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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 02.07.2024 - 1 B 53/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,16239
OVG Saarland, 02.07.2024 - 1 B 53/24 (https://dejure.org/2024,16239)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02.07.2024 - 1 B 53/24 (https://dejure.org/2024,16239)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02. Juli 2024 - 1 B 53/24 (https://dejure.org/2024,16239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 17 Abs 1 S 1 Nr 2 BJagdG, § 18 S 1 BJagdG, § 52 Abs 3 Nr 3 BJagdG, § 52 Abs 3 Nr 7 BJagdG, § 34 Abs 1 S 1 WaffG 2002
    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen (angeblicher) Überlassung einer Schusswaffe an einen Nichtberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 52 ; WaffG § 45
    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen persönlicher Unzuverlässigkeit aufgrund Überlassens einer Waffe an einen Nichtberechtigten

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit aufgrund der Überlassung einer Waffe an eine nichtberechtigt Person

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2018 - 7 B 11798/17

    Waffenrecht -Beurteilung der Zuverlässigkeit bei ungeklärtem Sachverhalt

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2024 - 1 B 53/24
    Rn. 35 Die Waffenbehörde trägt die materielle Beweislast für das Vorliegen von Tatsachen, aus denen sie die zukünftige Unzuverlässigkeit im Rahmen ihrer Prognoseentscheidung herleiten will.[vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8.1.2018 - 7 B 11798/17 -, juris Rn. 10][vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8.1.2018 - 7 B 11798/17 -, juris Rn. 10] Es bedarf daher einer auf Tatsachen gestützten Prognose dahingehend, dass eine Überlassung von Waffen an einen Nichtberechtigten zu besorgen ist.

    Sind die Erfolgsaussichten der Hauptsache aufgrund einer notwendigen (weiteren) Aufklärung der tatsächlichen Umstände offen, ist bei der im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmenden Interessenabwägung die gesetzliche Grundentscheidung, wonach Widerspruch und Anfechtungsklage unter anderem bei dem Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen fehlender Zuverlässigkeit keine aufschiebende Wirkung haben (§ 45 Abs. 5 WaffG), zu berücksichtigen und obliegt es dem Antragsteller, besondere Umstände vorzutragen, die eine Abweichung von dem gesetzlich angeordneten Sofortvollzug rechtfertigen.[vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8.1.2018 - 7 B 11798/17 -, juris Ls. 3; ebenso BayVGH, Beschluss vom 20.4.2023 - 24 Cs 23.496 -, juris Rn. 40][vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8.1.2018 - 7 B 11798/17 -, juris Ls. 3; ebenso BayVGH, Beschluss vom 20.4.2023 - 24 Cs 23.496 -, juris Rn. 40].

  • OVG Saarland, 14.10.2015 - 1 B 155/15

    Sicherstellung von Schusswaffen und Munition - Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO - …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2024 - 1 B 53/24
    Allerdings sind an den Grad der Wahrscheinlichkeit, ob ein befürchteter Schaden eintreten wird, keine allzu hohen Anforderungen zu stellen, weil von einer Schusswaffenverwendung durch einen Nichtberechtigten eine große Gefahr für höchstrangige Rechtsgüter ausgeht.[vgl. zur Prognose der missbräuchlichen Verwendung von Waffen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.10.2015 - 1 B 155/15 -, juris Rn. 5][vgl. zur Prognose der missbräuchlichen Verwendung von Waffen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.10.2015 - 1 B 155/15 -, juris Rn. 5].

    Rn. 43 Selbst wenn man dabei zugunsten des Antragstellers annehmen würde, dass in der hier vorliegenden Konstellation einer völlig offenen Sachlage nicht schon bereits der Umstand durchgreift, dass der Gesetzgeber in § 45 Abs. 5 WaffG eine Grundentscheidung - vorbehaltlich der Geltendmachung von Privatinteressen von qualifiziertem Gewicht - zugunsten eines Vorranges der sofortigen Vollziehung getroffen hat,[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.10.2015 - 1 B 155/15 -, juris Rn. 14][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.10.2015 - 1 B 155/15 -, juris Rn. 14] so fällt die in diesem Fall vorzunehmende "allgemeine" Interessenabwägung zum Nachteil des Antragstellers aus.

