Rechtsprechung
| BVerwG, 28.03.2022 - 1 B 35.22 (1 VR 1.22) |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Ausbleibende Abschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers; Anrechnung von Zeiten der rechtswidrig ausbleibenden Erteilung (einer Duldung) als Voraufenthaltszeiten im Sinne von § 25b Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AufenthG
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Ausbleibende Abschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers; Anrechnung von Zeiten der rechtswidrig ausbleibenden Erteilung (einer Duldung) als Voraufenthaltszeiten im Sinne von § 25b Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AufenthG
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 12.03.2020 - 3 K 1440/19
- OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 A 386/20
- BVerwG, 28.03.2022 - 1 B 35.22 (1 VR 1.22)
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18
Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b …
Auszug aus BVerwG, 28.03.2022 - 1 B 35.22
Die sogenannte Verfahrensduldung ist keine eigene, im Aufenthaltsgesetz besonders geregelte Duldungsart, sondern muss ihre Grundlage in § 60a Abs. 2 AufenthG finden (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 - BVerwGE 167, 211 Rn. 24 ff. m.w.N.).Der aus den Gesetzesmaterialien ersichtliche Sinn und Zweck der mit § 25b AufenthG geschaffenen Bleiberechtsregelung für gut integrierte, gegenwärtig geduldete Ausländer gebietet ebenfalls keine Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Personen, die während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet überwiegend oder gar ausschließlich geduldet waren (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 - BVerwGE 167, 211 Rn. 37).
Aus der weiten Fassung dieser anrechenbaren Voraufenthalte, die auch den unrechtmäßigen, aber geduldeten sowie den asylverfahrensbezogenen, gestatteten Aufenthalt einbezieht, folgt, dass der Gesetzgeber alle Voraufenthaltszeiten angerechnet wissen will, die von einem aufenthaltsregelnden Verwaltungsakt gedeckt waren oder in denen eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unzulässig war (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 - BVerwGE 167, 211 Rn. 41).
Rn. 12 Die von der Beschwerde geltend gemachte verdeckte Divergenz (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. September 2005 - 1 B 12.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 316 Rn. 4 ff. und vom 19. Januar 2022 - 1 B 83.21 - juris), nach der das Oberverwaltungsgericht zwar im Obersatz vom maßgeblichen Bezugspunkt für das Vorliegen eines ununterbrochenen Aufenthalts (im Sinne von § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG) mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 - (BVerwGE 167, 211 Rn. 23 und 34) im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (hier dem 9. Dezember 2021) ausgegangen sei, dann aber einen anderen Zeitpunkt (hier den 21. Juni 2018) zugrunde gelegt habe, liegt nicht vor.
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 28.03.2022 - 1 B 35.22
Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).Rn. 11 Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- oder des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die dortige Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
- BVerwG, 07.09.2005 - 4 B 49.05
Gericht der Hauptsache; Nichtabhilfebeschluss, verfrühter; FFH-Gebiet, …
Auszug aus BVerwG, 28.03.2022 - 1 B 35.22
Auch wenn mit der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde noch kein Hauptsacheverfahren in Form der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig wird, wird es mit der Nichtabhilfeentscheidung des Berufungsgerichts zum Gericht der Hauptsache (BVerwG, Beschluss vom 7. September 2005 - 4 B 49.05 - BVerwGE 124, 201 m.w.N. zu einem Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO).
- BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06
Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen" …
Auszug aus BVerwG, 28.03.2022 - 1 B 35.22
Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. …und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m.w.N.). - BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte …
Auszug aus BVerwG, 28.03.2022 - 1 B 35.22
Rn. 12 Die von der Beschwerde geltend gemachte verdeckte Divergenz (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. September 2005 - 1 B 12.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 316 Rn. 4 ff. und vom 19. Januar 2022 - 1 B 83.21 - juris), nach der das Oberverwaltungsgericht zwar im Obersatz vom maßgeblichen Bezugspunkt für das Vorliegen eines ununterbrochenen Aufenthalts (im Sinne von § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG) mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 - (…BVerwGE 167, 211 Rn. 23 und 34) im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (hier dem 9. Dezember 2021) ausgegangen sei, dann aber einen anderen Zeitpunkt (hier den 21. Juni 2018) zugrunde gelegt habe, liegt nicht vor. - BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15
Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache …
Auszug aus BVerwG, 28.03.2022 - 1 B 35.22
Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m.w.N.). - BVerwG, 15.09.2005 - 1 B 12.05
Begriff der politischen Verfolgung auf Grund der sexuellen Veranlagung eines …
Auszug aus BVerwG, 28.03.2022 - 1 B 35.22
Rn. 12 Die von der Beschwerde geltend gemachte verdeckte Divergenz (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. September 2005 - 1 B 12.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 316 Rn. 4 ff. und vom 19. Januar 2022 - 1 B 83.21 - juris), nach der das Oberverwaltungsgericht zwar im Obersatz vom maßgeblichen Bezugspunkt für das Vorliegen eines ununterbrochenen Aufenthalts (im Sinne von § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG) mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 - (…BVerwGE 167, 211 Rn. 23 und 34) im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (hier dem 9. Dezember 2021) ausgegangen sei, dann aber einen anderen Zeitpunkt (hier den 21. Juni 2018) zugrunde gelegt habe, liegt nicht vor.
