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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2003 - 1 B 349/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8381
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2003 - 1 B 349/03 (https://dejure.org/2003,8381)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.07.2003 - 1 B 349/03 (https://dejure.org/2003,8381)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Juli 2003 - 1 B 349/03 (https://dejure.org/2003,8381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswirkungen eines Verfahrensfehlers in einem Auswahlverfahren für einen Beförderungsdienstposten; Orientierung an den materiellen Kriterien der Bestenauslese für eine Auswahlentscheidung zwischen Bewerbern; Verletzung der subjektiven Rechtsstellung eines im ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2003 - 1 B 349/03
    Letzteres gilt unabhängig davon, ob man die Leistungsentwicklung bzw. Leistungskonstanz als ein Hilfskriterium, so die bisherige ständige Rechtsprechung der Dienstrechtssenate des OVG NRW, oder aber als vorrangig vor Hilfskriterien zu gewichtende weitere leistungs- und eignungsbezogene Erkenntnisse, vgl. in diesem Sinne, BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, ansieht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2002 - 1 B 1133/01

    Stellenausschreibung eines Beförderungsdienstpostens; Verbindlichkeit des …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2003 - 1 B 349/03
    Soweit der Senat ferner wiederholt ausgeführt hat, die Ausrichtung der Auswahlentscheidung an diesen Grundsätzen schließe ein, dass jene Entscheidung - verfahrensrechtlich richtig - (in aller Regel) maßgeblich an Regel- oder Bedarfsbeurteilungen anknüpft, ggf. in Wahrnehmung des insoweit bestehenden Organisationsermessens aufgestellte Qualifikationsmerkmale (Anforderungsprofile) berücksichtigt und nachvollziehbar in Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese getroffen wird, so etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 4.9.2001 - 1 B 205/01 -, vom 19.10.2001 - 1 B 581/01 -, NWVBl. 2001, 236, und vom 5.4.2002 - 1 B 1133/01 -, NVwZ-RR 2003, 52, bedarf dies, um Missverständnissen vorzubeugen, folgender Klarstellung: Die gebotene Ausrichtung einer Auswahlentscheidung der hier vorliegenden Art an den Grundsätzen der Bestenauslese wird nicht in jedem Falle und insbesondere nicht im Sinne einer Automatik bereits dadurch in Frage gestellt, dass in dem zu Grunde liegenden Beurteilungsverfahren Verfahrensfehler vorgekommen sind.
  • BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 1.97

    Dienstliche Beurteilung von Beamten; Angabe des insgesamt erwarteten anteiligen …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2003 - 1 B 349/03
    Ziffer 5.1.2 der Dienstvereinbarung, wo grundsätzlich eine Mindeststärke von 20 Beamten vorausgesetzt wird; dazu allgemein auch BVerwG, Urteil vom 13.11.1997 - 2 A 1.97 -, DVBl. 1998, 638.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - 1 B 205/01
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2003 - 1 B 349/03
    Soweit der Senat ferner wiederholt ausgeführt hat, die Ausrichtung der Auswahlentscheidung an diesen Grundsätzen schließe ein, dass jene Entscheidung - verfahrensrechtlich richtig - (in aller Regel) maßgeblich an Regel- oder Bedarfsbeurteilungen anknüpft, ggf. in Wahrnehmung des insoweit bestehenden Organisationsermessens aufgestellte Qualifikationsmerkmale (Anforderungsprofile) berücksichtigt und nachvollziehbar in Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese getroffen wird, so etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 4.9.2001 - 1 B 205/01 -, vom 19.10.2001 - 1 B 581/01 -, NWVBl. 2001, 236, und vom 5.4.2002 - 1 B 1133/01 -, NVwZ-RR 2003, 52, bedarf dies, um Missverständnissen vorzubeugen, folgender Klarstellung: Die gebotene Ausrichtung einer Auswahlentscheidung der hier vorliegenden Art an den Grundsätzen der Bestenauslese wird nicht in jedem Falle und insbesondere nicht im Sinne einer Automatik bereits dadurch in Frage gestellt, dass in dem zu Grunde liegenden Beurteilungsverfahren Verfahrensfehler vorgekommen sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2001 - 1 B 581/01