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.496

    Widerruf eine waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2024 - 1 B 53/24
    Weil im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung[vgl. BayVGH, Urteil vom 8.12.1993 - 21 B 92.799 -, juris Ls.; ferner Beschluss vom 20.4.2023 -24 Cs 23.496 -, juris Rn. 17; VG München, Beschluss vom 25.7.2017 - M 7 S 17.1813 -, juris Rn. 20][vgl. BayVGH, Urteil vom 8.12.1993 - 21 B 92.799 -, juris Ls.; ferner Beschluss vom 20.4.2023 -24 Cs 23.496 -, juris Rn. 17; VG München, Beschluss vom 25.7.2017 - M 7 S 17.1813 -, juris Rn. 20] - hier am 19.2.2024 - die auf einen Aufbewahrungsverstoß gestützte Begründung der Anordnung des Sofortvollzuges durch eine sowohl in ihrem Inhalt als auch in ihrer Begründung abweichende Anordnung des Sofortvollzuges ersetzt worden war, bestand für das Verwaltungsgericht - entgegen der Auffassung des Antragstellers - keine Veranlassung, sich mit der auf einen Aufbewahrungsverstoß abstellenden ursprünglichen Begründung der Anordnung des Sofortvollzuges vertiefter als auf Seite 17 des Beschlusses geschehen auseinanderzusetzen.

    Sind die Erfolgsaussichten der Hauptsache aufgrund einer notwendigen (weiteren) Aufklärung der tatsächlichen Umstände offen, ist bei der im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmenden Interessenabwägung die gesetzliche Grundentscheidung, wonach Widerspruch und Anfechtungsklage unter anderem bei dem Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen fehlender Zuverlässigkeit keine aufschiebende Wirkung haben (§ 45 Abs. 5 WaffG), zu berücksichtigen und obliegt es dem Antragsteller, besondere Umstände vorzutragen, die eine Abweichung von dem gesetzlich angeordneten Sofortvollzug rechtfertigen.[vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8.1.2018 - 7 B 11798/17 -, juris Ls. 3; ebenso BayVGH, Beschluss vom 20.4.2023 - 24 Cs 23.496 -, juris Rn. 40][vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8.1.2018 - 7 B 11798/17 -, juris Ls. 3; ebenso BayVGH, Beschluss vom 20.4.2023 - 24 Cs 23.496 -, juris Rn. 40].

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - 20 A 1881/07

    Zwingende Einziehung eines Jagdscheins wegen fehlender waffenrechtlicher …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2024 - 1 B 53/24
    Es besteht daher keine Veranlassung, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Ungültigerklärung des Jagdscheines nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO anzuordnen bzw. wiederherzustellen, denn die aufschiebende Wirkung ist insoweit weder kraft Gesetzes ausgeschlossen (a) noch liegt im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung[vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.10.2007 - 20 A 1881/07 -, juris Rn. 16][vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.10.2007 - 20 A 1881/07 -, juris Rn. 16] eine diesbezügliche Anordnung der sofortigen Vollziehung durch den Antragsgegner vor (b).
  • VG Neustadt, 10.12.2018 - 5 K 754/18

    Waffenrechtrechtliche Unzuverlässigkeit bei Überlassen der Waffe an einen …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2024 - 1 B 53/24
    Diese sich gegen die die Unzuverlässigkeit i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. c WaffG mitbegründende Annahme des Verwaltungsgerichts wendende Sichtweise verkennt, dass die Empfangsberechtigung im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 2 WaffG nur dann offensichtlich ist, wenn keine Zweifel bestehen, dass der Empfänger bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung eines etwaigen Spezialwissens des Überlassenden die konkrete Waffe besitzen darf.[vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 10.12.2018 - 5 K 754/18.NW -, juris Rn. 38][vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 10.12.2018 - 5 K 754/18.NW -, juris Rn. 38] Der Nachweis der Berechtigung des Erwerbers ist durch Vorlage der im Waffenrecht vorgesehenen Erlaubnisurkunden zu führen und muss sich auf die konkret zu erwerbende Schusswaffe beziehen.[Gade, WaffG, 3. Auflage 2022, § 34 Rn. 5 u. 10; Papsthart in Steindorf, Waffenrecht, 11. Auflage 2022, § 34 Rn. 4 f][Gade, WaffG, 3. Auflage 2022, § 34 Rn. 5 u. 10; Papsthart in Steindorf, Waffenrecht, 11. Auflage 2022, § 34 Rn. 4 f].
  • VG München, 25.07.2017 - M 7 S 17.1813

