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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.04.2017 - 1 B 75.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17193
BVerwG, 26.04.2017 - 1 B 75.17 (https://dejure.org/2017,17193)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.2017 - 1 B 75.17 (https://dejure.org/2017,17193)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 2017 - 1 B 75.17 (https://dejure.org/2017,17193)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Rückkehrgefährdung zurückkehrender wehrpflichtiger Personen nach Syrien; Einstufung von flüchtigen militärdienstpflichtigen Personen syrischer Staatsangehörigkeit (Wehrdienstpflichtige, Reservisten) als Oppositionelle; Drohen einer Folterbehandlung mit ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung der Rückkehrgefährdung zurückkehrender wehrpflichtiger Personen nach Syrien; Einstufung von flüchtigen militärdienstpflichtigen Personen syrischer Staatsangehörigkeit (Wehrdienstpflichtige, Reservisten) als Oppositionelle; Drohen einer Folterbehandlung mit ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2017 - 1 B 75.17
    Rn. 5 Anderes folgt auch nicht aus dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2016 (2 BvR 31/14 - InfAuslR 2017, 75).

    Rn. 8 a) Die Beschwerde hält zunächst - unter Hinweis auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2016 - 2 BvR 31/14 - (InfAuslR 2017, 75) - eine Rechtsfrage für gegeben, weil das Berufungsgericht mit seinem Beschluss bei gleichen Erkenntnis- und Informationsquellen zu einem anderen Ergebnis gelangt als der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 19. Juni 2013 - A 11 S 927/13), der die Auffassung vertreten habe, dass die illegale Ausreise, Asylantragstellung sowie längerer Auslandsaufenthalt zu einer Verfolgungsgefahr führt und somit ein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft besteht.

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2017 - 1 B 75.17
    Hinsichtlich der Situation von Syrern, die nach illegaler Ausreise, Asylantragstellung und längerem Auslandsaufenthalt nach Syrien zurückkehren, ist das Berufungsgericht hingegen unter Einbeziehung neuerer Erkenntnisquellen und im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 21. Februar 2017 - 14 A 2316/16.A - juris Rn. 47 ff.; OVG Saarlouis…, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 - juris Rn. 21 ff.; VGH München…, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30364 - juris Rn. 62 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 - juris Rn. 37) zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine zureichenden tatsächlichen Erkenntnisse gebe, dass die syrischen Sicherheitsbehörden letztlich jeden Rückkehrer, der Syrien verlassen, einen Asylantrag gestellt und sich längere Zeit im Ausland aufgehalten habe, ohne weitere Anhaltspunkte der Opposition zurechneten.
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2017 - 1 B 75.17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen die an eine Wehrdienstentziehung geknüpften Sanktionen, selbst wenn sie von totalitären Staaten ausgehen, nur dann eine flüchtlingsrechtlich erhebliche Verfolgung dar, wenn sie nicht nur der Ahndung eines Verstoßes gegen eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht dienen, sondern darüber hinaus den Betroffenen auch wegen seiner Religion, seiner politischen Überzeugung oder eines sonstigen asylerheblichen Merkmals treffen sollen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. August 1986 - 9 C 322.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 54, vom 6. Dezember 1988 - 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41 und vom 25. Juni 1991 - 9 C 131.90 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 21 S. 63; allgemein zur Anknüpfung an die politische Überzeugung als Grundlage eines zielgerichteten Eingriffs in ein flüchtlingsrechtlich geschütztes Rechtsgut s.a. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2009 - 10 C 52.07 - BVerwGE 133, 55 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 14 A 2316/16

