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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 22.06.2016 - 1 B 649/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26899
VGH Hessen, 22.06.2016 - 1 B 649/16 (https://dejure.org/2016,26899)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.06.2016 - 1 B 649/16 (https://dejure.org/2016,26899)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - 1 B 649/16 (https://dejure.org/2016,26899)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 BBG, Art 33 Abs 2 GG, § 39 HLVO, § 46 HLVO
    Aktualität dienstlicher Beurteilungen im Auswahlverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 22; GG Art. 33 Abs. 2; HLVO § 39; HLVO § 46
    AKTUALITÄT DIENSTLICHER BEURTEILUNGEN; KONKURRENTENSTREIT

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktualität dienstlicher Beurteilungen im Auswahlverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2016, 959
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 19.09.2000 - 1 TG 2902/00

    Einstweilige Anordnung zwecks Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

    Auszug aus VGH Hessen, 22.06.2016 - 1 B 649/16
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die einer Auswahlentscheidung zu Grunde gelegte dienstliche Beurteilung dann hinreichend aktuell ist, wenn die dienstliche Beurteilung im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht älter als ein Jahr ist (…Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 1 A 1512/13.Z - juris, Rdnr. 8;… Beschluss vom 22. Juni 2011 - 1 B 499/11 -, juris, Rdnr. 7;… Beschluss vom 1. Februar 2001 - 1 TZ 2569/00 -, juris, Rdnr. 6; Beschluss vom 19. September 2000 - 1 TG 2902/00 -, juris, Rdnr. 6).

    Die dienstlichen Beurteilungen von Antragsteller und Beigeladener sind Anlassbeurteilungen und waren zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung annähernd 14 Monate alt, was nicht mehr hinreichend aktuell im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Senats ist (vgl. Senat, Beschluss vom 19. September 2000 - 1 TG 2902/00 -, juris, Rdnr. 6), an der - wie dargelegt - für die Fälle festgehalten wird, in denen - wie hier - der Auswahlentscheidung Anlassbeurteilungen zugrunde gelegt werden.

  • VGH Hessen, 21.10.2013 - 1 A 1512/13

    Auswahl eines Bewerbers für einen Dienstposten durch Widerspruchsbescheid

    Auszug aus VGH Hessen, 22.06.2016 - 1 B 649/16
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die einer Auswahlentscheidung zu Grunde gelegte dienstliche Beurteilung dann hinreichend aktuell ist, wenn die dienstliche Beurteilung im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht älter als ein Jahr ist (Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 1 A 1512/13.Z - juris, Rdnr. 8;… Beschluss vom 22. Juni 2011 - 1 B 499/11 -, juris, Rdnr. 7;… Beschluss vom 1. Februar 2001 - 1 TZ 2569/00 -, juris, Rdnr. 6;… Beschluss vom 19. September 2000 - 1 TG 2902/00 -, juris, Rdnr. 6).

    {RN: 15} Den dargestellten Anforderungen an die Aktualität dienstlicher Beurteilungen steht die vom Verwaltungsgericht zitierte Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 1 A 1512/13.Z -, juris, Rdnr. 8) nicht entgegen, denn der Senat hat dort ausdrücklich offen gelassen, ob die Jahresfrist auch noch im Zeitpunkt des Ergehens des Widerspruchsbescheids gewahrt sein muss.

  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 3 CE 14.32

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Anlassbeurteilung; Überschneidung mit …

    Auszug aus VGH Hessen, 22.06.2016 - 1 B 649/16
    In diesen Fällen kommt der Anlassbeurteilung die Aufgabe zu, eine am Leistungsgrundsatz orientierte Auswahlentscheidung zu ermöglichen, wobei für die Verwirklichung dieses Ziels in gleicher Weise wie bei periodischen Beurteilungen die für eine Vergleichbarkeit maßgeblichen äußeren Kriterien so weit wie möglich einzuhalten sind (Bay. VGH, Beschluss vom 28. Februar 2014 - 3 CE 14.32 -, juris, Rdnr. 34).
  • OVG Hamburg, 19.02.2016 - 5 Bs 212/15

    Zu den Anforderungen an dienstliche Beurteilungen im Rahmen beamtenrechtlicher …

    Auszug aus VGH Hessen, 22.06.2016 - 1 B 649/16
    Unabhängig davon sprechen jedoch insbesondere der Sinn und Zweck von Anlassbeurteilungen sowie die sich daraus im Vergleich zu Regelbeurteilungen ergebenden Besonderheiten dafür, gerade dann, wenn lediglich Anlassbeurteilungen für die Bewerberauswahl zur Verfügung stehen, deren größtmögliche Aktualität im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Senats zu fordern (vgl. auch Wolf, ZBR 2016, 7, 8; für eine Differenzierung zwischen Regel- und Anlassbeurteilung im Hinblick auf die zu fordernde Aktualität OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Februar 2016 - 5 Bs 212/15 -, juris, Rdnr. 26).
  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 1 B 707/15

