Rechtsprechung
| BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02 |
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VwGO §§ 60, 125, 124 Abs. 6, § 166
Prozesskostenhilfe für Berufungsbegründung; vorrangige Pflicht zur Bescheidung des Antrags auf Prozesskostenhilfe; Versäumung der Begründungsfrist; Wiedereinsetzung; Verwerfung der Berufung. - Bundesverwaltungsgericht
VwGO §§ 60, 125, 124 Abs. 6, § 166
Prozesskostenhilfe für Berufungsbegründung; Versäumung der Begründungsfrist; Verwerfung der Berufung; Wiedereinsetzung; vorrangige Pflicht zur Bescheidung des Antrags auf Prozesskostenhilfe
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Ungenügende Beachtung des innerhalb der Berufungsbegründungsfrist eingegangenen Schriftsatz zur Beantragung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung seiner Prozessbevollmächtigten - Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist
- Wolters Kluwer
Prozesskostenhilfe für Berufungsbegründung - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei ausstehender Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 124 a Abs. 6; VwGO § 60
Verfahrensmangel, Berufung, Berufungsbegründung, Frist, Prozesskostenhilfe, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Anwaltszwang - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 60 § 125 § 124 Abs. 6 § 166
Prozesskostenhilfe für Berufungsbegründung; vorrangige Pflicht zur Bescheidung des Antrags auf Prozesskostenhilfe; Versäumung der Begründungsfrist - Wiedereinsetzung; Verwerfung der Berufung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Aachen, 01.08.2001 - 6 K 1693/98
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2002 - 8 A 3366/01
- BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
Papierfundstellen
- NJW 2004, 791 (Ls.)
- NVwZ 2004, 111
- DVBl 2004, 68 (Ls.)
- DÖV 2004, 628
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 08.01.1996 - 2 BvR 306/94
Prozeßkostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde in Strafvollzugssachen
Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
Nur so konnte es den nach seinen Angaben auf Prozesskostenhilfe angewiesenen Kläger in die Lage versetzen, sich durch einen ihm beigeordneten Rechtsanwalt im Berufungsverfahren - und damit auch zur Abgabe der Berufungsbegründung nach § 124 a Abs. 6 Satz 1 VwGO - vertreten zu lassen (oder - nach einer etwaigen Ablehnung des Antrags - selbst zu entscheiden, ob er die Berufung zurücknimmt oder das Verfahren unter Beantragung von Wiedereinsetzung in die abgelaufene Begründungsfrist auf eigene Kosten fortsetzt [vgl. BVerfG, Kammer-Beschluss vom 8. Januar 1996 - 2 BvR 306/94 - ]).Schließlich hätte der Kläger Prozesskostenhilfe beantragen können, ohne eine Berufungsbegründung vorzulegen; in diesem Falle hätte der Prozesskostenhilfeantrag nicht mit der vom Oberverwaltungsgericht gegebenen formalen Begründung abgelehnt werden können (vgl. BVerfG, Kammer-Beschluss vom 8. Januar 1996 a.a.O.; vgl. auch Kammer-Beschluss vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 99/90 - NJW-RR 1993, 382).
- BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über den …
Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
Schließlich hätte der Kläger Prozesskostenhilfe beantragen können, ohne eine Berufungsbegründung vorzulegen; in diesem Falle hätte der Prozesskostenhilfeantrag nicht mit der vom Oberverwaltungsgericht gegebenen formalen Begründung abgelehnt werden können (…vgl. BVerfG, Kammer-Beschluss vom 8. Januar 1996 a.a.O.; vgl. auch Kammer-Beschluss vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 99/90 - NJW-RR 1993, 382). - BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01
Prüfung der Erfolgsaussichten bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Beiordnung …
Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
Ohne über diesen - ordnungsgemäß begründeten und vollständigen - Antrag vorab zu entscheiden, hätte das Oberverwaltungsgericht die Berufung nicht als unzulässig verwerfen dürfen (a.A. OVG Koblenz, Beschluss vom 5. Mai 1999 - 10 A 10234/99 - AuAS 1999, 197; ähnlich für gerichtskostenfreie Verfahren ohne Anwalts- und Begründungszwang VGH Mannheim Beschluss vom 22. Mai 2001 - 7 S 646/01 - NVwZ-RR 2001, 802; vgl. demgegenüber zum sozialgerichtlichen Verfahren BVerfG, Kammer-Beschluss vom 18. Dezember 2001 - 1 BvR 391/01 - FamRZ 2002, 531).