    Kein Flüchtlingsstatus für Syrer

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2017 - 1 B 75.17
    Hinsichtlich der Situation von Syrern, die nach illegaler Ausreise, Asylantragstellung und längerem Auslandsaufenthalt nach Syrien zurückkehren, ist das Berufungsgericht hingegen unter Einbeziehung neuerer Erkenntnisquellen und im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Münster, Urteil vom 21. Februar 2017 - 14 A 2316/16.A - juris Rn. 47 ff.; OVG Saarlouis…, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 - juris Rn. 21 ff.; VGH München…, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30364 - juris Rn. 62 ff.; OVG Schleswig…, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 - juris Rn. 37) zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine zureichenden tatsächlichen Erkenntnisse gebe, dass die syrischen Sicherheitsbehörden letztlich jeden Rückkehrer, der Syrien verlassen, einen Asylantrag gestellt und sich längere Zeit im Ausland aufgehalten habe, ohne weitere Anhaltspunkte der Opposition zurechneten.
  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung; …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2017 - 1 B 75.17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen die an eine Wehrdienstentziehung geknüpften Sanktionen, selbst wenn sie von totalitären Staaten ausgehen, nur dann eine flüchtlingsrechtlich erhebliche Verfolgung dar, wenn sie nicht nur der Ahndung eines Verstoßes gegen eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht dienen, sondern darüber hinaus den Betroffenen auch wegen seiner Religion, seiner politischen Überzeugung oder eines sonstigen asylerheblichen Merkmals treffen sollen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. August 1986 - 9 C 322.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 54, vom 6. Dezember 1988 - 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41 und vom 25. Juni 1991 - 9 C 131.90 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 21 S. 63; allgemein zur Anknüpfung an die politische Überzeugung als Grundlage eines zielgerichteten Eingriffs in ein flüchtlingsrechtlich geschütztes Rechtsgut s.a. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2009 - 10 C 52.07 - BVerwGE 133, 55 ).
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2017 - 1 B 75.17
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • BVerwG, 26.02.2009 - 10 C 50.07

    Ausbürgerung; ordnungsrechtliche Ausbürgerung; asylerhebliche Ausbürgerung; …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2017 - 1 B 75.17
    Auch hier wurde hervorgehoben, dass eine ordnungsrechtliche Sanktion für die Verletzung einer alle Staatsbürger gleichermaßen treffenden Pflicht nicht als flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung angesehen werden kann (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2009 - 10 C 50.07 - BVerwGE 133, 203 Rn. 24).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2017 - 1 B 75.17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 8. September 2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 28 - zur Feststellung einer extremen Gefahrenlage) haben sich allerdings die Berufungsgerichte nach § 108 VwGO (erkennbar) mit abweichenden Tatsachen- und Lagebeurteilungen anderer Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe auseinanderzusetzen.
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30372

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2017 - 1 B 75.17
    Rn. 15 bb) Von diesen rechtlichen Maßstäben geht auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem von der Beschwerde angeführten Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30372 - (juris) aus.
  • OVG Saarland, 07.02.2017 - 2 A 515/16

    Keine generelle Flüchtlingsanerkennung für Syrer

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2017 - 1 B 75.17
    Hinsichtlich der Situation von Syrern, die nach illegaler Ausreise, Asylantragstellung und längerem Auslandsaufenthalt nach Syrien zurückkehren, ist das Berufungsgericht hingegen unter Einbeziehung neuerer Erkenntnisquellen und im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 21. Februar 2017 - 14 A 2316/16.A - juris Rn. 47 ff.; OVG Saarlouis, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 - juris Rn. 21 ff.; VGH München…, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30364 - juris Rn. 62 ff.; OVG Schleswig…, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 - juris Rn. 37) zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine zureichenden tatsächlichen Erkenntnisse gebe, dass die syrischen Sicherheitsbehörden letztlich jeden Rückkehrer, der Syrien verlassen, einen Asylantrag gestellt und sich längere Zeit im Ausland aufgehalten habe, ohne weitere Anhaltspunkte der Opposition zurechneten.
  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen …

  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90

    Asylanspruch wegen Nachfluchtgrund - Asylrelevanz der Wehrdienstentziehung - …

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2013 - A 11 S 927/13

    Betroffenheit von politischer Verfolgung; Generalverdacht gegenüber syrischen …

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …

  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht - …

  • BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11

    Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; …

  • BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85

    Misshandlung eines zairischen Staatsangehörigen auf Grund dessen Verweigerung des …

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30364

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

  • BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 249.03

    Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung; Überziehung des nach § 51 …

  • VG Schleswig, 17.01.2018 - 11 B 84/17

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Anforderungen an eine Bekanntgabe; …

    Rn. 100 Eine spezielle Duldung für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis und des Vorliegens eines behördlichen Verfahrens kommt vielmehr nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10.08.2017 - 1 B 75/17 und mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11.01.2016- 17 B 890/15; OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.10.2009- 2 M 142/09; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05; VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15; VG Trier vom 14.12.2011- 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach juris;… Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • VG Schleswig, 14.11.2017 - 11 B 47/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung eines auf die Erteilung einer …

    Rn. 79 Eine spezielle Duldung für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt vielmehr nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10.8.2017 - 1 B 75/17 und mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11.1.2016- 17 B 890/15; OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.10.2009- 2 M 142/09; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05; VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15; VG Trier vom 14.12.2011- 1 L 1537/11 TR- alle zitiert nach juris;… Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).

