Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 1 B 66.10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Altkleidercontainern
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 11 Abs 2 S 1 StrG BE
Sondernutzung; Erlaubnis; Altkleidercontainer; Beschluss des Bezirksamts; generelle Versagung; überwiegende öffentliche Interessen; städtebauliche Belange; Erhaltung eines sauberen Stadtbildes; Müllablagerung; Graffiti; wirtschaftliches Interesse; Wiederverwertung von ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Verlängerung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von 62 Altkleidercontainern auf öffentlichem Straßenland; Erlaubnis zum Aufstellen von Altkleidercontainern auf öffentlichem Straßenland als bloße Gewinnchance
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Verlängerung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von 62 Altkleidercontainern auf öffentlichem Straßenland; Erlaubnis zum Aufstellen von Altkleidercontainern auf öffentlichem Straßenland als bloße Gewinnchance
Verfahrensgang
- VG Berlin, 11.05.2010 - 1 K 618.09
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 1 B 66.10
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (5)
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - 1 B 65.10
Zur Sondernutzungserlaubnis für den Betrieb eines Gasheizstrahlers in einem …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 1 B 66.10
Die Formulierung "soll in der Regel" stellt klar, dass der Straßenbaubehörde im Einzelfall auch in Zukunft ein gewisser Entscheidungsspielraum für den Einzelfall verbleibt (…vgl. Abgeordnetenhaus-Drucksache 15/3584, S. 15; zur Gesetzesgenese eingehend Senatsurteil vom 3. November 2011 - OVG 1 B 65.10 - juris Rn. 20 f.).Ausgeschlossen hat er allein die Berücksichtigung subjektiv-rechtlicher Belange Dritter (…vgl. Abgeordnetenhaus-Drucksache 15/3584, S. 15; Senatsurteil vom 3. November 2011, a.a.O., Rn. 26).
Ebenso ist es nach der Rechtsprechung des Senats nicht zweifelhaft, dass das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines sauberen Stadtbildes zur Versagung der Sondernutzungserlaubnis herangezogen werden darf, auch wenn es sich nicht um einen unmittelbar straßenbezogenen Belang handelt (vgl. Senatsurteil vom 3. November 2011, a.a.O., Rn. 21).
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 1 B 66.10
Das Interesse der Klägerin an gewerblicher Betätigung durch das Aufstellen von Altkleidercontainern auf öffentlichem Straßenland stellt eine bloße Gewinnchance dar, die zwar für ihren Betrieb von erheblicher Bedeutung ist, eigentumsrechtlich jedoch nicht dem geschützten Bestand des Unternehmens zugeordnet wird und deshalb nicht dem Schutz des Eigentums aus Artikel 14 Abs. 1 GG unterfällt (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 68, 193 ). - BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 1 B 66.10
Das Interesse der Klägerin an gewerblicher Betätigung durch das Aufstellen von Altkleidercontainern auf öffentlichem Straßenland stellt eine bloße Gewinnchance dar, die zwar für ihren Betrieb von erheblicher Bedeutung ist, eigentumsrechtlich jedoch nicht dem geschützten Bestand des Unternehmens zugeordnet wird und deshalb nicht dem Schutz des Eigentums aus Artikel 14 Abs. 1 GG unterfällt (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 68, 193 ). - BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64
Hebesätze
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 1 B 66.10
Denn der Gleichbehandlungsanspruch besteht nur gegenüber dem nach der Kompetenzverteilung zuständigen Träger öffentlicher Gewalt (vgl. BVerfGE 21, 54 ; 71, 1 ). - BVerfG, 09.10.1985 - 1 BvL 7/83
Verfassungswidrigkeit der Bewertung von Ausbildungs-Ausfallzeiten durech das 20. …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 1 B 66.10
Denn der Gleichbehandlungsanspruch besteht nur gegenüber dem nach der Kompetenzverteilung zuständigen Träger öffentlicher Gewalt (vgl. BVerfGE 21, 54 ; 71, 1 ).
