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Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 31.07.1989

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.04.1989 - 1 B 55.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2267
BVerwG, 18.04.1989 - 1 B 55.89 (https://dejure.org/1989,2267)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.1989 - 1 B 55.89 (https://dejure.org/1989,2267)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 1989 - 1 B 55.89 (https://dejure.org/1989,2267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schutz von Ehe und Familie - Ausländer - Aufenthaltsgenehmigung - Verwaltungsvorschrift - Aufenthaltsdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3106 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 761
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist - …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1989 - 1 B 55.89
    Das ausländerbehördliche Ermessen bei der Entscheidung über eine Aufenthaltserlaubnis darf durch Verwaltungsvorschriften aufenthaltserleichternder wie aufenthaltsbeschränkender Art gelenkt und gebunden werden (wie BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; 70, 127 [BVerwG 13.09.1984 - 5 C 118/83]).

    In diesen wird übereinstimmend zum Ausdruck gebracht, daß das ausländerbehördliche Ermessen durch Verwaltungsvorschriften gelenkt und gebunden werden darf (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; 70, 127 [BVerwG 13.09.1984 - 5 C 118/83]; vgl. für Verwaltungsvorschriften der Länder auch BVerfGE 76, 1 ).

    Demgemäß stellen auch die in BVerwGE 70, 127 erörterten Richtlinien über den Familiennachzug insofern aufenthaltserleichternde Verwaltungsvorschriften dar, als sie unter den dort genannten Voraussetzungen Familienangehörige hier lebender Ausländer von der einen Daueraufenthalt grundsätzlich ausschließenden Verwaltungspraxis ausnehmen (…a.a.O. S. 137).

    Damit erledigt sich auch der in der Beschwerde erhobene Vorwurf, das Land N. W. verstoße mit dem Erlaß gegen den Grundsatz der Bundestreue (vgl. dazu BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]; BVerfGE 76, 1 ).

  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1989 - 1 B 55.89
    Das ausländerbehördliche Ermessen bei der Entscheidung über eine Aufenthaltserlaubnis darf durch Verwaltungsvorschriften aufenthaltserleichternder wie aufenthaltsbeschränkender Art gelenkt und gebunden werden (wie BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; 70, 127 [BVerwG 13.09.1984 - 5 C 118/83]).

    In den weiteren in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 23. September 1981 - BVerwG 1 B 90.81 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 12; Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 42) wird betont, daß im Rahmen des ausländerbehördlichen Ermessens einwanderungspolitische Ziele verfolgt werden dürfen und daß unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände des Falles das private Interesse des Ausländers an einem weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet mit dem öffentlichen Interesse, seine Einwanderung zu verhindern oder zu beenden, angemessen abgewogen werden muß (vgl. auch BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86).

    In diesen wird übereinstimmend zum Ausdruck gebracht, daß das ausländerbehördliche Ermessen durch Verwaltungsvorschriften gelenkt und gebunden werden darf (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; 70, 127 [BVerwG 13.09.1984 - 5 C 118/83]; vgl. für Verwaltungsvorschriften der Länder auch BVerfGE 76, 1 ).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1989 - 1 B 55.89
    In diesen wird übereinstimmend zum Ausdruck gebracht, daß das ausländerbehördliche Ermessen durch Verwaltungsvorschriften gelenkt und gebunden werden darf (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; 70, 127 [BVerwG 13.09.1984 - 5 C 118/83]; vgl. für Verwaltungsvorschriften der Länder auch BVerfGE 76, 1 ).

    Damit erledigt sich auch der in der Beschwerde erhobene Vorwurf, das Land N. W. verstoße mit dem Erlaß gegen den Grundsatz der Bundestreue (vgl. dazu BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]; BVerfGE 76, 1 ).

  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78

    Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern - …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1989 - 1 B 55.89
    Das ausländerbehördliche Ermessen bei der Entscheidung über eine Aufenthaltserlaubnis darf durch Verwaltungsvorschriften aufenthaltserleichternder wie aufenthaltsbeschränkender Art gelenkt und gebunden werden (wie BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; 70, 127 [BVerwG 13.09.1984 - 5 C 118/83]).