    Beförderung

    Auszug aus VGH Hessen, 22.06.2016 - 1 B 649/16
    Das ist dann der Fall, wenn sie aktuell und hinreichend differenziert sind, auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen und untereinander vergleichbar sind (Senat, Beschluss vom 23. September 2015 - 1 B 707/15 -, juris, Rdnr. 30 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 29.01.2016 - 1 B 1511/15
    Auszug aus VGH Hessen, 22.06.2016 - 1 B 649/16
    Der Vergleich der Bewerber im Rahmen einer Auswahlentscheidung hat vor allem anhand dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen (zum Ganzen Senat, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 1 B 1511/15 -, juris, Rdnr. 33 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 01.02.2001 - 1 TZ 2569/00

    Personalauswahlentscheidung: Verwertbarkeit einer Niederschrift über …

    Auszug aus VGH Hessen, 22.06.2016 - 1 B 649/16
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die einer Auswahlentscheidung zu Grunde gelegte dienstliche Beurteilung dann hinreichend aktuell ist, wenn die dienstliche Beurteilung im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht älter als ein Jahr ist (…Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 1 A 1512/13.Z - juris, Rdnr. 8;… Beschluss vom 22. Juni 2011 - 1 B 499/11 -, juris, Rdnr. 7; Beschluss vom 1. Februar 2001 - 1 TZ 2569/00 -, juris, Rdnr. 6;… Beschluss vom 19. September 2000 - 1 TG 2902/00 -, juris, Rdnr. 6).
  • VGH Hessen, 22.06.2011 - 1 B 499/11

    Keine neue Beurteilungen bei Beförderungsauswahlentscheidung, wenn diese nicht …

    Auszug aus VGH Hessen, 22.06.2016 - 1 B 649/16
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die einer Auswahlentscheidung zu Grunde gelegte dienstliche Beurteilung dann hinreichend aktuell ist, wenn die dienstliche Beurteilung im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht älter als ein Jahr ist (…Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 1 A 1512/13.Z - juris, Rdnr. 8; Beschluss vom 22. Juni 2011 - 1 B 499/11 -, juris, Rdnr. 7;… Beschluss vom 1. Februar 2001 - 1 TZ 2569/00 -, juris, Rdnr. 6;… Beschluss vom 19. September 2000 - 1 TG 2902/00 -, juris, Rdnr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - 1 B 1341/21

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines einstweiligen Anordnungsanspruchs

    Rn. 17 Vgl. insoweit Hess VGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 1 B 649/16 -, juris, Rn. 13 f. (14), Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 7. Aufl. 2020, Rn. 81c, und Wolff, Die Aktualität der dienstlichen Beurteilung, ZBR 2016, 7 ff. (8).
  • VGH Hessen, 29.12.2021 - 1 B 918/20

    Aktualität dienstlicher (Regel-)Beurteilungen; Eignungsprognose

    Bei einem Beurteilungssystem, welches - wie § 39 HLVO - Regelbeurteilungen in relativ kurzen Abständen von drei Jahren vorsieht (vgl. auch Nr. 4 Beurteilungsrichtlinie 2010), behalten Regelbeurteilungen grundsätzlich in dem in § 39 Abs. 1 Satz 3 HLVO genannten Zeitraum von drei Jahren zwischen dem Ende des Beurteilungszeitraums und dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung ihre Aktualität für die Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1/18 -, juris Rn. 34; VGH B-W…, Beschluss vom 17. Juni 2016 - 4 S 585/16 -, juris Rn. 5; OVG B-B…, Beschluss vom 29. April 2016 - OVG 7 S 3.16 -, juris Rn. 6; OVG NRW…, Beschluss vom 7. November 2013 - 6 B 1035/13 -, juris Rn. 8;… Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter Teil B V Rn. 230 [Stand: Oktober 2020]; offengelassen im Senatsbeschluss vom 22. Juni 2016 - 1 B 649/16 -, juris Rn. 14 ;… a. A. die frühere Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 22. Juni 2011 - 1 B 499/11 -, juris Rn. 7 ).
  • VG Gelsenkirchen, 28.07.2021 - 12 L 454/21

    Stellenbesetzung Beförderung Auswahlentscheidung Spitzenamt dienstliche …

    Rn. 44 Vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 1 B 649/16 -, juris Rn. 13 f.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 6 B 2214/06 -, juris Rn. 19.
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