Rechtsprechung
| BVerwG, 27.12.2001 - 1 B 361.01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Gebot weiterer Sachverhaltsaufklärung nach Veränderung der politischen Ausgangslage in Äthiopien - Gebot erneuter Anhörungsmitteilung bei Stellung weiterer Beweisanträge - Darlegungsumfang bei Antrag auf Sachverständigenbeweis - Verletzung rechtlichen Gehörs durch ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 03.07.2001 - 9 B 98.35737
- BVerwG, 27.12.2001 - 1 B 361.01
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99
Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge; …
Auszug aus BVerwG, 27.12.2001 - 1 B 361.01
Dieser Beweisantrag war auch nicht etwa völlig unsubstantiiert (zu den herabgesetzten Anforderungen an die Substantiierung eines Antrags auf Sachverständigenbeweis vgl. Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - InfAuslR 2000, 412 = Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60) oder nach der insoweit maßgeblichen Auffassung des Berufungsgerichts offensichtlich entscheidungsunerheblich, wie die Ausführungen in dem angefochtenen Beschluss zu der Lage in Äthiopien nach den "massiven Polizeieinsätzen am 17. und 18. April dieses Jahres" (BA S. 14) belegen.Im Übrigen lässt der angefochtene Beschluss auch sonst nichts dafür erkennen, dass das Berufungsgericht dem Beweisbegehren der Kläger eigene Sachkunde entgegenhalten und damit das ihm gemäß § 98 VwGO in entsprechender Anwendung des § 412 ZPO bei der Entscheidung über die Einholung eines (weiteren) Sachverständigengutachtens zustehende tatrichterliche Ermessen (vgl. hierzu Beschluss vom 27. März 2000, a.a.O.) ausüben wollte.
- BVerwG, 19.04.1999 - 8 B 150.98
Auszug aus BVerwG, 27.12.2001 - 1 B 361.01
Unabhängig hiervon hätte das Berufungsgericht in dem angefochtenen Beschluss jedenfalls darlegen müssen, aus welchen prozessrechtlichen Gründen es dem Beweisantrag nicht nachzugehen brauchte (auch insoweit stRspr;… Beschluss vom 14. April 2000, a.a.O.; Beschluss vom 19. April 1999 - BVerwG 8 B 150.98 - NVwZ-RR 1999, 537 = Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 37).Der angefochtene Beschluss beruht auf dem Verfahrensmangel, denn es verletzt den Anspruch der Kläger auf Gewährung rechtlichen Gehörs, weil das Berufungsgericht in dem ohne mündliche Verhandlung nach § 130 a VwGO ergangenen Beschluss nicht zu erkennen gibt, dass es den Beweisantrag der Kläger zur Kenntnis genommen und auf seine Rechtserheblichkeit geprüft hat (Art. 103 Abs. 1 GG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO - vgl. dazu Beschluss vom 19. April 1999, a.a.O.).
- BVerwG, 14.04.2000 - 9 B 92.00
Verletzung des Grundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs - Unterlassene …
Auszug aus BVerwG, 27.12.2001 - 1 B 361.01
Diesen neuen Beweisantrag hätte das Berufungsgericht - was von der Beschwerde allerdings nicht gerügt wird - entweder zum Gegenstand einer erneuten Anhörungsmitteilung nach § 130 a Satz 2 i.V.m. § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO machen müssen oder es hätte in dem angefochtenen Beschluss darlegen müssen, weshalb es ausnahmsweise ohne einen solchen Hinweis im vereinfachten Berufungsverfahren entscheiden durfte (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 14. April 2000 - BVerwG 9 B 92.00 - AuAS 2000, 123; Beschluss vom 7. Juni 1999 - BVerwG 9 B 242.99 - InfAuslR 1999, 475; Beschluss vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 16).Unabhängig hiervon hätte das Berufungsgericht in dem angefochtenen Beschluss jedenfalls darlegen müssen, aus welchen prozessrechtlichen Gründen es dem Beweisantrag nicht nachzugehen brauchte (auch insoweit stRspr; Beschluss vom 14. April 2000, a.a.O.; Beschluss vom 19. April 1999 - BVerwG 8 B 150.98 - NVwZ-RR 1999, 537 = Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 37).
