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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.09.1976 - 1 B 7.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,802
BVerwG, 23.09.1976 - 1 B 7.76 (https://dejure.org/1976,802)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.1976 - 1 B 7.76 (https://dejure.org/1976,802)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 1976 - 1 B 7.76 (https://dejure.org/1976,802)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in Kenntnis einer Straftat - Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in Kenntnis der Verurteilung eines Ausländers - Befristung der Wirkung einer Ausweisung

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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1976 - 1 B 7.76
    Die Frage, welche Gesichtspunkte die Ausländerbehörde bei einer Ausweisung im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens zu berücksichtigen hat, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (BVerwGE 35, 291 [294]; 48, 299 [301]).
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1976 - 1 B 7.76
    Die Frage, welche Gesichtspunkte die Ausländerbehörde bei einer Ausweisung im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens zu berücksichtigen hat, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (BVerwGE 35, 291 [294]; 48, 299 [301]).
  • BVerwG, 16.02.1971 - I C 43.70
    Auszug aus BVerwG, 23.09.1976 - 1 B 7.76
    Auch der Begriff des ordnungsmäßigen Aufenthalts ist durch das Urteil des beschließenden Senats vom 16. Februar 1971 (BVerwGE 37, 227 [230]) geklärt.
  • BVerwG, 08.03.1977 - 1 B 15.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Das gilt auch für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (…Urteil vom 5. November 1968 - BVerwG I C 58.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 8] und Beschluß vom 23. September 1976 - BVerwG I B 7.76 - betreffend italienische Staatsangehörige; Beschluß vom 17. April 1974 - BVerwG I B 19.73 - betreffend einen niederländischen Staatsangehörigen).

    Im übrigen könnte in der Regel einem ordnungsgemäßen Verhalten des Ausländers nach seiner Ausweisung bei Beurteilung der Erforderlichkeit dieser Maßnahme gegenüber seinem früheren Verhalten, das zu der Ausweisung geführt hat, kaum Bedeutung beigemessen werden (Beschluß vom 23. September 1976 - BVerwG I B 7.76 -).

  • BVerwG, 07.11.1978 - 1 B 31.77

    Erlaß der Ausweisungsverfügung - Ausweisungszweck - Fernhaltung des Ausländers - …

    Für die Ausübung dieses Ermessens, das außer durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit u.a. durch das Gebot des Schutzes von Ehe und Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG begrenzt wird, ist, wie sich von selbst versteht, der Zweck der Ausweisung wesentlich (Beschlüsse vom 23. September 1976 - BVerwG 1 B 7.76 -, vom 26. Juni 1978 - BVerwG 1 B 142.78 -, vom 26. Juli 1978 - BVerwG 1 B 102.78 -).
  • BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen - Voraussetzungen des besonderen …

    Das ändert aber nichts daran, daß auch das Fehlen der von den Angehörigen der EG-Staaten einzuholenden besonderen Aufenthaltserlaubnis (vgl. für Arbeitnehmer § 3 AufenthG/EWG; Art. 2 Richtlinie Nr. 64/221/EWG vom 25. Februar 1964 [ABl. S. 850], Art. 4 Richtlinie 68/360/EWG, vom 15. Oktober 1968 [ABl. Nr. L 257 S. 13]) die Ordnungsmäßigkeit des Aufenthalts im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 FV ausschließt (Beschluß vom 23. September 1976 - BVerwG 1 B 7.76 -).
  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 B 418.78
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist für die Ausübung dieses Ermessens, das u.a. durch das Gebot des Schutzes von Ehe und Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG sowie durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt wird, der Zweck der Ausweisung wesentlich (Beschlüsse vom 23. September 1976 - BVerwG 1 B 7.76 -, vom 26. Juni 1978 - BVerwG 1 B 142.78 -, vom 26. Juli 1978 - BVerwG 1 B 102.78 -).
  • BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 147.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung eines Ausländers - …

