Rechtsprechung
| BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 70.94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beiladung Dritter nach Verlust ihrer Mitgliedschaft in der jeweiligen Innung durch Satzungsänderung im Gebietsänderungsverfahren - Klagebefugnis Dritter nach Änderung der Innungsbezirke und dem hierauf resultierenden Ausschluss aus der Innung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1995, 196
- DÖV 1995, 254
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74
Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer - …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 70.94
Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne daß dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte des Beizuladenden eingegriffen wird, d.h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwGE 55, 8 ; Urteil vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 88.82 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49 S. 12; Beschluß vom 22. Februar 1988 - BVerwG 1 B 21.88 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 115 S. 14;… Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 65 Rdnr. 14 m.w.N.).Das bedeutet aber nicht, daß sie an dem in diesem Rechtsstreit streitigen Rechtsverhältnis beteiligt wären (vgl. BVerwGE 55, 8 ; Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 9 S. 42 f.; Beschlüsse vom 9. März 1977 - BVerwG 1 CB 41.76 - und vom 4. März 1988 - BVerwG 4 B 36.88 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 46 S. 11 bzw. Nr. 89 S. 3).
In dem einen wie in dem anderen Falle wird über etwaige Rechte der Mitglieder, die von der Änderung der Innungsbezirke erfaßt werden, nicht in dem dargelegten Sinne mitentschieden (vgl. BVerwGE 55, 8 ).
- BVerwG, 09.03.1977 - 1 CB 41.76
Notwendigkeit einer Beiladung - Ausländischer Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 70.94
Das bedeutet aber nicht, daß sie an dem in diesem Rechtsstreit streitigen Rechtsverhältnis beteiligt wären (vgl. BVerwGE 55, 8 ; Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 9 S. 42 f.; Beschlüsse vom 9. März 1977 - BVerwG 1 CB 41.76 - und vom 4. März 1988 - BVerwG 4 B 36.88 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 46 S. 11 bzw. Nr. 89 S. 3).Ein etwaiger Eingriff läge vielmehr in den angefochtenen Verfügungen der Beklagten (vgl. Beschluß vom 9. März 1977 a.a.O.).
- BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 70.94
Das bedeutet aber nicht, daß sie an dem in diesem Rechtsstreit streitigen Rechtsverhältnis beteiligt wären (vgl. BVerwGE 55, 8 ; Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 9 S. 42 f.; Beschlüsse vom 9. März 1977 - BVerwG 1 CB 41.76 - und vom 4. März 1988 - BVerwG 4 B 36.88 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 46 S. 11 bzw. Nr. 89 S. 3).
- BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82
Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung
Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 70.94
Als klagende Körperschaften sind die Innungen grundsätzlich mit allen ihren Organen am Rechtsstreit beteiligt (vgl. BVerwGE 72, 165 ). - BVerwG, 19.01.1984 - 3 C 88.82
Bindungswirkung einer Normenkontrollentscheidung des Oberverwaltungsgerichts über …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 70.94
Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne daß dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte des Beizuladenden eingegriffen wird, d.h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwGE 55, 8 ; Urteil vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 88.82 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49 S. 12; Beschluß vom 22. Februar 1988 - BVerwG 1 B 21.88 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 115 S. 14;… Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 65 Rdnr. 14 m.w.N.). - BVerwG, 04.03.1988 - 4 B 36.88
Notwendige Beiladung bei Anfechtung einer Nutzungsuntersagung gegen einen …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 70.94
Das bedeutet aber nicht, daß sie an dem in diesem Rechtsstreit streitigen Rechtsverhältnis beteiligt wären (vgl. BVerwGE 55, 8 ; Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 9 S. 42 f.; Beschlüsse vom 9. März 1977 - BVerwG 1 CB 41.76 - und vom 4. März 1988 - BVerwG 4 B 36.88 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 46 S. 11 bzw. Nr. 89 S. 3). - BVerwG, 21.12.1990 - 1 B 30.90
