Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 19.01.2010 - 1 B 537/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
VwGO § 152a
Anhörungsrüge, Gegenvorstellung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 152a Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
Pflicht des Gerichts zur ausdrücklichen Bescheidung jedes Vorbringens eines Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung aufgrund des Anspruchs auf rechtliches Gehör - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht des Gerichts zur ausdrücklichen Bescheidung jedes Vorbringens eines Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung aufgrund des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 29.10.2008 - 4 A 3001.08
Möglichkeit zur Äußerung zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2010 - 1 B 537/09
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt aber nicht schon dann vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Verfahrensbeteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009, NVwZ 2009, 329; Beschl. v. 29.10.2008, a. a. O. und Beschl. v. 3.1.2006, ZOV 2006, 40, beide zitiert nach juris; SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2008 - 1 E 97/08 - BayVGH, Beschl. v. 4.12.2008 - 2 ZB 08.3040 - und Beschl. v. 23.10.2007 - 11 C 2007 -, jeweils zitiert nach juris).Dabei begründet der Anspruch auf rechtliches Gehör - insbesondere bei einer Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung - auch keine Pflicht, jedes Vorbringen eines Beteiligten, in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.10.2008 - 4 A 3001/08 - m. w. N.).
- OVG Sachsen, 02.09.2009 - 3 E 77/09
Gegenvorstellung
Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2010 - 1 B 537/09
Ob die Gegenvorstellung überhaupt statthaft ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 2.9.2009 - 3 E 77/09 m. w. N.), bleibt offen. - BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2010 - 1 B 537/09
Hiermit korrespondiert die grundsätzliche Pflicht des angerufenen Gerichts, diese Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzustellen (BVerfG, Beschl. v. 17.5.1983, BVerfGE 64, 135).
- BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis; …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2010 - 1 B 537/09
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt aber nicht schon dann vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Verfahrensbeteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009, NVwZ 2009, 329;… Beschl. v. 29.10.2008, a. a. O. und Beschl. v. 3.1.2006, ZOV 2006, 40, beide zitiert nach juris; SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2008 - 1 E 97/08 - BayVGH, Beschl. v. 4.12.2008 - 2 ZB 08.3040 - und Beschl. v. 23.10.2007 - 11 C 2007 -, jeweils zitiert nach juris). - BVerwG, 03.01.2006 - 7 B 103.05
Darlegung einer entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2010 - 1 B 537/09
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt aber nicht schon dann vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Verfahrensbeteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009, NVwZ 2009, 329;… Beschl. v. 29.10.2008, a. a. O. und Beschl. v. 3.1.2006, ZOV 2006, 40, beide zitiert nach juris; SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2008 - 1 E 97/08 - BayVGH, Beschl. v. 4.12.2008 - 2 ZB 08.3040 - und Beschl. v. 23.10.2007 - 11 C 2007 -, jeweils zitiert nach juris). - VGH Bayern, 04.12.2008 - 2 ZB 08.3040
Anhörungsrüge
Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2010 - 1 B 537/09
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt aber nicht schon dann vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Verfahrensbeteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009, NVwZ 2009, 329;… Beschl. v. 29.10.2008, a. a. O. und Beschl. v. 3.1.2006, ZOV 2006, 40, beide zitiert nach juris; SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2008 - 1 E 97/08 - BayVGH, Beschl. v. 4.12.2008 - 2 ZB 08.3040 - und Beschl. v. 23.10.2007 - 11 C 2007 -, jeweils zitiert nach juris).
- VG Würzburg, 07.03.2012 - W 4 S 12.123
Gegenvorstellung gegen Beschluss nach § 80 Abs. 5 VwGO; Statthaftigkeit
Es ist nichts dafür vorgetragen, und auch sonst nicht erkennbar, dass ein Verfahrensgrundrecht verletzt worden wäre oder der angegriffene Beschluss greifbar gesetzwidrig wäre (vgl. zu dieser Voraussetzung für den Erfolg der Gegenvorstellung BVerwG vom 24.11.2009 Az.: 4 PKH 2/09; BayVGH vom 19.01.2010 Az.: 7 ZB 09.1199; Sächs. OVG vom 19.1.2010 Az.: 1 B 537/09 - alle juris). - VG München, 18.01.2016 - M 7 K9 15.4916
Anhörungsrüge gegen Kostenentscheidung im Einstellungsbeschluss
Für die Entscheidung über die Anhörungsrüge ist der Berichterstatter zuständig, da ihm nach einer übereinstimmenden Hauptsacheerledigung gem. § 87 a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 VwGO die alleinige Befugnis zur Entscheidung über die Verteilung der Kostenlast zukommt (vgl. Sächs. OVG, B. v. 19.1.2010 - 1 B 537/09 - juris Rn. 1). - VG München, 06.10.2014 - M 7 K9 14.2770 Für die Entscheidung über die Anhörungsrüge ist der Berichterstatter zuständig, da ihm nach einer übereinstimmenden Hauptsacheerledigung gem. § 87 a Abs. 1 Nr. 3 , Abs. 3 VwGO die alleinige Befugnis zur Entscheidung über die Verteilung der Kostenlast zukommt (vgl. Sächs. OVG, B. v. 19. Januar 2010 - 1 B 537/09 - [...] Rn 1).
- VG München, 06.10.2014 - M 7 S9 14.2771 Für die Entscheidung über die Anhörungsrüge ist der Berichterstatter zuständig, da ihm nach einer übereinstimmenden Hauptsacheerledigung gem. § 87 a Abs. 1 Nr. 3 , Abs. 3 VwGO die alleinige Befugnis zur Entscheidung über die Verteilung der Kostenlast zukommt (vgl. Sächs. OVG, B. v. 19. Januar 2010 - 1 B 537/09 - [...] Rn 1).
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