Rechtsprechung
| OVG Bremen, 02.03.2017 - 1 B 331/16 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (18)
- VGH Baden-Württemberg, 09.04.2024 - 12 S 77/24
Bestellung eines Vertreters für unbegleitetem minderjährigen Ausländer
Wenngleich eine Bindungswirkung der Altersfeststellung nach § 42f SGB VIII für das nach § 5 Abs. 1 Satz 1 AsylG für die Durchführung des Asylverfahrens zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht besteht (OVG Bremen, Beschluss vom 02.03.2017 - 1 B 331/16 -, juris Rn. 11;… Hoppe in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 62 Rn. 8;… Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl., § 42f SGB VIII, Rn. 8 m.w.N. ), ist die Unterbringung jedenfalls vorläufig als sachliche Leistung im Sinne des Art. 18 Abs. 1 RL 2013/33/EU betroffen. - OVG Saarland, 23.11.2020 - 2 D 268/20
Erteilung einer Duldung für Asylverfahren und Altersfeststellungsverfahren nach § …
Eine Bindung der Ausländerbehörde an das Ergebnis eines jugendhilferechtlichen Altersfeststellungsverfahrens gemäß § 42f SGB VIII (juris: SGB 8) besteht nicht (vgl. OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 2.3.2017 - 1 B 331/16 - juris;… Bohnert in Hauck/Noftz, SGB Kommentar, 09/20, § 42 SGB VIII Rdnr. 6).Gegen die Einschätzung des Verwaltungsgerichts spricht, dass eine Bindung der Ausländerbehörde an das Ergebnis eines jugendhilferechtlichen Altersfeststellungsverfahrens gemäß § 42f SGB VIII nicht besteht.[OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 2.3.2017 - 1 B 331/16 - juris; Bohnert in Hauck/Noftz, SGB Kommentar, 09/20, § 42 SGB VIII Rdnr. 6][OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 2.3.2017 - 1 B 331/16 - juris; Bohnert in Hauck/Noftz, SGB Kommentar, 09/20, § 42 SGB VIII Rdnr. 6] Dass sich der Beklagte an die Entscheidung des Landesamtes für Soziales gebunden fühlt, legt aber der Inhalt seines Schreibens vom 29.8.2019 nahe, in dem er sich hinsichtlich der Feststellung der Volljährigkeit des Klägers ausschließlich auf das Ergebnis des Altersgutachtens, das das Landesamt für Soziales veranlasst hat, und auf das Ergebnis des Abgleichs der Fingerabdrücke bezieht.
- OVG Niedersachsen, 13.09.2022 - 13 ME 150/22
Zuständigkeit der Behörde des Landes für eine länderübergreifende Umverteilung …
Bei Ausländern, die der Verteilung nach § 15a AufenthG unterliegen, werden der gewöhnliche Aufenthalt und ihm folgend die örtlich zuständige Ausländerbehörde zunächst durch die Verteilungsentscheidung bestimmt (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 07.06.2018 - 1 B 92/18, juris Rn. 13; Beschl. v. 02.03.2017 - 1 B 331/16, juris Rn 16).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2018 - 18 B 1537/17
Duldung; Verteilungsverfahren; zwingende Gründe
Rn. 4 Vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 7. Januar 2015 - 18 B 76/15 - OVG Bremen, Urteil vom 2. März 2017 - 1 B 331/16 -, juris, Rn. 16; VG Aachen, Beschluss vom 4. April 2017 - 4 L 992/16 -, juris, Rn.9. - OVG Bremen, 22.06.2021 - 2 B 166/21
Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen …
Ferner kommt der Altersfeststellung nach § 42f SGB VIII keine Bindungswirkung für andere Verfahren als demjenigen über die Inobhutnahme zu (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 002.3.2017 - 1 B 331/16, juris Rn. 11 sowie BT-Drs. 18/6392, S. 20), so dass sie insbesondere nicht die Frage vorwegnimmt, ob der Betroffene in einem eventuellen späteren Asylverfahren als minderjährig anzusehen wäre und ihm daher dort die Garantien aus Art. 25 RL 2013/32/EU zu gewähren wären. - OVG Bremen, 07.07.2022 - 2 B 104/22
Zuständige Behörde für eine länderübergreifende Weiter- oder Rückverteilung nach …
