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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.02.2021 - 1 B 46.20, 1 PKH 50.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6757
BVerwG, 10.02.2021 - 1 B 46.20, 1 PKH 50.20 (https://dejure.org/2021,6757)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.2021 - 1 B 46.20, 1 PKH 50.20 (https://dejure.org/2021,6757)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - 1 B 46.20, 1 PKH 50.20 (https://dejure.org/2021,6757)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG § 27 Abs. 1 S. 2; BVFG § 27 Abs. 2 S. 3
    Gesetzliche Abgrenzung von Personen, die sich ohne Aufnahmebescheid in Deutschland aufhalten, von der nachträglichen Einbeziehung von im Aussiedlungsgebiet verbliebenen Ehegatten und Abkömmlingen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2021 - 1 B 46.20
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2021 - 1 B 46.20
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2 …und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01

    Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2021 - 1 B 46.20
    Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3 ; BVerwG…, Beschluss vom 29. Oktober 2013 - 5 B 71.13 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2021 - 1 B 46.20
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 20.02.2019 - 1 C 14.18

    Aufnahmeverfahren; Dauer; Ehegatte; Einbeziehungsverfahren; Einreise; Härtefall; …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2021 - 1 B 46.20
    Dessen ungeachtet liegt die von der Beschwerde behauptete Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 2019 - 1 C 14.18 - nicht vor.
  • BVerwG, 29.10.2013 - 5 B 71.13

    Einheitswert von Grundstücken als Bemessungsgrundlage für die Entschädigung

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2021 - 1 B 46.20
    Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3 ; BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2013 - 5 B 71.13 - juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2026 - 11 S 536/26

    Zur Identitätsklärung nach dem "Stufenmodell" im Einbürgerungsverfahren

    Rn. 46 Zur Darlegung der Rechtssatzdivergenz ist erforderlich, dass ein die angefochtene Entscheidung tragender abstrakter Rechtssatz aufgezeigt wird, der mit einem ebensolchen Rechtssatz in der Entscheidung des höheren Gerichts in Widerspruch steht (stRspr.; vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 10.02.2021 - 1 B 46.20 u.a. - juris Rn. 9…, vom 07.10.2020 - 2 B 34.20 - juris Rn. 20 …und vom 22.03.2012 - 2 B 148.11 - juris Rn. 3;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.05.2020 - A 11 S 2277/19 - juris Rn. 3 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2026 - 11 S 1206/26

    Zur Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen, der …

    Zur Darlegung der Rechtssatzdivergenz ist erforderlich, dass ein die angefochtene Entscheidung tragender abstrakter Rechtssatz aufgezeigt wird, der mit einem ebensolchen Rechtssatz in der Entscheidung des höheren Gerichts in Widerspruch steht (stRspr.; vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 10.02.2021 - 1 B 46.20 u.a. - juris Rn. 9…, vom 07.10.2020 - 2 B 34.20 - juris Rn. 20 …und vom 22.03.2012 - 2 B 148.11 - juris Rn. 3;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.05.2020 - A 11 S 2277/19 - juris Rn. 3 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2021 - 11 S 41/20

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Bestehen familiärer …

    Zur Darlegung der Rechtssatzdivergenz ist es erforderlich, dass ein die angefochtene Entscheidung tragender abstrakter Rechtssatz aufgezeigt wird, der zu einem ebensolchen Rechtssatz in der Entscheidung des höheren Gerichts in Widerspruch steht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.02.2021 - 1 B 46.20 u.a. -, juris Rn. 9…, vom 07.10.2020 - 2 B 34.20 - juris Rn. 20, …und vom 22.03.2012 - 2 B 148.11 -, juris Rn. 3;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.05.2020 - A 11 S 2277/19 -, juris Rn. 3 ).Die Abweichung kann sowohl eine Frage des formellen oder materiellen Rechts als auch verallgemeinerungsfähige Tatsachenfeststellungen betreffen (…Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, 29. Edition Oktober 2015, § 124 Rn. 42).Andererseits gefährdet nicht jeder Rechtsverstoß die Einheit der Rechtsprechung, weshalb die Verkennung oder fehlerhafte Anwendung eines Rechtssatzes keine Divergenzrüge eröffnet; eine Divergenz begründende Abweichung liegt daher etwa nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht einen Rechtssatz eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten höheren Gerichte übersehen oder - ob zu Recht oder nicht - als nicht anwendbar eingestuft hat (BVerwG, Beschlüsse vom 10.02.2021 - 1 B 46.20 u.a. -, juris Rn. 9, …und vom 07.10.2020 - 2 B 34.20 -, juris Rn. 20;… VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.05.2020 - A 11 S 2277/19 -, juris Rn. 3 , …und vom 03.08.2018 - A 12 S 1286/18 -, juris Rn. 5 ).
  • BVerwG, 23.03.2021 - 1 B 19.21