    Anforderungen an den Bewerbungsverfahrensanspruch für eine Stelle bei einer …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2003 - 1 B 349/03
    Soweit der Senat ferner wiederholt ausgeführt hat, die Ausrichtung der Auswahlentscheidung an diesen Grundsätzen schließe ein, dass jene Entscheidung - verfahrensrechtlich richtig - (in aller Regel) maßgeblich an Regel- oder Bedarfsbeurteilungen anknüpft, ggf. in Wahrnehmung des insoweit bestehenden Organisationsermessens aufgestellte Qualifikationsmerkmale (Anforderungsprofile) berücksichtigt und nachvollziehbar in Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese getroffen wird, so etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 4.9.2001 - 1 B 205/01 -, vom 19.10.2001 - 1 B 581/01 -, NWVBl. 2001, 236, und vom 5.4.2002 - 1 B 1133/01 -, NVwZ-RR 2003, 52, bedarf dies, um Missverständnissen vorzubeugen, folgender Klarstellung: Die gebotene Ausrichtung einer Auswahlentscheidung der hier vorliegenden Art an den Grundsätzen der Bestenauslese wird nicht in jedem Falle und insbesondere nicht im Sinne einer Automatik bereits dadurch in Frage gestellt, dass in dem zu Grunde liegenden Beurteilungsverfahren Verfahrensfehler vorgekommen sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2003 - 1 B 442/03

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage; Benennung des Statusamtes und der …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2003 - 1 B 349/03
    Ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. OVG NRW, Beschlüsse vom 24.5.2002 - 1 B 751/02 -, NWVBl. 2003, 13 = NVwZ-RR 2003, 135, und (zuletzt) vom 27.6.2003 - 1 B 442/03 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2002 - 1 B 751/02

    Sicherungsfähigkeit eines Bewerbungsverfahrensanspruchs; Fehlens der Bewährung …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2003 - 1 B 349/03
    Ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. OVG NRW, Beschlüsse vom 24.5.2002 - 1 B 751/02 -, NWVBl. 2003, 13 = NVwZ-RR 2003, 135, und (zuletzt) vom 27.6.2003 - 1 B 442/03 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2001 - 4 A 802/00

    Ausgestaltung einer gewerberechtlichen sog. Selbstbeschränkungsvereinbarung …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2003 - 1 B 349/03
    Soweit der Senat ferner wiederholt ausgeführt hat, die Ausrichtung der Auswahlentscheidung an diesen Grundsätzen schließe ein, dass jene Entscheidung - verfahrensrechtlich richtig - (in aller Regel) maßgeblich an Regel- oder Bedarfsbeurteilungen anknüpft, ggf. in Wahrnehmung des insoweit bestehenden Organisationsermessens aufgestellte Qualifikationsmerkmale (Anforderungsprofile) berücksichtigt und nachvollziehbar in Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese getroffen wird, so etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 4.9.2001 - 1 B 205/01 -, vom 19.10.2001 - 1 B 581/01 -, NWVBl. 2001, 236, und vom 5.4.2002 - 1 B 1133/01 -, NVwZ-RR 2003, 52, bedarf dies, um Missverständnissen vorzubeugen, folgender Klarstellung: Die gebotene Ausrichtung einer Auswahlentscheidung der hier vorliegenden Art an den Grundsätzen der Bestenauslese wird nicht in jedem Falle und insbesondere nicht im Sinne einer Automatik bereits dadurch in Frage gestellt, dass in dem zu Grunde liegenden Beurteilungsverfahren Verfahrensfehler vorgekommen sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 1 B 1833/08

    Unterlassung einer außertariflichen Höhergruppierung bis zur Entscheidung über …

    Rn. 31 Ständige Rechtsprechung des Senats seit dem Beschluss vom 8. Juli 2003 1 B 349/03 , NWVBl 2005, 183; ebenso aus jüngerer Zeit (sinngemäß) etwa Senatsbeschluss vom 20. Januar 2009 1 B 1267/08 , juris (…Rn. 8).

