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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.11.2001 - 1 B 297.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9269
BVerwG, 20.11.2001 - 1 B 297.01 (https://dejure.org/2001,9269)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.2001 - 1 B 297.01 (https://dejure.org/2001,9269)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 2001 - 1 B 297.01 (https://dejure.org/2001,9269)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Geltendmachung von Grundsatz- und Divergenzrügen - Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Aussagen von Zeugen und Prozessbeteiligten durch das Gericht - Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2001 - 1 B 297.01
    Die geltend gemachte Divergenz von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1999 ist nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend dargelegt (zu diesen Anforderungen vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper; …

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2001 - 1 B 297.01
    Von der erneuten Anhörung des Zeugen oder Beteiligten darf das Berufungsgericht jedoch dann nicht absehen, wenn es die Glaubwürdigkeit des in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für die Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (vgl. Beschluss vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - AuAS 2000, 148; Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228; Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 ; Beschluss vom 14. Juni 1999 - BVerwG 7 B 47.99 - ).
  • BVerwG, 28.04.2000 - 9 B 137.00

    Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Grenzen der Befugnis des …

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2001 - 1 B 297.01
    Von der erneuten Anhörung des Zeugen oder Beteiligten darf das Berufungsgericht jedoch dann nicht absehen, wenn es die Glaubwürdigkeit des in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für die Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (vgl. Beschluss vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - AuAS 2000, 148; Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228; Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 ; Beschluss vom 14. Juni 1999 - BVerwG 7 B 47.99 - ).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 9 B 613.99
    Auszug aus BVerwG, 20.11.2001 - 1 B 297.01
    Von der erneuten Anhörung des Zeugen oder Beteiligten darf das Berufungsgericht jedoch dann nicht absehen, wenn es die Glaubwürdigkeit des in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für die Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (vgl. Beschluss vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - AuAS 2000, 148; Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228; Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 ; Beschluss vom 14. Juni 1999 - BVerwG 7 B 47.99 - ).
  • BVerwG, 14.06.1999 - 7 B 47.99
    Auszug aus BVerwG, 20.11.2001 - 1 B 297.01
    Von der erneuten Anhörung des Zeugen oder Beteiligten darf das Berufungsgericht jedoch dann nicht absehen, wenn es die Glaubwürdigkeit des in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für die Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (vgl. Beschluss vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - AuAS 2000, 148; Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228; Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 ; Beschluss vom 14. Juni 1999 - BVerwG 7 B 47.99 - ).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung; …

    Rn. 19 Es ist jedoch grundsätzlich nicht erforderlich, eine in erster Instanz durchgeführte Zeugenvernehmung in zweiter Instanz zu wiederholen; wenn allerdings das Oberverwaltungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilen will als die Vorinstanz, bedarf es in aller Regel einer erneuten Einvernahme des Zeugen (Beschlüsse vom 10. September 1979 - BVerwG 3 CB 117.79 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 38, vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 235, vom 20. November 2001 - BVerwG 1 B 297.01 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 251 und vom 17. November 2008 - BVerwG 3 B 4.08 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 58).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09

    Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss; …

    Von der erneuten Anhörung des Zeugen oder Beteiligten darf das Berufungsgericht jedoch dann nicht absehen, wenn es die Glaubwürdigkeit des in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (vgl. etwa Beschlüsse vom 20. November 2001 - BVerwG 1 B 297.01 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 251 und vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 235).
  • BVerwG, 10.05.2002 - 1 B 392.01

    Individuelles Verfolgungsvorbringen; Glaubhaftigkeit; Glaubwürdigkeit des …

    Von der erneuten Anhörung des Zeugen oder Beteiligten darf das Berufungsgericht jedoch dann nicht absehen, wenn es die Glaubwürdigkeit des in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (vgl. etwa Beschluss vom 26. November 2001 - BVerwG 1 B 275.01 - Beschluss vom 20. November 2001 - BVerwG 1 B 297.01 - ; Beschluss vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 235; Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 9 B 613.99 - juris; Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 ; Beschluss vom 14. Juni 1999 - BVerwG 7 B 47.99 - juris).

    Da die Beschwerde bereits wegen des festgestellten Verstoßes gegen die gerichtliche Sachaufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) Erfolg hat, bedarf es keiner Entscheidung, ob sie auch mit der gleichfalls der Sache nach gerügten Verletzung des § 130 a VwGO begründet ist (zur insoweit auf die Überprüfung grober Ermessensfehler des Berufungsgerichts beschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle durch das Bundesverwaltungsgericht vgl. in stRspr, Beschluss vom 18. Mai 2000 - BVerwG 9 B 212.00 - juris; Beschluss vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 88; vgl. auch Beschluss vom 20. November 2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2011 - A 8 S 1116/11

    Verfolgung von Tibetern in China

    Von der erneuten Anhörung des Zeugen oder Beteiligten darf das Berufungsgericht nur dann nicht absehen, wenn es die Glaubwürdigkeit des in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für die Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.11.2001 - 1 B 297.01 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 251).
  • BVerwG, 21.05.2002 - 1 B 409.01

    Revisonsrechtlich erheblicher Verfahrensverstoß bei abweichender Würdigung einer …

    Von der erneuten Anhörung des Zeugen oder Beteiligten darf das Berufungsgericht jedoch dann nicht absehen, wenn es die Glaubwürdigkeit des in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für die Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (vgl. Beschluss vom 20. November 2001 - BVerwG 1 B 297.01 - ; Beschluss vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - AuAS 2000, 148; Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228; Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 ).
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