- BVerwG, 18.06.1996 - 9 B 140.96
Verwaltungsprozeßrecht: Rechtliches Gehör und Beweisaufnahme im vereinfachten …
Auszug aus BVerwG, 27.12.2001 - 1 B 361.01
Diesen neuen Beweisantrag hätte das Berufungsgericht - was von der Beschwerde allerdings nicht gerügt wird - entweder zum Gegenstand einer erneuten Anhörungsmitteilung nach § 130 a Satz 2 i.V.m. § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO machen müssen oder es hätte in dem angefochtenen Beschluss darlegen müssen, weshalb es ausnahmsweise ohne einen solchen Hinweis im vereinfachten Berufungsverfahren entscheiden durfte (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 14. April 2000 - BVerwG 9 B 92.00 - AuAS 2000, 123; Beschluss vom 7. Juni 1999 - BVerwG 9 B 242.99 - InfAuslR 1999, 475; Beschluss vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 16). - BVerwG, 14.07.1999 - 9 B 3.99
Verletzung des rechlichen Gehörs durch Einbeziehung von Erkenntnissen aus …
Auszug aus BVerwG, 27.12.2001 - 1 B 361.01
Denn sie waren nicht in das Verfahren eingeführt worden (vgl. Beschluss vom 17. Juni 1999 - BVerwG 9 B 275.99 - Beschluss vom 14. Juli 1999 - BVerwG 9 B 3.99 - jeweils unveröffentlicht). - BVerwG, 07.06.1999 - 9 B 242.99
Aufhebung der Nichtzulassung der Revision - Beanstandung der Verbescheidung eines …
Auszug aus BVerwG, 27.12.2001 - 1 B 361.01
Diesen neuen Beweisantrag hätte das Berufungsgericht - was von der Beschwerde allerdings nicht gerügt wird - entweder zum Gegenstand einer erneuten Anhörungsmitteilung nach § 130 a Satz 2 i.V.m. § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO machen müssen oder es hätte in dem angefochtenen Beschluss darlegen müssen, weshalb es ausnahmsweise ohne einen solchen Hinweis im vereinfachten Berufungsverfahren entscheiden durfte (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 14. April 2000 - BVerwG 9 B 92.00 - AuAS 2000, 123; Beschluss vom 7. Juni 1999 - BVerwG 9 B 242.99 - InfAuslR 1999, 475; Beschluss vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 16). - BVerwG, 17.06.1999 - 9 B 275.99
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Regionale Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 27.12.2001 - 1 B 361.01
Denn sie waren nicht in das Verfahren eingeführt worden (vgl. Beschluss vom 17. Juni 1999 - BVerwG 9 B 275.99 - Beschluss vom 14. Juli 1999 - BVerwG 9 B 3.99 - jeweils unveröffentlicht).
