Rechtsprechung
| BVerwG, 16.06.2014 - 1 B 4.14 (1 PKH 4.14) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Auslegung der Anordnung des BMI über die Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion als politische Leitentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung der Anordnung des BMI über die Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion als politische Leitentscheidung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 14.10.2010 - AN 5 K 10.00547
- VGH Bayern, 07.11.2012 - 19 BV 12.322
- BVerwG, 27.06.2013 - 1 B 3.13
- VGH Bayern, 22.01.2014 - 19 BV 13.1447
- BVerwG, 16.06.2014 - 1 B 4.14 (1 PKH 4.14)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 16.06.2014 - 1 B 4.14
Rn. 3 1. Wird die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache begehrt, setzt die hinreichende Darlegung dieses Zulassungsgrundes gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch nicht geklärten und sowohl für das Berufungsgericht als auch die erstrebte Revisionsentscheidung entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus und verlangt außerdem die Angabe, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr, vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26). - BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 21.10
Aufnahme aus dem Ausland; Aufnahmezusage; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen …
Auszug aus BVerwG, 16.06.2014 - 1 B 4.14
Damit hat sich das Berufungsgericht der Rechtsprechung des Senats in seinem Urteil vom 15. November 2011 - BVerwG 1 C 21.10 - (BVerwGE 141, 151 = Buchholz 402.242 § 23 AufenthG Nr. 2) angeschlossen, wonach die Anordnung keiner eigenständigen richterlichen Auslegung unterliegt und Betroffene unmittelbar aus der Anordnung keine Rechte herleiten können. - BVerwG, 27.06.2013 - 1 B 3.13
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör mangels Erwägung wesentlichen …
Auszug aus BVerwG, 16.06.2014 - 1 B 4.14
Hinsichtlich der Regelungen im Teilrunderlass des Auswärtigen Amtes von 1997 und einer in Anwendung dieses Erlasses in der Vergangenheit für die Kläger möglicherweise günstigeren Verwaltungspraxis setzen sich die Beschwerden nicht damit auseinander, dass der Senat bereits im Beschluss vom 27. Juni 2013 - BVerwG 1 B 3.13 - darauf hingewiesen hat, dass es rechtlich schon deshalb nicht auf die (frühere) Verwaltungspraxis des Auswärtigen Amtes ankommt, weil nach Verlagerung der Zuständigkeit für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens von den Ländern auf den Bund inzwischen ausschließlich das Bundesamt für die Erteilung einer Aufnahmezusage zuständig ist.
- VGH Bayern, 27.06.2025 - 19 CE 25.966
Aufnahmeprogramm Afghanistan, Aufnahmezusage, Widerruf, Sofortvollzug, …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Rechtscharakter und Inhalt einer solchen Anordnung handelt es sich um eine politische Leitentscheidung, die keiner gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. BVerwG, U.v. 15.11.2011 - 1 C 21.10 - juris; B.v. 16.6.2014 - 1 B 4.14 - juris Rn. 4; vgl. schon U.v. 19.9.2000 - 1 C 19.99 - juris); sie dient nicht dem Schutz und der Verwirklichung von Grundrechten der hierdurch begünstigten Ausländer und ist unter Berücksichtigung des wirklichen Willens des Erklärenden und ihrer tatsächlichen Handhabung, d.h. der vom Urheber gebilligten und geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis, auszulegen und anzuwenden. - VGH Bayern, 27.06.2025 - 19 CE 25.965
Aufnahmeprogramm Afghanistan, Aufnahmezusage, Widerruf, Sofortvollzug, …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Rechtscharakter und Inhalt einer solchen Anordnung handelt es sich um eine politische Leitentscheidung, die keiner gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. BVerwG, U.v. 15.11.2011 - 1 C 21.10 - juris; B.v. 16.6.2014 - 1 B 4.14 - juris Rn. 4; vgl. schon U.v. 19.9.2000 - 1 C 19.99 - juris); sie dient nicht dem Schutz und der Verwirklichung von Grundrechten der hierdurch begünstigten Ausländer und ist unter Berücksichtigung des wirklichen Willens des Erklärenden und ihrer tatsächlichen Handhabung, d.h. der vom Urheber der gebilligten und geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis auszulegen und anzuwenden. - VGH Bayern, 09.10.2017 - 19 ZB 15.1731
Beschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit der Ablehnung einer Aufnahmezusage für …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Rechtscharakter und Inhalt einer solchen Anordnung des Bundesinnenministeriums handelt es sich dabei um eine politische Leitentscheidung, die keiner gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. BVerwG, U.v. 15.11.2011 - 1 C 21.10; B.v. 16.6.2014 - 1 B 4/14 - juris Rn. 4, vgl. bereits U.v. 19.9.2000 - 1 C 19.99 - juris). - VGH Bayern, 10.07.2023 - 19 ZB 22.1125
Keine Aufnahmezusage als jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion bei …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Rechtscharakter und Inhalt einer solchen Anordnung handelt es sich um eine politische Leitentscheidung, die keiner gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. BVerwG, U.v. 15.11.2011 - 1 C 21.10 - juris; B.v. 16.6.2014 - 1 B 4.14 - juris Rn. 4; vgl. schon U.v. 19.9.2000 - 1 C 19.99 - juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Bremen, 20.02.2014 - 1 B 4/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Oberverwaltungsgericht Bremen
BauNVO § 6; BremLBO 2009 § 79 Abs 1 Satz 2
Nutzungsuntersagung bei illegaler Wohnungsprostitution - Wohnungsprostitution; Nutzungsuntersagung - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- OVG Bremen, 07.04.1999 - 1 B 25/99
Ausübung der Wohnungsprostitution im Allgemeinen Wohngebiet; Sofortige …
Auszug aus OVG Bremen, 20.02.2014 - 1 B 4/14
Für ein Nutzungsverbot reicht es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats aus, dass die aufgenommene Nutzung formell illegal ist und ihre Genehmigungsfähigkeit nicht offenkundig ist (vgl. nur Beschluss des Senats vom 07.04.1999 - 1 B 25/99, NordÖR 1999, S. 374 m.w.N.).Dieser vom Gesetz vorgezeichnete Verfahrensablauf, der der präventiven Kontrolle des Baugeschehens dient, würde beeinträchtigt, verlagerte man die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit in das Nutzungsuntersagungsverfahren (so bereits Beschluss des Senats vom 07.04.1999, a.a.O.).
- BVerwG, 12.09.2013 - 4 C 8.12
Versagungsgegenklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Nutzungsänderung; …
Auszug aus OVG Bremen, 20.02.2014 - 1 B 4/14
Findet die Prostitution in einem Bordell bzw. in einem bordellartigen Betrieb statt, ist sie in einem Mischgebiet unzulässig (BVerwG Urt. v. 12.09.2013 - 4 C 8/12, NVwZ 2014, 69). - BVerwG, 28.06.1995 - 4 B 137.95
Bordell - Wohnungsprostitution - Prostitution - Gewerbebetrieb - Gewerbliche …
Auszug aus OVG Bremen, 20.02.2014 - 1 B 4/14
Dies gilt für Wohnungsprostitution und Bordellbetriebe gleichermaßen (BVerwG Beschl. v. 28.06.1995 - 4 B 137/95, BauR 1996, 78). - VGH Baden-Württemberg, 24.07.2002 - 5 S 149/01
Wohnungsprostitution - bordellartiger Betrieb - Mischgebiet
Auszug aus OVG Bremen, 20.02.2014 - 1 B 4/14
Danach setzt der Begriff der Wohnungsprostitution voraus, dass die gewerbliche Betätigung zu Prostitutionszwecken nach außen nur wohnähnlich in Erscheinung tritt und dem Gebäude, in dem sie stattfindet, nicht das Gepräge gibt (vgl. nur VGH Baden-Württemberg Urt. v. 24.07.2002 - 5 S 149/01, GewArch 2003, 496 juris Rn. 24;… OVG Rheinland-Pfalz Urt. v. 23.06.2010 - 8 A 10559/10, GewArch 2010, 370 juris Rn. 27, jeweils m.w.N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10559/10
Stadt Pirmasens durfte Prostitutionsbetrieb verbieten
Auszug aus OVG Bremen, 20.02.2014 - 1 B 4/14
Danach setzt der Begriff der Wohnungsprostitution voraus, dass die gewerbliche Betätigung zu Prostitutionszwecken nach außen nur wohnähnlich in Erscheinung tritt und dem Gebäude, in dem sie stattfindet, nicht das Gepräge gibt (…vgl. nur VGH Baden-Württemberg Urt. v. 24.07.2002 - 5 S 149/01, GewArch 2003, 496 juris Rn. 24; OVG Rheinland-Pfalz Urt. v. 23.06.2010 - 8 A 10559/10, GewArch 2010, 370 juris Rn. 27, jeweils m.w.N.).
- OVG Bremen, 01.09.2022 - 1 B 156/22
Einstweiliger Rechtsschutz - Nutzungsuntersagung - Baustoffhandel - …
Diese Voraussetzungen sind grundsätzlich schon dann erfüllt, wenn eine bauliche Anlage ohne die erforderliche Genehmigung - somit formell illegal - genutzt wird (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 20.02.2014 - 1 B 4/14, juris Rn. 8 m.w.N.).Allerdings darf eine formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 20.02.2014 - 1 B 4/14, juris Rn. 8;… BayVGH, Beschl. v. 09.11.2020 - 9 CS 20.2005, juris Rn. 18).
