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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.08.2015 - 1 B 37.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23206
BVerwG, 11.08.2015 - 1 B 37.15 (https://dejure.org/2015,23206)
BVerwG, Entscheidung vom 11.08.2015 - 1 B 37.15 (https://dejure.org/2015,23206)
BVerwG, Entscheidung vom 11. August 2015 - 1 B 37.15 (https://dejure.org/2015,23206)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Gegenwärtige Gefährlichkeit bei fehlender Darlegung der Abkehr vom Terrorismus

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 Nr 5 Halbs 2 AufenthG
    Gegenwärtige Gefährlichkeit bei fehlender Darlegung der Abkehr vom Terrorismus

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 Nr 5 Halbs 2 AufenthG
    Gegenwärtige Gefährlichkeit bei fehlender Darlegung der Abkehr vom Terrorismus

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Voraussetzungen für die Annahme des Tatbestandsmerkmals der gegenwärtigen Gefährlichkeit im Sinne des § 54 Nr. 5 Halbs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Voraussetzungen für die Annahme des Tatbestandsmerkmals der gegenwärtigen Gefährlichkeit im Sinne des § 54 Nr. 5 Halbs. 2 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (64)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 30.01.2014 - 5 B 44.13

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers; …

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2015 - 1 B 37.15
    Rn. 3 Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch nicht geklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2014 - 5 B 44.13 - juris, vom 28. April 2015 - 1 B 20.15 - und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Soweit sich die Vorinstanz mit der Frage beschäftigt hat, gehört zu der erforderlichen Durchdringung des Prozessstoffs die Erörterung sämtlicher Gesichtspunkte, die im Einzelfall für die Zulassung der Revision rechtliche Bedeutung haben (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 5 B 44.13 - juris Rn. 2).

  • BVerwG, 08.12.2005 - 1 B 37.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die …

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2015 - 1 B 37.15
    Der Zulassungsgrund der Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 - und vom 21. Juni 1995 - 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht (oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht) in der Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 - und vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342).

  • BVerwG, 11.01.2012 - 8 PKH 8.11

    Anforderung an einen Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2015 - 1 B 37.15
    Es gehört zu der den Tatsachengerichten durch § 108 Abs. 1 VwGO übertragenen Aufgabe, sich im Wege der freien Beweiswürdigung seine Überzeugung von dem entscheidungserheblichen Sachverhalt zu bilden (BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 8 PKH 8.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 72).

    Diese Verstöße gegen den Überzeugungsgrundsatz können als Verfahrensmängel gerügt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2010 - 8 B 23.10 - juris; vom 17. Mai 2011 - 8 B 88.10 - juris und vom 11. Januar 2012 - 8 PKH 8.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 72).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2015 - 1 B 37.15
    Rn. 3 Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch nicht geklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2014 - 5 B 44.13 - juris, vom 28. April 2015 - 1 B 20.15 - und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches …

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2015 - 1 B 37.15
    Rn. 6 Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass eine gegenwärtige Gefährlichkeit im Sinne des § 54 Nr. 5 Halbs. 2 AufenthG auch auf länger zurückliegende Aktivitäten des Klägers gestützt werden kann, wenn eine persönliche Distanzierung von den früheren politischen Zielen und eine Abkehr vom Einsatz terroristischer Mittel nicht vom Kläger dargelegt ist (BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27 Rn. 34 f.).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis; …

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2015 - 1 B 37.15
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 10 C 11.07 - BVerwGE 131, 186 = Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 21, jeweils Rn. 13 m.w.N.); lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen den genannten Anforderungen nicht (BVerwG…, Beschluss vom 3. Juli 1998 - 6 B 67.98 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 10.10.2013 - 10 B 19.13

    Gerichtliche Sachaufklärung; Beweiswürdigung; Verfahrensmangel

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2015 - 1 B 37.15
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt aber regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten keine Beweisanträge gemäß § 86 Abs. 2 VwGO gestellt haben (BVerwG, Beschlüsse vom 11. Mai 1992 - 6 B 10.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 295 und vom 10. Oktober 2013 - 10 B 19.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 67).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer …

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2015 - 1 B 37.15
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht (oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht) in der Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 - und vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2015 - 1 B 37.15
    Nach Auffassung des Beschwerdeführers divergierende Rechtssätze müssen einander präzise gegenübergestellt werden (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - ZOV 2011, 45 und vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als …

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2015 - 1 B 37.15
    Denn ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat und die sich dem Gericht auch nicht aufdrängen musste (BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995 - 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 88.10

    Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz als Verfahrensfehler

  • BVerwG, 28.04.2015 - 1 B 20.15

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bzgl. Sicherung des Lebensunterhalts …

  • BVerwG, 28.10.2010 - 8 B 23.10

    Vereinbarkeit einer Entscheidung mit dem rechtlichen Gehör trotz fehlenden …

  • BVerwG, 11.05.1992 - 6 B 10.92
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2021 - 18 A 2230/21

    Voraussetzungen für den Verbrauch eines Ausweisungsinteresses

    Rn. 100 Vgl. zum Revisionsrecht BVerwG, Beschluss vom 11. August 2015 - 1 B 37.15 -, juris, Rn. 3.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - 18 A 1945/21

    Ableitung eines Aufenthaltsrecht für die Eltern aus Aufenthaltserlaubnis des …

    Rn. 8 Vgl. zum Revisionsrecht BVerwG, Beschluss vom11. August 2015 - 1 B 37.15 -, juris, Rn. 3.
  • BVerwG, 30.09.2015 - 1 B 42.15

    Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines …

    Rn. 3 Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch nicht geklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14; vom 28. April 2015 - 1 B 20.15 - juris und vom 11. August 2015 - 1 B 37.15 - juris).
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