    Rn. 34 Vgl. in diesem Sinne schon Senatsbeschluss vom 8. Juli 2003 1 B 349/03 , a.a.O.

    Rn. 49 - vgl. insoweit den Senatsbeschluss vom 8. Juli 2003 1 B 349/03 , a.a.O. -,.

  • OVG Saarland, 05.09.2025 - 1 B 91/25

    Konkurrentenstreitigkeit wegen Praxisaufstieg in die Laufbahngruppe des höheren …

    Vielmehr ginge ein solcher "Beförderungsstopp" letztlich in unbilliger Weise auch zu Lasten der eine Beförderung anstrebenden Beamtinnen und Beamten.[Beschluss des Senats vom 03.01.2025 - 1 B 172/24 -, juris, Rn. 21; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.07.2003 - 1 B 349/03 -, juris, Rn. 33; Hessischer VGH, Beschluss vom 25.04.2022 - 1 B 2385/21 -, juris, Rn. 43; siehe im Übrigen auch Urteil des Senats vom 13.01.2022 - 1 A 74/21 -, juris, Rn. 46 (zum Bestand einer Beurteilung trotz Rechtswidrigkeit der das Beurteilungsverfahren regelnden Verwaltungsvorschriften wegen Verstoßes gegen die Wesentlichkeitslehre); vgl. auch BVerwG, Urteil vom 07.05.2019 - 2 A 15/17 -, juris, Rn. 38 (zu einer rechtsfehlerhaft unterbliebenen "Halbzeit-Beurteilung")][Beschluss des Senats vom 03.01.2025 - 1 B 172/24 -, juris, Rn. 21; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.07.2003 - 1 B 349/03 -, juris, Rn. 33; Hessischer VGH, Beschluss vom 25.04.2022 - 1 B 2385/21 -, juris, Rn. 43; siehe im Übrigen auch Urteil des Senats vom 13.01.2022 - 1 A 74/21 -, juris, Rn. 46 (zum Bestand einer Beurteilung trotz Rechtswidrigkeit der das Beurteilungsverfahren regelnden Verwaltungsvorschriften wegen Verstoßes gegen die Wesentlichkeitslehre); vgl. auch BVerwG, Urteil vom 07.05.2019 - 2 A 15/17 -, juris, Rn. 38 (zu einer rechtsfehlerhaft unterbliebenen "Halbzeit-Beurteilung")].

    Ein (Verfahrens-)Fehler schlägt demgemäß nicht stets, sondern nur dann durch, wenn er seiner Art nach die Annahme stützt, der Auswahlentscheidung fehle eine hinreichende Orientierung an den materiellen Kriterien der Bestenauslese, und der Bewerber darüber hinaus durch diesen Fehler nachteilig in seiner Rechtsstellung betroffen wird.[OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 02.04.2009 - 1 B 1833/08 -, juris, Rn. 29, und vom 08.07.2003 - 1 B 349/03 -, juris, Rn. 32][OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 02.04.2009 - 1 B 1833/08 -, juris, Rn. 29, und vom 08.07.2003 - 1 B 349/03 -, juris, Rn. 32].

