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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1294
BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02 (https://dejure.org/2003,1294)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.2003 - 1 B 386.02 (https://dejure.org/2003,1294)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 1 B 386.02 (https://dejure.org/2003,1294)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    VwGO §§ 60, 125, 124 Abs. 6, § 166
    Prozesskostenhilfe für Berufungsbegründung; vorrangige Pflicht zur Bescheidung des Antrags auf Prozesskostenhilfe; Versäumung der Begründungsfrist; Wiedereinsetzung; Verwerfung der Berufung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO §§ 60, 125, 124 Abs. 6, § 166
    Prozesskostenhilfe für Berufungsbegründung; Versäumung der Begründungsfrist; Verwerfung der Berufung; Wiedereinsetzung; vorrangige Pflicht zur Bescheidung des Antrags auf Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    VwGO § 60; ; VwGO § 125; ; VwGO § 124 Abs. 6; ; VwGO § 166

  • Wolters Kluwer

    Ungenügende Beachtung des innerhalb der Berufungsbegründungsfrist eingegangenen Schriftsatz zur Beantragung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung seiner Prozessbevollmächtigten - Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe für Berufungsbegründung - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei ausstehender Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 124 a Abs. 6; VwGO § 60
    Verfahrensmangel, Berufung, Berufungsbegründung, Frist, Prozesskostenhilfe, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Anwaltszwang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60 § 125 § 124 Abs. 6 § 166
    Prozesskostenhilfe für Berufungsbegründung; vorrangige Pflicht zur Bescheidung des Antrags auf Prozesskostenhilfe; Versäumung der Begründungsfrist - Wiedereinsetzung; Verwerfung der Berufung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 791 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 111
  • DVBl 2004, 68 (Ls.)
  • DÖV 2004, 628
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.01.1996 - 2 BvR 306/94

    Prozeßkostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde in Strafvollzugssachen

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
    Nur so konnte es den nach seinen Angaben auf Prozesskostenhilfe angewiesenen Kläger in die Lage versetzen, sich durch einen ihm beigeordneten Rechtsanwalt im Berufungsverfahren - und damit auch zur Abgabe der Berufungsbegründung nach § 124 a Abs. 6 Satz 1 VwGO - vertreten zu lassen (oder - nach einer etwaigen Ablehnung des Antrags - selbst zu entscheiden, ob er die Berufung zurücknimmt oder das Verfahren unter Beantragung von Wiedereinsetzung in die abgelaufene Begründungsfrist auf eigene Kosten fortsetzt [vgl. BVerfG, Kammer-Beschluss vom 8. Januar 1996 - 2 BvR 306/94 - ]).

    Schließlich hätte der Kläger Prozesskostenhilfe beantragen können, ohne eine Berufungsbegründung vorzulegen; in diesem Falle hätte der Prozesskostenhilfeantrag nicht mit der vom Oberverwaltungsgericht gegebenen formalen Begründung abgelehnt werden können (vgl. BVerfG, Kammer-Beschluss vom 8. Januar 1996 a.a.O.; vgl. auch Kammer-Beschluss vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 99/90 - NJW-RR 1993, 382).

  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über den …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
    Schließlich hätte der Kläger Prozesskostenhilfe beantragen können, ohne eine Berufungsbegründung vorzulegen; in diesem Falle hätte der Prozesskostenhilfeantrag nicht mit der vom Oberverwaltungsgericht gegebenen formalen Begründung abgelehnt werden können (…vgl. BVerfG, Kammer-Beschluss vom 8. Januar 1996 a.a.O.; vgl. auch Kammer-Beschluss vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 99/90 - NJW-RR 1993, 382).
  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Prüfung der Erfolgsaussichten bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Beiordnung …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
    Ohne über diesen - ordnungsgemäß begründeten und vollständigen - Antrag vorab zu entscheiden, hätte das Oberverwaltungsgericht die Berufung nicht als unzulässig verwerfen dürfen (a.A. OVG Koblenz, Beschluss vom 5. Mai 1999 - 10 A 10234/99 - AuAS 1999, 197; ähnlich für gerichtskostenfreie Verfahren ohne Anwalts- und Begründungszwang VGH Mannheim Beschluss vom 22. Mai 2001 - 7 S 646/01 - NVwZ-RR 2001, 802; vgl. demgegenüber zum sozialgerichtlichen Verfahren BVerfG, Kammer-Beschluss vom 18. Dezember 2001 - 1 BvR 391/01 - FamRZ 2002, 531).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 3 B 137.01

