Rechtsprechung
| OVG Bremen, 02.10.1985 - 1 B 39/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Sofortige Vollziehung - Gesetzliche Voraussetzungen; zumutbarer Schulweg; planerischer Fehler
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1986, 1038
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 23.10.1978 - 7 CB 75.78
Schulorganisatorische Maßnahme - Schließung einer Schule - Schulanfänger - …
Auszug aus OVG Bremen, 02.10.1985 - 1 B 39/85
Da die hiervon betroffenen Eltern und Schüler geltend machen können, in ihren Rechten verletzt zu sein, können sie - nach erfolglosem Widerspruchsverfahren - Anfechtungsklage nach § 42 VwGO erheben (vgl. dazu OVG Bremen, Urteile in den Sachen 2 BA 15/78 und 2 BA 17/78 vom 14.07.1978; die dagegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerden wurden vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 23.10.1978, 7 CB 75.78 = NJW 1979 S. 828 und vom 05.09.1978, 7 B 180.78 = Buchholz 421 Nr. 60 zurückgewiesen). - BVerwG, 24.04.1978 - 7 B 111.77
Schulorganisatorische Verwaltungsakte - Auflösung einer Schule - Vorläufiger …
Auszug aus OVG Bremen, 02.10.1985 - 1 B 39/85
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung der Auflösung einer Schule durch Verwaltungsakt ist deshalb nach § 80 VwGO zu gewähren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.04.1978, 7 B 111.77 = NJW 1978 S. 2211). - BVerwG, 05.09.1978 - 7 B 180.78
Schulorganisatorische Maßnahme - Folgewirkungen - Schulweg
Auszug aus OVG Bremen, 02.10.1985 - 1 B 39/85
Da die hiervon betroffenen Eltern und Schüler geltend machen können, in ihren Rechten verletzt zu sein, können sie - nach erfolglosem Widerspruchsverfahren - Anfechtungsklage nach § 42 VwGO erheben (vgl. dazu OVG Bremen, Urteile in den Sachen 2 BA 15/78 und 2 BA 17/78 vom 14.07.1978; die dagegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerden wurden vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 23.10.1978, 7 CB 75.78 = NJW 1979 S. 828 und vom 05.09.1978, 7 B 180.78 = Buchholz 421 Nr. 60 zurückgewiesen). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.1984 - 5 A 736/84
Auszug aus OVG Bremen, 02.10.1985 - 1 B 39/85
So geht auch das OVG Münster (Beschl. v. 02.04.1984, 5 B 403/84 = NVwZ 1984 S. 804 und Beschl. v. 01.06.1984, 5 A 736/84 = NVwZ 1984 S. 806) von der Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Schulschließungsregelungen des nordrhein-westfälischen Landesrechtes aus, das jedenfalls keine über die bremische Regelung hinausgehenden Vorgaben für die grundsätzliche Entscheidung des kommunalen Schulträgers über die Auflösung von Schulen enthält. - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.1984 - 5 B 403/84
Auszug aus OVG Bremen, 02.10.1985 - 1 B 39/85
So geht auch das OVG Münster (Beschl. v. 02.04.1984, 5 B 403/84 = NVwZ 1984 S. 804 und Beschl. v. 01.06.1984, 5 A 736/84 = NVwZ 1984 S. 806) von der Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Schulschließungsregelungen des nordrhein-westfälischen Landesrechtes aus, das jedenfalls keine über die bremische Regelung hinausgehenden Vorgaben für die grundsätzliche Entscheidung des kommunalen Schulträgers über die Auflösung von Schulen enthält.
- OVG Bremen, 02.06.1987 - 1 BA 43/86 § 4 a BremSchulVwG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (so schon OVG Bremen, Beschl. v. 02.10.1985, 1 B 39/85, NVwZ 1986, 1038 = SPE n.F. 132 Nr. 28 Auflösung von Schulen).