    Allerdings führt ein Verstoß gegen solche Ordnungsvorgaben - es handelt sich, wie schon die Überschrift der betreffenden Ziffer der Beurteilungs-AV ("Form") deutlich macht, um eine Formvorschrift - für sich genommen nicht zur Rechtswidrigkeit der betroffenen Beurteilungen, da er sich nicht auf deren Inhalt auswirkt.[vgl. Bodanowitz, a.a.O., B IV, Rn. 233 (Stand: Oktober 2022)][vgl. Bodanowitz, a.a.O., B IV, Rn. 233 (Stand: Oktober 2022)] Der in Rede stehende Umstand lässt namentlich nicht die Schlussfolgerung zu, dass die Auswahlentscheidung nicht in Übereinstimmung mit den materiellen Kriterien der Bestenauslese stehe und die Antragstellerin hierdurch nachteilig in ihrer Rechtsstellung betroffen werde.[OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 02.04.2009 - 1 B 1833/08 -, juris, Rn. 29, und vom 08.07.2003 - 1 B 349/03 -, juris, Rn. 32][OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 02.04.2009 - 1 B 1833/08 -, juris, Rn. 29, und vom 08.07.2003 - 1 B 349/03 -, juris, Rn. 32].

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2007 - 5 LA 171/06

    Anspruch auf Neubescheidung einer Bewerbung um die ausgeschriebene Stelle eines …

    Fehler im Beurteilungsverfahren können demnach nur dann beachtlich sein, wenn sie sich auf den Inhalt der Beurteilung, also auf deren Aussagekraft in Bezug auf die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beamten auswirken können (ebenso OVG N-W, Beschl. v. 8.7.2003 - 1 B 349/03 -, NWVBl. 2005, 183 ; Thür.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2004 - 1 B 1576/04

    Erfordernis wesentlich gleicher Regelbeurteilungszeiträume im Rahmen eines …

    dazu etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 4.8.2004 - 1 B 753/04 -, vom 8. Juli 2003 - 1 B 349/03 -, Juris, und vom 14.5.2002 - 1 B 40/02 -, RiA 2003, 45 = NWVBl. 2003, 14, jeweils m.w.N.
  • OVG Saarland, 03.01.2025 - 1 B 172/24

    Unzulässige Auswahlentscheidung bei Verzicht auf Regelbeurteilung

    Vielmehr ginge ein solcher "Beförderungsstopp" letztlich in unbilliger Weise auch zu Lasten der eine Beförderung anstrebenden Beamten.[OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 8.7.2003 - 1 B 349/03 - Rn. 33, juris; Hessischer VGH, Beschl. v. 25.4.2022 - 1 B 2385/21 - Rn. 43, juris; siehe im Übrigen auch OVG des Saarlandes, Urt. v. 13.1.2022 - 1 A 74/21 - Rn. 46, juris, dort zum Bestand einer Beurteilung trotz Rechtswidrigkeit (Wesentlichkeitslehre) der das Beurteilungsverfahren regelnden Verwaltungsvorschriften; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 7.5.2019 - 2 A 15/17 - Rn. 38 juris, dort zu einer rechtsfehlerhaft unterbliebenen "Halbzeit-Beurteilung"][OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 8.7.2003 - 1 B 349/03 - Rn. 33, juris; Hessischer VGH, Beschl. v. 25.4.2022 - 1 B 2385/21 - Rn. 43, juris; siehe im Übrigen auch OVG des Saarlandes, Urt. v. 13.1.2022 - 1 A 74/21 - Rn. 46, juris, dort zum Bestand einer Beurteilung trotz Rechtswidrigkeit (Wesentlichkeitslehre) der das Beurteilungsverfahren regelnden Verwaltungsvorschriften; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 7.5.2019 - 2 A 15/17 - Rn. 38 juris, dort zu einer rechtsfehlerhaft unterbliebenen "Halbzeit-Beurteilung"].

    Ein (Verfahrens-)Fehler schlägt demgemäß nicht stets, sondern nur dann durch, wenn er seiner Art nach die Annahme stützt, der Auswahlentscheidung fehle eine hinreichende Orientierung an den materiellen Kriterien der Bestenauslese, und der Bewerber darüber hinaus durch diesen Fehler nachteilig in seiner Rechtsstellung betroffen wird.[OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2.4.2009 - 1 B 1833/08 - Rn. 29, juris, und v. 8.7.2003 - 1 B 349/03 - Rn. 32, juris][OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2.4.2009 - 1 B 1833/08 - Rn. 29, juris, und v. 8.7.2003 - 1 B 349/03 - Rn. 32, juris].

