Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 16.02.2021 - 1 B 295/21 |
Volltextveröffentlichung
- milo.bamf.de
VwGO, § 80 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AsylG, § 77 Abs 1; EUV 604/2013, Art 3 Abs 2; MRK, Art 3
Syrien: Dublin: Bulgarien, keine systemischen Mängel für nicht vulnerable Personen, auch nicht während der Corona-Pandemie
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (44)
- EuGH, 19.03.2019 - C-163/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Auszug aus VG Braunschweig, 16.02.2021 - 1 B 295/21
Ein Verstoß gegen Art. 4 GRCh bzw. Art. 3 EMRK ist daher dann anzunehmen, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 - , Rn. 92, juris).Ausdrücklich betont der EuGH, dass diese besonders hohe Schwelle selbst durch große Armut oder starke Verschlechterungen der Lebensverhältnisse grundsätzlich nicht erreicht werde, wenn diese nicht im Sinne von Verelendung folterähnlich wirkten (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 29.07.2019 - A 4 S 749/19 - , Rn. 40, juris in Bezug auf EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 - , Rn. 93, juris).
(ii) Bei einer Gesamtwürdigung dieser Erkenntnislage [(aa) - (ii)] sind im Fall der Rückführung der Klägerin nach Bulgarien systemische Mängel im bulgarischen Asylverfahren oder in den Aufnahmebedingungen während des Asylverfahrens, die die Annahme der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh bzw. Art. 3 EMRK im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urt. v. 19.3.2019, C-163/17, juris, Rn. 91 ff) begründen würden, nicht zu erwarten.
Dass die Klägerin bei einer Rückkehr nach Bulgarien in eine Situation geraten würde, die durch eine derartige extreme materielle Not geprägt ist, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementaren Bedürfnisse (Ernährung, Obdach und Körperhygiene) zu befriedigen, die ihre Gesundheit gefährden würde oder die sie in den Zustand einer menschenunwürdigen Verelendung bringen würde (vgl. EuGH, Urt. v. 19.3.2019, a.a.O., Rn. 92 f.) ist nicht beachtlich wahrscheinlich.
Dass die in der Asyl- und Abschiebehaft in Bulgarien untergebrachten Personen durch die Lebensbedingungen in eine Situation extremer materieller Not im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. Urt. v. 19.3.2019, C-163/17, juris, Rn. 91 f.) geraten könnten, kann vor diesem Hintergrund nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit festgestellt werden.
Jedoch betont der EuGH in seinem Urteil vom 19. März 2019 (Az. C-163/17 - , Rn. 93, juris) ausdrücklich, dass diese besonders hohe Schwelle des Vorliegens eines Verstoßes gegen Art. 4 EuGRCh bzw. Art. 3 EMRK selbst durch große Armut oder starke Verschlechterungen der Lebensverhältnisse nicht erreicht werde, sofern sie nicht mit extremer materieller Not verbunden wären.
Ob eine spätere Anerkennungsentscheidung und die Folgen einer mangelhaften Gewährung von Ansprüchen gemäß der Qualifikationsrichtlinie oder der Genfer Flücht lingskonvention bereits im "Dublin-Verfahren" zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 - , Rn. 76-98, juris), kann vorliegend dahinstehen.
Das Gericht hat daher auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen (EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 - , Rn. 90, juris).
Solche Schwachstellen erreichen allerdings erst dann die für Art. 4 GRC bzw. für den ihm entsprechenden Art. 3 EMRK besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 - , Rn. 91 f. juris).
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus VG Braunschweig, 16.02.2021 - 1 B 295/21
Nach dem Prinzip der normativen Vergewisserung (vgl. BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93 und 2 BvR 2315/93 -, juris) bzw. dem Prinzip des gegenseitigen Ver trauens (vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10 -, juris) gilt die Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat der Europäischen Union den Vorschriften der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK) und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) entspricht.Vielmehr obliegt den nationalen Gerichten die Prüfung, ob es im jeweiligen Mitgliedstaat Anhaltspunkte für systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber gibt, welche zu einer Gefahr für den Antragsteller führen, bei Rückführung in den zuständigen Mitgliedstaat einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung i.S.v. Art. 4 GRCh ausgesetzt zu werden (vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2011, a.a.O.).
