Rechtsprechung
| BVerwG, 19.08.1988 - 1 B 6.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausländer - Ausbildungsdauer - Aufenthaltserlaubnis - Deutsch-Iranisches Niederlassungsabkommen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 25.06.1987 - 2 K 2513/86
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1987 - 18 A 1732/87
- BVerwG, 19.08.1988 - 1 B 6.88
Papierfundstellen
- NVwZ 1989, 66
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 36.85
Aufenthaltsberechtigung - Ausländischer Arbeitnehmer - Anerkennung - Rückkehr ins …
Auszug aus BVerwG, 19.08.1988 - 1 B 6.88
Wird die Aufenthaltsberechtigung aufgrund einer - rechtsfehlerfreien - Ermessensentscheidung abgelehnt, können die Behörde und im Streitfalle die Verwaltungsgerichte offenlassen, ob diese Voraussetzungen vorliegen (BVerwGE 77, 188 ).Für das Ermessen nach § 8 Abs. 1 AuslG ist maßgebend, ob dem Ausländer ein dauerndes Verbleiben im Bundesgebiet ermöglicht werden soll und ob nach Maßgabe einer angemessenen Interessenabwägung ein solcher Aufenthalt mit öffentlichen Interessen vereinbar ist (vgl. z.B. BVerwGE 77, 188 ).
- BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77
Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus BVerwG, 19.08.1988 - 1 B 6.88
Ein schutzwürdiges Vertrauen setzt in diesem Zusammenhang u.a. voraus, daß ein Tatbestand geschaffen worden ist, aufgrund dessen der Kläger erwarten kann, ihm werde über die Zeit seines Studiums hinaus der Aufenthalt im Bundesgebiet auf Dauer ermöglicht (vgl. z.B. BVerfGE 49, 168 ; Beschluß vom 17. Februar 1987 - BVerwG 1 B 5.87 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 87). - BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78
Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus BVerwG, 19.08.1988 - 1 B 6.88
Entsprechend verletzt es außerdem nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es bei seiner Entscheidung ein Parteivorbringen unberücksichtigt läßt, auf das es nach seiner materiellen Rechtsauffassung nicht ankommt (vgl. z.B. BVerfGE 50, 32 ).
- BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85
Türkische Staatsangehörige - Aufenthaltsrecht - Assoziierungsvereinbarung - EWG - …
Auszug aus BVerwG, 19.08.1988 - 1 B 6.88
Für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung ist entsprechend § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO die Ermessensentscheidung der Widerspruchsbehörde maßgebend (vgl. z.B. BVerwGE 78, 192 ). - BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84
Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen …
Auszug aus BVerwG, 19.08.1988 - 1 B 6.88
Wie sich von selbst versteht, ist es danach erst recht grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Behörde noch in der Ausbildung befindlichen Ausländern keine Aufenthaltsberechtigung erteilt, denn mit der Aufenthaltsberechtigung würde ihnen entgegen den entwicklungspolitischen Belangen der Bundesrepublik Deutschland ein Daueraufenthalt zugestanden (vgl. dazu auch BVerwGE 77, 164 ). - BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87
Innerstaatliche Fluchtalternative - Abschiebungsandrohung - Neue maßgebliche …
Auszug aus BVerwG, 19.08.1988 - 1 B 6.88
Wenn der Kläger demgegenüber die materielle Rechtsauffassung des Berufungsgerichts angreift, nach der ein formloser Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis die Fiktion des § 21 Abs. 3 AuslG nicht auslösen kann, läßt er unberücksichtigt, daß für die Beurteilung einer Aufklärungsrüge die materielle Rechtsauffassung des Berufungsgerichts maßgebend ist, und zwar unabhängig davon, ob diese Rechtsauffassung rechtlichen Bedenken unterliegt oder nicht (vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1966 - BVerwG 2 C 4.65 - Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 18 ; Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - InfAuslR 1988, 167 ). - BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69
Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung …
