Rechtsprechung
| BVerwG, 07.12.2021 - 1 B 71.21, 1 B 71.21 (1 C 50.21) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Annahme einer "starken Vermutung" für eine Verknüpfung zwischen der Verweigerung des Militärdienstes unter den in Art. 9 Abs. 2 Buchst. e der Richtlinie 2011/95/EU genannten Voraussetzungen mit einem der in Art. 10 der Richtlinie 2011/95/EU genannten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Annahme einer 'starken Vermutung' für eine Verknüpfung zwischen der Verweigerung des Militärdienstes unter den in Art. 9 Abs. 2 Buchst. e der Richtlinie 2011/95/EU genannten Voraussetzungen mit einem der in Art. 10 der Richtlinie 2011/95/EU ...
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Annahme einer 'starken Vermutung' für eine Verknüpfung zwischen der Verweigerung des Militärdienstes unter den in Art. 9 Abs. 2 Buchst. e der Richtlinie 2011/95/EU genannten Voraussetzungen mit einem der in Art. 10 der Richtlinie 2011/95/EU ...
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- VG Berlin, 13.03.2018 - 8 K 202.17
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2021 - 3 B 51.19
- BVerwG, 07.12.2021 - 1 B 71.21, 1 B 71.21 (1 C 50.21)
- BVerwG, 19.01.2023 - 1 C 50.21
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 19.11.2020 - C-238/19
Im Kontext des Bürgerkriegs in Syrien spricht eine starke Vermutung dafür, dass …
Auszug aus BVerwG, 07.12.2021 - 1 B 71.21
Sie kann dem Senat insgesamt Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, welche Anforderungen an die Annahme einer "starken Vermutung" (EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 [ECLI:EU:C:2020:945] - Rn. 57) für eine Verknüpfung zwischen der Verweigerung des Militärdienstes unter den in Art. 9 Abs. 2 Buchst. e der Richtlinie 2011/95/EU (§ 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG) genannten Voraussetzungen mit einem der in Art. 10 der Richtlinie 2011/95/EU (§ 3a Abs. 3 i.V.m. § 3b AsylG) genannten Verfolgungsgründe - sowie deren Widerlegung - zu stellen sind und welche Bedeutung einer solchen "starken Vermutung" im Rahmen der richterlichen Überzeugungsbildung (§ 108 Abs. 1 VwGO) zukommt.
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Rechtsprechung
| OVG Bremen, 22.02.2021 - 1 B 71/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 04.02.2021 - 5 V 2644/20
- OVG Bremen, 22.02.2021 - 1 B 71/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtbarkeit von Kostenbeschlüssen im …
Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2021 - 1 B 71/21
Für die richterliche Anerkennung eines solchen gesetzlich nicht geregelten Rechtsbehelfs ist jedenfalls seit der Einführung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO aus Gründen der Rechtsmittelklarheit und Rechtssicherheit kein Raum mehr (…BVerwG, Beschl. v. 08.06.2009 - 5 PKH 6.09, juris Rn. 4 …und Beschl. v. 16.10.2007 - 5 B 192.06, juris Rn. 3; vgl. grundlegend auch: BVerfG, Beschl. v. 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06, juris Rn. 5 m.w.N.). - BVerwG, 08.06.2009 - 5 PKH 6.09
Zulässigkeit einer "außerordentlichen Beschwerde" wegen greifbarer …
Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2021 - 1 B 71/21
Für die richterliche Anerkennung eines solchen gesetzlich nicht geregelten Rechtsbehelfs ist jedenfalls seit der Einführung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO aus Gründen der Rechtsmittelklarheit und Rechtssicherheit kein Raum mehr (BVerwG, Beschl. v. 08.06.2009 - 5 PKH 6.09, juris Rn. 4 …und Beschl. v. 16.10.2007 - 5 B 192.06, juris Rn. 3;… vgl. grundlegend auch: BVerfG, Beschl. v. 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06, juris Rn. 5 m.w.N.). - BVerwG, 03.05.2007 - 5 B 192.06
Anfechtbarkeit der Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Angreifbarkeit von …
Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2021 - 1 B 71/21
Für die richterliche Anerkennung eines solchen gesetzlich nicht geregelten Rechtsbehelfs ist jedenfalls seit der Einführung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO aus Gründen der Rechtsmittelklarheit und Rechtssicherheit kein Raum mehr (…BVerwG, Beschl. v. 08.06.2009 - 5 PKH 6.09, juris Rn. 4 und Beschl. v. 16.10.2007 - 5 B 192.06, juris Rn. 3;… vgl. grundlegend auch: BVerfG, Beschl. v. 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06, juris Rn. 5 m.w.N.).
- VGH Bayern, 02.01.2024 - 11 C 23.2333
Unzulässige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung
Rn. 6 Auch eine Auslegung oder Umdeutung der Beschwerde als außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit vermag ihr nicht zum Erfolg zu verhelfen, da hierfür nach der obergerichtlichen Rechtsprechung jedenfalls seit Inkrafttreten des § 152a VwGO mit dem Anhörungsrügengesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl I 3220) kein Raum mehr ist (vgl. BVerwG, B.v. 12.1.2023 - 8 B 49.22 - juris Rn. 2; B.v. 21.7.2005 - 9 B 9.05 - juris Rn. 2 ff.; BayVGH, B.v. 21.3.2011 - 4 C 11.463 - juris Rn. 6; B.v. 6.12.2005 - 24 C 05.2967 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.; OVG Bremen, B.v. 22.2.2021 - 1 B 71/21 - juris Rn. 2; OVG Berlin-Bbg., B.v. 16.10.2015 - OVG 11 S 69.15OVG - juris Rn. 4; OVG NW, B.v. 17.10.2013 - 12 E 1020/13 - juris Rn. 4 f.; OVG LSA, B.v. 3.4.2012 -1 O 41/12 - juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 8.6.2009 - 4 OA 146/09 - juris Rn. 3 ff.; Rudisile in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand März 2023, § 152 Rn. 7; Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, Vorb.
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