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und Einziehung des Jagdscheins eines …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2024 - 1 B 53/24
    Weil im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung[vgl. BayVGH, Urteil vom 8.12.1993 - 21 B 92.799 -, juris Ls.; ferner Beschluss vom 20.4.2023 -24 Cs 23.496 -, juris Rn. 17; VG München, Beschluss vom 25.7.2017 - M 7 S 17.1813 -, juris Rn. 20][vgl. BayVGH, Urteil vom 8.12.1993 - 21 B 92.799 -, juris Ls.; ferner Beschluss vom 20.4.2023 -24 Cs 23.496 -, juris Rn. 17; VG München, Beschluss vom 25.7.2017 - M 7 S 17.1813 -, juris Rn. 20] - hier am 19.2.2024 - die auf einen Aufbewahrungsverstoß gestützte Begründung der Anordnung des Sofortvollzuges durch eine sowohl in ihrem Inhalt als auch in ihrer Begründung abweichende Anordnung des Sofortvollzuges ersetzt worden war, bestand für das Verwaltungsgericht - entgegen der Auffassung des Antragstellers - keine Veranlassung, sich mit der auf einen Aufbewahrungsverstoß abstellenden ursprünglichen Begründung der Anordnung des Sofortvollzuges vertiefter als auf Seite 17 des Beschlusses geschehen auseinanderzusetzen.
  • VGH Bayern, 05.07.2011 - 21 CS 11.1226

    Beschwerde; Widerruf von Waffenbesitzkarten und Jagdschein

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2024 - 1 B 53/24
    Daher ist im Jagdrecht gegebenenfalls eine Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Behörde erforderlich.[vgl. BayVGH, Beschluss vom 5.7.2011 - 21 Cs 11.1226 -, juris Rn. 7 m.w.N.][vgl. BayVGH, Beschluss vom 5.7.2011 - 21 Cs 11.1226 -, juris Rn. 7 m.w.N.].
  • VGH Bayern, 08.12.1993 - 21 B 92.799
    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2024 - 1 B 53/24
    Weil im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung[vgl. BayVGH, Urteil vom 8.12.1993 - 21 B 92.799 -, juris Ls.; ferner Beschluss vom 20.4.2023 -24 Cs 23.496 -, juris Rn. 17; VG München, Beschluss vom 25.7.2017 - M 7 S 17.1813 -, juris Rn. 20][vgl. BayVGH, Urteil vom 8.12.1993 - 21 B 92.799 -, juris Ls.; ferner Beschluss vom 20.4.2023 -24 Cs 23.496 -, juris Rn. 17; VG München, Beschluss vom 25.7.2017 - M 7 S 17.1813 -, juris Rn. 20] - hier am 19.2.2024 - die auf einen Aufbewahrungsverstoß gestützte Begründung der Anordnung des Sofortvollzuges durch eine sowohl in ihrem Inhalt als auch in ihrer Begründung abweichende Anordnung des Sofortvollzuges ersetzt worden war, bestand für das Verwaltungsgericht - entgegen der Auffassung des Antragstellers - keine Veranlassung, sich mit der auf einen Aufbewahrungsverstoß abstellenden ursprünglichen Begründung der Anordnung des Sofortvollzuges vertiefter als auf Seite 17 des Beschlusses geschehen auseinanderzusetzen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2026 - 4 MB 29/23

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach WaffG 2002 § 5 Abs 2 Nr 3 Buchst a …

    Aus dem materiellen Recht ergibt sich damit die (materielle) Beweislast der Behörde hinsichtlich der Umstände und Tatsachen, aus denen die Unzuverlässigkeit abgeleitet werden soll (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. Mai 2008 - 6 C 13.07 -, juris Rn. 41; VGH Mannheim…, Beschluss vom 19. März 2024 - 6 S 1171/23 -, juris Rn. 8; OVG Saarlouis, Beschluss vom 2. Juli 2024 - 1 B 53/24 -, juris Rn. 35; VGH München…, Urteil vom 25. Juli 2025 - 24 BV 24.320 -, juris Rn. 22).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2026 - 4 LA 178/24

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach WaffG 2002 § 5 Abs 2 Nr 3 Buchst. a …

    Aus dem materiellen Recht ergibt sich damit die (materielle) Beweislast der Behörde hinsichtlich der Umstände und Tatsachen, aus denen die Unzuverlässigkeit abgeleitet werden soll (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. Mai 2008 - 6 C 13.07 -, juris Rn. 41; VGH Mannheim…, Beschluss vom 19. März 2024 - 6 S 1171/23 -, juris Rn. 8; OVG Saarlouis, Beschluss vom 2. Juli 2024 - 1 B 53/24 -, juris Rn. 35; VGH München…, Urteil vom 25. Juli 2025 - 24 BV 24.320 -, juris Rn. 22).
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