Auszug aus BVerwG, 19.08.1988 - 1 B 6.88
Für Einwanderungen bleiben nach Art. 1 Abs. 3 NAK die - für iranische Staatsangehörige nicht diskriminierenden - nationalen Einwanderungsbestimmungen unberührt, zu denen auch § 8 AuslG zählt (vgl. BVerwGE 38, 90 ; BVerfG, Kammerbeschluß vom 25. September 1986 - 2 BvR 955/86 - InfAuslR 1987, 37). - BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79
Auszug aus BVerwG, 19.08.1988 - 1 B 6.88
Diese und die weiteren vom Kläger aufgeworfenen Fragen rechtfertigen die Zulassung der Grundsatzrevision nicht, weil sich die Berufungsentscheidung nach den tatrichterlichen Feststellungen jedenfalls aus anderen Gründen, denen gegenüber Revisionszulassungsgründe im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO nicht vorliegen, als richtig darstellt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 B 82.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 178; vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34). - BVerwG, 11.10.1985 - 1 B 102.85
Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Ermessensausübung - …
Auszug aus BVerwG, 19.08.1988 - 1 B 6.88
Bei einem - wie hier - vorübergehenden Aufenthalt muß erwartet werden, daß sie sich auf ihre spätere Rückkehr einrichten (vgl. z.B. Beschluß vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 1 B 102.85 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 26;… BVerfG , Beschluß vom 27. November 1984 - 2 BvR 1127, 1130/84 - a.a.O.). - BVerwG, 06.12.1966 - II C 4.65
Versorgungsansprüche einer Witwe
Auszug aus BVerwG, 19.08.1988 - 1 B 6.88
Wenn der Kläger demgegenüber die materielle Rechtsauffassung des Berufungsgerichts angreift, nach der ein formloser Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis die Fiktion des § 21 Abs. 3 AuslG nicht auslösen kann, läßt er unberücksichtigt, daß für die Beurteilung einer Aufklärungsrüge die materielle Rechtsauffassung des Berufungsgerichts maßgebend ist, und zwar unabhängig davon, ob diese Rechtsauffassung rechtlichen Bedenken unterliegt oder nicht (vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1966 - BVerwG 2 C 4.65 - Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 18 ; Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - InfAuslR 1988, 167 ). - BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 88.76
Wegfall des Zwecks der Anwesenheit ausländischer Studenten nach langer …
- BVerwG, 10.11.1978 - 1 B 246.77
Unbestimmte Rechtsbegriffe - Rechtsstaatsprinzip - Verhältnismäßigkeit - …
- BVerwG, 19.05.1987 - 1 C 13.84
Ausländerrecht - Aufenthaltsberechtigung - Aufenthaltsunterbrechung - …
- BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 5.87
Erfolgloses Asylverfahren - Fortsetzung des Aufenthalts - Vertrauensschutz - …
- BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 1127/84
Aufenthaltserlaubnis - Ablehnung - Verlängerung
- BVerwG, 24.10.1979 - 8 B 82.79
Rechtsmittel
- BVerfG, 25.09.1986 - 2 BvR 955/86
- BVerwG, 11.10.1983 - 1 C 4.81
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Treffen einer Ermessensentscheidung - …
- BVerfG, 21.07.1986 - 2 BvR 411/86
- BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung eines …
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats übt die Ausländerbehörde ihr Ermessen regelmäßig rechtsfehlerfrei aus, wenn sie aus Entwicklungsländern zu Ausbildungszwecken eingereisten Ausländern nach abgeschlossener Ausbildung und einer etwaigen praktischen Erprobungszeit keine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt (vgl.z.B. Beschlüsse vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 14 m.w.N.;vom 19. August 1988 - BVerwG 1 B 6.88 -).Er hatte deswegen keinen Grund für die Annahme, ihm werde nach Beendigung der Ausbildung ein (unbefristeter) Aufenthalt zu Erwerbszwecken ermöglicht (vgl.Beschlüsse vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 12 , vom 19. August 1988 - BVerwG 1 B 6.88 - BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 27. November 1984 - 2 BvR 1127, 1130/84 - NVwZ 1985, 259).
