Rechtsprechung
| OVG Saarland, 20.10.2020 - 1 B 294/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Art 19 Abs 4 GG, § 80 Abs 5 VwGO, Art 12 Abs 1 GG
Voraussetzungen einer Zwischenregelung im Rahmen eines noch nicht abgeschlossenen Eilantragsverfahrens - Widerruf der Approbation eines Apothekers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 16.10.2020 - 5 L 1166/20
- OVG Saarland, 20.10.2020 - 1 B 294/20
- VG Saarlouis, 23.11.2020 - 5 L 1166/20
- OVG Saarland, 23.04.2021 - 1 B 358/20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OVG Saarland, 25.10.2016 - 1 B 313/16
Voraussetzungen einer Zwischenregelung nach Art. 19 Abs. 4 GG im Rahmen eines …
Auszug aus OVG Saarland, 20.10.2020 - 1 B 294/20
Es ist nicht Aufgabe des Verfahrens auf Erlass einer Zwischenregelung nach Art. 19 Abs. 4 GG, die Prüfung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz vorwegzunehmen (Anschluss an Senatsbeschluss vom 25.10.2016 - 1 B 313/16 -, juris).Für Zwischenregelungen im Bereich des Eilrechtsschutzes und damit auch für hierzu ergehende Beschwerdeentscheidungen ist als Streitwert ein Zehntel des Streitwertes des konkreten Verfahrens im vorläufigen Rechtsschutz in Ansatz zu bringen (wie Senatsbeschluss vom 25.10.2016 - 1 B 313/16 -, juris).
es nicht Aufgabe des Verfahrens auf Erlass einer Zwischenregelung ist, die am vorstehend dargestellten Prüfungsmaßstab orientierte Prüfung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz vorwegzunehmen,[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 B 313/16 -, juris][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 B 313/16 -, juris].
der Streitwert auf den §§ 63 Abs. 2, 52 Abs. 1, 47 Abs. 1 und 40 GKG beruht, wobei nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes für Zwischenregelungen im Bereich des Eilrechtsschutzes und damit auch für hierzu ergehende Beschwerdeentscheidungen ein Zehntel des Streitwertes des konkreten Verfahrens im vorläufigen Rechtsschutz in Ansatz zu bringen ist[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 B 313/16 -, juris, Rdnr. 15][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 B 313/16 -, juris, Rdnr. 15] und der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Tz. 16.1 bei Streitverfahren um eine Approbation einen Streitwert von mindestens 30.000 EUR vorsieht, für dessen Halbierung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Tz. 1.5 des Streitwertkatalogs) wegen der mit ihm verbundenen Vorwegnahme der Hauptsache kein Anlass besteht,.
- OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 232/18
Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle; Voraussetzungen einer Befreiung vom …
Auszug aus OVG Saarland, 20.10.2020 - 1 B 294/20
Dies gilt umso mehr in den Fällen, in denen Gegenstand der Rechtmäßigkeitsprüfung ein intensiver Grundrechtseingriff ist - hier der mit dem Widerruf der Approbation eines Apothekers bewirkte schwerwiegende Eingriff in dessen durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufsausübung und Berufswahl -, der mit Rücksicht auf die Rechtsschutzgarantie in Art. 19 Abs. 4 GG bereits im Verfahren um die Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes eine abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage bedingt, wenn dem Rechtschutzsuchenden Beeinträchtigungen drohen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 20.12.2018 - 1 B 232/18 -, juris).nach der Rechtsprechung des Senats derart intensive Grundrechtseingriffe mit Rücksicht auf die Rechtsschutzgarantie in Art. 19 Abs. 4 GG bereits im Verfahren um die Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes eine abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage bedingen, wenn dem Rechtschutzsuchenden Beeinträchtigungen drohen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen sind,[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.12.2018 - 1 B 232/18 -, juris][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.12.2018 - 1 B 232/18 -, juris].
- BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03
Sofortiger Vollzug des Widerrufs der Approbation als Apothekerin
Auszug aus OVG Saarland, 20.10.2020 - 1 B 294/20
fallbezogen - wie vom Verwaltungsgericht in Anbetracht des Stattgebenden Kammerbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24.10.2003 (1 BvR 1594/03) im Ansatz zutreffend erkannt - der dem Antragsteller gegenüber verfügte Widerruf seiner Approbation einen schwerwiegenden Eingriff in seine durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufsausübung und Berufswahl bewirkt,.
- OVG Saarland, 23.04.2021 - 1 B 358/20
Zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Anordnung der sofortigen …
Rn. 5 Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Antragstellers, der seinen Beruf als Apotheker auf der Grundlage einer vom Senat erlassenen, auf Art. 19 Abs. 4 GG gestützten und bis zum Abschluss des vorliegenden Beschwerdeverfahrens geltenden Zwischenregelung (Beschluss des Senats vom 20.10.2020 - 1 B 294/20 -) weiter betreibt. - OVG Saarland, 27.02.2024 - 1 B 7/24
Einstweilige Anordnung; hier: Zwischenregelung bei Fraktionsausschluss eines …
Rn. 15 Die Streitwertfestsetzung entspricht der in Bezug auf Zwischenregelungen entwickelten Streitwertpraxis des Senats (ein Zehntel des Streitwertes des konkreten Verfahrens im vorläufigen Rechtsschutz)[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.10.2020 - 1 B 294/20 -, juris Ls. 2 m.w.N.][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.10.2020 - 1 B 294/20 -, juris Ls. 2 m.w.N.] und berücksichtigt, dass der Streitwert in einstweiligen Rechtsschutzverfahren betreffend die Rechtmäßigkeit eines Fraktionsausschlusses nach der Handhabung des 2. Senats[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.4.2012, a.a.O., Rn. 32][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.4.2012, a.a.O., Rn. 32] mit dem ungekürzten Auffangwert zu beziffern ist.
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