- OVG Sachsen, 03.03.2020 - 6 A 593/18
Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Fragen der doppelten …
Denn der positiv verstandene Beweisantrag hinsichtlich der eritreischen Staatsangehörigkeit war für das Verwaltungsgericht, dessen Rechtsauffassung insoweit maßgeblich ist (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 27. Dezember 2001 - 1 B 361.01 -, juris Rn. 4), nicht entscheidungserheblich (vgl. oben 1 aa). - BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 10.06
Verfahrensrecht, rechtliches Gehör, Sachaufklärungspflicht, Aserbaidschan, …
Rn. 10 b) Der beschließende Senat hat das Berufungsgericht bereits in dem ersten Zurückverweisungsbeschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 B 198.02 - darauf hingewiesen, dass es Beweisanträge, denen es ohne Begründung in der Anhörungsmitteilung nach § 130a VwGO nicht nachkommt, in der später ergehenden Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren grundsätzlich bescheiden und dabei die Ablehnung begründen muss (unter Hinweis auf den Beschluss vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 5; vgl. ferner etwa Beschluss vom 27. Dezember 2001 - BVerwG 1 B 361.01 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 56). - BVerwG, 14.06.2006 - 1 B 49.06
Irak, Christen, Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht, rechtliches Gehör, …
Dem Beschluss lässt sich aber nicht entnehmen, dass das Oberverwaltungsgericht hierzu auch den im Schriftsatz vom 22. Dezember 2004 enthaltenen Beweisantrag zur Kenntnis genommen und aus welchen Gründen es die beantragte weitere Aufklärung für entbehrlich gehalten hat (zur Behandlung von Beweisanträgen im vereinfachten Berufungsverfahren nach § 130a VwGO vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 4. April 2003 - BVerwG 1 B 244.02 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 62; Beschluss vom 27. Dezember 2001 - BVerwG 1 B 361.01 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 56 m.w.N.).
- BVerwG, 03.06.2006 - 1 B 132.05
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § …
regelmäßig erforderlich ist (vgl. etwa Beschluss vom 27. Dezember 2001 - BVerwG 1 B 361.01 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 56 m.w.N.). - BVerwG, 26.11.2003 - 4 B 89.03
Voraussetzungen der Entscheidung über eine Berufung ohne mündliche Verhandlung - …
Vielmehr muss es im Rahmen der Sachentscheidung darlegen, aus welchen prozessrechtlichen Erwägungen es sich erübrigte, ihm weiter nachzugehen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 1999 - BVerwG 8 B 150.98 - und vom 27. Dezember 2001 - BVerwG 1 B 361.01 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nrn. 37 und 56). - BVerwG, 22.12.2004 - 1 B 158.04
Revision, rechtliches Gehör, Beweisantrag, Ablehnung
Der angegriffene Beschluss lässt aber nicht erkennen, dass das Oberverwaltungsgericht auch den im Schriftsatz vom 8. April 2004 enthaltenen Beweisantrag zur Kenntnis genommen und beschieden hat (zur Behandlung von Beweisanträgen im vereinfachten Berufungsverfahren nach § 130 a VwGO vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 4. April 2003 - BVerwG 1 B 244.02 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 62; Beschluss vom 27. Dezember 2001 - BVerwG 1 B 361.01 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 56 m.w.N.). - BVerwG, 12.12.2002 - 3 B 165.02
Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht wegen Unterlassung einer zweiten …
Daher kann dahinstehen, ob es sich insoweit um einen förmlichen Beweisantrag gehandelt hat, welcher nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Beschluss vom 27. Dezember 2001 - BVerwG 1 B 361.01 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 56) eine sog. weitere Anhörungsmitteilung erfordern kann, oder ob lediglich eine allgemeinkundige Tatsache im Sinne des § 291 ZPO im Verfahren verwertet worden ist; dass das Oberverwaltungsgericht mit dem In-Kraft-Treten der vorgenannten Verordnung teilweise andere Erwartungen verbindet als der Kläger, zwang - abgesehen davon, dass die diesbezüglichen Aussagen des Oberverwaltungsgerichts ohnehin nur einen abrundenden Charakter aufweisen - nicht zu einer weiteren Anhörungsmitteilung. - BVerwG, 24.05.2006 - 1 PKH 5.06
Voraussetzung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Hilfsantrag als Gegenstand …
Der beschließende Senat hat das Berufungsgericht bereits in dem ersten Zurückverweisungsbeschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 B 198.02 - darauf hingewiesen, dass es Beweisanträge, denen es ohne Begründung in der Anhörungsmitteilung nach § 130a VwGO nicht nachkommt, in der später ergehenden Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren grundsätzlich bescheiden und dabei die Ablehnung begründen muss (unter Hinweis auf den Beschluss vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 5; vgl. ferner etwa Beschluss vom 27. Dezember 2001 - BVerwG 1 B 361.01 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 56).
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