht schließen kann, dass die Ausländerbehörde alle als potentielle Versagungsgründe in Betracht kommenden Umstände tatsächlich ermittelt und sodann als für die Erteilung des begehrten Titels unbeachtlich eingestuft hat (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 39).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2021 - 1 B 29.21
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2021 - 1 B 29.21
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass Ausweisungsgründe einem Ausländer nur dann und so lange entgegengehalten werden dürfen, als sie noch aktuell und nicht verbraucht sind bzw. die Ausländerbehörde auf ihre Geltendmachung nicht ausdrücklich oder konkludent verzichtet hat (…vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 39 und vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 jeweils m.w.N.); der dem Ausländer durch Verbrauch bzw. Verzicht vermittelte Vertrauensschutz steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass sich die für die behördliche Entscheidung maßgeblichen Umstände nicht ändern (BVerwG, Urteile vom 3. August 2004 - 1 C 30.02 - BVerwGE 121, 297 …und vom 16. November 1999 - 1 C 11.99 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG Nr. 19 = juris Rn. 20).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger; …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2021 - 1 B 29.21
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass Ausweisungsgründe einem Ausländer nur dann und so lange entgegengehalten werden dürfen, als sie noch aktuell und nicht verbraucht sind bzw. die Ausländerbehörde auf ihre Geltendmachung nicht ausdrücklich oder konkludent verzichtet hat (…vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 39 und vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 jeweils m.w.N.); der dem Ausländer durch Verbrauch bzw. Verzicht vermittelte Vertrauensschutz steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass sich die für die behördliche Entscheidung maßgeblichen Umstände nicht ändern (BVerwG, Urteile vom 3. August 2004 - 1 C 30.02 - BVerwGE 121, 297 …und vom 16. November 1999 - 1 C 11.99 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG Nr. 19 = juris Rn. 20).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99

    Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung; …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2021 - 1 B 29.21
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass Ausweisungsgründe einem Ausländer nur dann und so lange entgegengehalten werden dürfen, als sie noch aktuell und nicht verbraucht sind bzw. die Ausländerbehörde auf ihre Geltendmachung nicht ausdrücklich oder konkludent verzichtet hat (…vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 39 und vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 jeweils m.w.N.); der dem Ausländer durch Verbrauch bzw. Verzicht vermittelte Vertrauensschutz steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass sich die für die behördliche Entscheidung maßgeblichen Umstände nicht ändern (BVerwG, Urteile vom 3. August 2004 - 1 C 30.02 - BVerwGE 121, 297 und vom 16. November 1999 - 1 C 11.99 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG Nr. 19 = juris Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das …

    An einem schützenswerten Vertrauen fehlt es beispielsweise, wenn der Betroffene aus der Erteilung eines Aufenthaltstitels billigerweise nicht schließen kann, dass die Ausländerbehörde alle als potentielle Versagungsgründe in Betracht kommenden Umstände tatsächlich ermittelt und sodann als für die Erteilung des begehrten Titels unbeachtlich eingestuft hat (BVerwG, Beschluss vom 21.07.2021 - 1 B 29.21 -, juris Rn. 8).
  • OVG Bremen, 05.04.2022 - 2 B 314/21

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines früheren deutschen Staatsangehörigen wegen …

    Ausweisungsgründe dürfen einer ausländischen Person zwar nur dann und so lange entgegengehalten werden, als sie noch aktuell und nicht verbraucht sind bzw. die Ausländerbehörde auf ihre Geltendmachung nicht ausdrücklich oder konkludent verzichtet hat (BVerwG, Beschl. v. 21.07.2021 - 1 B 29/21, juris Rn. 4;… Beschl. v. 22.02.2017 - 1 C3.16, juris Rn. 39).

    Der dem Ausländer durch Verbrauch bzw. Verzicht vermittelte Vertrauensschutz steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass sich die für die behördliche Entscheidung maßgeblichen Umstände nicht ändern (…BVerwG, Urt. v. 03.08.2004 - 1 C 30.02 - BVerwGE 121, 297 und v. 16.11.1999 - 1 C 11.99, juris Rn. 20; Beschl. v. 21.07.2021 - 1 B 29/21, juris Rn. 4).

    Das rechtfertigt die Neubewertung der Frage, ob der Antragsteller auszuweisen ist, unter Berücksichtigung der zuvor begangenen Straftaten (BVerwG, Beschl. v. 21.07.2021 - 1 B 29/21, juris Rn. 5).

  • OVG Sachsen, 10.11.2025 - 3 B 101/25

    Aufenthaltserlaubnis; Ausnahmefall von Regelerteilungsvoraussetzung eines …

    Daran fehlt es, wenn der Betroffene aus der Erteilung eines Aufenthaltstitels billigerweise nicht schließen kann, dass die Ausländerbehörde alle als potentielle Versagungsgründe in Betracht kommenden Umstände tatsächlich ermittelt und sodann als für die Erteilung des begehrten Titels unbeachtlich eingestuft hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 39, und Beschl. v. 21. Juli 2021 - 1 B 29.21 -, juris Rn. 8;… zum Ganzen: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14. Mai 2025 - OVG 3 B 73/23 -, Rn. juris 53).

