Rechtsprechung
| OVG Bremen, 21.10.1987 - 1 B 78/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sofortiger Vollzug der Untersagung von Bauarbeiten; Stillegung unzulässiger Bauarbeiten an Dachterrasse und Balkon; Nachbarschutz durch Dispens; Baurechtliches Rücksichtnahmegebot; Nachbarschutz durch Baulinien (Baugrenzen); Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes
Verfahrensgang
- VG Bremen, 03.08.1987 - 1 V 132/87
- OVG Bremen, 21.10.1987 - 1 B 78/87
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- OVG Bremen, 30.08.1983 - 1 BA 48/83
Planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens; Bestimmung von überbaubaren …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Bremen, 17.07.1984 - 1 BA 15/84 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84
Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …
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- BVerwG, 05.08.1970 - I B 58.70
Festsetzung und Handhabung der Polizeistunde im Land Hessen - Verlängerung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Bremen, 21.04.1976 - I BA 26/76
Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Geltungsbereich eines qualifizierten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Bremen, 13.08.1987 - 1 B 62/87 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Bremen, 15.02.1965 - a BA 63/64
Zulässigkeit von nachbarlichen Einwendungen gegen den Bau einer Aufbahrungshalle …
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- OVG Bremen, 10.02.1996 - 1 BA 53/95
Hintere Baugrenze; nachbarschützende Wirkung - Reihenhauszeile; hintere …
Ausgangspunkt für die rechtliche Beurteilung ist gem. § 30 Abs. 1 BauGB der seit dem 28.05.1959 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 246. Die in diesem Bebauungsplan nach § 21 der Staffelbauordnung für die Stadt Bremen vom 23.03.1940 - BremStBO - festgesetzte hintere Baulinie beschränkt die überbaubare Grundstücksfläche; der Sache nach handelt es sich um eine Baugrenze i. S. von § 23 Abs. 3 BauNVO (zum Inhalt und zur Fortgeltung von Festsetzungen nach § 21 BremStBO vgl. OVG Bremen, B. v. 21.10.1987 - 1 B 78/87 - BRS 47 Nr. 97).Man wird in dieser Hinsicht umso eher eine nachbarschützende Funktion annehmen können, je größer die Wohndichte und je näher der Bezug zur Wohnqualität im Plangebiet ist (vgl. OVG Bremen, B. v. 21.10.1987, a.a.O.; U. v. 21.04.1976 - 1 BA 26-27/76 - BauR 76, 350).
- OVG Bremen, 24.07.2013 - 1 B 118/13
Reichweite von § 212a BauGB - bauordnungsrechtliche Abweichungsentscheidung; …
Hierfür hat er Baulinien, bei denen es sich nach der Terminologie der BauNVO um Baugrenzen handelt (vgl. Beschl. des Senats v. 21.10.1987 - 1 B 78/87, BRS 47, S. 256, 257 m.w.N.), und die Bebaubarkeit der Hoffläche zu 100 % festgesetzt. - OVG Bremen, 29.11.2016 - 1 LA 231/15
BremStaffelbauordnung; Festsetzung einer geschlossenen Bauweise - geschlossene …
Der Bebauungsplan Nr. 106 setzt parzellenscharf die unterschiedlichen Baustaffeln fest, und zwar auch durch Festsetzung von Baulinien, bei denen es sich nach der Terminologie der Baunutzungsverordnung um Baugrenzen handelt (vgl. OVG Bremen, B. v. 21.10.1987 - 1 B 78/87 - BRS 47, S. 256).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 02.09.1987 - 1 B 78.87 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Revision an das Bundesverwaltungsgericht zum Zwecke der grundsätzlichen Klärung grundsätzlicher Fragen des Landesrechts - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.1987 - 13 A 1198/86
- BVerwG, 02.09.1987 - 1 B 78.87
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Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.12.1987 - 1 B 78/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Niedersachsen, 16.02.1995 - 1 L 6044/92
Bauliche Anlage; Flugplatz für Modellflugzeuge; Keine Verfestigung; Erlaubnis zum …
Dies folgt auch schon aus seiner abseitigen Lage fern von den Ortslagen der umliegenden Ortschaften (insoweit bejahend ebenfalls Beschlüsse des Sen. v. 21. Dez. 1987 - 1 B 78/87 -, BRS 47 Nr. 136; v. 6. Dez. 1991 - 1 M 307/91 - v. 18. Febr. 1994 - 1 M 5097/93 -, BauR 1994, 613 = NVwZ-RR 1995 7, im letztgenannten Fall allerdings im Rahmen einer Gesamtbetrachtung unter Einbeziehung von mehreren, auf dem Flugplatz errichteten baulichen Anlagen). - OVG Thüringen, 04.11.1993 - 1 B 113/92
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; präventives …
Ob davon Ausnahmen wegen offensichtlicher materieller Genehmigungsfähigkeit zu machen sind, mag offen bleiben (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 9. März 1984 - 2 R 175/82 - in BRS 42, Nr. 227, OVG Lüneburg, Beschluß vom 21. Dezember 1987 - 1 B 78/87 - in BRS 47, Nr. 136 und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23. September 1988 - 11 B 1739/88 - in BRS 48, Nr. 134); denn das Vorhaben ist planungsrechtlich wahrscheinlich nicht zulässig. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.1999 - 10 B 687/99
Baugenehmigungspflicht; Bauliche Anlage; Landeplatz für Modellflugzeuge; …
Rn. 10 Zu den Wirkungen einer Freizeitbetätigung gerade im Hinblick auf den Immissionsschutz vgl. unbeschadet der rechtlichen Zuordnung etwa die "Hinweise zur Beurteilung des durch Freizeitaktivitäten verursachten Lärms" des Landesausschusses für Immissionsschutz - LAI -, abgedruckt in NVwZ 1988, 135, 138 (Modellflugplätze); ferner die Ausführungen in der LAI-Freizeitlärm- Richtlinie, abgedruckt in NVwZ 1997, 469 ff; zur Qualifizierung eines angelegten Start- und Landeplatzes für Modellflugzeuge als bauliche Anlage nach der niedersächsischen Bauordnung: OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 21. Dezember 1987 - 1 B 78/87 - BRS 47 Nr. 136, vom 6. Dezember 1991 - 1 M 307/91 - BRS 52 Nr. 135 und Urteil vom 16. Februar 1995 - 1 L 6044/92 - NVwZ-RR 1995, 556. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.1999 - 10 B 688/99
Einstellung des Betriebs eines Flugplatzes für Modellflugzeuge aufgrund fehlender …
Rn. 10 Zu den Wirkungen einer Freizeitbetätigung gerade im Hinblick auf den Immissionsschutz vgl. unbeschadet der rechtlichen Zuordnung etwa die "Hinweise zur Beurteilung des durch Freizeitaktivitäten verursachten Lärms" des Landesausschusses für Immissionsschutz - LAI -, abgedruckt in NVwZ 1988, 135, 138 (Modellflugplätze); ferner die Ausführungen in der LAI-Freizeitlärm- Richtlinie, abgedruckt in NVwZ 1997, 469 ff; zur Qualifizierung eines angelegten Start- und Landeplatzes für Modellflugzeuge als bauliche Anlage nach der niedersächsischen Bauordnung: OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 21. Dezember 1987 - 1 B 78/87 - BRS 47 Nr. 136, vom 6. Dezember 1991 - 1 M 307/91 - BRS 52 Nr. 135 und Urteil vom 16. Februar 1995 - 1 L 6044/92 - NVwZ-RR 1995, 556.
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