    Diese Vorschrift liefe leer, wenn trotz Erfüllung ihrer Voraussetzungen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unter Hinweis auf die Nichteinhaltung des Visumsverfahrens verweigert und der Ausländer auf die Einholung eines Aufenthaltstitels vom Ausland aus verwiesen würde (Beschluss des Gerichts vom 10.8.2017, aaO).

  • VG Schleswig, 15.03.2018 - 11 B 34/18

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung

    Rn. 43 Eine spezielle Duldung für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt vielmehr nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10.8.2017 - 1 B 75/17 - und mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11.1.2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14.12.2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach juris;… Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).

    Diese Vorschrift liefe leer, wenn trotz Erfüllung ihrer Voraussetzungen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unter Hinweis auf die Nichteinhaltung des Visumsverfahrens verweigert und der Ausländer auf die Einholung eines Aufenthaltstitels vom Ausland aus verwiesen würde (Beschluss des Gerichts vom 10.8.2017, aaO).

  • VG Schleswig, 12.04.2018 - 11 B 47/18

    Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit; Duldungserteilung im Rahmen einer …

    Rn. 64 Eine spezielle Duldung für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt vielmehr nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10.8.2017 - 1 B 75/17 - und mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11.1.2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14.12.2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach juris;… Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).

    Diese Vorschrift liefe leer, wenn trotz Erfüllung ihrer Voraussetzungen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unter Hinweis auf die Nichteinhaltung des Visumsverfahrens verweigert und der Ausländer auf die Einholung eines Aufenthaltstitels vom Ausland aus verwiesen würde (Beschluss des Gerichts vom 10.8.2017, aaO).

  • VG Schleswig, 09.01.2019 - 1 B 137/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Eine spezielle "Duldung" für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10. August 2017 - 1 B 75/17 - mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14. Dezember 2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach Juris;… Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • VG Schleswig, 17.11.2017 - 11 B 54/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ablehnung eines Antrages auf …

    Rn. 55 Eine spezielle Duldung für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt vielmehr nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10.8.2017 - 1 B 75/17 und mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11.1.2016- 17 B 890/15; OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.10.2009- 2 M 142/09; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05; VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15; VG Trier vom 14.12.2011- 1 L 1537/11 TR- alle zitiert nach juris;… Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).

    Diese Vorschrift liefe leer, wenn trotz Erfüllung ihrer Voraussetzungen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unter Hinweis auf die Nichteinhaltung des Visumsverfahrens verweigert und der Ausländer auf die Einholung eines Aufenthaltstitels vom Ausland aus verwiesen würde (Beschluss des Gerichts vom 10.8.2017, aaO).

  • VG Schleswig, 13.08.2021 - 1 B 92/21

    Ausländerrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Eine spezielle "Duldung" für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10. August 2017 - 1 B 75/17 - mwN; OVG Münster, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14. Dezember 2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach Juris;… Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • VG Schleswig, 07.01.2021 - 1 B 170/20

    Ausländerrecht

    Eine spezielle "Duldung" für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10. August 2017 - 1 B 75/17 - m. w.N., OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 -, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 -, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 7 S 65.05 - jeweils juris;… Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, § 81 AufenthG Rn. 44).
  • VG Schleswig, 11.07.2019 - 1 B 53/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Eine spezielle "Duldung" für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10. August 2017 - 1 B 75/17 - mwN; OVG Münster, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14. Dezember 2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach Juris;… Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • VG Schleswig, 29.10.2021 - 1 B 89/21
    Eine spezielle "Duldung" für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10. August 2017 - 1 B 75/17 - mwN; OVG Münster, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14. Dezember 2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach Juris;… Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • VG Schleswig, 30.08.2021 - 1 B 102/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis

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