Rechtsprechung
| BVerwG, 26.10.2022 - 1 B 63.22 |
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- Bundesverwaltungsgericht
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Wiederaufgreifen eines abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens
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§ 27 BVFG, § 51 Abs 5 VwVfG, § 48 VwVfG, § 49 VwVfG
Wiederaufgreifen eines abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wiederaufgreifen eines abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens
Verfahrensgang
- VG Köln, 12.02.2019 - 7 K 1007/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2022 - 11 A 1318/19
- BVerwG, 26.10.2022 - 1 B 63.22
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 10.10.2018 - 1 C 26.17
Aufenthaltnahme; Aufnahmebescheid; Ausreise; Bekenntnis; Bestandskraft; …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2022 - 1 B 63.22
Soweit die Beschwerde meint, der Antrag der Klägerin auf Erteilung eines Aufnahmebescheides sei (wegen veränderter Umstände zum Zeitpunkt der Aussiedlung) unabhängig von dem bestandskräftigen Ablehnungsbescheid vom 18. Juli 2006 und vom Vorliegen von Wiederaufnahmegründen zu prüfen gewesen, berücksichtigt sie nicht, dass nach einem bestandskräftig abgeschlossenen Aufnahmeverfahren das (neuerliche) Begehren auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nur Erfolg haben kann, wenn Wiederaufgreifensgründe im Sinne von § 51 VwVfG vorliegen (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 1 C 26.17 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 25 Rn. 16).Rn. 12 Die Voraussetzungen für die Durchbrechung der Bestands- und Rechtskraft der Ablehnung eines Erstantrages für ein (neuerliches) Begehren auf Erteilung eines Aufnahmebescheides sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahingehend geklärt, dass zuvor ein Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 VwVfG (Anspruch auf Wiederaufgreifen) oder nach § 51 Abs. 5 i. V. m. §§ 48, 49 VwVfG (Wiederaufgreifen nach Ermessen) erreicht werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 1 C 26.17 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 25 Rn. 16).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2022 - 1 B 63.22
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist daher nur dann anzunehmen, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Gericht bestimmtes Vorbringen nicht berücksichtigt hat (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2022 - 1 B 63.22
Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
- BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17
Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2022 - 1 B 63.22
Die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, dessen Rücknahme begehrt wird, kann ebenfalls die Annahme rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (BVerwG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 19 und 25 f. m. w. N.). - BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11
Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2022 - 1 B 63.22
Als Prozessgrundrecht soll es sicherstellen, dass die gerichtliche Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230 Rn. 10). - BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06
Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen" …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2022 - 1 B 63.22
Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. …und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m. w. N.). - BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15
Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2022 - 1 B 63.22
Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m. w. N.). - BVerwG, 13.04.2021 - 1 B 10.21
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen einer …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2022 - 1 B 63.22
Damit liegt kein - eine gerichtliche Überprüfung in der Sache eröffnender - "Zweitbescheid" vor (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 13. April 2021 - 1 B 10.21 - juris Rn. 6 f.), sodass das Oberverwaltungsgericht aus Rechtsgründen nicht gehalten war, einen vom Vorliegen von Wiederaufgreifensgründen unabhängigen Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides in Erwägung zu ziehen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2023 - 6 A 1652/20
Zurruhesetzung eines Stadtoberinspektors wegen Dienstunfähigkeit; Regelungen zum …
Rn. 81 vgl. BVerfG, Urteil vom 8.6.1997 - 1 BvR 1621/94 -, BVerfGE 96, 205 = juris Rn. 43 f., und Beschluss vom 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 = juris Rn. 39 m. w. N.; BVerwG, Beschlüsse vom 26.10.2022 - 1 B 63.22 -, juris Rn. 4, und vom 5.2.1999 - 9 B 797.98 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschlüsse vom 24.11.2022 - 6 A 487/20 -, juris Rn. 19, vom 12.4.2021 - 6 A 1901/20 -, juris, Rn. 18,. - VG Hamburg, 12.03.2024 - 2 A 3543/22
Auslegung eines Asylfolgeantrags; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung …
Die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, dessen Rücknahme begehrt wird, kann ebenfalls die Annahme rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (BVerwG, Beschl. v. 26.10.2022, 1 B 63/22, juris Rn. 14 m.w.N.). - VG Köln, 15.01.2025 - 13 L 1585/24 Rn. 48 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 1 B 63.22 -, juris Rn. 14 m.w.N.; VG Hamburg, Urteil vom 12. März 2024 - 2 A 3543/22 -, juris Rn. 37.
- VG Hamburg, 15.03.2024 - 2 A 3543/22
Algerien: Berücksichtigung bzw. Prüfung inlandsbezogener Abschiebungshindernisse …
rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (BVerwG, Beschl. v. 26.10.2022, 1 B 63/22, juris Rn. 14 m.w.N.). - OVG Hamburg, 28.01.2025 - 4 Bf 70/24 Sollte dies der Fall und der frühere bestandskräftige Bescheid bezogen auf die Rückkehrentscheidung rechtswidrig sein, ist die sich anschließende Frage, nach welchem Maßstab sich im Einzelfall das Widerrufsermessen auf Null reduziert, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (…vgl. Urt. v. 2.5.2024, 2 C 13.23, juris Rn. 29 m.w.N.; Beschl. v. 26.10.2022, 1 B 63.22, juris Rn. 14;… Urt. v. 17.1.2007, 6 C 32.06, juris Rn. 13;… Urt. v. 20.10.2004, 1 C 15.03, juris Rn. 16).
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