- BVerwG, 17.04.2002 - 3 B 137.01
Begründungsfrist, Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde …
Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
Wäre das Oberverwaltungsgericht so vorgegangen, dann hätte es hier Prozesskostenhilfe - im Hinblick auf den vorgelegten Sozialhilfebescheid und den erfolgreichen Antrag auf Zulassung der Berufung - bewilligen und dem Kläger mit Rücksicht hierauf nach § 60 VwGO Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist gewähren müssen (vgl. zuletzt Beschluss vom 17. April 2002 - BVerwG 3 B 137.01 - DVBl 2002, 1050 zur Gewährung von Wiedereinsetzung in die Einlegungs- und Begründungsfrist m.w.N.; vgl. etwa auch BVerfG, Kammer-Beschlüsse vom 26. September 2002 - 1 BvR 1419/01 - NVwZ 2003, 341 = DVBl 2003, 130 und vom 23. September 1992 - 2 BvR 871/92 - NJW 1993, 720). - BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02
Berufungsbegründung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden; …
Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
Namentlich kann sich der Kläger nicht darauf berufen, dass eine Berufungsbegründung nicht erforderlich gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 22. Januar 2002 - BVerwG 1 B 11.02 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 22 und Beschluss vom 3. Dezember 2002 - BVerwG 1 B 429.02 - AuAS 2003, 94 = BayVBl 2003, 412). - BVerwG, 21.01.1999 - 1 B 3.99
Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
Denn der unbemittelte Kläger, der während des Laufs der Rechtsmittelfrist (oder - wie hier - Rechtsmittelbegründungsfrist) ein formell ordnungsgemäßes Prozesskostenhilfegesuch eingereicht hat, hat alles getan, was von ihm zur Wahrung der Frist erwartet werden kann (vgl. Beschluss vom 21. Januar 1999 - BVerwG 1 B 3.99 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 38 unter Hinweis auf BGH, NJW-RR 1993, 451 m.w.N.). - BVerfG, 26.09.2002 - 1 BvR 1419/01
Schutz des Vertrauens auf höchstrichterliche Rechtsprechung; Wiedereinsetzung in …
Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
Wäre das Oberverwaltungsgericht so vorgegangen, dann hätte es hier Prozesskostenhilfe - im Hinblick auf den vorgelegten Sozialhilfebescheid und den erfolgreichen Antrag auf Zulassung der Berufung - bewilligen und dem Kläger mit Rücksicht hierauf nach § 60 VwGO Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist gewähren müssen (vgl. zuletzt Beschluss vom 17. April 2002 - BVerwG 3 B 137.01 - DVBl 2002, 1050 zur Gewährung von Wiedereinsetzung in die Einlegungs- und Begründungsfrist m.w.N.; vgl. etwa auch BVerfG, Kammer-Beschlüsse vom 26. September 2002 - 1 BvR 1419/01 - NVwZ 2003, 341 = DVBl 2003, 130 und vom 23. September 1992 - 2 BvR 871/92 - NJW 1993, 720). - VGH Baden-Württemberg, 22.05.2001 - 7 S 646/01
Kein Vertretungszwang für PKH-Beschwerde; verspätete Entscheidung über PKH im …
Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
Ohne über diesen - ordnungsgemäß begründeten und vollständigen - Antrag vorab zu entscheiden, hätte das Oberverwaltungsgericht die Berufung nicht als unzulässig verwerfen dürfen (a.A. OVG Koblenz, Beschluss vom 5. Mai 1999 - 10 A 10234/99 - AuAS 1999, 197; ähnlich für gerichtskostenfreie Verfahren ohne Anwalts- und Begründungszwang VGH Mannheim Beschluss vom 22. Mai 2001 - 7 S 646/01 - NVwZ-RR 2001, 802; vgl. demgegenüber zum sozialgerichtlichen Verfahren BVerfG, Kammer-Beschluss vom 18. Dezember 2001 - 1 BvR 391/01 - FamRZ 2002, 531). - BVerfG, 23.09.1992 - 2 BvR 871/92
Effektivität des Rechtsschutzes und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