Nach dem Prinzip der normativen Vergewisserung (vgl. BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93 und 2 BvR 2315/93 -, juris) bzw. dem Prinzip des gegenseitigen Ver trauens (vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10 -, juris) gilt die Vermutung, dass die allgemeinen Lebensbedingungen für anerkannte Schutzberechtigte in Bulgarien - wie in jedem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union - den Erforder nissen des Art. 4 EU-Grundrechtecharta (GRC) sowie des ihm entsprechenden Art. 3 EMRK entspricht.
Diese Vermutung kann allerdings widerlegt werden, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Aufnahmesystem in der Praxis auf größere Funktionsstörungen in einem bestimmten Mitgliedstaat stößt (vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10 - , Rn. 81, juris).
- EGMR, 04.11.2014 - 29217/12
Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?
Auszug aus VG Braunschweig, 16.02.2021 - 1 B 295/21
Denn die Einzelrichterin schließt sich der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts an, wonach die Aufnahmebedingungen für minderjährige anerkannte Schutzberechtigte an ihr Alter angepasst sein müssen, um sicherzustellen, dass keine Situation von Anspannung und Angst mit besonders traumatisierenden Wirkungen für die Psyche der Kinder entsteht; anderenfalls wird die Schwere erreicht, die erforderlich ist, um unter das Verbot in Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRC zu fallen (EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12 (Tarakhel/Schweiz) - , NVwZ 2015, 127 ff. Rn. 119)."Dabei ist vor allem zu berücksichtigen, dass der durch Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK vermittelte Schutz bei Kindern - unabhängig davon, ob sie von ihren El tern begleitet werden - noch wichtiger ist, weil sie besondere Bedürfnisse haben und extrem verwundbar sind (EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12 (Tarakhel/Schweiz) - , NVwZ 2015, 127 ff. Rn. 119).
Diese bestehen aufgrund ihres Alters und ihrer Abhängigkeit, aber auch ihres Status als Schutzsuchende (EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12 (Tarakhel/Schweiz) - , NVwZ 2015, 127 ff. Rn. 99).
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18
Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …
Auszug aus VG Braunschweig, 16.02.2021 - 1 B 295/21
Dies ist im Allgemeinen insbesondere der Fall, wenn die rückzuüberstellende Person in dem zuständigen Mitgliedsstaat ihren existenziellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach finden oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basis- bzw. Notbehandlung erhalten würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 45.18 - , Rn. 12, juris).Bei Familien mit Kindern kann sich eine Gefährdung der durch Art. 4 GRC geschützten Rechte auch daraus ergeben, dass der bzw. die Betroffene(n) nicht zugleich die eigene Existenz und die seiner bzw. ihrer Familie sichern können würde (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 45.18 - , Rn. 25 bis 28, juris).
- OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17
Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Bulgarien; Gravierende Mangel- oder …
Auszug aus VG Braunschweig, 16.02.2021 - 1 B 295/21
Die Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialwohnungen können anerkannte Schutzberechtigte (etwa im Raum Sofia) realistischerweise nicht erfüllen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 - , Rn. 39, juris).Bei der Suche einer eigenen Wohnung auf dem privaten Wohnungsmarkt sehen sich anerkannte Schutzberechtigte einer besonderen Problemlage ausgesetzt, die das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29. Januar 2018 (Az. 10 LB 82/17 - , Rn. 4 1 , juris) wie folgt beschreibt:.
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2020 - 3 B 33.19
Ablehnung von Asylanträgen als unzulässig und Androhung der Abschiebung nach …
Auszug aus VG Braunschweig, 16.02.2021 - 1 B 295/21
Gemessen an diesem Maßstab ist das erkennende Gericht nach einer Gesamtwürdigung der aktuellen Erkenntnislage zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG) nicht davon überzeugt, dass dem Antragsteller als nicht-vulnerable, gesunde und arbeitsfähige Person im Falle seiner Anerkennung als internationaler Schutzberechtigter durch die bulgarischen Behörden die konkrete Gefahr droht, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh bzw. Art. 3 EMRK wegen der allgemeinen Lebensbedingungen von anerkannten Schutzberechtigten in Bulgarien ausgesetzt zu sein (so auch: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.10.2020 - 7 A 10889/18 - , juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.09.2020 - 3 B 33.19 - , juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 15.06.2020 - 5 A 382/19 - , juris).Das erkennende Gericht macht sich nach eigener Prüfung die Auswertung und Bewertung der Erkenntnismittel des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu eigen und schließt sich der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg an, soweit es in seinem Urteil vom 22. September 2020 (Az. 3 B 33.19 - , Rn. 38, juris) wie folgt ausgeführt hat:.
- OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2019 - 4 LB 14/17
Anspruch auf die Feststellung von Abschiebungsverboten bezüglich Bulgarien
Auszug aus VG Braunschweig, 16.02.2021 - 1 B 295/21
"Dieser Bewertung steht auch nicht entgegen, dass Arbeitsmöglichkeiten für anerkannte Schutzberechtigte vor der Pandemie vor allem in der Landwirtschaft und Gastronomie bestanden haben (…vgl. Auswärtiges Amt, Auskunft an VG Trier vom 26. April 2018, S. 4; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 18. Dezem ber 2019 - OVG 3 B 8.17 - juris Rn. 64; ebenso OVG Koblenz…, Beschluss vom 17. März 2020 - 7 A 10903/18 - juris Rn. 6 1 ; OVG Hamburg…, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 Bf 132/17.A - juris Rn. 94; OVG Schleswig, Urteil vom 25. Juli 2019 - 4 LB 14/17 - juris Rn. 113).Dabei ist auch in Rechnung zu stellen, dass schon vor der Pandemie Beschäftigungsmöglichkeiten auch außerhalb der Landwirtschaft und Gastronomie vorhanden gewesen sind, so etwa auf Märkten, in größeren Unternehmen und bei Nichtregierungsorganisationen (…vgl. Caritas Bulgaria, The Bulgarian Migration Paradox, Mai 2019, S. 7, 25 und 44; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 18. Dezember 2019 - OVG 3 B 8.17 - juris Rn. 64) sowie in Callcentern für die arabische Sprache und in der herstellenden Industrie (…vgl. Dr. Valeria Ilareva, Auskunft an OVG Lüneburg vom 7. April 2017, S. 6; ebenso OVG Bautzen…, Urteil vom 13. Novem ber 2019 - 4 A 947/17.A - juris Rn. 48; OVG Schleswig, Urteil vom 25. Juli 2019 - 4 LB 14/17 - juris Rn. 112).".
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
Sichere Drittstaaten
Auszug aus VG Braunschweig, 16.02.2021 - 1 B 295/21
Nach dem Prinzip der normativen Vergewisserung (vgl. BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93 und 2 BvR 2315/93 -, juris) bzw. dem Prinzip des gegenseitigen Ver trauens (vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10 -, juris) gilt die Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat der Europäischen Union den Vorschriften der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK) und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) entspricht.Nach dem Prinzip der normativen Vergewisserung (vgl. BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93 und 2 BvR 2315/93 -, juris) bzw. dem Prinzip des gegenseitigen Ver trauens (vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10 -, juris) gilt die Vermutung, dass die allgemeinen Lebensbedingungen für anerkannte Schutzberechtigte in Bulgarien - wie in jedem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union - den Erforder nissen des Art. 4 EU-Grundrechtecharta (GRC) sowie des ihm entsprechenden Art. 3 EMRK entspricht.
- EGMR, 02.04.2013 - 27725/10
EGMR; Dublin II VO; Abschiebung nach Italien: Keine systemische Mängel
Auszug aus VG Braunschweig, 16.02.2021 - 1 B 295/21
Zwar kann Art. 3 EMRK nicht in dem Sinne ausgelegt werden, dass er die Vertragsparteien verpflichtet, jedermann in ihrem Hoheitsgebiet mit einer Wohnung zu versorgen, finanzielle Unterstützung zu gewähren oder einem bestimmten Lebensstandard zu ermöglichen (vgl. EGMR, Beschluss v. 02.04.2013 - 27725/10 - "Mohammed Hussein u.a./ Niederlande und Italien").Deshalb kann Art. 3 EMRK nicht in dem Sinne ausgelegt werden, dass er die Vertragsparteien verpflichtet, jedermann in ihrem Hoheitsgebiet mit einer Wohnung zu versorgen, finanzielle Unterstützung zu gewähren oder einem bestimmten Lebensstandard zu ermöglichen (vgl. EGMR, Beschluss v. 02.04.2013 - Nr. 27725/10 - "Mohammed Hussein u.a./ Niederlande und Italien").