Bei Ausländern, die der Verteilung nach § 15a AufenthG unterliegen, werden der gewöhnliche Aufenthalt und ihm folgend die örtlich zuständige Ausländerbehörde zunächst durch die Verteilungsentscheidung bestimmt (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 07.06.2018 - 1 B 92/18, juris Rn. 13; Beschl. v. 02.03.2017 - 1 B 331/16, juris Rn 16). - OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 409/21
Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer - Anscheinsbeweis; Arbeitsvertrag; …
Denn vorher kann nicht über eine Duldung oder einen Aufenthaltstitel entschieden werden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 02.03.2017 - 1 B 331/16, juris Rn. 16). - KG, 13.11.2019 - 3 UF 107/19
Beendigung der Vormundschaft wegen Volljährigkeit: Altersfeststellung bei einem …
Andere Behörden und Gerichte sind allerdings nicht gehindert, die im jugendhilferechtlichen Altersfeststellungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse "jenseits formaler Bindungen" zu berücksichtigten (OVG Bremen, Beschluss vom 2. März 2017 - 1 B 331/16 -, juris Rn. 11;… Kirchhoff, a. a. O., Rn. 6;… Achterfeld a. a. O.). - OVG Bremen, 13.06.2018 - 2 LA 50/17
Anforderungen an eine ärztliche Bescheinigung zur Glaubhaftmachung des Vorliegens …
a) Soweit der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung die Auffassung vertreten hat, dass neben Fachärzten auch Psychologische Psychotherapeuten aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation befähigt seien, psychische Erkrankungen, mithin auch Posttraumatische Belastungsstörungen, zu diagnostizieren (vgl. Beschluss vom 6.11.2017 - 2 LA 129/16), hält er daran nicht fest und geht mit Blick auf die durch das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 390 ) erfolgte Änderung des § 60a Abs. 2c Satz 2 AufenthG nunmehr davon aus, dass die in dieser Vorschrift normierten Anforderungen an ein ärztliches Attest auf die Substantiierung der Voraussetzungen eines krankheitsbedingten Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 AufenthG zu übertragen sind (ebenso OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 28.9.2017 - 2 L 85/17 - juris Rn. 2-13; OVG NW…, Beschluss vom 9.10.2017 - 13 A 1807/17.A - juris Rn. 19-28, BayVGH…, Beschluss vom 9.11.2017 - 21 ZB 17.30468 - Rn. 4 …und vom 24.1.2018 - 10 ZB 18.30105 - juris Rn. 7; vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 2.3.2017 - 1 B 331/16 - juris Rn. 16). - OVG Bremen, 22.06.2021 - 2 B 266/21
Vorläufige Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer; Verfahrensfehler …
Ferner kommt der Altersfeststellung nach § 42f SGB VIII keine Bindungswirkung für andere Verfahren als demjenigen über die Inobhutnahme zu (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 002.3.2017 - 1 B 331/16, juris Rn. 11 sowie BT-Drs. 18/6392, S. 20), so dass sie insbesondere nicht die Frage vorwegnimmt, ob der Betroffene in einem eventuellen späteren Asylverfahren als minderjährig anzusehen wäre und ihm daher dort die Garantien aus Art. 25 RL 2013/32/EU zu gewähren wären. - VG Augsburg, 04.01.2018 - Au 6 S 17.1805
Keine Zuweisung in eine Gemeinschaftsunterkunft für Erwachsene wegen Zweifeln …
- VG Berlin, 16.10.2024 - 18 K 71.24
Verfahren zur Prüfung einer vorläufigen Inobhutnahme; Ermittlung eines fiktiven …
- OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 10/23
Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer vor der Entscheidung über einen …
- VG Köln, 03.12.2019 - 26 L 2393/19
- OVG Bremen, 28.11.2023 - 2 B 239/23
Anordnung der aufschiebenden Wirkung trotz Prozessunfähigkeit des Antragstellers; …
- OVG Bremen, 31.08.2018 - 1 B 199/18
Aufenthalt/Duldung - Duldung; verfahrensbezogene Duldung; Verteilung
- OVG Bremen, 11.04.2025 - 2 B 42/25
Aufenthaltsbescheinigung; Bescheinigung über die Meldung als unerlaubt …
- VG Berlin, 20.12.2024 - 35 L 489.24
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