Wäre das Oberverwaltungsgericht so vorgegangen, dann hätte es hier Prozesskostenhilfe - im Hinblick auf den vorgelegten Sozialhilfebescheid und den erfolgreichen Antrag auf Zulassung der Berufung - bewilligen und dem Kläger mit Rücksicht hierauf nach § 60 VwGO Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist gewähren müssen (vgl. zuletzt Beschluss vom 17. April 2002 - BVerwG 3 B 137.01 - DVBl 2002, 1050 zur Gewährung von Wiedereinsetzung in die Einlegungs- und Begründungsfrist m.w.N.; vgl. etwa auch BVerfG, Kammer-Beschlüsse vom 26. September 2002 - 1 BvR 1419/01 - NVwZ 2003, 341 = DVBl 2003, 130 und vom 23. September 1992 - 2 BvR 871/92 - NJW 1993, 720). - BVerwG, 20.07.2000 - 1 B 37.00
Anwaltszwang bei Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erfordernis …
Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
Da auch für die Berufungsbegründung Vertretungszwang durch einen Rechtsanwalt besteht (§ 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO und zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht zuletzt etwa Beschluss vom 20. Juli 2000 - BVerwG 1 B 37.00 - ), hätte das Oberverwaltungsgericht zunächst über den formell ordnungsgemäßen Prozesskostenhilfeantrag nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der vollständigen Einreichung des Gesuchs entscheiden und die Erfolgsaussichten in der Hauptsache prüfen müssen. - BVerwG, 22.01.2002 - 1 B 11.02
Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) auch in …
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.1999 - 10 A 10234/99
Asylkläger; Prozeßkostenhilfe; Berufung; Prozeßkostenhilfeantrag; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2010 - 5 E 1700/09
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines Prozesskostenhilfeantrags; …
Rn. 5 Vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 626/06 u. a., NVwZ 2006, 1156 f.; BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 1 B 386.02 -, NVwZ 2004, 111; OVG NRW, Beschlüsse vom 16. Oktober 2009 - 5 E 333/09 - und vom 12. Mai 2004 - 2 E 394/04 - Zimmermann-Kreher, in: Posser/Wolff, VwGO, 2008, § 166 Rn. 46 m. w. N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2016 - 18 A 2206/12
Hinweis im aktuellen PKH-Formular bzgl. Ausfüllens der Abschnitte E bis J durch …
Rn. 40 Der von dem Kläger in diesem Zusammenhang angeführte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juli 2003 (1 B 386.02) rechtfertigt schon im Hinblick auf die unterschiedliche Fallgestaltung keine abweichende Betrachtung. - BVerwG, 28.08.2008 - 6 B 22.08
Beachtlichkeit eines von einem anwaltlich vertretenen Kläger persönlich …
Auch ein von einem anwaltlich vertretenen Kläger persönlich gestellter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Wiedereinsetzungsgesuch ist zu beachten und kann nach Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Wiedereinsetzung in die versäumte Frist führen, wenn Wiedereinsetzungsgründe vorliegen und glaubhaft gemacht werden und die versäumte Prozesshandlung nachgeholt wird (vgl. Beschluss vom 23. Juli 2003 - BVerwG 1 B 386.02 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 39 S. 3).
- BVerwG, 10.08.2016 - 1 B 93.16
Prozesskostenhilfe; Wiedereinsetzung; Kausalität; Verschulden an Fristversäumnis; …
Die Beschwerde hat dem Leitsatz aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juli 2003 (1 B 386.02 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 39) keinen Rechtssatz aus der Entscheidung des Berufungsgerichts gegenüber gestellt. - VGH Bayern, 31.03.2022 - 13a B 22.30123
Verwerfung einer zugelassenen Berufung wegen Versäumung der Begründungsfrist
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 23.7.2003 - 1 B 386.02 - juris) sei die Verwerfung einer zugelassenen Berufung grundsätzlich erst nach Entscheidung über einen PKH-Antrag zulässig.Denn dies setzt zum einen voraus, dass innerhalb der Berufungsbegründungsfrist ein vollständiger Antrag auf Prozesskostenhilfe mit allen dazugehörigen Unterlagen eingereicht wird (…BVerwG, B.v. 10.8.2016 - 1 B 93.16 - juris Rn. 5; B.v. 23.7.2003 - 1 B 386.02 - juris Rn. 3;… OVG NW, B.v. 25.5.2016 - 18 A 2206/12 - juris Rn. 29 ff. m.w.N.).
- BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 149/16 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung …
Damit würde er unzulässig gegenüber einem PKH-Antragsteller benachteiligt, der eine Berufungsbegründung überhaupt noch nicht vorgelegt hat (zu einer vergleichbaren Konstellation bei der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist nach § 124a Abs. 6 VwGO vgl BVerwG Beschluss vom 23.7.2003 - 1 B 386/02 - juris RdNr 3). - BVerwG, 09.06.2008 - 6 PKH 8.08
Anforderungen an die Prüfung der Erfolgsaussichten einer beabsichtigten …
Auch ein von einem anwaltlich vertretenen Kläger persönlich gestellter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Wiedereinsetzungsgesuch ist zu beachten und kann nach Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Wiedereinsetzung in die versäumte Frist führen, wenn Wiedereinsetzungsgründe vorliegen und glaubhaft gemacht werden und die versäumte Prozesshandlung nachgeholt wird (vgl. Beschluss vom 23. Juli 2003 - BVerwG 1 B 386.02 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 39 S. 3). - BVerwG, 31.03.2008 - 9 B 55.07
Anforderungen an die schlüssige Bezeichnung einer Verletzung des rechtlichen …
Dahinstehen kann deshalb, ob die Anberaumung eines Verhandlungstermins ohne vorherige Bescheidung des Prozesskostenhilfeantrages des Klägers zu 2 erfolgen durfte (vgl. dazu Beschluss vom 23. Juli 2003 - BVerwG 1 B 386.02 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 39 S. 2 ff.) und dieser zudem erst nach der Ladung kurz vor dem Termin darauf hingewiesen worden war, dass der Prozesskostenhilfeantrag voraussichtlich schon an seinen Vermögensverhältnissen scheitern werde. - BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 150/16 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung …
Damit würde er unzulässig gegenüber einem PKH-Antragsteller benachteiligt, der eine Berufungsbegründung überhaupt noch nicht vorgelegt hat (zu einer vergleichbaren Konstellation bei der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist nach § 124a Abs. 6 VwGO vgl BVerwG Beschluss vom 23.7.2003 - 1 B 386/02 - juris RdNr 3). - OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 8 PA 6/21
Bewilligungsreife; Erledigung: PKH; Erledigungserklärung; Prozesskostenhilfe; …
Der unbemittelte Verfahrensbeteiligte kann im Hinblick auf die dargestellte Rechtsprechung vielmehr darauf vertrauen, dass das Gericht über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtzeitig (…s. dazu BVerfG, Beschl. v. 14.10.2003 - 1 BvR 901/03 -, juris Rn. 11; BVerwG, Beschl. v. 23.7.2003 - 1 B 386/02 -, juris Rn. 3;… Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 36) entscheiden wird. - BVerwG, 16.03.2011 - 9 B 10.11
Prozesskostenhilfe für inländische juristische Person; Prozessvollmacht
- OVG Niedersachsen, 29.06.2012 - 12 PA 69/12
Bedeutung des Zeitpunkts der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2023 - 9 E 850/22
Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2013 - 2 D 10709/13
Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt; Feststellungsklage bei faktischer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - 9 M 81.05
Prozesskostenhilfe, nachträgliche Bewilligung, Entscheidungsreife, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2006 - 12 M 28.05
Prozesskostenhilfe, Klagerücknahme, beabsichtigte Rechtsverfolgung, Anhängigkeit
- OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 4 PA 117/10
Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung zum Zeitpunkt der …
- AGH Baden-Württemberg, 13.12.2013 - AGH 23/13
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 11 M 10.12
Grundsätzlich keine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach …
- VGH Bayern, 09.09.2019 - 10 ZB 19.1527
Wiedereinsetzung trotz ablehnender PKH-Entscheidung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2006 - 12 A 4400/06
- VGH Bayern, 09.12.2008 - 12 C 08.2711
Prozesskostenhilfe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2006 - 12 A 4398/06
- AGH Baden-Württemberg, 13.12.2013 - AGH 18/11
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls eines …
- VGH Bayern, 04.05.2009 - 12 C 09.671
Prozesskostenhilfe
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2009 - 9 M 67.08
Insolvenzrecht: Begründung einer Masseverbindlichkeit durch den vorläufigen …
- VGH Bayern, 01.04.2022 - 13a B 22.30121
Verfristete Berufungsbegründung
- VG Würzburg, 23.02.2012 - W 4 K 10.30247
Prozesskostenhilfe bewilligt; Yezide aus Sinjar; Gruppenverfolgung
- VGH Bayern, 05.07.2010 - 12 ZB 10.211
Unterhaltsvorschussrecht; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens; …
- VGH Bayern, 05.07.2010 - 12 ZB 10.209
Unterhaltsvorschussrecht; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens; …
- VGH Bayern, 05.07.2010 - 12 ZB 10.206
Unterhaltsvorschussrecht; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens; …
- VGH Bayern, 17.03.2009 - 12 C 08.2043
Prozesskostenhilfe; Beschulung in Gymnasium mit Internat; Hochbegabung
- VG Bayreuth, 31.05.2011 - B 5 K 07.956
Betreibensaufforderung und innerhalb der Betreibensfrist gestellter PKH-Antrag; …
- VGH Bayern, 05.07.2010 - 12 ZB 10.207
Unterhaltsvorschussrecht; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens; …
- VGH Bayern, 17.03.2009 - 12 C 08.2044
Prozesskostenhilfe; Beschulung in Gymnasium mit Internat; Hochbegabung
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