- VG Berlin, 09.04.2026 - 1 K 15.24
Erteilung einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung für den Betrieb …
Ausgeschlossen hat er allein die Berücksichtigung subjektiv-rechtlicher Belange Dritter (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 1 B 66.10 - juris Rn. 17 m.w.N.).Rn. 24 So sind die Bezirksämter befugt, schlüssige Konzepte für ihren Bezirk oder Teile davon zu entwickeln, die die Abwägung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BerlStrG generalisierend vorwegnehmen und Ausnahmen lediglich in atypischen Fällen zulassen, um eine einheitliche straßenrechtliche Praxis sicherzustellen (st. Rspr. der Kammer, vgl. VG Berlin…, Urteil vom 1. Oktober 2021 - 1 K 162.19 - juris Rn. 16 f. m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 1 B 66.10 - juris Rn. 20 ff.).
Zwar darf er - anders als die Klägerin meint - auch andere als unmittelbar straßenbezogene Belange wie die Beibehaltung eines gepflegten Straßen- und Ortsbildes gewichten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 1 B 66.10 - juris Rn. 18).
Eine vergleichbare Situation wie bei den wilden Müllablagerungen in der Umgebung aufgestellter Altkleidercontainer (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 1 B 66.10 - juris Rn. 23) ist nicht erkennbar, da die Klägerin beim Verkauf der Getränke anwesend und daher in der Lage sein wird, einer ungesteuerten Vermüllung der Straße mit den von ihr ausgegebenen Waren und Verpackungen entgegenzuwirken.
Er darf aber beispielsweise auch den zusätzlichen personellen und sachlichen Aufwand, den die Genehmigung der Sondernutzung mit Auflagen und deren Durchsetzung ggfs. mit sich bringt, als weiteren Belang in die Abwägung mit einstellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 1 B 66.10 - juris Rn. 25).
- VG Berlin, 11.01.2016 - 1 K 136.14
Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung
Er hat damit die Verantwortung der Bezirke gestärkt, in ihrem örtlichen Bereich thematische Schwerpunkte bei der Gestaltung der Sondernutzung zu setzen (…vgl. Abgeordnetenhaus-Drucksache 15/3584, S. 15; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2011 - OVG 1 B 66.10 - und vom 3. November 2011 - OVG 1 B 65.10 -, beide in juris).Denn der Gleichbehandlungsanspruch besteht nur gegenüber dem nach der Kompetenzverteilung zuständigen Träger öffentlicher Gewalt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2011 - OVG 1 B 66.10 -, a.a.O.).
- VG Berlin, 08.12.2015 - 1 L 376.15
Beseitigung rechtswidrig aufgestellter Altkleidercontainer im öffentlichen …
Das Aufstellen von gewerblichen Altkleidercontainern auf öffentlichem Straßenland begründet grundsätzlich ein Verkehrshindernis und geht über den Gemeingebrauch hinaus, so dass es einer Genehmigung in der Regel nach §§ 46 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. 32 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO), jedenfalls aber nach § 11 Abs. 1 BerlStrG bedarf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2011 - OVG 1 B 66.10 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - OVG 1 S 174.11 -).Die damit geltend gemachten städtebaulichen Belange rechtfertigen die Annahme eines überwiegenden öffentlichen Interesses (vgl. VG Berlin, Urteil vom 11. Mai 2010 - VG 1 K 618.09 - bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2011 - OVG 1 B 66.10 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 18. Juli 2012 - VG 1 L 156.12 -, juris).
Dieses Vorgehen ist angesichts des besonderen Gewichts, das den hier betroffenen öffentlichen Belangen zukommt, gerechtfertigt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2011 - OVG 1 B 66.10 -, juris).
Denn der Gleichbehandlungsanspruch besteht nur gegenüber dem nach der Kompetenzverteilung zuständigen Träger öffentlicher Gewalt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2011 - OVG 1 B 66.10 -, a.a.O.).