Darlegungsanforderungen einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 70.94
Die Rüge, das Tatsachengericht habe verfahrensfehlerhaft von der Einholung eines Sachverständigengutachtens abgesehen, setzt gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO einen derartigen substantiierten Vortrag voraus (vgl. z.B. Beschluß vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127). - BVerwG, 22.02.1988 - 1 B 21.88
Anforderung an die Notwendigkeit der Beiladung eines Dritten zu einem …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 70.94
Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne daß dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte des Beizuladenden eingegriffen wird, d.h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwGE 55, 8 ; Urteil vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 88.82 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49 S. 12; Beschluß vom 22. Februar 1988 - BVerwG 1 B 21.88 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 115 S. 14;… Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 65 Rdnr. 14 m.w.N.). - BVerwG, 04.06.1992 - 4 B 108.92
Zulässigkeit von Beiladungen in einem Beschwerdeverfahren
- BVerwG, 21.03.1995 - 1 B 211.94
Grundrechte schützen nicht vor Konkurrenz durch Kommunalunternehmen
Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne daß dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte eines Dritten eingegriffen wird, d.h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwGE 55, 8 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74];… Urteil vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 88.82 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49, S. 12;… Beschluß vom 22. Februar 1988 - BVerwG 1 B 21.88 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 115, S. 14; Beschluß vom 2. November 1994 - BVerwG 1 B 70.94 - DokBer A 1995, 47;… Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 65 Rn. 14 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2001 - 4 A 5645/99
Widerruf der Bestellung zum Wirtschaftsprüfer; Darlegungslast und Beweislast des …
Diese Voraussetzungen liegen nach der Rechtsprechung des BVerwG, der der Senat folgt, nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte eines Dritten eingegriffen wird, d. h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 23.8.1995 1 B 46.95 , NJW 1996, 1423, v. 2.11.1994 1 B 70.94 , NVwZ-RR 1995, 196 und v. 6.10.1989 1 B 145.89 , NVwZ-RR 1990, 242, jeweils m. w. N.).Würde die Klage hingegen abgewiesen, so könnte ein etwaiger Eingriff nicht in der gerichtlichen Entscheidung, sondern allenfalls in dem angefochtenen Bescheid der Bekl liegen (Vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschl. v. 2.11.1994 1 B 70.94-, aaO und v. 9.3.1977 1 CB 41.76 , NJW 1977, 1603).
- BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 46.95
Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Vorlage einer …
Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne daß dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte eines Dritten eingegriffen wird, d.h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwGE 55, 8 (12) [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74]; Beschluß vom 22. Februar 1988 - BVerwG 1 B 21.88 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 115 S. 14; Beschluß vom 2. November 1994 - BVerwG 1 B 70.94 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 115 S. 1 f.).
- VGH Bayern, 07.07.1998 - 25 B 97.1012 Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn die Entscheidung nicht getroffen werden kann, ohne daß dadurch gleichzeitig unmittelbar Rechte des Beizuladenden gestaltet werden (vgl. BVerwGE 51, 268/275; 55, 8/12,- BVerwG NVwZ-RR 1995, 196; Bier in Schoch/Schmid-Aßmann/Pietzner, VwGO , RdNr. 16 zu § 65 ;… Kopp/Schenke, VwGO , 11. Aufl. 1998, RdNr. 14 zu § 65 ;… Redeker/v.Oertzen, VwGO , 12. Aufl. 1997, RdNr. 8 zu § 65 , J. Schmidt in Eyermann, VwGO , 10. Aufl. 1998, RdNr. 16 zu § 65).
Im Rechtsstreit des Bürgers gegen einen staatlichen Verwaltungsakt sind im übrigen die für den Staat handelnden Beamten auch keine Dritten im Sinne des § 65 VwGO , weil sie intern an dessen Willensbildung mitwirken und im Außenverhältnis nicht mit eigener Rechtssubjektivität auftreten können (vgl. auch BVerwG NVwZ-RR 1995, 196/197).