    Begründungsfrist, Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
    Wäre das Oberverwaltungsgericht so vorgegangen, dann hätte es hier Prozesskostenhilfe - im Hinblick auf den vorgelegten Sozialhilfebescheid und den erfolgreichen Antrag auf Zulassung der Berufung - bewilligen und dem Kläger mit Rücksicht hierauf nach § 60 VwGO Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist gewähren müssen (vgl. zuletzt Beschluss vom 17. April 2002 - BVerwG 3 B 137.01 - DVBl 2002, 1050 zur Gewährung von Wiedereinsetzung in die Einlegungs- und Begründungsfrist m.w.N.; vgl. etwa auch BVerfG, Kammer-Beschlüsse vom 26. September 2002 - 1 BvR 1419/01 - NVwZ 2003, 341 = DVBl 2003, 130 und vom 23. September 1992 - 2 BvR 871/92 - NJW 1993, 720).
  • BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02

    Berufungsbegründung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden; …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
    Namentlich kann sich der Kläger nicht darauf berufen, dass eine Berufungsbegründung nicht erforderlich gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 22. Januar 2002 - BVerwG 1 B 11.02 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 22 und Beschluss vom 3. Dezember 2002 - BVerwG 1 B 429.02 - AuAS 2003, 94 = BayVBl 2003, 412).
  • BVerwG, 21.01.1999 - 1 B 3.99
    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
    Denn der unbemittelte Kläger, der während des Laufs der Rechtsmittelfrist (oder - wie hier - Rechtsmittelbegründungsfrist) ein formell ordnungsgemäßes Prozesskostenhilfegesuch eingereicht hat, hat alles getan, was von ihm zur Wahrung der Frist erwartet werden kann (vgl. Beschluss vom 21. Januar 1999 - BVerwG 1 B 3.99 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 38 unter Hinweis auf BGH, NJW-RR 1993, 451 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.09.2002 - 1 BvR 1419/01

    Schutz des Vertrauens auf höchstrichterliche Rechtsprechung; Wiedereinsetzung in …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
    Wäre das Oberverwaltungsgericht so vorgegangen, dann hätte es hier Prozesskostenhilfe - im Hinblick auf den vorgelegten Sozialhilfebescheid und den erfolgreichen Antrag auf Zulassung der Berufung - bewilligen und dem Kläger mit Rücksicht hierauf nach § 60 VwGO Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist gewähren müssen (vgl. zuletzt Beschluss vom 17. April 2002 - BVerwG 3 B 137.01 - DVBl 2002, 1050 zur Gewährung von Wiedereinsetzung in die Einlegungs- und Begründungsfrist m.w.N.; vgl. etwa auch BVerfG, Kammer-Beschlüsse vom 26. September 2002 - 1 BvR 1419/01 - NVwZ 2003, 341 = DVBl 2003, 130 und vom 23. September 1992 - 2 BvR 871/92 - NJW 1993, 720).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2001 - 7 S 646/01

