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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 29.09.2009 - 1 B 363/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10754
OVG Sachsen, 29.09.2009 - 1 B 363/09 (https://dejure.org/2009,10754)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.09.2009 - 1 B 363/09 (https://dejure.org/2009,10754)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. September 2009 - 1 B 363/09 (https://dejure.org/2009,10754)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47 Abs. 6
    Normenkontrolle; vorläufiger Rechtsschutz; Dringlichkeit; schwerer Nachteil; wichtige Gründe

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 6
    Begründung eines Eilantrags mit der Behauptung der existenziellen wirtschaftlichen Bedeutung der kurzfristigen Realisierung fünf beantragter Windenergieanlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines Eilantrags mit der Behauptung der existenziellen wirtschaftlichen Bedeutung der kurzfristigen Realisierung fünf beantragter Windenergieanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.09.2009 - 1 B 363/09
    Dem Plan muss ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zugrunde liegen, das den allgemeinen Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebotes gerecht wird (BVerwG, Urt. v. 24.1.2008, NVwZ 2008, 559, SächsOVG, Urt. v. 7.4.2005 - 1 D 2/03).

    Je geringer die Flächen sind, die für eine Windenergienutzung ausgewiesen werden, desto sorgfältiger muss geprüft werden, wie groß auch die Zonen zu halten sind, in denen Windenergieanlagen im Abstand zu Siedlungsgebieten nicht errichtet werden dürfen (BVerwG, Urt. v. 24.1.2008, a. a. O.).

  • BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.09.2009 - 1 B 363/09
    § 47 Abs. 6 VwGO stellt an die Aussetzung des Vollzugs einer (untergesetzlichen) Norm erheblich strengere Anforderungen, als § 123 VwGO sie sonst an den Erlass einer einstweiligen Anordnung stellt (BVerwG, Beschl. v. 18.5.1998, NVwZ 1998, 1065; SächsOVG, Beschl. v. 27.9.2007 - 3 BS 100/07 - OVG NRW, Beschl. v. 25.1.2008, BauR 2008, 962 = NuR 2008, 210).
  • OVG Sachsen, 07.04.2005 - 1 D 2/03

    Abwägung, Ausschlusskriterien, Eignungsgebiet, Landesplanung, Parzellenschärfe, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.09.2009 - 1 B 363/09
    Dem Plan muss ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zugrunde liegen, das den allgemeinen Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebotes gerecht wird (BVerwG, Urt. v. 24.1.2008, NVwZ 2008, 559, SächsOVG, Urt. v. 7.4.2005 - 1 D 2/03).
  • OVG Sachsen, 01.07.2011 - 1 C 25/08

    Wiksamkeit der Ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südwestsachsen; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.09.2009 - 1 B 363/09
    Die Antragstellerin hat am 1.10.2008 beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einen Normenkontrollantrag gegen die Regionalplanfortschreibung angebracht (1 C 25/08).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2008 - 7 B 1743/07

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.09.2009 - 1 B 363/09
    § 47 Abs. 6 VwGO stellt an die Aussetzung des Vollzugs einer (untergesetzlichen) Norm erheblich strengere Anforderungen, als § 123 VwGO sie sonst an den Erlass einer einstweiligen Anordnung stellt (BVerwG, Beschl. v. 18.5.1998, NVwZ 1998, 1065; SächsOVG, Beschl. v. 27.9.2007 - 3 BS 100/07 - OVG NRW, Beschl. v. 25.1.2008, BauR 2008, 962 = NuR 2008, 210).
  • OVG Sachsen, 09.04.2008 - 1 BS 448/07

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans für ein erweitertes Wohngebiet; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.09.2009 - 1 B 363/09
    Ein "anderer wichtiger Grund" i. S. v. § 47 Abs. 6 VwGO, der den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigt, liegt vor, wenn sich der Regionalplan im Rahmen der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur möglichen und gebotenen summarischen Prüfung als offensichtlich rechtswidrig erweist (vgl. z. B.: SächsOVG, Beschl. v. 9.4.2008 - 1 BS 448/07).
  • OVG Sachsen, 27.09.2007 - 3 BS 100/07

    Alkoholabgabeverbot in der Äußeren Neustadt bleibt in Kraft

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.09.2009 - 1 B 363/09
    § 47 Abs. 6 VwGO stellt an die Aussetzung des Vollzugs einer (untergesetzlichen) Norm erheblich strengere Anforderungen, als § 123 VwGO sie sonst an den Erlass einer einstweiligen Anordnung stellt (BVerwG, Beschl. v. 18.5.1998, NVwZ 1998, 1065; SächsOVG, Beschl. v. 27.9.2007 - 3 BS 100/07 - OVG NRW, Beschl. v. 25.1.2008, BauR 2008, 962 = NuR 2008, 210).
  • VGH Hessen, 05.02.2015 - 4 B 1756/14

    Normenkontrolleilantrag gegen Bebauungsplan für Büro und Wohngebäude samt …

    Die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen so schwer wiegen, dass der Erlass unabweisbar erscheint (Sächsisches OVG, Beschluss vom 29. September 2009 - 1 B 363/09 -, juris).

    Rn. 20 Aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten kann die Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans sein, wenn dieser sich nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen aber auch ausreichenden summarischen Prüfung als offensichtlich rechtsfehlerhaft erweist und seine Umsetzung den jeweiligen Antragsteller - unterhalb der Schwelle des schweren Nachteils - konkret so beeinträchtigt, dass die einstweilige Anordnung deshalb dringend geboten ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 2 B 1216/12.NE -, m.w.N, juris; Hessischer VGH, Beschlüsse vom 26. November 1999 - 4 NG 1902/99 -, ESVGH 50, 131, vom 22. April 2003 - 9 NG 561/03 -, BRS 66 Nr. 67 und vom 21. Dezember 2012 - 4 B 1432/12.N - Sächsisches OVG, Beschluss vom 29. September 2009 - 1 B 363/09 -, juris).