- VG Berlin, 10.01.2013 - 1 K 353.11
Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen eines Ticketverkaufsbusses
Rn. 22 Um eine einheitliche straßenrechtliche Praxis sicherzustellen, sind die Bezirksämter auch befugt und angehalten, eigene schlüssige Konzepte für ihren Bezirk oder Teile davon zu entwickeln, die die Abwägung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BerlStrG generalisierend vorwegnehmen und Ausnahmen lediglich in atypischen Fällen zulassen (…st. Rspr. der Kammer, vgl. Urteil vom 11. Mai 2010 - VG 1 K 618.09 -, juris, Rn. 28;… Urteil vom 14. Mai 2009 - VG 1 A 417.08 -, juris, Rn. 17;… vgl. zu § 11 Abs. 2 Satz 1 BerlStrG a.F. Urteil vom 9. Dezember 2004 - 1 A 200.04 -, juris, Rn. 21; Urteil vom 5. Juni 2002 - VG 1 A 39.02 -, m.w.N.;… Beschluss vom 15. November 1979 - 1 A 410.79 -, juris, Rn. 5; vgl. aus der obergerichtlichen Rspr. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2011 - OVG 1 B 66.10 -, juris, Rn. 20 ff.; OVG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - OVG 1 S 105.12; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 9. Dezember 1999 - 5 S 2051.98 -, juris, Rn. 46).Dies hat zur Folge, dass eine Versagung der Sondernutzungserlaubnis auch dann erfolgt, wenn an einem konkreten Standort die Gefahr etwa der Verunstaltung des Stadtbildes entgegen der sonstigen Typik nur in geringem Maße oder gar nicht besteht (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2011 - OVG 1 B 66.10 -, juris, Rn. 20).
In diesem Zusammenhang hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg festgestellt (Urteil vom 8. Dezember 2011 - OVG 1 B 66.10 -, juris, Rn. 16 f., unter Bezugnahme auf das erstinstanzliche Urteil der Kammer vom 11. Mai 2010 - 1 K 618.09 -, juris):.
- VG Berlin, 11.09.2020 - 1 L 228.20
Keine Schankvorgärten mehr in Mitte bei Spätkauf-Gastronomie
Hierbei sind die Bezirksämter grundsätzlich befugt und angehalten, eigene schlüssige Konzepte für ihren Bezirk zu entwickeln, die die Abwägung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BerlStrG generalisierend vorwegnehmen und Ausnahmen lediglich in atypischen Fällen zulassen, um eine einheitliche straßenrechtliche Praxis sicherzustellen (…st. Rspr. der Kammer, vgl. Urteile vom 30. Juni 2016, a.a.O., juris Rn. 18 m.w.N. …und vom 10. Januar 2013 - VG 1 K 353.11, juris, Rn. 22 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2011 - OVG 1 B 66.10, juris, Rn. 20 ff.). - VG Berlin, 01.10.2021 - 1 K 162.19 Um eine einheitliche straßenrechtliche Praxis sicherzustellen, sind die Bezirksämter befugt, schlüssige Konzepte für ihren Bezirk oder Teile davon zu entwickeln, die die Abwägung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BerlStrG generalisierend vorwegnehmen und Ausnahmen lediglich in atypischen Fällen zulassen (…st. Rspr. der Kammer, vgl. Urteile vom 10. Januar 2013 - VG 1 K 353.11, juris, Rn. 22…, vom 11. Mai 2010 - VG 1 K 618.09, juris, Rn. 28 …und vom 14. Mai 2009 - VG 1 A 417.08, juris, Rn. 17;… vgl. zu § 11 Abs. 2 Satz 1 BerlStrG a.F. die Urteile der Kammer vom 9. Dezember 2004 - VG 1 A 200.04, juris, Rn. 21 und vom 5. Juni 2002 - VG 1 A 39.02 m.w.N.;… Beschluss vom 15. November 1979 - VG 1 A 410.79, juris, Rn. 5; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2011 - OVG 1 B 66.10, juris, Rn. 20 ff.; Beschluss vom 24. Oktober 2012 - OVG 1 S 105.12; VGH Mannheim…, Urteil vom 9. Dezember 1999 - 5 S 2051.98, juris, Rn. 46).