    In diesen wird übereinstimmend zum Ausdruck gebracht, daß das ausländerbehördliche Ermessen durch Verwaltungsvorschriften gelenkt und gebunden werden darf (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; 70, 127 [BVerwG 13.09.1984 - 5 C 118/83]; vgl. für Verwaltungsvorschriften der Länder auch BVerfGE 76, 1 ).

  • BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89

    Verwaltungsprozessuale Ausgestaltung der Möglichkeit zur Geltendmachung im …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1989 - 1 B 55.89
    Der genannte Erlaß trägt im übrigen dem auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Aufenthaltsbeendigung zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 42; BVerwGE 65, 174 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81]; Beschluß vom 3. März 1989 - BVerwG 1 B 21.89 -) Rechnung.

    Das schließt es zwar weitgehend aus, von Gerichts wegen einen bestimmten Zeitraum festzulegen, nach dessen Ablauf es regelmäßig nicht mehr zulässig ist, den Aufenthalt des Ausländers bei Eintritt der genannten Voraussetzungen zu beenden; der Verwaltung steht es aber aufgrund ihres Ermessens frei, sich im Regelfall von ihr angemessen erscheinenden Fristen leiten zu lassen und sie durch Verwaltungsvorschriften für die Ausländerbehörden festzulegen (Beschluß vom 3. März 1989 - BVerwG 1 B 21.89 -).

  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 143.82

    Scheidung des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Verlängerung - …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1989 - 1 B 55.89
    In den weiteren in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 23. September 1981 - BVerwG 1 B 90.81 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 12; Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 42) wird betont, daß im Rahmen des ausländerbehördlichen Ermessens einwanderungspolitische Ziele verfolgt werden dürfen und daß unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände des Falles das private Interesse des Ausländers an einem weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet mit dem öffentlichen Interesse, seine Einwanderung zu verhindern oder zu beenden, angemessen abgewogen werden muß (vgl. auch BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86).

    Der genannte Erlaß trägt im übrigen dem auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Aufenthaltsbeendigung zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 42; BVerwGE 65, 174 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81]; Beschluß vom 3. März 1989 - BVerwG 1 B 21.89 -) Rechnung.

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1989 - 1 B 55.89
    Der genannte Erlaß trägt im übrigen dem auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Aufenthaltsbeendigung zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 42; BVerwGE 65, 174 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81]; Beschluß vom 3. März 1989 - BVerwG 1 B 21.89 -) Rechnung.
  • BVerwG, 22.07.1987 - 1 B 170.86

    Ausländer - Abschiebungskosten - Arbeitgeber

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1989 - 1 B 55.89
    Eine die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO rechtfertigende Abweichung ist nur gegeben, wenn das Berufungsurteil mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen ist (Beschluß vom 22. Juli 1987 - BVerwG 1 B 170.86 - Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 8).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1989 - 1 B 55.89
    Der Beklagte bezieht sich zunächst auf das Urteil des erkennenden Senats vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 48.77 - (BVerwGE 56, 254), in dem ausgeführt wird, daß aufgrund des § 7 Abs. 3 AuslG einer Aufenthaltserlaubnis Bedingungen zu solchen Zwecken beigefügt werden können, die aufenthaltsrechtlich erheblich sind und daher auch im Rahmen des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG verfolgt werden dürfen.
  • BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81

    Ausländer - Einreise - Sichtvermerk - Duldung - Ausweisung - Beeinträchtigung …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1989 - 1 B 55.89
    Soweit der Beklagte bezüglich der Auslegung des Widerspruchsbescheides eine Abweichung des Berufungsurteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rügt, geht diese Rüge ebenfalls fehl: In der in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidung vom 15. Mai 1984 - BVerwG 1 C 59.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 103 (S. 89) ging es u.a. um die Auslegung eines bestimmten Widerspruchsbescheides.
  • BVerwG, 23.09.1981 - 1 B 90.81