Der Senat hat bereits mit Beschluß vom 02.10.1985 entschieden (1 B 39/85, NVwZ 1986, 1038 = SPE n.F. 132 Nr. 28 Auflösung von Schulen), mit § 4 a SchulVwG seien vom Gesetzgeber hinreichend deutlich die Voraussetzungen festgelegt worden, unter denen eine Schulschließung in Frage komme.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts sind schulorganisatorische Maßnahmen von betroffenen Schülern und deren Eltern nicht schlechthin, sondern nur insoweit überprüfbar, als geltend gemacht wird, die Maßnahme greife in eigene Rechte ein (OVG Bremen, Beschluß vom 14.07.1978, 2 B A 17/78 - Auflösung Grundschule Rockwinkel - Beschluß vom 10.08.1983, 1 B 34/83, SPE II B 5 S. 21 - Zuweisung zum Kippenberg-Gymnasium; Beschluß vom 02.10.1985, 1 B 39/85, NVwZ 1986, 1038, SPE n.F. 132 Nr. 28 Auflösung von Schulen - Auflösung der Schule an der Amersfoorter Straße; Beschluß vom 11.08.1986, 1 T 1/86 SPE n.F. 896 Nr. 4 Verlegung von Schulen - Verlegung der Jahrgangsstufe 11 des Alten Gymnasiums, Eilverfahren zu 1 BA 43/86).
Mit Rücksicht auf diese Rechtsprechung hat der erkennende Senat zuletzt mit Beschlüssen vom 02.10.1985, 1 B 39/85 (…a.a.O.) und vom 11.08.1986, 1 T 1/86 (…a.a.O.), ausgeführt, auch im Schulrecht verlange die Rechtsschutzgewährung die subjektive Betroffenheit von Eltern und Kindern.
Die angefochtene Verlegungsanordnung genügt diesen Anforderungen, so daß es einer abschließenden Stellungnahme des Senats, ob und inwieweit der zitierten Rechtsprechung künftig zu folgen ist, nicht bedarf (ebenso bisher OVG Bremen, Urteil vom 14.07.1978, II BA 17/78, S. 20; Beschluß vom 02.10.1985, 1 B 39/85, a.a.O.):.
- OVG Bremen, 02.06.1987 - 1 BA 49/86 Der Senat hat bereits mit Beschluß vom 02.10.1985 entschieden (1 B 39/85, NVwZ 1986, 1038 = SPE n.F. 132 Nr. 28 Auflösung von Schulen), mit § 4 a SchulVwG seien vom Gesetzgeber hinreichend deutlich die Voraussetzungen festgelegt worden, unter denen eine Schulschließung in Frage komme.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts sind schulorganisatorische Maßnahmen von betroffenen Schülern und deren Eltern nicht schlechthin, sondern nur insoweit überprüfbar, als geltend gemacht wird, die Maßnahme greife in eigene Rechte ein (OVG Bremen, Beschluß vom 14.07.1978, 2 BA 17/78 - Auflösung Grundschule Rockwinkel; Beschluß vom 10.08.1983, 1 B 34/83, SPE II B 5 S. 21 - Zuweisung zum Kippenberg-Gymnasium; Beschluß vom 02.10.1985, 1 B 39/85, NVwZ 1986, 1038, SPE n.F. 132 Nr. 28 Auflösung von Schulen - Auflösung der Schule an der Amersfoorter Straße; Beschluß vom 11.08.1986, 1 T 1/86 SPE n.F. 896 Nr. 4 Verlegung von Schulen - Verlegung der Jahrgangsstufe 11 des Alten Gymnasiums, Eilverfahren zu 1 BA 43/86).
Mit Rücksicht auf diese Rechtsprechung hat der erkennende Senat zuletzt mit Beschlüssen vom 02.10.1985, 1 B 39/85 (…a.a.O.), und vom 11.08.1986, 1 T 1/86 (…a.a.O.), ausgeführt, auch im Schulrecht verlange die Rechtsschutzgewährung die subjektive Betroffenheit von Eltern und Kindern.
Die angefochtene Auflösungsanordnung genügt diesen Anforderungen, so daß es einer abschließenden Stellungnahme des Senats, ob und inwieweit der zitierten Rechtsprechung künftig zu folgen ist, nicht bedarf (ebenso bisher OVG Bremen, Urteil vom 14.07.1978, II BA 7/78, S. 20; Beschluß vom 02.10.1985, 1 B 39/85 a.a.O.).
- VG Potsdam, 24.09.2020 - 1 L 885/20
Erfolgloser Eilantrag gegen Maßnahmen der Landtagspräsidentin zur …
Rn. 16 vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 2. Oktober 1985 - 1 B 39/85 -, NVwZ 1986, 1038.
