Rechtsprechung
| BVerwG, 19.04.1982 - 1 B 33.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsbehelfsfristen - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Geltung gegenüber Ausländern - Sprachkenntnisse - Sorgfaltspflicht - Amtliches Schreiben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 25.01.1982 - Bf V 129/81
- BVerwG, 19.04.1982 - 1 B 33.82
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 05.02.1990 - 9 B 506.89
Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Abfassung einer Klage in …
Etwaige Sprachschwierigkeiten sind bei der Entscheidung darüber angemessen zu berücksichtigen (Beschluß vom 19. April 1982 - BVerwG 1 B 33.82 - ). - BVerwG, 15.04.1983 - 9 B 10300.83
Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Asylbewerber - Bevollmächtigter - …
Danach gelten die allgemeinen Regeln bezüglich des Verfahrens über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 VwGO und die insoweit bestehenden Sorgfaltspflichten der Parteien auch gegenüber Ausländern und in Asylrechtsstreitigkeiten (vgl. z.B. Beschluß vom 19. April 1982 - BVerwG 1 B 33.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 123).Andererseits ist einem Ausländer, der sich im Bundesgebiet aufhält, zuzumuten, daß er sich von dem Inhalt eines ihm zugegangenen amtlichen Schreibens innerhalb angemessener Zeit Kenntnis verschafft und sich dadurch die Möglichkeit erhält, eine mit dem Zugang des Schreibens in Lauf gesetzte Rechtsbehelfsfrist einzuhalten (Beschluß vom 19. April 1982 - BVerwG 1 B 33.82 - a.a.O.).
- BVerwG, 02.11.1983 - 9 B 11350.82
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zurechnung eines die …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist wiederholt entschieden worden, daß die allgemeinen Regeln bezüglich des Verfahrens über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 VwGO und die insoweit bestehenden Sorgfaltspflichten der Parteien auch gegenüber Ausländern und auch in Asylrechtsstreitigkeiten gelten (vgl. Beschluß vom 19. April 1982 - BVerwG 1 B 33.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 123).Auch insoweit befindet sich die angegriffene Entscheidung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der es auch einem sprachunkundigen Ausländer zuzumuten ist, daß er sich von dem Inhalt eines ihm zugegangenen amtlichen Schreibens innerhalb angemessener Zeit Kenntnis verschafft und sich dadurch die Möglichkeit erhält, eine mit dem Zugang des Schreibens in Lauf gesetzte Rechtsbehelfsfrist einzuhalten (vgl. Beschluß vom 19. April 1982 - BVerwG 1 B 33.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 123).
- VGH Bayern, 29.07.2019 - 10 ZB 19.50023
Abgelehnter Antrag auf Zulassung der Berufung
Unzureichende Sprachkenntnisse entheben einen Ausländer nicht der Sorgfaltspflicht in der Wahrnehmung seiner Rechte (vgl. BVerwG, B.v. 19.4.1982 - 1 B 33.82 - BeckRS 1982, 31246197). - BVerwG, 11.10.1983 - 1 B 130.83
Geltendmachung der Divergenzrüge im Rahmen der Beschwerde wegen Nichtzulassung …
Vielmehr ist es davon ausgegangen, daß auch der deutschen Sprache, nicht genügend mächtige Ausländer sich um die Verfolgung ihrer Interessen kümmern müssen, wenn sie dazu Anlaß haben und in der Lage sind (vgl. z.B. BVerfGE 42, 120; Beschluß vom 19. April 1982 - BVerwG 1 B 33.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 123). - BVerwG, 26.09.1983 - 9 B 15119.82
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Im übrigen ist in gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die allgemeinen Regeln bezüglich des Verfahrens über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 VwGO und die insoweit bestehenden Sorgfaltspflichten der Parteien auch für Ausländer gelten (vgl. z.B. Beschluß vom 19. April 1982 - BVerwG 1 B 33.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 123). - BVerwG, 26.11.1982 - 9 B 3084.82
Ausgestaltung der Geltung der allgemeinen Regeln bzgl. des Verfahrens über die …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits wiederholt geklärt worden, daß die allgemeinen Regeln bezüglich des Verfahrens über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 VwGO auch gegenüber Ausländern und auch in Asylstreitigkeiten gelten (vgl. z.B. Beschluß vom 19. April 1982 - BVerwG 1 B 33.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 123) Das gilt namentlich auch für die Anrechnung eines Verschuldens eines Prozeßbevollmächtigten von Asylbewerbern gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO (vgl. z.B. Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 488.81 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 120). - BVerwG, 13.12.1983 - 9 B 2540.82
Verschulden an der Versäumung der Klagefrist - Wiedereinsetzung in den vorigen …
Aus diesem Grunde gelten die allgemeinen Vorschriften über die Rechtsbehelfsfristen und die Wiedereinsetzung auch gegenüber Ausländern (vgl. Beschluß vom 19. April 1982 - BVerwG 1 B 33.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 123), wobei etwaige Sprachschwierigkeiten angemessen zu berücksichtigen sind, sofern der Asylsuchende im übrigen alles ihm Zumutbare getan hat, um sich von dem Inhalt eines ihm zugegangenen amtlichen Schreibens Kenntnis zu verschaffen.
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