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Zulässigkeit und …

  • BVerwG, 09.07.1987 - 1 B 49.87

    Aufenthaltserlaubnis mit Bedingungen und Auflagen - Voraussetzungen für die …

  • BVerwG, 16.02.1987 - 1 A 80.86

    Anspruch auf Erteilung eines Sichtvermerks - Absicht des dauernden Aufenthalts …

  • BVerwG, 11.10.1983 - 1 C 4.81

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Treffen einer Ermessensentscheidung - …

  • BVerwG, 10.03.1986 - 1 B 37.86

    Scheidung der Ehe eines Ausländers und einer Deutschen als Grund für die …

  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88

    Wohnungsbindungsverstoß - Ergänzende Ermessensentscheidung - Geldleistungen - …

    Auch die Ermessensausübung der Widerspruchsbehörde ist vielmehr mangels einer relevanten Wohnungsmarktentspannung in Richtung auf die Erhebung von Geldleistungen in der durch die Verwaltungsvorschrift generell vorgesehenen Höhe vorgezeichnet (vgl. auch Beschluß vom 18. April 1989 - BVerwG 1 B 55.89 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 34 S. 51 ).
  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von …

    Rn. 25 Die Anwendung der Richtlinien bei der Ermessensausübung war aus Gründen der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV) zulässig und geboten (zur Selbstbindung der Verwaltung durch ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften vgl. BVerwG vom 18.4.1989 NVwZ 1989, 761; vom 19.9.2000 BVerwGE 112, 63; vom 11.11.2008 Az. 7 B 38/08 ; BayVGH vom 15.9.2010 Az. 14 ZB 10.715 RdNr. 6).
  • BVerwG, 27.12.1990 - 1 B 162.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …

    Auch dies steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; 70, 127 [BVerwG 13.09.1984 - 5 C 118/83]; Beschluß vom 18. April 1989 - BVerwG 1 B 55.89 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 34 = NVwZ 1989, 761 [BVerwG 18.04.1989 - 1 B 55/89]).

    Sie können im Verhältnis zum Ausländer Wirkungen nur deshalb entfalten, weil die Verwaltung zur Wahrung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet ist und sich demgemäß durch die pflichtgemäße Anwendung der Verwaltungsvorschriften selbst bindet (vgl. Beschluß vom 18. April 1989 - BVerwG 1 B 55.89 - a.a.O.; Beschluß vom 21. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 161.88 -).

  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 11.1457

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, die bei der Erteilung einer …

    Rn. 26 Die Anwendung der Richtlinien bei der Ermessensausübung war aus Gründen der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV) zulässig und geboten (zur Selbstbindung der Verwaltung durch ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften vgl. BVerwG vom 18.4.1989 NVwZ 1989, 761; vom 19.9.2000 BVerwGE 112, 63; vom 11.11.2008 Az. 7 B 38/08 ; BayVGH vom 15.9.2010 Az. 14 ZB 10.715 RdNr. 6).
  • VGH Bayern, 05.12.2011 - 8 ZB 11.1748

    Berufungszulassung (abgelehnt); Sondernutzungserlaubnis für Freischankfläche; …

    Rn. 27 "Die Anwendung der Richtlinien bei der Ermessensausübung war aus Gründen der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV) zulässig und geboten (zur Selbstbindung der Verwaltung durch ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften vgl. BVerwG vom 18.4.1989 NVwZ 1989, 761; vom 19.9.2000 BVerwGE 112, 63; vom 11.11.2008 Az. 7 B 38/08 ; BayVGH vom 15.9.2010 Az. 14 ZB 10.715 RdNr. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.1993 - 11 S 1090/93