- VGH Hessen, 10.04.2025 - 3 B 478/25
Anspruch auf Ausstellung einer Duldung bei Nichtbetreiben der Abschiebung
Diese Rechtsstellung hat ein Ausländer nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts inne, wenn ihm eine rechtswirksame Duldung erteilt worden ist, oder wenn er einen Rechtsanspruch auf Duldung hat (zu § 25b AufenthG vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2022 - 1 B 35.22 -, juris Rn. 8;… Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 -, juris Rn. 24).Da die Behörde bei Vorliegen dieser Voraussetzungen verpflichtet ist, dem Ausländer eine Duldung von Amts wegen zu erteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2022 - 1 B 35.22 -, juris Rn. 8), kann es diesem nicht zum Nachteil gereichen, wenn sie dieser Pflicht im Einzelfall trotz Vorliegens der Voraussetzungen nicht nachkommt und den Aufenthalt lediglich faktisch duldet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2022 - 1 B 35.22 -, juris Rn. 8;… Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 -, juris Rn. 24).
- VGH Hessen, 04.10.2022 - 3 B 523/22
Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden
Mit seiner Entscheidung vom 28.03.2022 (BVerwG, Beschluss vom 28.03.2022 - 1 B 35/22 -, juris) bekräftigt das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige Rechtsprechung, dass ein Ausländer geduldet ist, wenn ihm eine rechtswirksame Duldung erteilt worden ist, oder wenn er einen Rechtsanspruch auf Duldung hat.Aus der weiten Fassung dieser anrechenbaren Voraufenthalte, die auch den unrechtmäßigen, aber geduldeten sowie den asylverfahrensbezogenen, gestatteten Aufenthalt einbeziehe, folge, dass der Gesetzgeber alle Voraufenthaltszeiten angerechnet wissen wolle, die von einem aufenthaltsregelnden Verwaltungsakt gedeckt seien oder in denen eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unzulässig gewesen sei (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.03.2022 - 1 B 35/22 -, juris Rdnr. 8 m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2026 - 18 A 1137/23 Rn. 153 vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 28. März 2022 - 1 B 35.22 -, juris, Rn. 13,.
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 2 M 69/22
Kein Abschiebungsschutz bis zu einer abschließenden Entscheidung über einen …
Aus der weiten Fassung dieser anrechenbaren Voraufenthalte, die auch den unrechtmäßigen, aber geduldeten sowie den asylverfahrensbezogenen, gestatteten Aufenthalt einbezieht, folgt, dass der Gesetzgeber alle Voraufenthaltszeiten angerechnet wissen will, die von einem aufenthaltsregelnden Verwaltungsakt gedeckt waren oder in denen eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unzulässig war (BVerwG…, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 - a.a.O. Rn. 41; Beschluss vom 28. März 2022 - 1 B 35.22 - juris Rn. 8). - VGH Baden-Württemberg, 30.04.2025 - 11 S 1157/24
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Nachweis der nachhaltigen Integration; …
Rn. 43 Der geduldete, gestattete oder von einer Aufenthaltserlaubnis gedeckte Voraufenthalt muss sich auf mindestens sechs bzw. vier Jahre belaufen und grundsätzlich ununterbrochen bis hin zum maßgeblichen Zeitpunkt fortdauern (BVerwG, Beschluss vom 28.03.2022 - 1 B 35.22 - juris Rn. 13;… Urteil vom 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 34). - OVG Hamburg, 10.04.2024 - 6 Bs 10/24
Begriff der Duldung eines Ausländers
Rn. 14 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Ausländer geduldet, wenn ihm eine rechtswirksame Duldung erteilt worden ist, oder wenn er einen Rechtsanspruch auf Duldung hat (zu § 25b AufenthG vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.3.2022, 1 B 35.22, juris Rn. 8;… Urt. v. 18.12.2019, 1 C 34.18, BVerwGE 167, 211, juris Rn. 24 und Rn. 41).Da die Behörde bei Vorliegen dieser Voraussetzungen verpflichtet ist, dem Ausländer eine Duldung von Amts wegen zu erteilen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.3.2000, 1 C 23.99, BVerwGE 111, 62, juris), kann es diesem nicht zum Nachteil gereichen, wenn sie dieser Pflicht im Einzelfall trotz Vorliegens der Voraussetzungen nicht nachkommt und den Aufenthalt lediglich faktisch duldet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.3.2022, 1 B 35.22, juris Rn. 8;… Urt. v. 18.12.2019, 1 C 34.18, BVerwGE 167, 211, juris Rn. 24).