- BVerwG, 07.02.1995 - 1 B 14.95
Beiladung - Entziehung der Gaststättenerlaubnis - Ehefrau des Gastwirts - …
Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne daß dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte des Dritten eingegriffen wird, das heißt seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwGE 55, 8 ; Urteil vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 88.82 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49 S. 12; Beschluß vom 22. Februar 1988 - BVerwG 1 B 21.88 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 115 S. 14; Beschluß vom 2. November 1994 - BVerwG 1 B 70.94 - DokBer A 1995, 47). - BVerwG, 28.11.1997 - 7 B 171.97
Restitutionsklage; notwendige Beiladung; Verfügungsberechtigter; …
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht getroffen werden kann, ohne daß dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte eines Dritten eingegriffen wird, d.h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (vgl. BVerwGE 55, 8 ; Beschluß vom 2. November 1994 - BVerwG 1 B 70.94 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 115 m.w.N.). - BVerwG, 18.06.1996 - 1 B 198.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Befreiung von der …
Notwendig ist eine Beiladung nur, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne daß dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte des Beizuladenden eingegriffen wird (Beschluß vom 2. November 1994 - BVerwG 1 B 70.94 - ). - VGH Bayern, 02.05.2017 - 22 C 17.636
Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung
Rn. 18 Die in dieser Bestimmung aufgestellte Voraussetzung, dass die Entscheidung des Gerichts auch gegenüber Dritten nur einheitlich ergehen kann, ist ausschließlich dann erfüllt, wenn die gerichtliche Entscheidung nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch "gleichzeitig und unmittelbar in Rechte der Dritten eingegriffen wird, d.h. ihre Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden" (BVerwG, B.v. 9.1.1999 - 11 C 8.97 - NVwZ 1999, 296; ebenso BVerwG, U.v. 19.1.1994 - 3 C 88.82 - Buchholz § 121 VwGO Nr. 49; B.v. 2.11.1994 - 1 B 70.94 - NVwZ-RR 1995, 196; B.v. 7.2.1995 - 1 B 14.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117). - BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 47.95
Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Vorlage einer …
Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne daß dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte Dritter eingegriffen wird, d.h. deren Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwGE 55, 8 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74]; Beschluß vom 22. Februar 1988 - BVerwG 1 B 21.88 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 115 S. 14; Beschluß vom 2. November 1994 - BVerwG 1 B 70.94 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 115 S. 1 f.). - VGH Bayern, 19.05.2022 - 23 C 22.1156
Beiladung eines Sportwettenveranstalters zum Klageverfahren eines …
Dies ist dann der Fall, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte oder Rechtsverhältnisse Dritter gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 70.94 - NVwZ-RR 1995, 196 m.w.N.). - OVG Saarland, 04.02.2009 - 1 A 387/08
Kein Anspruch auf Beiladung im Parallelverfahren
- BVerwG, 15.08.1997 - 1 B 158.97
Aufnahme von außerhalb des eigenen Innungsbezirks in der Handwerksrolle …
- BVerwG, 12.05.1998 - 7 B 138.98
Die Veräußerung eines kontaminierten Grundstückes kann sittenwidrig sein
- VGH Bayern, 18.04.2023 - 23 C 23.543
Keine Beiladung eines Sportwettveranstalters zum Klageverfahren eines …
- VGH Bayern, 18.04.2023 - 23 C 23.541
Unbegründete Beschwerde gegen die Ablehnung einer Beiladung eines …
- BVerwG, 21.03.1995 - 1 B 219.94
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Darlegung …
- VGH Bayern, 18.04.2023 - 23 C 23.544
Keine Beiladung eines Sportwettveranstalters zum Klageverfahren eines …
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 14.02.1996 - 1 B 70.94 |
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 14.02.1996 - 1 B 70.94
- BVerwG, 07.06.1996 - 1 B 92.96
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