  • OVG Sachsen, 19.07.2012 - 1 C 40/11

    Regionalplan, Windenergieanlage, Konzentrationsflächenplanung, Vorranggebiet, …

    Rn. 9 Die Antragstellerin hat am 27. Oktober 2011 den vorliegenden Normenkontrollantrag gestellt, zu dessen Begründung sie unter ergänzender Bezugnahme auf ihr Vorbringen im vorangegangenen Normenkontrollverfahren 1 C 25/08 (nebst Eilverfahren 1 B 363/09) vorträgt, für die Zulässigkeit des Antrags komme es - entgegen den Ausführungen des Antragsgegners - weder hinsichtlich der Antragsbefugnis noch des Rechtsschutzinteresses darauf an, ob die Antragstellerin im Obsiegensfall einen Anspruch auf Erteilung der von ihr beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für WEA habe.

    Diese Akten und die Gerichtsakten der vorangegangenen Verfahren 1 C 25/08 und 1 B 363/09 sowie des Eilverfahrens 1 B 299/11 waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • OVG Sachsen, 01.07.2011 - 1 C 25/08

    Wiksamkeit der Ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südwestsachsen; …

    23 Ein Eilantrag der Antragstellerin blieb ohne Erfolg (Senatsbeschl. v. 29. September 2009 - 1 B 363/09 - ).
  • VGH Hessen, 25.09.2018 - 3 B 1684/18

    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes durch nach § 3 …

    Aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten kann die Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes sein, wenn dieser sich nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung als offensichtlich rechtsfehlerhaft erweist und seine Umsetzung den jeweiligen Antragsteller - unterhalb der Schwelle des schweren Nachteils - konkret so beeinträchtigt, dass die einstweilige Anordnung deshalb dringend geboten ist (vgl. st. Rspr. beider Bausenate des Hess. VGH, vgl. Beschl. v. 26.11.1999 - 4 NG 1902/99 -, ESVGH 50, 131, v. 22.04.2003 - 9 NG 561/03 -, BRS 66 Nr. 67 und v. 21.12.2012 - 4 B 1432/12.N -, v. 29.10.2013 - 3 B 682/13.N -, v. 05.02.2015 - 4 B 1756/14.N -, Sächsisches OVG, Beschl. v. 29.11.2009 - 1 B 363/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 08.09.2020 - 4 B 28/20

    Naturschutzgebiet; Vogelschutzgebiet; strategische Umweltprüfung; …

    Dabei sind insbesondere auch die Folgen für den Antragsteller, die Allgemeinheit und für Dritte, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag aber Erfolg hätte, abzuwägen gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber keinen Erfolg hätte (…vgl. Senatsbeschl. v. 20. Dezember 2013 - 4 B 504/13 -, juris Rn. 2;… Senatsbeschl. v. 10. Juli 2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20; SächsOVG Beschl. v. 29. September 2009 - 1 B 363/09 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 05.05.2015 - 1 B 84/15

    Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; "anderer wichtiger Grund"; …

    Bei der Entscheidung ist ein strenger Maßstab anzulegen, da § 47 Abs. 6 VwGO ver- 17 langt, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten sein muss (Senatsbeschl. v. 29. September 2009 - 1 B 363/09 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 28.01.2014 - 5 B 5/14

    Kurtaxe, einstweilige Anordnung (abgelehnt), Satzung der Landeshauptstadt …

    Abgesehen von diesem Ausnahmefall sind allein die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber erfolglos bliebe (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. September 2010 - 2 B 238/10 -, juris Rn. 37 m. w. N.; Beschl. v. 29. September 2009 - 1 B 363/09 -, juris Rn. 2;… Beschl. v. 9. April 2008 - 1 BS 448/07 -, juris Rn. 4;… Beschl. v. 27. September 2007 - 3 BS 100/07 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 20.12.2013 - 4 B 504/13

    Fernwärmesatzung, Normenkontrolle, einstweiliger Rechtsschutz, Interessen- und …

    Dabei sind insbesondere auch die Folgen für den Antragsteller, die Allgemeinheit und für Dritte, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag aber Erfolg hätte, abzuwägen gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber keinen Erfolg hätte (…Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 47 Rn. 148, 152 ff., jeweils m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 29. September 2009 - 1 B 363/09 -, juris Rn. 2).
  • VG Frankfurt/Main, 25.11.2013 - 8 L 4158/13

    Baugenehmigung

    Rn. 15 28 Aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten kann die Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans sein, wenn dieser sich nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen aber auch ausreichenden summarischen Prüfung als offensichtlich rechtsfehlerhaft erweist und seine Umsetzung den jeweiligen Antragsteller -unterhalb der Schwelle des schweren Nachteils - konkret so beeinträchtigt, dass die einstweilige Anordnung deshalb dringend geboten ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vorn 10.1.2013 - 2 B 1216/12.NE - m.w.N, juris; Hess.VGH, Beschluss vom 26.11.1999 - NG 1902/99 - juris; Hess.VGH, Beschluss vom 22.4.2003 - 9 NG 561/03 - juris; Hess.VGH, Beschluss vom 21.12.2012 - 4 B 1432/12.N; Sächsisches OVG, Beschluss vom 29.9.2009 - 1 B 363/09 - juris).
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