- OVG Hamburg, 27.11.2024 - 6 Bs 146/24
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung; …
Rn. 23 (aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Ausländer geduldet, wenn ihm eine rechtswirksame Duldung erteilt worden ist, oder wenn er einen Rechtsanspruch auf Duldung hat (zu § 25b AufenthG vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.3.2022, 1 B 35.22, juris Rn. 8;… Urt. v. 18.12.2019, 1 C 34.18, BVerwGE 167, 211, juris Rn. 24 und Rn. 41).Da die Behörde bei Vorliegen dieser Voraussetzungen verpflichtet ist, dem Ausländer eine Duldung von Amts wegen zu erteilen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.3.2000, 1 C 23.99, BVerwGE 111, 62, juris), kann es diesem nicht zum Nachteil gereichen, wenn sie dieser Pflicht im Einzelfall trotz Vorliegens der Voraussetzungen nicht nachkommt und den Aufenthalt lediglich faktisch duldet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.3.2022, 1 B 35.22, juris Rn. 8;… Urt. v. 18.12.2019, 1 C 34.18, BVerwGE 167, 211, juris Rn. 24).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2024 - 18 B 626/24
Rechtsstreitigkeit über Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz zum Vollzug einer …
Rn. 81 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2022 - 1 B 35.22 -, juris, Rn. 8, und Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 -, juris, Rn. 29 f.; siehe auch Bay. VGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2023 - 19 CE 22.2514 -, juris, Rn. 8, und vom 15. November 2002 - 10 CE 02.1467 -, juris, Rn. 5 (in letzterer Entscheidung ausdrücklich zwischen dem Streitgegenstand des Eil- und des Hauptsacheverfahrens im Falle einer Verfahrensduldung differenzierend). - VG Schleswig, 28.08.2025 - 11 B 110/24 Da die Behörde bei Vorliegen dieser Voraussetzungen verpflichtet ist, dem Ausländer eine Duldung von Amts wegen zu erteilen, kann es diesem nicht zum Nachteil gereichen, wenn sie dieser Pflicht im Einzelfall trotz Vorliegens der Voraussetzungen nicht nachkommt und den Aufenthalt lediglich faktisch duldet (BVerwG, Beschl. v. 28.03.2022 - 1 B 35.22 -, juris Rn. 8;… BVerwG, Urt. v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 -, juris Rn. 24;… Zühlcke, in: HTK-AuslR / § 25b AufenthG / zu Abs. 1, Stand: 08.07.2025, Rn. 88, 89).
- VG Ansbach, 07.05.2026 - AN 5 S 26.606
Ausländerrechts, Aufenthaltserlaubnis, Abschiebungsandrohung, Prozesskostenhilfe, …
Maßgeblicher Zeitpunkt im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (vgl. BVerwG, B.v. 28.3.2022 - 1 B 35/22 - juris Rn. 13;… U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 19, Rn. 23). - VGH Hessen, 30.06.2022 - 3 B 1155/21
Keine Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 25b AufenthG auf Personen, die …
- VGH Baden-Württemberg, 11.11.2024 - 11 S 1747/24
Rechtsmittelausschluss bei vorläufiger Rechtsstreitigkeit über Maßnahmen zur …
- VG Osnabrück, 17.04.2026 - 7 B 68/25
Duldung; Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses; Duldung …
- VG Regensburg, 20.05.2026 - RN 9 S 26.1206
Chancen-Aufenthaltsrecht, Fiktionswirkung, Lebensunterhaltssicherung, …
- VG München, 26.07.2022 - M 4 K 19.357
Rechtmäßige Rücknahme eines zuvor durch Täuschung erschlichenen Aufenthaltstitels
- VGH Bayern, 19.07.2024 - 19 ZB 24.880
Kein Anspruch auf Erteilung einer Duldung
- VGH Bayern, 17.04.2023 - 10 CE 23.486
Kein Anspruch auf Erteilung einer Verfahrensduldung
- VGH Bayern, 19.07.2024 - 19 ZB 24.882
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis
- VGH Bayern, 19.07.2024 - 19 ZB 24.881
Verwaltungsgerichte, Bundsverwaltungsgericht, Verwaltungsgerichtsurteile, …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.11.2025 - 2 LZ 346/25
Zeitraum des Untertauchens keine anrechnungsfähige Voraufenthaltszeit
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