    Zum Anwendungsbereich des AuslG 1990 § 7 Abs 1 bei fehlenden besonderen, …

    Dies schließt nicht aus, daß auch diese Ermessensausübung im Einzelfall aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen (vgl. etwa §§ 7 Abs. 2, 8 AuslG) beschränkt oder ausgeschlossen ist oder durch die Ausländerbehörde bindende Verwaltungsvorschriften aufenthaltserleichternder oder aufenthaltsbeschränkender Art gelenkt wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.4.1989 - 1 B 55/89 - NVwZ 1989, 761).
  • VGH Hessen, 16.10.1989 - 12 TH 1182/88

    Keine Aufenthaltserlaubnis aus Vertrauensschutzgründen bei nur kurzfristig …

    Diesem Umstand kann auch in der Weise Rechnung getragen werden, daß dem Ausländer in der Regel nach Ablauf einer grundsätzlich angemessenen, bestimmten Aufenthaltsdauer durch Rechtsvorschrift ein von der Ehe unabhängiges Aufenthaltsrecht eingeräumt wird (BVerwG, 18.04.1989 -- 1 B 55.89 --, NVwZ 1989, 761).
  • BVerwG, 15.08.1989 - 1 B 119.89

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …

    Nach dieser Rechtsprechung, die mit der des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt, entfällt grundsätzlich der sich aus Art. 6 Abs. 1 GG herleitende aufenthaltsrechtliche Schutz, wenn die Ehegatten nicht nur vorübergehend nicht in ehelicher Gemeinschaft, sondern auf Dauer getrennt leben oder die Ehe geschieden worden ist (Beschlüsse vom 3. März 1989 - BVerwG 1 B 21.89 - InfAuslR 1989, 155 und vom 18. April 1989 - BVerwG 1 B 55.89 - mit weiteren Nachweisen; BVerfG - Kammerbeschluß - vom 12. Juni 1989 - 2 BvR 571/89 -).
  • VGH Hessen, 11.09.1989 - 13 UE 1174/89

    Ausländerrecht: unbefristete Aufenthaltserlaubnis

    Zwar wird durch diese verwaltungsinternen Vorschriften das ausländerbehördliche Ermessen bei der Entscheidung über eine Aufenthaltserlaubnis in zulässiger Weise gebunden (BVerwG, Beschluß vom 18. April 1989 - 1 B 55.89 -, NVwZ 1989, 761), so daß der Ausländer, soweit er die in den Verwaltungsvorschriften für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis näher bestimmten Voraussetzungen erfüllt, gegen die Ausländerbehörde einen entsprechenden Anspruch geltend machen kann.
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 31.07.1989 - 1 B 55/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,9066
OVG Bremen, 31.07.1989 - 1 B 55/89 (https://dejure.org/1989,9066)
OVG Bremen, Entscheidung vom 31.07.1989 - 1 B 55/89 (https://dejure.org/1989,9066)
OVG Bremen, Entscheidung vom 31. Juli 1989 - 1 B 55/89 (https://dejure.org/1989,9066)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verbot der Durchführung von Musikveranstaltungen in einem Mehrzweckraum; Möglichkeit der Einlegung einer Beschwerde zum Zwecke der Beendigung der Hauptsache; Verbot verlängerter Öffnungszeiten einer Vereinsgaststätte; Voraussetzungen für das Vorliegen eines wirksamen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 25.10.2022 - 10 B 21.2747

    Erfolgreiches Berufungsverfahren wegen Nutzungsuntersagung für Veranstaltungen

    Eine auf Art. 76 Satz 2 BayBO gestützte bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung kann ohne Weiteres ein Veranstaltungsverbot umfassen (…vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2021 - 9 CS 20.2376 - juris Rn. 16: "Feiern jeglicher Art";… B.v. 28.8.2015 - 9 ZB 13.1876 - juris Rn. 13: "Nutzungsuntersagung des Betriebs der Eventhalle"; OVG Bremen, B.v. 31.7.1989 - 1 B 55/89 - BeckRS 1989 31150516: "Musikveranstaltungen").
  • OVG Bremen, 04.08.1989 - 1 B 65/89

    Verbot der Nutzung eines Wintergartens ohne Baugenehmigung als Erweiterungsfläche …

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