  • VGH Hessen, 25.04.2022 - 1 B 2385/21

    Aktualisierungsbedürfnis von Anlassbeurteilungen in einem reinen …

    Darüber hinaus ginge ein solchermaßen begründeter "Beförderungsstopp", dessen Ursachen schwerlich nachträglich zu heilen wären, auch zu Lasten der eine Beförderung anstrebenden Beamten und Beamtinnen (so OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2003 - 1 B 349/03 -, juris Rn. 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2006 - 1 B 523/06

    Notwendiger Begründungsumfang von dienstlichen Beurteilungen bei einem …

    Rn. 9 Vgl. etwa OVG NRW Beschlüsse vom 8. Juli 2003 - 1 B 349/03 -, JURIS; vom 10. Februar 2005 - 1 B 2403/04 - und vom 3. März 2005 - 1 B 2128/04 -.
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 5 ME 235/07

    Anspruch eines Beamten auf Neubescheidung einer auf einer fehlerhaften Grundlage …

    Fehler im Beurteilungsverfahren können demnach nur dann beachtlich sein, wenn sie sich auf den Inhalt der Beurteilung, also auf deren Aussagekraft in Bezug auf die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beamten auswirken können (ebenso OVG N-W, Beschl. v. 8.7.2003 - 1 B 349/03 -, NWVBl. 2005, 183 ; Thür. OVG, Beschl. 21.9.2005 - 2 EO 870/05 -, ThürVBl. 2006, 66).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2010 - 1 B 58/10

    Bewertungsmangel einer anlassbezogenen Beurteilung bei fehlender …

    Rn. 9 Vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 8. Juli 2003 - 1 B 349/03 -, NWVBl. 2005, 183 und vom 10. Februar 2005 - 1 B 2403/04 - und vom 3. März 2005 - 1 B 2128/04 - sowie vom 10. Juli 2006 - 1 B 523/06 -, IÖD 2007, 90 = ZBR 2007, 346.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2015 - 4 S 2375/14

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses bei Anfechtung einer aus Anlass eines …

    Der von der Beklagten praktizierte Verzicht auf die Erstellung von Regelbeurteilungen als Grundlage des Beurteilungssystems macht das Gesamtsystem daher rechtlich angreifbar (…s. allerdings zur Eignung bloßer Anlassbeurteilungen als Auswahlgrundlage bei fehlenden Regelbeurteilungen Senatsbeschluss vom 08.07.1991, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.07.2003 - 1 B 349/03 -, NWVBl 2005, 183; vgl. zur Zulässigkeit eines in einer Verwaltungsvorschrift bezogen auf konkrete Beurteilungsanlässe festgelegtes "Anlassbeurteilungssystem" mit einheitlichen Beurteilungszeiträumen OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.11.2013 - 2 A 10804/13 -, DÖD 2014, 95; Urteil vom 22.10.2008 - 2 A 10593/08 -, IÖD 2009, 122).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2007 - 4 S 3.07

    Auswahlentscheidung bei Beförderung - Vergleichbarkeit der Beurteilungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2006 - 1 B 1587/05
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2008 - 5 ME 34/08

    Anordnung einer erneuten Stellenausschreibung bei Nichtbewerbung von Frauen in …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2006 - 1 B 2103/05

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs ; Beachtlichkeit von Fehlern im …

  • VG München, 06.11.2008 - M 21 E 08.3303

    Konkurrentenstreit; Ausschreibungspflicht; dienstliche Beurteilung

  • VG Münster, 16.01.2013 - 4 L 454/12

    Besetzung und Beförderung eines Mitbewerbers bei Vorliegen einer Bewerbung um …

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