    Kein Vertretungszwang für PKH-Beschwerde; verspätete Entscheidung über PKH im …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
    Ohne über diesen - ordnungsgemäß begründeten und vollständigen - Antrag vorab zu entscheiden, hätte das Oberverwaltungsgericht die Berufung nicht als unzulässig verwerfen dürfen (a.A. OVG Koblenz, Beschluss vom 5. Mai 1999 - 10 A 10234/99 - AuAS 1999, 197; ähnlich für gerichtskostenfreie Verfahren ohne Anwalts- und Begründungszwang VGH Mannheim Beschluss vom 22. Mai 2001 - 7 S 646/01 - NVwZ-RR 2001, 802; vgl. demgegenüber zum sozialgerichtlichen Verfahren BVerfG, Kammer-Beschluss vom 18. Dezember 2001 - 1 BvR 391/01 - FamRZ 2002, 531).
  • BVerfG, 23.09.1992 - 2 BvR 871/92

    Effektivität des Rechtsschutzes und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
    Wäre das Oberverwaltungsgericht so vorgegangen, dann hätte es hier Prozesskostenhilfe - im Hinblick auf den vorgelegten Sozialhilfebescheid und den erfolgreichen Antrag auf Zulassung der Berufung - bewilligen und dem Kläger mit Rücksicht hierauf nach § 60 VwGO Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist gewähren müssen (vgl. zuletzt Beschluss vom 17. April 2002 - BVerwG 3 B 137.01 - DVBl 2002, 1050 zur Gewährung von Wiedereinsetzung in die Einlegungs- und Begründungsfrist m.w.N.; vgl. etwa auch BVerfG, Kammer-Beschlüsse vom 26. September 2002 - 1 BvR 1419/01 - NVwZ 2003, 341 = DVBl 2003, 130 und vom 23. September 1992 - 2 BvR 871/92 - NJW 1993, 720).
  • BVerwG, 20.07.2000 - 1 B 37.00

    Anwaltszwang bei Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erfordernis …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
    Da auch für die Berufungsbegründung Vertretungszwang durch einen Rechtsanwalt besteht (§ 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO und zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht zuletzt etwa Beschluss vom 20. Juli 2000 - BVerwG 1 B 37.00 - ), hätte das Oberverwaltungsgericht zunächst über den formell ordnungsgemäßen Prozesskostenhilfeantrag nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der vollständigen Einreichung des Gesuchs entscheiden und die Erfolgsaussichten in der Hauptsache prüfen müssen.
  • BVerwG, 22.01.2002 - 1 B 11.02

    Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) auch in …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.1999 - 10 A 10234/99

    Asylkläger; Prozeßkostenhilfe; Berufung; Prozeßkostenhilfeantrag; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2010 - 5 E 1700/09

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines Prozesskostenhilfeantrags; …

    Rn. 5 Vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 626/06 u. a., NVwZ 2006, 1156 f.; BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 1 B 386.02 -, NVwZ 2004, 111; OVG NRW, Beschlüsse vom 16. Oktober 2009 - 5 E 333/09 - und vom 12. Mai 2004 - 2 E 394/04 - Zimmermann-Kreher, in: Posser/Wolff, VwGO, 2008, § 166 Rn. 46 m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2016 - 18 A 2206/12

    Hinweis im aktuellen PKH-Formular bzgl. Ausfüllens der Abschnitte E bis J durch …

    Rn. 40 Der von dem Kläger in diesem Zusammenhang angeführte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juli 2003 (1 B 386.02) rechtfertigt schon im Hinblick auf die unterschiedliche Fallgestaltung keine abweichende Betrachtung.
  • BVerwG, 28.08.2008 - 6 B 22.08

    Beachtlichkeit eines von einem anwaltlich vertretenen Kläger persönlich …

    Auch ein von einem anwaltlich vertretenen Kläger persönlich gestellter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Wiedereinsetzungsgesuch ist zu beachten und kann nach Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Wiedereinsetzung in die versäumte Frist führen, wenn Wiedereinsetzungsgründe vorliegen und glaubhaft gemacht werden und die versäumte Prozesshandlung nachgeholt wird (vgl. Beschluss vom 23. Juli 2003 - BVerwG 1 B 386.02 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 39 S. 3).
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