- BVerwG, 03.11.1989 - 1 B 142.89
Studenten aus Entwicklungsländern - Fehlerfreie Ermessensausübung - …
Außerdem hat der Ausländer zumeist während seines Aufenthalts im Bundesgebiet Kenntnisse und Fähigkeiten erworben, die ihm auch bei einer Tätigkeit außerhalb seines Fachgebietes von Nutzen sein und es ihm ermöglichen können, einen Beitrag zur Entwicklung seines Heimatlandes oder eines anderen Entwicklungslandes zu leisten (vgl. zum Vorstehenden z.B. Beschluß vom 19. August 1988 - BVerwG 1 B 6.88 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 11; Urteile vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - und vom 29. November 1988 - BVerwG 1 C 75.86 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 31 und 32; ferner Beschluß vom 30. Mai 1986 - BVerwG 1 B 82.86 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 28).Hat jedoch die Ausländerbehörde den Aufenthalt jeweils nur für den seiner Natur nach vorübergehenden Zweck der Ausbildung und Gewinnung praktischer Erfahrungen befristet erlaubt und dementsprechend keinen Zweifel gelassen, daß eine dauerhafte Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet nicht zugelassen werde, so hat sie auch in Fällen eines langfristigen Aufenthalts - hier etwa 8 Jahre seit der Einreise bis zum Erlaß des Ablehnungsbescheides - keine Grundlage für den vom Kläger beanspruchten Vertrauensschutz gesetzt (…vgl. Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - a.a.O.;… Beschlüsse vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - a.a.O.; vom 19. August 1988 - BVerwG 1 B 6.88 - a.a.O.; BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 15. Mai 1979 - 1 BvR 139/79 -).
- BVerwG, 23.12.1993 - 1 B 61.93
Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Wohlwollensgebot - Zurückstellung - …
Regelmäßig ist es aber nicht zu beanstanden, wenn die Behörde bis zum Abschluß der Ausbildung oder einige Zeit danach zuwartet, um aufgrund der dann gegebenen tatsächlichen Verhältnisse zu entscheiden, ob noch mit einer angemessenen Verwirklichung der entwicklungspolitischen Ziele gerechnet werden kann oder ob der Staatenlose dauerhaft in Deutschland verbleibt (vgl. auch Beschluß vom 10. August 1990 - BVerwG 1 B 114.89 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 40 [S. 65]; ferner Beschluß vom 19. August 1988 - BVerwG 1 B 6.88 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 11 [S. 20]).
- BVerwG, 24.01.1994 - 1 B 2.94 Aus dem Umstand, daß hier die Behörden dem Kläger in großzügiger Weise langjährig entgegengekommen sind, folgt daher nicht, daß sie ihm nach endgültigem Scheitern seiner Ausbildungsversuche weiter entgegenkommen und sogar einen Daueraufenthalt zu Erwerbszwecken gewähren müßten (vgl. dazu z.B. Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 88.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 24; Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 31; Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 Nr. 8; Beschluß vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 1 B 102.85 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 26; Beschluß vom 19. August 1988 - BVerwG 1 B 6.88 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 11; Beschluß vom 3. November 1989 - BVerwG 1 B 142.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 103).
- BVerwG, 24.05.1991 - 8 B 66.91
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Denn für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung ist entsprechend § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO die Ermessensentscheidung der Widerspruchsbehörde maßgebend (vgl. z.B. Urteil vom 27. Oktober 1987 - BVerwG 1 C 19.85 - BVerwGE 78, 192 [BVerwG 27.10.1987 - 1 C 19/85] und Beschlüsse vom 26. Februar 1987 - BVerwG 4 B 24.87 - Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 29 S. 1 und vom 19. August 1988 - BVerwG 1 B 6.88 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 11 S. 16 ). - BVerwG, 24.05.1991 - 8 B 65.91
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Denn für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung ist entsprechend § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO die Ermessensentscheidung der Widerspruchsbehörde maßgebend (vgl. z.B. Urteil vom 27. Oktober 1987 - BVerwG 1 C 19.85 - BVerwGE 78, 192 [BVerwG 27.10.1987 - 1 C 19/85] und Beschlüsse vom 26. Februar 1987 - BVerwG 4 B 24.87 - Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 29 S. 1 und vom 19. August 1988 - BVerwG 1 B 6.88 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 11 S. 16 ).
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