    Darüber hinaus versteht es sich von selbst, daß ordnungsgemäßem Verhalten eines Ausländers während eines gegen ihn anhängigen Strafverfahrens und nach seiner Ausweisung bei der Beurteilung der Erforderlichkeit dieser Maßnahme geringere Bedeutung zukommt als seinem früheren Verhalten, das zu diesen Verfahren geführt hat (Beschlüsse vom 23. September 1976 - BVerwG 1 B 7.76 - und vom 4. Juli 1977 - BVerwG 1 B 107.77 -).
  • BVerwG, 31.05.1979 - 1 CB 34.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines …

    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist der Zweck der Ausweisung auch für die Ausübung des danach der Behörde eröffneten Ermessens wesentlich; dieses Ermessen wird wie das Ausweisungsermessen außer durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unter anderem durch das Gebot des Schutzes von Ehe und Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG begrenzt (Beschlüsse vom 23. September 1976 - BVerwG 1 B 7.76 -, vom 26. Juni 1978 - BVerwG 1 B 142.78 -, vom 26. Juli 1978 - BVerwG 1 B 102.78 -).
  • BVerwG, 29.05.1979 - 1 CB 51.77

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Pflichtgemäße …

    Das ändert aber nichts daran, daß das Fehlen der von den Freizügigkeit genießenden Angehörigen der EG-Staaten einzuholenden besonderen Aufenthaltserlaubnis (vgl. für Arbeitnehmer § 3 AufenthG/EWG; Art. 2 Richtlinie Nr. 64/221/EWG vom 25. Februar 1964 [ABl. S. 850], Art. 4 Richtlinie 68/360/EWG vom 15. Oktober 1968 [ABl. Nr. L 257 S. 13]) die Ordnungsmäßigkeit des Aufenthalts im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 FV ausschließt (Beschluß vom 23. September 1976 - BVerwG 1 B 7.76 -).
  • BVerwG, 15.10.1987 - 1 B 100.87

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der …

    Die Frage, ob die nachträgliche Befristung der Aufenthaltserlaubnis wegen Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben oder wegen Verletzung des dem Ausländer gebührenden Vertrauensschutzes ermessensfehlerhaft ist, beurteilt sich in der Regel und so auch für die Klägerin aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles und entbehrt deswegen der grundsätzlichen Bedeutung (Beschlüsse vom 23. September 1976 - BVerwG 1 B 7.76 - und vom 6. Mai 1977 - BVerwG 1 B 51.77 -).
  • BVerwG, 17.05.1979 - 1 B 282.77

    Rechtsmittel

    In der Regel beurteilt es sich nämlich ausschließlich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls, ob die Nichtverlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Verletzung des dem Ausländer gebührenden Vertrauensschutzes bzw. nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ermessensfehlerhaft ist oder nicht (Beschlüsse vom 23. September 1976 - BVerwG 1 B 7.76 -, vom 6. Mai 1977 - BVerwG 1 B 51.77 -, vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 03.12.1980 - 1 B 837.80

    Ausweisung eines Ausländers - Verurteilung wegen Begehung von Straftaten

    Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis braucht nicht einmal dann einen Vertrauenstatbestand auszulösen, wenn sie in Kenntnis einer strafgerichtlichen Verurteilung erfolgt, die Ausländerbehörde aber den Eintritt der Rechtskraft des strafgerichtlichen Urteils abwarten will (Beschluß vom 26. September 1976 - BVerwG 1 B 7.76 -).
  • BVerwG, 20.06.1979 - 1 B 21.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 26.06.1978 - 1 B 142.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 15.12.1977 - 1 B 239.77

    Unterbleiben der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei gleichzeitiger …

  • BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 300.77

    Einschränkung des Ermessensspielraums nach ausländerbehördlicher Ermahnung

  • BVerwG, 26.07.1978 - 1 B 102.78

    Möglichkeit der nachträglichen Befristung der Wirkung der Ausweisung durch die …

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