    Erfolglose Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 2021 - 1 B 46.20 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 2 1. Der Senat hat den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör in seinem Beschluss vom 10. Februar 2021 - 1 B 46.20 - nicht verletzt.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2022 - A 11 S 1180/20

    Berufungszulassungsverfahren im Asylprozess; Heilung von Zustellungsmängeln; …

    Zur Darlegung der Rechtssatzdivergenz ist es erforderlich, dass ein die angefochtene Entscheidung tragender abstrakter Rechtssatz aufgezeigt wird, der zu einem ebensolchen Rechtssatz in der Entscheidung des höheren Gerichts in Widerspruch steht (stRspr.; vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 10.02.2021 - 1 B 46.20 u.a. - juris Rn. 9…, vom 07.10.2020 - 2 B 34.20 - juris Rn. 20 …und vom 22.03.2012 - 2 B 148.11 - juris Rn. 3;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.05.2020 - A 11 S 2277/19 - juris Rn. 3 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2022 - A 11 S 1924/22

    Afghanistan: Erfolgloser Antrag auf Zulassung zur Berufung; keine grundlegende …

    Zur Darlegung der Rechtssatzdivergenz ist es erforderlich, dass ein die angefochtene Entscheidung tragender abstrakter Rechtssatz aufgezeigt wird, der zu einem ebensolchen Rechtssatz in der Entscheidung des höheren Gerichts in Widerspruch steht (BVerwG, Beschlüsse vom 10.02.2021 - 1 B 46.20 u.a. - juris Rn. 9…, vom 07.10.2020 - 2 B 34.20 - juris Rn. 20 …und vom 22.03.2012 - 2 B 148.11 - juris Rn. 3;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.05.2020 - A 11 S 2277/19 - juris Rn. 3).

    Andererseits gefährdet nicht jeder Rechtsverstoß die Einheit der Rechtsprechung, weshalb die Verkennung oder fehlerhafte Anwendung eines Rechtssatzes keine Divergenzrüge eröffnet; eine Divergenz begründende Abweichung liegt daher etwa nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht einen Rechtssatz eines der in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG genannten höheren Gerichte übersehen oder - ob zu Recht oder nicht - als nicht anwendbar eingestuft hat (BVerwG, Beschlüsse vom 10.02.2021 - 1 B 46.20 u.a. - juris Rn. 9 …und vom 07.10.2020 - 2 B 34.20 - juris Rn. 20;… VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 07.05.2020 - A 11 S 2277/19 - juris Rn. 3 …und vom 03.08.2018 - A 12 S 1286/18 - juris Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2026 - 11 S 2163/25

    Arbeitgeberhaftung für Abschiebekosten; Kausalität

    Zur Darlegung der Rechtssatzdivergenz ist erforderlich, dass ein die angefochtene Entscheidung tragender abstrakter Rechtssatz aufgezeigt wird, der mit einem ebensolchen Rechtssatz in der Entscheidung des höheren Gerichts in Widerspruch steht (stRspr.; vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 10.02.2021 - 1 B 46.20 u.a. - juris Rn. 9…, vom 07.10.2020 - 2 B 34.20 - juris Rn. 20 …und vom 22.03.2012 - 2 B 148.11 - juris Rn. 3;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.05.2020 - A 11 S 2277/19 - juris Rn. 3 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2025 - 11 S 1138/25

    Zur Ausweisung einer assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen, die …

    Zur Darlegung der Rechtssatzdivergenz ist erforderlich, dass ein die angefochtene Entscheidung tragender abstrakter Rechtssatz aufgezeigt wird, der mit einem ebensolchen Rechtssatz in der Entscheidung des höheren Gerichts in Widerspruch steht (stRspr.; vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 10.02.2021 - 1 B 46.20 u.a. - juris Rn. 9…, vom 07.10.2020 - 2 B 34.20 - juris Rn. 20 …und vom 22.03.2012 - 2 B 148.11 - juris Rn. 3;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.05.2020 - A 11 S 2277/19 - juris Rn. 3 ).
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