- VG Osnabrück, 02.09.2019 - 5 A 1163/18
Anerkannte Schutzberechtigte; Bulgarien; Ibrahim; Ibrahim-Entscheidung; Jawo; …
Auszug aus VG Braunschweig, 16.02.2021 - 1 B 295/21
Aus den der Kammer vorliegenden Erkenntnismitteln folgt im Rahmen einer summarischen Prüfung, dass das Asylverfahren in Bulgarien für Personen, die auf der Grundlage der Dublin III-VO nach Bulgarien zurückkehren (sog. Dublin-Rückkehrer), grundsätzlich - abhängig vom Verfahrensstand - eingeleitet, wiedereröffnet bzw. wiederaufgenommen wird (…Asylum Information Database (AIDA) Country Report Bulgaria, Stand 31.12.2018, S. 28 (im Folgenden: AIDA Country Report Bulgaria, 2018);… Auskunft des UNHCR vom 17.12.2018 an das VG Köln, S. 1 f. und v. 26.3.2019, S. 1 f.;… vgl. hierzu auch VG Hamburg, Gerichtsbescheid v. 9.9.2019 - 16 A 6012/18 -, juris Rn. 39 f.; VG Osnabrück, Urt. v. 2.9.2019 - 5 A 1163/18 -, juris Rn. 34 f.).Auch wenn dies nicht der Fall ist, werden sie jedoch keinem regulären Aufnahmezentrum zugewiesen und haben auch keinen Anspruch auf Verpflegung, Unterkunft oder Sozialhilfe (zum Vorstehenden Auskunft des UNHCR vom 17.12.2018 an das VG Köln, S. 2; so auch VG Osnabrück, Urt. v. 2.9.2019 - 5 A 1163/18 -, juris Rn. 34).
- VG Hamburg, 19.09.2019 - 16 A 6012/18
Rückführung von Flüchtlingen nach Bulgarien
- EuGH, 15.02.2016 - C-601/15
Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus …
- BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung …
- BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18
Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2020 - 7 A 10903/18
Keine menschenrechtswidrige Behandlung in Bulgarien für dort anerkannte …
- OVG Niedersachsen, 06.04.2018 - 10 LB 109/18
Anerkannte Schutzberechtigte; Aufnahmebedingungen; Flüchtlinge; Italien; …
- OVG Hamburg, 18.12.2019 - 1 Bf 132/17
Rückkehr eines gesunden, arbeitsfähigen, alleinstehenden Mannes nach Bulgarien, …
- OVG Sachsen, 15.06.2020 - 5 A 382/18
- OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2019 - 4 LB 12/17
Anspruch auf die Feststellung von Abschiebungsverboten bezüglich Bulgarien
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2011 - 18 B 1060/11
Notwendigkeit eines schon konkret vorliegenden Eheschließungstermins für die …
- OVG Niedersachsen, 19.12.2019 - 10 LA 64/19
Circular letters; Dublin; Dublin-Rückkehrer; Garantieerklärung; Rundschreiben
- EGMR, 07.12.2017 - 8138/16
Bulgarien, minderjährig, Haftbedingungen, Rechtswegerschöpfung, Schadensersatz, …
- OVG Sachsen, 13.11.2019 - 4 A 947/17
Zuständigkeit Bulgariens für Durchführung Asylverfahren
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.2020 - 7 A 10889/18
Asyl; Drittstaaten-Verfahren Bulgarien; menschenrechtswidrige Behandlung von …
- OVG Thüringen, 21.12.2018 - 3 KO 337/17
Abschiebungsschutz für eine Familie nach Flüchtlingsanerkennung in Bulgarien
- VG Göttingen, 14.03.2017 - 2 A 141/16
Bulgarien; Dublin; systemische Mängel
- VG Greifswald, 09.11.2017 - 6 B 2052/17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- OVG Niedersachsen, 08.11.2018 - 10 LA 375/18
Abschiebung von im Ausland anerkannten Flüchtlingen in den Staat ihrer …
- OVG Saarland, 03.06.2019 - 2 A 157/19
Keine Zulassung der Berufung wegen Grundsätzlichkeit der Frage, ob in Bulgarien …
- EGMR, 19.05.2020 - 11/17
BESSAME c. FRANCE