    Der dem Ausländer durch Verbrauch oder Verzicht vermittelte Vertrauensschutz steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass sich die für die behördliche Entscheidung maßgeblichen Umstände nicht ändern (BVerwG, Beschl. v. 21. Juli 2021 a. a. O. Rn. 4 m. w. N.;… zum Ganzen: Hailbronner, in: ders., Ausländerrecht, 133. EL, Stand: Januar 2024, § 5 AufenthG Rn. 44. m. w. N.).

  • VG Bayreuth, 22.06.2023 - B 6 S 23.285

    Besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass Ausweisungsgründe einem Ausländer nur dann und so lange entgegengehalten werden dürfen, als sie noch aktuell und nicht verbraucht sind bzw. die Ausländerbehörde auf ihre Geltendmachung nicht ausdrücklich oder konkludent verzichtet hat (BVerwG, B.v. 21.7.2021 - 1 B 29/21 - juris Rn. 4;… U.v. 22.7.2017 - 1 C 3/16 - juris Rn. 39).

    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass der dem Ausländer durch Verbrauch bzw. Verzicht vermittelte Vertrauensschutz in Bezug auf ein Ausweisungsinteresse unter dem Vorbehalt steht, dass sich die für die behördliche Entscheidung maßgeblichen Umstände nicht ändern (BVerwG, B.v. 21.7.2021 - 1 B 29/21 - juris Rn. 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2021 - 18 A 2230/21

    Voraussetzungen für den Verbrauch eines Ausweisungsinteresses

    Rn. 40 Vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2021- 1 B 29.21 -, juris, Rn. 4, m w. N.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 12 S 3795/21

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; kein Verbrauch von Ausweisungsinteressen …

    Ein Verbrauch würde erfordern, dass die Ausländerbehörde einen ihr zurechenbaren Vertrauenstatbestand geschaffen haben muss, aufgrund dessen der Ausländer annehmen kann, ihm werde ein bestimmtes Verhalten nicht mehr entgegengehalten; zudem muss ein hierauf gegründetes Vertrauen des Ausländers schützenswert sein (siehe zum Verbrauch im Ausweisungsrecht allgemein BVerwG…, Urteil vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 39; Beschluss vom 21.07.2021 - 1 B 29.21 -, juris Rn. 4 ff.; Fleuß, jurisPR-BVerwG 21/2021 Anm. 2).
  • VG Bayreuth, 31.08.2023 - B 6 S 23.530

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen aufenthaltsrechtliche Anordnungen …

    Rn. 44 Soweit der Bevollmächtigte des Antragstellers geltend gemacht, dass die einschlägigen Ausweisungsgründe verbraucht gewesen seien, weil die Ausländerbehörde auf ihre Geltendmachung jedenfalls konkludent verzichtet habe (vgl. dazu BVerwG, B.v. 21.7.2021 - 1 B 29/21 - juris Rn. 4;… U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 39), kann er damit ebenfalls nicht durchdringen.

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Rechnung zu stellen, dass der dem Ausländer durch Verbrauch bzw. Verzicht vermittelte Vertrauensschutz ohnehin unter dem Vorbehalt steht, dass sich die für die behördliche Entscheidung maßgeblichen Umstände nicht ändern (BVerwG, B.v. 21.7.2021 - 1 B 29/21 - juris Rn. 4; U.v. 2.8.2004 - 1 C 30.02 - BVerwGE 131, 297/313f.).

  • VG Hamburg, 01.06.2026 - 2 K 4016/24

    Zur - hier verneinten - präjudiziellen Wirkung einer in einem früheren …

    Daran fehlt es, wenn der Betroffene aus der Erteilung eines Aufenthaltstitels billigerweise nicht schließen kann, dass die Ausländerbehörde alle als potentielle Versagungsgründe in Betracht kommenden Umstände tatsächlich ermittelt und sodann als für die Erteilung des begehrten Titels unbeachtlich eingestuft hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.2.2017, 1 C 3.16, juris Rn. 39; Beschl. v. 21.7.2021, 1 B 29.21, juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2025 - 3 B 73.23

    Ausweisung; Vereinigung, die den Terrorismus unterstützt; HAMAS; PFLP; Samidoun; …

    Daran fehlt es, wenn der Betroffene aus der Erteilung eines Aufenthaltstitels billigerweise nicht schließen kann, dass die Ausländerbehörde alle als potentielle Versagungsgründe in Betracht kommenden Umstände tatsächlich ermittelt und sodann als für die Erteilung des begehrten Titels unbeachtlich eingestuft hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 39; Beschluss vom 21. Juli 2021 - 1 B 29.21 - juris Rn. 8).
  • VG Hamburg, 09.01.2024 - 13 E 5184/23

    Erfolgloser Eilantrag eines langjährig in Deutschland lebenden türkischen …

    Die Annahme einer Verwirkung von Ausweisungsinteressen setzt allerdings neben dem Zeitein Umstandsmoment voraus, d.h. die Schaffung eines entsprechenden Vertrauenstatbestandes durch die Ausländerbehörde (…stRspr, vgl. nur BVerwG, Urt. v. 22.2.2017, 1 C 3.16, juris Rn. 39; Beschl. v. 21.7.2021, 1 B 29.21, juris Rn. 8; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.12.2023, 6 Bf 30/23.Z, n.v.).
  • VG Berlin, 10.09.2024 - 9 K 350.23
  • OVG Niedersachsen, 23.05.2024 - 13 ME 72/24

    Beschwerde gegen eine drohende Ausweisung

  • VG Köln, 18.01.2023 - 12 L 2000/22
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