- OVG Berlin, 20.01.2005 - 1 S 38.04
Vorläufiger Rechtsschutz gegen straßenrechtliche Maßnahmen zur Einrichtung einer …
Auch mag die Anordnung der sofortigen Vollziehung möglicherweise dann gemäß § 41 Abs. 4 Satz 1 VwVfG öffentlich bekannt zu geben sein, wenn sie zum verfügenden Teil des Verwaltungsakts gehört (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 2. Oktober 1985 - 1 B 39/85 -, NVwZ 1986, 1038;… Stelkens/Bonk, VwVfG, 6. Aufl., § 41, RdNr. 89). - VG Leipzig, 19.07.2002 - 4 K 1107/02
Rechtmäßigkeit der Nichteinrichtung einer Klassenstufe ; Vorliegen eines …
Die Antragsteller können dabei die von ihnen geltend gemachte objektive Rechtswidrigkeit der Maßnahme des Antragsgegners auf Grund ihrer - auch zur Zulässigkeit des vorliegenden Antrags sowie der erhobenen Anfechtungsklage gemäß § 42 Abs. 2 VwGO führenden - Betroffenheit in Grundrechten grundsätzlich auch auf vorhandene Abwägungsfehler stützen, die sich auf öffentliche Belange beziehen (…vgl. BVerwG [4. Senat], Urt. v. 18.3.1983, BVerwGE 67, 74 [76];… Urt. v. 23.11.2001 - 4 A 46/99 - zit. nach Juris; st. Rspr., jeweils zu Art. 14 GG; offen gelassen in BVerwG [11. Senat], Beschl. v. 29.11.1995, NVwZ 1997, 165 [166 f.], zu Art. 2 Abs. 2 GG [Gesundheitsschutz]; a.A. BVerwG [7. Senat], Beschl. v. 23.10.1978, DVBl. 1979, 352, zu Schulschließung;… Niehues, a.a.O., Rn. 169; offen gelassen in OVG Bremen, Beschl. v. 2.10.1985, NVwZ 1986, 1038). - VG Weimar, 19.11.2024 - 2 E 1745/24
Anspruch eines Schülers auf die Aufrechterhaltung einer bestimmten 2. …
Solche weitreichenden Konsequenzen sind etwa die Schließung einer Schule, die Zusammenlegung von Schulen oder die Verlegung des Standorts einer Schule (BVerwG…, Urteil vom 31. Januar 1964 - VII C 65.62 -, BVerwGE 18, 40-44, juris Rn. 33; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. Juli 2006 - OVG 8 S 92.05 -, Rn. 23, juris; OVG Münster, Urteil vom 31. März 1995 - 15 A 900/90, NVwZ-RR 1996, 90 (91); OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Dezember 1991 - 19 B 3089/91 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 2. Oktober 1985 - 1 B 39/85, NVwZ 1986, 1038, beck-online;… Füssel, in: Avenarius, a. a. O., S. 563, Ziff. 26.211;… Rux, a. a. O.). - VG Gera, 29.07.2002 - 2 E 893/02
Schulrecht; Schulrecht; Schulorganisation; Allgemeinverfügung
Insoweit muss die Schulbehörde rechtzeitig konkrete und praktische Möglichkeiten erwägen und aufzeigen, die mit Unterrichtsbeginn in der neuen Schule ein zumutbares Erreichen dieser Schule erlauben (OVG Bremen, Beschluss vom 2. Oktober 1985 - 1 B 39/85 - NVwZ 1986, 1038; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Februar 1986 - 7 B 15/86 -, NVwZ 1986, 1036; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. August 1990 - 9 S 1716/90 - NVwZ-RR 1991, 73; VG Gera, Beschluss vom 17. August 1996 - 2 E 577/96 GE -, LKV 1997, 140).
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| BVerwG, 18.07.1985 - 1 B 39.85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer im Heimatland drohenden Todesstrafe bei Ausübung des Ausweisungsermessens durch die Ausländerbehörde
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 17.12.1986 - 1 B 39.85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Abfallentsorgung; Anschluß- und Benutzungszwang: Müllbeseitigung; Stadtreinigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Gießen, 28.08.1996 - 8 E 874/95
Landwirtschaftlicher Betrieb - zur Befreiung vom Anschlußzwang an die öffentliche …
Diese Auffassung wird von weiteren Obergerichten geteilt: VGH Baden-Württemberg, NuR 1992, 400; OVG Berlin, Urteil vom 17.12.1986, 1 B 39.85, S. 6 der Urteilsabschrift.
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