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es sich dabei um schützenswerte öffentliche Belange handelt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2011 - OVG 1 B 66.10, juris, Rn. 16 mit Verweis auf das erstinstanzliche Urteil der Kammer vom 11. Mai 2010 - VG 1 K 618.09, juris;… vgl. auch Urteil der Kammer vom 10. Januar 2013 - VG 1 K 353.11, juris, Rn. 33).
- VG Berlin, 14.04.2025 - 1 L 428.24
Außenpolitisch umstrittene Statue darf befristet aufgestellt bleiben
Die Aufgabe, zwischen möglichen öffentlichen Belangen auszuwählen, die eine Versagung einer Sondernutzungserlaubnis rechtfertigen können, hat der Gesetzgeber erkennbar allein der zuständigen Behörde übertragen und vom Grundsatz her keine weiteren konzeptionellen Vorgaben zur Einschränkung des Themenbereichs der öffentlichen Interessen gemacht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 1 B 66.10, juris Rn. 17 m. w. N.). - VG Berlin, 30.06.2016 - 1 K 30.15
Ausnahmegenehmigung für den Betrieb eines Schankvorgartens
In diesem Rahmen sind die Bezirksämter grundsätzlich befugt und angehalten, eigene schlüssige Konzepte für ihren Bezirk oder Teile davon zu entwickeln, die die Abwägung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BerlStrG generalisierend vorwegnehmen und Ausnahmen lediglich in atypischen Fällen zulassen, um eine einheitliche straßenrechtliche Praxis sicherzustellen (…st. Rspr. der Kammer, vgl. Urteil vom 10. Januar 2013 - VG 1 K 353.11, juris, Rn. 22 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2011 - OVG 1 B 66.10, juris, Rn. 20 ff.). - VG Berlin, 03.11.2016 - 1 K 206.14
Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Aufstellen von Tischen und …
In diesem Rahmen sind die Bezirksämter grundsätzlich befugt und angehalten, eigene schlüssige Konzepte für ihren Bezirk oder Teile davon zu entwickeln, die die Abwägung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BerlStrG generalisierend vorwegnehmen und Ausnahmen lediglich in atypischen Fällen zulassen, um eine einheitliche straßenrechtliche Praxis sicherzustellen (…st. Rspr. der Kammer, vgl. Urteil vom 10. Januar 2013 - VG 1 K 353.11, juris Rn. 22 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2011 - OVG 1 B 66.10, juris Rn. 20 ff.). - VG Berlin, 18.07.2012 - 1 L 156.12
Anordnung der Beseitigung von Altkleidercontainern
Die damit geltend gemachten städtebaulichen Belange rechtfertigen zweifellos die Annahme eines überwiegenden öffentlichen Interesses (vgl. VG Berlin, Urteil v. 11.05.2010 - VG 1 K 618.09; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 08.12.2011 - OVG 1 B 66.10). - OVG Sachsen, 25.03.2013 - 1 B 300/13
Altkleidercontainer, Sondernutzung, Anliegergebrauch, Gemeingebrauch
- VG Berlin, 19.11.2019 - 1 L 239.19
Teilrücknahme einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung für den …
- VG Berlin, 24.10.2019 - 1 L 320.19
Anspruch auf Genehmigung zum Aufstellen eines "Protest-Parklets"
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 1 S 174.11
- VG Minden, 13.11.2018 - 1 K 364/18
- VG Berlin, 16.10.2014 - 1 L 31.14
Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufskiosk
- VG Berlin, 17.06.2024 - 1 K 480.21
- VG Berlin, 15.11.2013 - 1 L 331.13
Aufstellung von Verzehrständen anläßlich einer Großdemonstration
- VG Minden, 05.08.2011 - 1 L 302/11
Kein Baustopp für Porta-Möbel
- VG Minden, 05.08.2011 - 1 L 303/11
Kein Baustopp für Porta-Möbel
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