- EuGH - 4/60 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Macchiorlatti Dalmas / Hohe Behörde
- VG Bayreuth, 19.11.2015 - B 3 K 15.50230
Rechtmäßige Abschiebungsanordnung in den die Durchführung des Asylverfahrens …
- EGMR, 21.01.2011 - 30696/09
Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19
Rückführung nach Italien nach den Maßstäben des EuGH - Verkürzung und …
- OVG Niedersachsen, 15.11.2016 - 8 LB 92/15
Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Ungarn im Rahmen des Dublin-Verfahrens; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 1 A 21/12
Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Ablehnung der Durchführung eines …
- BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14
Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …
- VGH Baden-Württemberg, 27.05.2019 - A 4 S 1329/19
Maßstäbe für Rückführungen im Dublinraum, hier speziell nach Bulgarien
- VGH Baden-Württemberg, 16.04.2014 - A 11 S 1721/13
Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung nach Italien; keine systemischen Mängel …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2017 - 11 A 52/17
Bedingungen für Asylantragsteller in Bulgarien nicht menschenrechtswidrig
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2014 - A 11 S 1778/14
Systemische Schwachstellen in Bulgarien
- OVG Niedersachsen, 25.06.2015 - 11 LB 248/14
Nichtbestehen systemischer Mängel im italienischen Asylverfahren im Rahmen der …
- VG Lüneburg, 12.12.2019 - 8 B 180/19
Bulgarien; Dublin; Systemische Mängel
- VG Trier, 16.12.2019 - 7 K 5883/18
Überstellung gesunder, arbeitsfähiger Personen nach Bulgarien im Rahmen des …
- OVG Niedersachsen, 07.12.2021 - 10 LB 257/20
Arbeitsmöglichkeiten; Bulgarien; Corona-Pandemie; Drittstaatenbescheid; …
Rn. 22 Von diesen Maßstäben ausgehend, wird die erforderliche hohe Erheblichkeitsschwelle für eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC nach Auswertung der aktuellen Erkenntnismittel bei einem nicht vulnerablen, gesunden und arbeitsfähigen anerkannten Schutzberechtigten wie dem Kläger im Fall einer Rückkehr nach Bulgarien nicht erreicht (so auch: OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 20.10.2020 - 7 A 1889/18 -, juris Rn. 28, 61; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22.9.2020 - OVG 3 B 33.19 -, juris Rn. 37 …und Beschluss vom 4.1.2021 - OVG 3 N 42/20 -, juris Rn. 10; Sächsisches OVG…, Urteil vom 15.6.2020 - 5 A 382/18 -, juris Rn. 43; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 23.4.2020 - A 4 S 721/20 -, juris Rn. 14; OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 25.7.2019 - 4 LB 12/17-, juris Rn. 68; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 16.12.2019 - 11 A 228/15.A -, juris Rn. 51; VG Frankfurt (Oder)…, Urteil vom 18.6.2021 - 10 K 1228/20.A -, juris Rn. 19; VG Aachen…, Beschluss vom 14.6.2021 - 8 L 307/21.A - juris Rn. 27; VG Bremen…, Urteil vom 4.6.2021 - 2 K 262/19 -, juris Rn. 277; VG Aachen…, Urteil vom 15.4.2021 - 8 K 2760/18.A - juris Rn. 44; VG Stuttgart…, Urteil vom 25.2.2021 - A 4 K 213/20 -, juris Rn. 30; VG Braunschweig, Beschluss vom 16.2.2021 - 1 B 295/21 -, juris; VG Bayreuth…, Urteil vom 10.2.2021 - B 7 K 20.31318 -, juris Rn. 36; VG Kassel, Beschluss vom 11.1.2021 - 2 L 2363/20.KS.A -, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".