Hiervon ausgehend kann nur dann etwas anderes gelten, wenn der Erlass einer Nutzungsuntersagung unverhältnismäßig erscheint, weil die Genehmigungsfähigkeit der Nutzungsänderung offenkundig ist (OVG Bremen, Beschl. v. 20.02.2014 - 1 B 4/14, juris Rn. 8).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - 2 A 287/20
Streit um die Ablehnung einer Baugenehmigung für einen bordellartigen Betrieb in …
Rn. 12 Vgl. dazu eingehend BVerwG, Urteil vom 12. September 2013 - 4 C 8.12 - juris Rn. 14; OVG NRW, Beschlüsse vom 18. April 2017 - 2 A 1217/16 -, juris Rn. 6 und 9, vom 24. Juni 2015 - 2 A 326/15 -, juris Rn. 20, und vom 9. Februar 2010 - 10 A 471/09 -, juris Rn. 4; im Übrigen auch Bay. VGH, Beschluss vom 7. April 2015 - 9 CS 15.394 -, juris Rn. 13; OVG Bremen, Beschluss vom 20. Februar 2014 - 1 B 4/14 -, juris Rn. 8; OVG Rh.-Pf., Beschlüsse vom 16. September 2013 - 8 A 10560/13 -, juris Rn. 7, und 8 A 10558/13 -, juris Rn. 8 f.; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 29. Oktober 2019 - 2 B 2.18 -, juris Rn. 45 ff.Rn. 20 Vgl. dazu nochmals BVerwG, Urteil vom 12. September 2013 - 4 C 8.12 - juris Rn. 14; OVG NRW, Beschlüsse vom 24. Juni 2015 - 2 A 326/15 -, juris Rn. 20, und vom 9. Februar 2010 - 10 A 471/09 -, juris Rn. 4; im Übrigen auch Bay. VGH, Beschluss vom 7. April 2015 - 9 CS 15.394 -, juris Rn. 13; OVG Bremen, Beschluss vom 20. Februar 2014 - 1 B 4/14 -, juris Rn. 8; OVG Rh.-Pf., Beschlüsse vom 16. September 2013 - 8 A 10560/13 -, juris Rn. 7, und 8 A 10558/13 -, juris Rn. 8 f.; zuletzt grundsätzlich auch OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 29. Oktober 2019 - 2 B 2.18 -, juris Rn. 45 ff.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2017 - 2 A 1217/16
Erteilung der Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung der Wohnräume in eine …
Rn. 18 Vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 12. September 2013 - 4 C 8.12 - juris Rn. 14; OVG NRW, Beschlüsse vom 24. Juni 2015 - 2 A 326/15 -, juris Rn. 20, und vom 9. Februar 2010 - 10 A 471/09 -, juris Rn. 4; im Übrigen auch Bay. VGH, Beschluss vom 7. April 2015 - 9 CS 15.394 -, juris Rn. 13; OVG Bremen, Beschluss vom 20. Februar 2014 - 1 B 4/14 -, juris Rn. 8; OVG Rh.-Pf., Beschlüsse vom 16. September 2013 - 8 A 10560/13 -, juris Rn. 7, und 8 A 10558/13 -, juris Rn. 8 f.
- VG Bremen, 23.01.2024 - 1 V 2730/23
Arbeitgeber mietet Wohnung für Mitarbeiter: Keine Wohnnutzung!
Dieser vom Gesetz vorgezeichnete Verfahrensablauf, der der präventiven Kontrolle des Baugeschehens dient, würde beeinträchtigt, verlagerte man die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit in das Nutzungsuntersagungsverfahren (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 20.02.2014 - 1 B 4/14 -, juris Rn. 8). - VG Bremen, 08.05.2026 - 1 V 452/26
Rechtmäßigkeit der Festsetzung sowie der Androhung eines erhöhten Zwangsgeldes …
Dieser vom Gesetz vorgezeichnete Verfahrensablauf, der der präventiven Kontrolle des Baugeschehens dient, würde beeinträchtigt, verlagerte man die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit in das Nutzungsuntersagungsverfahren (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 20. Februar 2014 - 1 B 4/14 -, juris Rn. 8). - VG Bremen, 30.04.2024 - 1 V 562/24
Nutzungsverbot wegen fehlendem zweiten Rettungsweg
Dieser vom Gesetz vorgezeichnete Verfahrensablauf, der der präventiven Kontrolle des Baugeschehens dient, würde beeinträchtigt, verlagerte man die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit in das Nutzungsuntersagungsverfahren (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 20.02.2014 - 1 B 4/14 -, juris Rn. 8).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".